# taz.de -- Belastete Kommunen: Bund und Länder einigen sich auf Finanzreform
       
       > Bund und Länder haben sich auf einen Weg geeinigt, um strauchelnde
       > Kommunen zu entlasten. Doch das könnte vor allem Kinder, Jugendliche und
       > Menschen mit Behinderung treffen.
       
 (IMG) Bild: Wird die Entlastung der Kommunen zur Belastung der Kinder- und Jugendhilfe? Olaf Lies, Friedrich Merz und Gordon Schnieder (v. l.)
       
       afp/rtr/taz | Bund und Länder haben sich nach langem Streit auf eine
       finanzielle Entlastung der Kommunen geeinigt. Dies teilte Niedersachsens
       Ministerpräsident Olaf Lies (SPD) nach den Beratungen mit Bundeskanzler
       Friedrich Merz (CDU) in der Ministerpräsidentenkonferenz mit. Die
       vereinbarte Lastenverteilung folge „dem Grundsatz: Wer bestellt, bezahlt“,
       sagte Kanzler Merz. „Den werden wir demnächst auch gemeinsam einhalten im
       Verhältnis zwischen Bund und Ländern.“
       
       Die Neuregelung solle ab dem 1. September gelten, sagte Merz. „Wir haben
       auch im Verhältnis zwischen Bund und Ländern ein neues Kapitel
       aufgeschlagen der föderalen, kollegialen, kooperativen Zusammenarbeit“,
       sagte der Kanzler weiter. Wenn der Bund Gesetze verabschiedet, die
       finanzielle Lasten nach sich ziehen, sollten die Länder und gegebenenfalls
       auch die Kommunen über die Umsatzsteuer einen Ausgleich bekommen. Umgekehrt
       werde der Bund Umsatzsteuerpunkte zurückbekommen, wenn er entlastende
       Maßnahmen beschließt. Der juristische Begriff für dieses Prinzip ist
       „Veranlassungskonnexität“.
       
       Künftig soll der Bund 80 Prozent der Kosten übernehmen, die auf seiner
       Ebene [1][beschlossene Gesetze in ‌Ländern und Kommunen auslösen]. Diese
       Regelung soll greifen, wenn die Umsetzungskosten für Länder und Kommunen
       bei einem Gesetz ‌die Grenze von 200 Millionen Euro überschreiten.
       
       ## Belastende Entlastungen
       
       Hintergrund ist ein seit Langem anhaltender Streit zwischen dem Bund auf
       der einen sowie Ländern und Kommunen auf der anderen Seite. Es geht darum,
       dass der Bund regelmäßig Gesetze verabschiedet, [2][die für die Kommunen
       Mehrausgaben oder Einnahmeausfälle nach sich ziehen] – ohne das diese sich
       dagegen wehren könnten.
       
       In den vergangenen Jahren hatten [3][vor allem drei Bundesgesetze den
       Kommunen hohe Kosten bereitet]: das Bundesteilhabegesetz, das Menschen mit
       Behinderungen mehr Selbstbestimmung ermöglichen soll, die [4][Kinder- und
       Jugendhilfe] sowie das Gesetz zum Unterhaltsvorschuss, das Regelungen für
       Fälle enthält, in denen ein Kind bei einem alleinerziehenden Elternteil
       nicht oder nicht regelmäßig Geld vom anderen Elternteil bekommt.
       
       Nach Angaben der Bundesregierung haben sich die Kosten für die Kommunen bei
       den beiden ersten Gesetzen in den vergangenen zehn Jahren verdoppelt, beim
       dritten Gesetz sogar vervierfacht.
       
       Mit der Neuregelung hofft der rheinland-pfälzische Ministerpräsident Gordon
       Schnieder nun bereits ab 2027 auf Entlastungen für die Kommunen in
       Milliardenhöhe. „Wir reden dann schon im nächsten Jahr über ein
       Entlastungspotenzial bei den Kommunen von drei Milliarden und das ist
       anwachsend über die nächsten Jahre“, sagte der CDU-Politiker.
       
       Neben solchen Leistungsgesetzen verursachen den Ländern regelmäßig auch
       Steuergesetze des Bundes Folgekosten – nämlich solche Änderungen des
       Steuerrechts, die zu Einnahmeausfällen für die Kommunen führen.
       
       25 Jun 2026
       
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