# taz.de -- Unterhaltsvorschuss: Mütter und Kinder ziehen den Kürzeren
       
       > Die Kürzungen beim Unterhaltsvorschuss für Alleinerziehende werden scharf
       > kritisiert. Selbst in der Regierungs-SPD regt sich Widerstand.
       
 (IMG) Bild: Abriss statt Aufbau: Einsparungen im sozialen Bereich werden zur Belastung für Alleinerziehende
       
       Während Bundeskanzler Friedrich Merz die Kürzungspläne beim
       Unterhaltsvorschuss (UHV) am Mittwoch in der Sommerpressekonferenz
       verteidigte, wächst der Widerstand auch innerhalb seiner schwarz-roten
       Koalition. Einen „Offenbarungseid“ für Alleinerziehende nannte
       SPD-Generalsekretär Tim Klüssendorf den Vorschlag des Familienministeriums
       am Mittwoch. Wie geht es jetzt weiter?
       
       Anfang der Woche war bekannt geworden, wovor Alleinerziehenden- und
       Kinderschutzverbände bereits seit Monaten warnen. Beim UHV, der staatlichen
       Ersatzleistung für Kinder, deren Elternteil keinen Unterhalt zahlt, soll
       gekürzt werden. Demnach sollen Jugendliche die Leistung zukünftig nicht
       mehr bis 18, sondern nur bis 16 Jahre erhalten. Laut dem [1][kürzlich
       beschlossenen Haushaltsentwurf] will das Familienministerium [2][so knapp
       400 Millionen Euro einsparen].
       
       Damit sollen vor allem die Haushalte von Ländern und Kommunen entlastet
       werden, denn sie tragen 60 Prozent des UHV, der Bund 40 Prozent. Die Kosten
       für diese Leistung hätten sich binnen acht Jahren vervierfacht,
       argumentierte Merz. Damals wurde der Unterhaltsvorschuss von 12 auf 18
       Jahre ausgeweitet. Angesichts der akuten Finanznot der Kommunen und eines
       Defizits von jährlich 30 Milliarden Euro sei das nicht auf Dauer leistbar,
       so Merz bei seiner Sommerpressekonferenz am Mittwoch in Berlin. „Deswegen
       wollen wir versuchen, das zu korrigieren, ohne dass die Kinder davon
       betroffen sind.“
       
       Auf Verbesserungen können die betroffenen Jugendlichen und ihre
       alleinerziehenden Elternteile, [3][zu 91 Prozent Mütter], ob der Pläne aber
       gar nicht hoffen. Stattdessen könnten ihnen bald 394 Euro monatlich fehlen.
       Am [4][stärksten wird dieser Wegfall die Haushalte treffen, deren Einkommen
       nur knapp über der Grenze zur Grundsicherung liegen].
       
       ## Ältere Kinder haben auch Bedarfe
       
       „Dieses Geld wird insbesondere bei den Alleinerziehenden fehlen, die keine
       ergänzenden Sozialleistungen beziehen, durch die das eventuell aufgefangen
       werden könnte“, sagt auch Anja Löhnert. Als Bereichsleiterin der
       Bürgerdienstleistungen im Jugendamt Nürnberg hat sie täglich mit dem
       Unterhaltsvorschuss zu tun. „Nur weil Kinder älter werden, heißt das nicht,
       dass sie keine Bedarfe mehr haben“, sagt sie. Dass es jetzt wieder die
       bereits belasteten Alleinerziehenden treffe, sei schade. Vor allem, weil
       die Ausweitung ja erst 2017 aus Sicht ihrer Behörde große Entlastungen
       geschaffen habe, so Löhnert.
       
       „Das reiht sich ein in die gerade vollzogene Kürzung des Kinderzuschlags.
       Beides trägt dazu bei, die Armutssituation von vielen Kindern und
       Jugendlichen noch weiter zu verschärfen“, kritisierte der Sprecher des
       Deutschen Kinderhilfswerks, Uwe Kamp. Auch Grünen und Linke sowie der
       Deutsche Gewerkschaftsbund, der Verband Alleinerziehender Mütter und Väter
       und der Deutschen Frauenrat hatten zuvor scharfe Kritik geäußert.
       
       Doch nicht nur aus Verbänden und Opposition kommt Kritik. „Das ist mit der
       SPD nicht zu machen“, sagt der SPD-Kinderbeauftragter Truels Reichardt
       gegenüber der taz. Er erwarte von Karin Prien, dass sie ihre Vorschläge
       zurücknimmt, so Reichardt. Während eine Kürzung des UHV Familien treffen
       würde, die es finanziell besonders schwer haben, gäbe es gleichzeitig immer
       noch keine wirksame Erbschafts- und Vermögenssteuer. „Da verstehe ich
       jeden, der sagt, dass hier etwas gewaltig schiefläuft“, sagt Reichardt.
       
       ## Rückforderungen mäßig erfolgreich
       
       2025 wurde der Unterhaltsvorschuss an 856.000 Kinder und Jugendliche
       gezahlt. Auf 3,2 Milliarden Euro beliefen sich die Leistungen insgesamt.
       Wie der „Vorschuss“ schon andeutet, versucht der Staat das Geld
       nachträglich von dem säumigen Elternteil (überwiegend die nicht betreuenden
       Väter) zurückzuholen – [5][allerdings mit mäßigem Erfolg]. In 82 Prozent
       der Fälle gelingt das nicht. Auch dort will die Bundesregierung und
       Bundesfamilienministerin Karin Prien härter durchgreifen.
       
       Die Eintreibung müsste stärker forciert und gebündelt werden, forderte
       Prien im NDR. Auch Führerscheinentzug für säumige Väter brachte die
       Familienministerin ins Spiel. Daten des Familienministeriums zeigen, dass
       durch den Rückgriff, also der Rückholung des Geldes, [6][lediglich rund 585
       Millionen Euro eingenommen wurden.] Weitere 6,5 Milliarden Euro sind offen.
       
       Anja Löhnert vom Jugendamt Nürnberg glaubt nicht, dass bei den
       Rückgriffquoten eine signifikante Erhöhung möglich ist. Ein
       Führerscheinentzug wäre ihr zufolge lediglich in Einzelfällen geeignet. „In
       der Vielzahl der Fälle haben die unterhaltspflichtigen Elternteile aber
       selbst ein geringes Einkommen und sind gar nicht in der Lage, finanziell
       diesen Unterhaltsvorschuss zurückzuzahlen, vor allem bei mehreren
       unterhaltsberechtigten Kindern“, sagt Löhnert.
       
       ## Einkommensgrenze bei Alleinerziehenden?
       
       Währenddessen kommen immer neue Vorschläge auf. Am Mittwoch brachte
       Kanzleramtschef Thorsten Frei [7][sogar eine Gehaltsgrenze bei den
       Alleinerziehenden] ins Spiel: „Wer über dieser Gehaltsgrenze liegt, der
       kann keinen Anspruch darauf haben, dass die Allgemeinheit für
       Zahlungsausfälle des Partners einsteht“, sagte Frei gegenüber Welt TV. Als
       mögliche Obergrenze nannte er ein Monatseinkommen von 4.500 Euro bis 5.000
       Euro. Bereits 2027 soll das Gesetz laut dem Bundesfamilienministerium in
       Kraft treten.
       
       15 Jul 2026
       
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