# taz.de -- Berliner Senat und DW enteignen: Hinterzimmerpolitik gegen Vergesellschaftung
       
       > Berlins CDU-SPD-Senat agiert gegen die Vergesellschaftung. In Anfragen
       > dazu weicht er jedoch aus. Nun fordert eine Grünen-Abgeordnete
       > Akteneinsicht.
       
 (IMG) Bild: Vervollständigen Sie diesen Satz. Szene von Mieten-Demo in Berlin 2021
       
       Arbeitet der Berliner Senat aktiv daran, Vergesellschaftungen nach Artikel
       15 des Grundgesetzes und damit die Umsetzung des Volksentscheids Deutsche
       Wohnen & Co enteignen zu verhindern? Der Verdacht hatte sich durch eine
       [1][taz-Recherche Anfang Juli] erhärtet. Demnach hatten Berlins
       Finanzsenator und CDU-Bürgermeisterkandidat Stefan Evers sowie sein
       Hamburger Amtskollege Andreas Dressel (SPD) Ende Juni beim Treffen der
       Finanzminister entsprechende Vorschläge für ein Bundesgesetz eingebracht.
       Der Antrag enthielt etwa die – nicht zu erfüllende – Vorgabe, dass eine
       Entschädigung in Höhe des Marktwertes erfolgen und sofort ausbezahlt werden
       muss.
       
       Die Finanzminister:innen verabschiedeten keinen formalen Beschluss,
       sondern schrieben letztlich einen Brief an Bundesfinanzminister Lars
       Klingbeil (SPD) mit der Bitte, gesetzgeberisch tätig zu werden. Genau dies
       hatte die Bundesregierung nach ihrem Koalitionsausschuss dann auch
       angekündigt.
       
       Nun wollte die Grünen-Abgeordnete Katrin Schmidberger in einer [2][Anfrage
       an den Senat] Details zu dem Vorgang erfahren. Die Antwort liegt der taz
       exklusiv vor. Schmidberger fragte, wer am Antrag an die
       Finanzministerkonferenz beteiligt war – etwa andere Senatsverwaltungen –,
       und ob der Entwurf im Senat diskutiert oder die Fraktionsspitzen von CDU
       und SPD informiert wurden. Ebenso wollte sie wissen, ob der Senat diese
       Initiative als vereinbar mit dem Koalitionsvertrag und dem
       [3][Vergesellschaftungsrahmengesetz] bewertet.
       
       Der Senat reagiert auf den Fragenkatalog mit einer einzigen
       zusammenfassenden Stellungnahme – in der kaum etwas steht. Verwiesen wird
       stattdessen auf einen notwendigen „Freiraum für eine offene und
       vertrauliche Diskussion“ bei der Finanzministerkonferenz, damit „auch noch
       nicht ‚ausgereifte‘ Vorschläge weiter vorangebracht werden können“. Ebenso
       heißt es: „Gespräche zwischen Minister/-innen bzw. Senator/-innen im
       Vorfeld eines möglichen Gesetzgebungsverfahrens unterfallen dem Kernbereich
       der exekutiven Eigenverantwortung.“ Konkrete Antworten auf die gestellten
       Fragen: Fehlanzeige.
       
       Dagegen enthält die Senatsantwort eine inhaltliche Rückendeckung für den
       Versuch, per Bundesgesetz in Berlin einzugreifen. Dargelegt wird, dass die
       Vergesellschaftung großer Immobilienbestände in Berlin „Auswirkungen auf
       andere Länder in der Bundesrepublik“ hätte und dass dem Bund die
       Gesetzgebungskompetenz zustehe. Die Abwehr einer Einmischung durch den
       Bund, wie sie etwa SPD-Spitzenkandidat Steffen Krach und Fraktionschef Raed
       Saleh nach dem Beschluss des Koalitionsausschusses formuliert hatten, sieht
       anders aus.
       
       Schmidberger kritisiert, dass der Senat sogar organisatorische Fragen
       unbeantwortet lässt, die vom Kernbereichsschutz nicht gedeckt seien. Sie
       schlussfolgert: „Der Senat arbeitet ganz offenbar daran, den mehrheitlich
       beschlossenen Volksentscheid über den Bund auszuhebeln, und das
       Abgeordnetenhaus soll nicht erfahren, wer davon wusste und wer daran
       beteiligt war.“ Dabei sei dies ein „handfester Vorgang für das Parlament“.
       Die mietenpolitische Sprecherin ihrer Fraktion kündigt an, Akteneinsicht zu
       beantragen und der Sache auf den Grund zu gehen: „Das parlamentarische
       Fragerecht endet nicht dort, wo der Senat es unbequem findet.“
       
