# taz.de -- Geplante Sozialkürzungen: „Wir mahnen die Einhaltung der Menschenrechte an“
> Bei der Ministerpräsidentenkonferenz sprechen Bund und Länder über
> geplante Sozialkürzungen. Beim Deutschen Institut für Menschenrechte ist
> man besorgt.
(IMG) Bild: Eine Schulassistenz unterstützt ein Kind mit Behinderung im Unterricht. Solche Teilhabeleistungen könnten künftig gekürzt werden
taz: Sie sind dafür zuständig, die Einhaltung der Menschenrechte in
Deutschland zu überwachen. Was sagen Sie denn zu den Sozialkürzungen, über
die Bund und Länder gerade verhandeln?
Michael Windfuhr: Noch ist ja zum Glück nichts beschlossen.
taz: Aber es gibt [1][ein Papier mit Vorschlägen] und man hört, gerade im
Bereich Teilhabe für Menschen mit Behinderungen soll gekürzt werden.
Individuelle Assistenz für Schule, Kita, eigenständiges Wohnen – das sei
einfach alles zu teuer.
Windfuhr: Deutschland ist mit der Unterzeichnung von
Menschenrechtsverträgen wie der UN-Behindertenrechtskonvention
Verpflichtungen zur Umsetzung dieser Menschenrechte eingegangen. Diese
Verpflichtungen gelten nicht nur, solange finanzielle Mittel verfügbar
sind, sondern sie dienen der Selbstbestimmung und gleichberechtigten
gesellschaftlichen Teilhabe aller Menschen. Leistungen wie Schulassistenz
sind natürlich nicht billig. Sie sind aber essenziell, um Menschen einen
Weg aus problematischen Sonderstrukturen zu ermöglichen. Auf Förderschulen
machen 73 Prozent der Schüler keinen Schulabschluss. Anschließend arbeiten
sie meist in einem Sonderarbeitsmarkt, wo sie im Durchschnitt bei voller
Beschäftigung nur 220 Euro pro Monat erhalten. Damit sind sie nicht in der
Lage, sich eine eigene Wohnung zu leisten. Eingliederungshilfen sind genau
das, was Selbstbestimmung erst ermöglicht, und damit sind sie Teil der
menschenrechtlichen Verpflichtungen Deutschlands.
taz: In den letzten zehn Jahren hätten diese Maßnahmen zu einer Verdopplung
der Kosten geführt, heißt es zur Begründung der Kürzungsvorschläge. Tragen
müssen dies überwiegend die Kommunen.
Windfuhr: Den Kommunen wurden vom Bund eine Menge Pflichten übertragen,
auch wichtige menschenrechtliche Pflichten für Kinder und Menschen mit
Behinderung. Sie müssen natürlich auch in die Lage versetzt werden,
[2][diese Leistungen zu bezahlen]. Es kann jedenfalls nicht sein, dass wir
das Recht auf Teilhabe einschränken, um diese Kosten wieder reinzuholen.
taz: Vorgeschlagen werden auch Kürzungen bei der Kinder- und Jugendhilfe
oder im Bereich Unterhaltsvorschuss. Sehen Sie das mit ähnlicher Sorge?
Windfuhr: Auf jeden Fall. Der Unterhaltsvorschuss ist essenziell wichtig
für Frauen, die alleinerziehend sind. Das ist eine sehr große Gruppe in
Deutschland. Eine Kürzung darf nicht dazu führen, dass Kinder bestimmte
Teilhabemöglichkeiten nicht mehr haben. Auch wenn Jugendliche, die aus
betreuten Wohnformen kommen, nicht länger betreut werden, wird das zu
Rückschritten führen. Schon jetzt machen rund 15 Prozent jeder jungen
Generation keinen Schulabschluss – oft, weil sie aus benachteiligten
Familien kommen. Hier müssen wir eher noch besser unterstützen, auch um
langfristig Verluste auf dem Arbeitsmarkt zu verhindern. Gleiches gilt für
die Betreuung von unbegleiteten minderjährigen Geflüchteten.
taz: Was sagen Ihnen diese Kürzungsvorschläge über die grundsätzliche
Haltung der handelnden Politiker*innen?
Windfuhr: Es gibt derzeit die Tendenz, bei benachteiligten Gruppen zu
sparen. Für den gesellschaftlichen Zusammenhalt wäre es gut, Belastungen
gerecht zu verteilen, sonst treibt das die Gesellschaft auseinander.
taz: Die Menschenrechte haben gerade einen schlechten Stand?
Windfuhr: In ihrer Bedeutung nicht, sie sind wichtig als zentrale
Orientierungspunkte. Aber es wird in den Debatten manchmal vergessen, dass
die Menschenrechte nicht verhandelbar sind. Mit ihnen wird Artikel 1 des
Grundgesetzes verteidigt, die gleiche Würde einer jeden Person.
taz: Falls sich Bund, Länder und Kommunen doch auf derartige Kürzungen
einigen und dies dann in Gesetze packen wollen – wer wird sich dagegen
wehren? Das Deutsche Institut für Menschenrechte?
Windfuhr: Bevor es dazu kommt, mahnen wir natürlich die Einhaltung der
Menschenrechte an. Falls aber entsprechende Gesetze beschlossen werden, ist
es natürlich möglich, dagegen gerichtlich vorzugehen. Das Deutsche Institut
für Menschenrechte selbst hat als Institution kein Klagerecht. Aber
Betroffene können ihre Rechte einklagen, auch mit Unterstützung von
Verbänden.
taz: Gerade benachteiligte Gruppen wählen selten den Klageweg und [3][haben
auch weniger Lobby]. Vielleicht sind sie gerade deshalb im Fokus der
Kürzungsmaßnahmen.
Windfuhr: Der Staat muss die menschenrechtlichen Verpflichtungen, die er
zum Beispiel mit der UN-Behindertenrechtskonvention oder der
UN-Kinderrechtskonvention eingegangen ist, unter Einsatz aller verfügbaren
Ressourcen umsetzen. Und dass wir in Deutschland bereits alle verfügbaren
Ressourcen einsetzen, ist nicht wahr. Da gibt es noch viel mehr
Möglichkeiten. Wir dürfen jedenfalls nicht bevorzugt bei vulnerablen
Gruppen sparen.
25 Jun 2026
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## AUTOREN
(DIR) Manuela Heim
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