# taz.de -- Deutsche Wohnen Enteignen: Verlierer könnten auch die Banken sein
       
       > Bei einer Anhörung im Ausschuss zeigt sich: Die Debatte über die
       > Vergesellschaftung nimmt Fahrt auf, wird aber trotzdem weiter
       > verschleppt.
       
 (IMG) Bild: Klare Sicht voraus
       
       Eine Anhörung zum Volksentscheid Deutsche Wohnen und Co. Enteignen (DWE) im
       Stadtentwicklungsausschuss endete am Montag wie nahezu alle Debatten zu dem
       Thema seit vielen Jahren. Dem abschließenden Antrag der Linken, der Senat
       solle schnellstmöglich ein Vergesellschaftungsgesetz vorlegen, stimmten
       Linke und Grüne zu, SPD, CDU und AfD votierten dagegen.
       
       Dem vorausgegangen war eine Anhörung mit vier eingeladenen Expert:innen,
       die durchaus widersprüchliches zeigte: Zwar verharren die politischen Lager
       auf ihren Positionen, oft mit altbekannten Argumentationen, gleichwohl
       dreht sich die Debatte weiter. Dafür sorgt in erster Linie der kürzlich
       vorgelegte Gesetzentwurf der Initiative, der eine neue Basis für die
       Auseinandersetzung bietet, aber auch neue Vorwürfe der
       Vergesellschaftungsgegner provoziert.
       
       Zunächst wies Armin Rothemann von DWE darauf hin, dass die Initiative in
       mühsamer Arbeit das getan habe, „was eigentlich der Senat hätte tun
       müssen“: ein Gesetzt erarbeitet. „Unser Entwurf ist auf dem allerneusten
       Stand der Wissenschaft, rechtlich tragfähig und sauber“, so Rothemann;
       Berlin könne damit „sofort mit der Vergesellschaftung starten“. 220.000
       Wohnungen sollen somit aus den Beständen der großen privaten Vermieter in
       eine Anstalt öffentliches Rechts überführt werden. Die Entschädigungssumme
       in Höhe von 8 bis 17 Milliarden Euro solle über 100-jährige
       Schuldverschreibungen aus den Mieteinnahmen finanziert werden.
       
       Michael Voigtländer vom Institut der deutschen Wirtschaft verwies darauf,
       dass eine Entschädigung, die etwa bei 40 Prozent der Marktwerte liegen
       soll, mitunter die Fremdkapitalquote der Konzerne unterschreitet. So sollen
       Vonovias Bestände, in den Büchern mit 22 Milliarden Euro gelistet, nur mit
       7 Milliarden entschädigt werden; bei 11 Milliarden Bankschulden.
       
       Der Linken-Abgeordnete Niklas Schenker sagte dazu auf Nachfrage der taz:
       „Verlierer von Vergesellschaftungen könnten am Ende nicht nur Konzerne,
       sondern auch die Banken sein.“ Ein Argument dagegen sei dies nicht. Die
       Banken hätten „Vonovias spekulatives Geschäftsmodell“ mit immer weiteren
       Krediten finanziert und seien damit dieses „Risiko“ eingegangen.
       
       ## Attrappen statt Debatten
       
       Etwas heikler wird es für die Initiative aber beim Vorwurf, mit zu
       niedrigen Instandhaltungs- und Sanierungskosten zu kalkulieren, die
       teilweise deutlich unter den bislang veranschlagten Kosten der Konzerne
       lägen, wie Voigtländer ausführte. Zudem warnte er vor einem
       „Vertrauensverlust der Märkte“, also steigenden Zinsen für Berlin, wenn
       tatsächlich vergesellschaftet wird.
       
       Doch statt sich mit diesen Fragen zu beschäftigten, blockiert der Senat
       weiterhin, „stellt Attrappen auf“, wie es die Grünen-Mietenexpertin Kartin
       Schmidberger im Gespräch mit der taz kritisierte. Festgehalten wird etwa an
       einem Rahmengesetz, das niemand braucht oder will, außer
       Stadtentwicklungssenator Christian Gaebler (SPD), der aber feststellen
       musste: „Es wundert mich, dass es von allen Seiten als völlig absurd
       dargestellt wird.“ Schmidberger wies zudem auf die Verschwendung von
       100.000 Euro für ein neuerliches Rechtsgutachten, beauftragt von der
       Senatsfinanzverwaltung, hin.
       
       Dieses hatte die Vergesellschaftung aufgrund eines fehlendes Passus in der
       Landesverfassung als rechtlich unzulässig bewertete. Isabel Feichtner, die
       sowohl der vom Senat eingesetzten Expertenkommission angehörte als auch am
       Gesetz von DWE mitgearbeitet hatte, widersprach: Wenn der
       Grundgesetzartikel 15, der die Vergesellschaftung regelt, „als
       Freiheitsrecht“ begriffen wird, „darf die Berliner Verfassung dem nicht
       entgegenstehen“. Die Expertenkommission sei einstimmig zu dem Schluss
       gekommen, dass das Land die Befugnis habe, „ein Vergesellschaftungsgesetz
       zu erlassen“, so Feichtner.
       
       8 Dec 2025
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Erik Peter
       
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