       ## Die Rolle der landeseigenen Wohnungsunternehmen
       
       Dies gilt zugleich für einen zweiten Vorgang, zu dem Schmidberger den
       [4][Senat befragte]: die [5][Anti-Vergesellschaftungskampagne „Berlin denkt
       weiter“] von Unternehmens- und Vermieterverbänden, etwa dem Verein Berliner
       Kaufleute und Industrieller als Hauptfinanzier. Mit Werbung im öffentlichen
       Raum und auf Social Media soll im Vorfeld der Abgeordnetenhauswahl Stimmung
       gegen die Umsetzung des Volksentscheids gemacht werden. Die Webseite ist
       seit Montag online.
       
       Wie die taz berichtete, ist der Verband Berlin-Brandenburgischer
       Wohnungsunternehmen (BBU) maßgeblich beteiligt, wenn auch öffentlich nur
       als „Unterstützer“ aufgeführt. Der BBU informierte seine Mitglieder bereits
       Anfang Juni auf einer Informationsveranstaltung über die kommende Kampagne.
       Auch hat er ein vorgefertigtes Interview mit BBU-Vorständin Maren Kern für
       die Magazine und Websites der Mitgliedsunternehmen beigesteuert, in dem
       Kern unbegründete Angst vor einer Enteignung von Genossenschaften schürt.
       
       Schmidbergers Fragen an den Senat beziehen sich darauf, dass die sechs
       landeseigenen Wohnungsunternehmen (LWU) allesamt Mitglieder im BBU sind.
       Die Abgeordnete weist darauf hin, dass die Kampagne durch die
       Mitgliedsbeiträge der Wohnungsunternehmen an den BBU „mindestens indirekt“
       finanziert sei.
       
       Wie hoch diese ausfallen und ob es anlassbezogene Zahlungen darüber hinaus
       gibt, beantwortet der Senat mit Verweis auf das „Geschäftsgeheimnis“ jedoch
       nicht. Die Abgeordnete widerspricht: „Geschäftsgeheimnisse können nicht
       dazu dienen, dem Eigentümer Land Berlin und seinem Parlament zu
       verheimlichen, wie viel Geld aus öffentlichen Unternehmen in einen Verband
       fließt, der sich im Wahlkampf gegen einen Volksentscheid positioniert.
       Dieses Geld bringen am Ende Mieterinnen und Mieter auf.“
       
       ## Ein Verband als Sprachrohr des Vonovia-Konzerns
       
       Der Senat sieht laut der Antwort keinen Grund, sich zu positionieren oder
       die Rolle der LWU zu hinterfragen. Es gebe „keinen Anlass, Kampagnen,
       welche sich im Rahmen der geltenden gesetzlichen Vorgaben bewegen,
       inhaltlich zu bewerten“, heißt es. Die Positionierung zur Frage einer
       möglichen Umsetzung des Volksentscheids sei eine „zulässige Ausübung der
       Meinungsfreiheit“. Auch die Mitgliedschaft der Unternehmen im BBU werde man
       nicht überprüfen.
       
       Dabei gibt es laute Kritik an der Ausrichtung des Verbandes. Dem BBU
       gehören zwar in der Mehrzahl gemeinwohlorientierte Unternehmen und
       Genossenschaften an – unter Maren Kern agiert der Verband aber vor allem
       als Lobby-Stimme des Vonovia-Konzerns. Vor Kurzem wurde etwa der
       Sommerempfang des BBU im Juli am Tempelhofer Hafen durch einen gemeinsamen
       Protest der Initiativen Die Genossenschafter*innen und Deutsche
       Wohnen & Co enteignen gestört. Tenor: Der BBU serviert auf seinem
       Sektempfang „Angstmacherei und falsche Behauptungen“.
       
       Grünen-Abgeordnete Schmidberger kündigt an, sich auch in diesem Fall mit
       den ausweichenden Antworten nicht zufriedenzugeben: „Wenn öffentliches Geld
       und öffentliche Unternehmen im Umfeld einer politischen Kampagne
       auftauchen, die sich mitten im Wahlkampf gegen einen Volksentscheid
       richtet, dann ist Transparenz keine Höflichkeit, sondern Pflicht.“
       
       4 Aug 2026
       
       ## LINKS
       
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 (DIR) [3] /Vergesellschaftungsgesetz-vorgelegt/!6139206
 (DIR) [4] https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/19/SchrAnfr/S19-26601.pdf
 (DIR) [5] /Kampagne-gegen-Vergesellschaftung/!6193994
       
       ## AUTOREN
       
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