# taz.de -- Berliner Senat und DW enteignen: Hinterzimmerpolitik gegen Vergesellschaftung
> Berlins CDU-SPD-Senat agiert gegen die Vergesellschaftung. In Anfragen
> dazu weicht er jedoch aus. Nun fordert eine Grünen-Abgeordnete
> Akteneinsicht.
(IMG) Bild: Vervollständigen Sie diesen Satz. Szene von Mieten-Demo in Berlin 2021
Arbeitet der Berliner Senat aktiv daran, Vergesellschaftungen nach Artikel
15 des Grundgesetzes und damit die Umsetzung des Volksentscheids Deutsche
Wohnen & Co enteignen zu verhindern? Der Verdacht hatte sich durch eine
[1][taz-Recherche Anfang Juli] erhärtet. Demnach hatten Berlins
Finanzsenator und CDU-Bürgermeisterkandidat Stefan Evers sowie sein
Hamburger Amtskollege Andreas Dressel (SPD) Ende Juni beim Treffen der
Finanzminister entsprechende Vorschläge für ein Bundesgesetz eingebracht.
Der Antrag enthielt etwa die – nicht zu erfüllende – Vorgabe, dass eine
Entschädigung in Höhe des Marktwertes erfolgen und sofort ausbezahlt werden
muss.
Die Finanzminister:innen verabschiedeten keinen formalen Beschluss,
sondern schrieben letztlich einen Brief an Bundesfinanzminister Lars
Klingbeil (SPD) mit der Bitte, gesetzgeberisch tätig zu werden. Genau dies
hatte die Bundesregierung nach ihrem Koalitionsausschuss dann auch
angekündigt.
Nun wollte die Grünen-Abgeordnete Katrin Schmidberger in einer [2][Anfrage
an den Senat] Details zu dem Vorgang erfahren. Die Antwort liegt der taz
exklusiv vor. Schmidberger fragte, wer am Antrag an die
Finanzministerkonferenz beteiligt war – etwa andere Senatsverwaltungen –,
und ob der Entwurf im Senat diskutiert oder die Fraktionsspitzen von CDU
und SPD informiert wurden. Ebenso wollte sie wissen, ob der Senat diese
Initiative als vereinbar mit dem Koalitionsvertrag und dem
[3][Vergesellschaftungsrahmengesetz] bewertet.
Der Senat reagiert auf den Fragenkatalog mit einer einzigen
zusammenfassenden Stellungnahme – in der kaum etwas steht. Verwiesen wird
stattdessen auf einen notwendigen „Freiraum für eine offene und
vertrauliche Diskussion“ bei der Finanzministerkonferenz, damit „auch noch
nicht ‚ausgereifte‘ Vorschläge weiter vorangebracht werden können“. Ebenso
heißt es: „Gespräche zwischen Minister/-innen bzw. Senator/-innen im
Vorfeld eines möglichen Gesetzgebungsverfahrens unterfallen dem Kernbereich
der exekutiven Eigenverantwortung.“ Konkrete Antworten auf die gestellten
Fragen: Fehlanzeige.
Dagegen enthält die Senatsantwort eine inhaltliche Rückendeckung für den
Versuch, per Bundesgesetz in Berlin einzugreifen. Dargelegt wird, dass die
Vergesellschaftung großer Immobilienbestände in Berlin „Auswirkungen auf
andere Länder in der Bundesrepublik“ hätte und dass dem Bund die
Gesetzgebungskompetenz zustehe. Die Abwehr einer Einmischung durch den
Bund, wie sie etwa SPD-Spitzenkandidat Steffen Krach und Fraktionschef Raed
Saleh nach dem Beschluss des Koalitionsausschusses formuliert hatten, sieht
anders aus.
Schmidberger kritisiert, dass der Senat sogar organisatorische Fragen
unbeantwortet lässt, die vom Kernbereichsschutz nicht gedeckt seien. Sie
schlussfolgert: „Der Senat arbeitet ganz offenbar daran, den mehrheitlich
beschlossenen Volksentscheid über den Bund auszuhebeln, und das
Abgeordnetenhaus soll nicht erfahren, wer davon wusste und wer daran
beteiligt war.“ Dabei sei dies ein „handfester Vorgang für das Parlament“.
