# taz.de -- Vergesellschaftung von Wohnungskonzernen: Bundesregierung enteignen!
> Die Bundesregierung will die Vergesellschaftung untersagen. Dürfen die
> das? Und was bedeutet das für die nächste Berliner Regierung? Alle
> Antworten auf die drängenden Fragen.
(IMG) Bild: Auf einer Großdemo für bezahlbaren Wohnraum in Berlin
Die Bundesregierung will die „Verstaatlichung privater Mietwohnungsbestände
durch Vergesellschaftungsgesetze auf Landesebene“ verbieten, de facto also
die Vergesellschaftungspläne von Deutsche Wohnen & Co Enteignen (DWE)
verhindern. Bitte was?
Ja, richtig gehört. Die Spitzen von CDU und SPD haben sich in ihrem
Koalitionsausschuss auf eben jenen Passus verständigt, der einzig auf das
Berliner Vorhaben zielt und die Umsetzung des Volksentscheids
verunmöglichen soll. Der Bund argumentiert damit, „den privaten Wohnungsbau
nicht gefährden“ zu wollen. Bundeskanzler Friedrich Merz sagte: „Wir
beseitigen damit eine Unsicherheit.“ Seine Regierung befürchtet, dass
niemand mehr investieren will, wenn das Grundrecht tatsächlich einmal
angewendet wird – weshalb sie das Grundgesetz für die Landesebene
beschneiden will.
Geht das überhaupt?
Die Bundesregierung will mit einem einfachen Gesetz die Anwendung des
Grundgesetzartikels 15 für die Länder einschränken, um nicht die Verfassung
ändern zu müssen, wofür es eine Zweidrittelmehrheit im Bundestag bräuchte.
Ob das verfassungskonform ist, ist umstritten. Juristin Anna Katharina
Mangold, Mitglied der Expert:innenkommission zu DWE, sagt zur taz:
„Der Bund kann nicht einfach ein Gesetz erlassen, ausschließlich, um die
Länder zu blockieren.“
Aber beim Mietendeckel war der Bund doch auch erfolgreich mit seiner
Argumentation, Berlin habe keine Kompetenz, diesen zu erlassen?
Stimmt. Das Argument hier ist aber, dass der Bund den Bereich Mieten mit
der Mietpreisbremse selbst abschließend geregelt hat. Deshalb sagt die
Expertin: „Ein reines Verbot für die Länder, Artikel 15 anzuwenden, ist
nicht zulässig.“
Aber warum das ganze dann?
Vermutlich hat die Bundesregierung eine andere Rechtsauffassung. Vielleicht
setzt sie auch auf den Abschreckungseffekt: Die Hürde, sich überhaupt an
einer Vergesellschaftung zu versuchen, soll so hoch sein, dass es gar nicht
erst probiert wird. Die Initiative DWE glaubt, das Gesetz der
Bundesregierung würde bei der verfassungsgerichtlichen Prüfung eh „gekippt
werden“. Das Gesetz habe deshalb „keine Auswirkungen“.
Wieso interveniert die Bundesregierung gerade jetzt?
Offensichtlich sind alle aufgeschreckt vor der Abgeordnetenhauswahl im
September mit einem möglichen Wahlsieg der Linken, die die
Vergesellschaftung als wichtigstes Vorhaben benennt. Schon Mitte Juni
hatten sich die [1][Bauminister:innen der Länder auf Antrag von Bayern
und Nordrhein-Westfalen gegen die Vergesellschaftungspläne ausgesprochen]
und die Bundesregierung zum Handeln aufgefordert. Eine Woche darauf sagte
Bundesbauministerin Verena Hubertz (SPD): „Alleine die Debatte, die wir im
Moment erleben, stiftet Verunsicherung im Wohnungsbau.“ Genauso
argumentierte dann auch eine [2][Initiative Berliner Banken], die vor den
aus ihrer Sicht großen Schäden durch die Überführung von etwa 220.000
Wohnungen in Gemeineigentum warnte.
Findet Berlins SPD es gut, wenn ihre Genossen im Bund die Kompetenzen für
Berlin beschneiden wollen?
Nicht so richtig. In der Partei rumort es. Fraktionschef Raed Saleh sagte:
„Ich erkenne darin den Bundesfinanzminister, aber nicht meinen
Parteivorsitzenden.“ Es herrscht offenbar die Angst, in einem Konflikt
zwischen CDU und Linken zerrieben zu werden. Der Berliner SPD-Abgeordnete
Sebastian Schlüsselburg spricht von einer „Lex Berlin gegen den
Volksentscheid“. Unmöglich findet er auch, dass sich CDU und SPD in dem
Koalitionsausschuss noch nicht einmal dazu durchringen konnten, den Ländern
einen Mietendeckel zu erlauben.
Ist das Vorhaben eine Belastung für mögliche Koalitionsgespräche zwischen
Linken, Grünen und SPD nach der Abgeordnetenhauswahl?
Fragt man Rouzbeh Taheri, ehemaliger Sprecher von DWE und vermutlich neuer
Linken-Abgeordneter nach der Wahl, ist die Antwort eindeutig: „Die SPD in
Berlin muss sich davon distanzieren, weil es ein Betrug an der Wählerschaft
ist. Ansonsten wäre ich sehr skeptisch, ob wir mit dieser SPD
Koalitionsverhandlungen führen können.“ Linken-Spitzenkandidatin Elif Eralp
gibt sich ebenso trotzig und sagt: „Artikel 15 erlaubt die
Vergesellschaftung, damit wirtschaftliche Macht nie wieder unkontrolliert
ganze Städte prägt. Das ist kein Relikt, sondern eine demokratische
Option.“ Klein beigeben will sie nicht: „Wir halten an der
Vergesellschaftung fest.“
Und die Grünen?
Die wohnungspolitische Sprecherin Katrin Schmidberger schäumt: „Es ist ein
Skandal, wie sich CDU und SPD von den Lobbyisten der Immobilienwirtschaft
an der Nase durch die Manege führen lassen.“ Der „Blackrock Kanzler Merz“
habe „Angst vor einer erfolgreichen Umsetzung, weil es zeigen würde, dass
Mieten bezahlbar werden, ohne jedes Jahr Milliardensubventionen an die
Immobilienlobby auszuschütten.“
Wie wütend ist DWE?
Sehr. In einer ersten Reaktion bezeichnete man den Vorstoß als
„Frontalangriff gegen das Grundgesetz“. Für Donnerstagabend rief die
Enteignungsinitiative zu einer Spontandemonstration vor das
Willy-Brandt-Haus. Im Aufruf hieß es: „Die Pläne der Bundesregierung
missachten den Willen der Berliner*innen. Diese Einmischung im Interesse
des Immobilienkapitals werden wir nicht akzeptieren.“
Und die taz?
Sagt: Enteignet die Bundesregierung!
2 Jul 2026
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