Die mietenpolitische Sprecherin ihrer Fraktion kündigt an, Akteneinsicht zu
beantragen und der Sache auf den Grund zu gehen: „Das parlamentarische
Fragerecht endet nicht dort, wo der Senat es unbequem findet.“
## Die Rolle der landeseigenen Wohnungsunternehmen
Dies gilt zugleich für einen zweiten Vorgang, zu dem Schmidberger den
[4][Senat befragte]: die [5][Anti-Vergesellschaftungskampagne „Berlin denkt
weiter“] von Unternehmens- und Vermieterverbänden, etwa dem Verein Berliner
Kaufleute und Industrieller als Hauptfinanzier. Mit Werbung im öffentlichen
Raum und auf Social Media soll im Vorfeld der Abgeordnetenhauswahl Stimmung
gegen die Umsetzung des Volksentscheids gemacht werden. Die Webseite ist
seit Montag online.
Wie die taz berichtete, ist der Verband Berlin-Brandenburgischer
Wohnungsunternehmen (BBU) maßgeblich beteiligt, wenn auch öffentlich nur
als „Unterstützer“ aufgeführt. Der BBU informierte seine Mitglieder bereits
Anfang Juni auf einer Informationsveranstaltung über die kommende Kampagne.
Auch hat er ein vorgefertigtes Interview mit BBU-Vorständin Maren Kern für
die Magazine und Websites der Mitgliedsunternehmen beigesteuert, in dem
Kern unbegründete Angst vor einer Enteignung von Genossenschaften schürt.
Schmidbergers Fragen an den Senat beziehen sich darauf, dass die sechs
landeseigenen Wohnungsunternehmen (LWU) allesamt Mitglieder im BBU sind.
Die Abgeordnete weist darauf hin, dass die Kampagne durch die
Mitgliedsbeiträge der Wohnungsunternehmen an den BBU „mindestens indirekt“
finanziert sei.
Wie hoch diese ausfallen und ob es anlassbezogene Zahlungen darüber hinaus
gibt, beantwortet der Senat mit Verweis auf das „Geschäftsgeheimnis“ jedoch
nicht. Die Abgeordnete widerspricht: „Geschäftsgeheimnisse können nicht
dazu dienen, dem Eigentümer Land Berlin und seinem Parlament zu
verheimlichen, wie viel Geld aus öffentlichen Unternehmen in einen Verband
fließt, der sich im Wahlkampf gegen einen Volksentscheid positioniert.
Dieses Geld bringen am Ende Mieterinnen und Mieter auf.“
## Ein Verband als Sprachrohr des Vonovia-Konzerns
Der Senat sieht laut der Antwort keinen Grund, sich zu positionieren oder
die Rolle der LWU zu hinterfragen. Es gebe „keinen Anlass, Kampagnen,
welche sich im Rahmen der geltenden gesetzlichen Vorgaben bewegen,
inhaltlich zu bewerten“, heißt es. Die Positionierung zur Frage einer
möglichen Umsetzung des Volksentscheids sei eine „zulässige Ausübung der
Meinungsfreiheit“. Auch die Mitgliedschaft der Unternehmen im BBU werde man
nicht überprüfen.
Dabei gibt es laute Kritik an der Ausrichtung des Verbandes. Dem BBU
gehören zwar in der Mehrzahl gemeinwohlorientierte Unternehmen und
Genossenschaften an – unter Maren Kern agiert der Verband aber vor allem
als Lobby-Stimme des Vonovia-Konzerns. Vor Kurzem wurde etwa der
Sommerempfang des BBU im Juli am Tempelhofer Hafen durch einen gemeinsamen
Protest der Initiativen Die Genossenschafter*innen und Deutsche
Wohnen & Co enteignen gestört. Tenor: Der BBU serviert auf seinem
Sektempfang „Angstmacherei und falsche Behauptungen“.
Grünen-Abgeordnete Schmidberger kündigt an, sich auch in diesem Fall mit
den ausweichenden Antworten nicht zufriedenzugeben: „Wenn öffentliches Geld
und öffentliche Unternehmen im Umfeld einer politischen Kampagne
auftauchen, die sich mitten im Wahlkampf gegen einen Volksentscheid
richtet, dann ist Transparenz keine Höflichkeit, sondern Pflicht.“
4 Aug 2026
## LINKS
(DIR) [1] /Verbot-von-Vergesellschaftungen/!6194273
(DIR) [2] https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/19/SchrAnfr/S19-26617.pdf
(DIR) [3] /Vergesellschaftungsgesetz-vorgelegt/!6139206
(DIR) [4] https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/19/SchrAnfr/S19-26601.pdf
(DIR) [5] /Kampagne-gegen-Vergesellschaftung/!6193994
## AUTOREN
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