# taz.de -- Rentenpläne der Regierung: Ein Kunstwerk mit leeren Stellen
> Union und SPD loben die Arbeit der Rentenkommission und wollen deren
> Vorschläge komplett umsetzen. Aber es gibt noch einige offene Fragen.
(IMG) Bild: Ältere Menschen gucken in die Röhre: Merz und Bas wollen, dass auch nach 67 Jahren noch gearbeitet wird
Der Kanzler und die Sozialministerin klingen am Dienstag entschlossen: Die
Rentenreform soll so kommen, wie sie jetzt auf dem Tisch liegt. Die
„einzelnen Maßnahmen greifen ineinander“, sagt Friedrich Merz, als er am
Vormittag die Vorschläge der schwarz-roten Alterssicherungskommission
entgegennimmt. Das Paket sei ein „Gesamtkonzept“ und es funktioniere auch
nur als solches. Bärbel Bas legt noch einen drauf: Von einem
„Gesamtkunstwerk“ spricht sie. Daran dürfe es „kein Rosinenpicken“ geben.
Aus 33 einzelnen Reformvorschlägen besteht das vermeintliche Kunstwerk. In
den Grundzügen waren sie schon am Wochenende bekannt geworden, jetzt
[1][liegen sie auch detailliert ausgearbeitet vor]. Unter anderem soll das
[2][Renteneintrittsalter] gekoppelt an die Entwicklung der Lebenserwartung
auch über 67 Jahre hinaus steigen. Eine verpflichtende Aktienrente für alle
soll kommen, die sogenannte Rente mit 63 wegfallen. Dafür, so das
Versprechen, soll die Rente an sich für die Zukunft sicher sein.
[3][Die Vorschläge] sind ausführlicher, konkreter und verbindlicher, als
viele erwartet hatten. Bas beschreibt am Dienstag treffend: Als Schwarz-Rot
beschloss, die Rentenberatung in eine Kommission auszulagern, hätten viele
gemunkelt, dass dabei kaum etwas herauskommen werde. Das Gremium habe aber
„geliefert“. Die Mitglieder der Kommission selbst –
Wissenschaftler*innen und drei Abgeordnete – betonen, wie sachlich und
konsensorientiert die Arbeit gewesen sei.
Unabhängig von der Bewertung der einzelnen Vorschläge: Für die Verhältnisse
dieser Koalition, in der bislang wenig reibungslos lief, ist der Prozess
bis hierhin tatsächlich bemerkenswert konstruktiv verlaufen.
## Noch viele Löcher zu stopfen
Beendet ist die Arbeit an der Reform für Schwarz-Rot allerdings noch lange
nicht: Das Sozialministerium muss sich nun daranmachen, die Vorschläge in
konkrete Gesetzesentwürfe zu übersetzen. Nach der Sommerpause beginnen dann
voraussichtlich die parlamentarischen Beratungen im Bundestag. Und selbst
wenn sich die Regierungsfraktionen an die Vorgabe halten sollten, am Paket
nicht zu rütteln, bleibt noch genug zu diskutieren: Zu manchen Vorschlägen
hat die Kommission Detailfragen offen gelassen, manche hängen zudem von
Haushaltsentscheidungen ab, und bei einem Teil haben auch noch andere
Akteure mitzureden.
Offene Fragen gibt es zum Beispiel bei der Aktienrente.
Arbeitgeber*innen und Arbeitnehmer*innen sollen künftig
zusätzlich Beitragssätze von je 1 Prozentpunkt zahlen, die dann durch die
Rentenversicherung am Kapitalmarkt angelegt werden. Mit der Rendite soll
künftig die reguläre gesetzliche Rente aufgestockt werden.
Das wird sich aber höchstens langfristig auszahlen. Übergangsweise soll es
für Rentner*innen in den 2030ern und 2040ern deshalb einen Zuschuss aus
Steuermitteln geben. Wie hoch der ausfallen muss und woher das Geld genau
kommt? „Viele Details zu dem Vorschlag sind noch unklar“, heißt es in einer
ersten Stellungnahme der Deutschen Rentenversicherung.
Das gilt auch für andere Zuschüsse aus dem Bundeshaushalt. Die
Rentenversicherung hat schon lange damit zu kämpfen, dass die Politik sie
zu Ausgaben verpflichtet, denen keine entsprechenden Rentenbeiträge
gegenüberstehen. Ein Beispiel ist die jüngst ausgeweitete Mütterrente, an
der durch die neue Reform nicht gerüttelt werden soll. Zum Teil werden die
Zusatzkosten aus dem Bundeshaushalt ausgeglichen, zum Teil aber auch nicht.
## Geld oder Leben? Oder beides?
Die Kommission empfiehlt nun, entsprechende Leistungen der
Rentenversicherung „perspektivisch vollständig über Bundesmittel zu
erstatten“. Wo dieses Geld genau herkommen soll, ist ebenfalls nicht
geklärt – zumal die Bundesregierung die Zuschüsse angesichts ihrer
Sparzwänge eigentlich eher senken wollte.
Zudem ergeben sich Folgeprobleme aus der Abschaffung der sogenannten Rente
mit 63 in Verbindung mit einer steigenden Regelaltersgrenze: Was passiert
mit Arbeitnehmer*innen, die mit Ende 60 ihren Beruf aus körperlichen
Gründen nicht mehr ausüben können? Die Kommission empfiehlt
Härtefallregelungen für Betroffene, die dann doch vorzeitig ohne Abschläge
in Rente gehen könnten. Hier wird es stark auf die Ausarbeitung im Detail
ankommen.
Und schließlich empfiehlt die Kommission auch noch, die betriebliche
Altersversorgung auszubauen. Sie soll künftig „annähernd flächendeckend“
verbreitet sein. Wie der Weg dahin aussehen könnte, sollen jetzt aber erst
mal die Sozialpartner, also Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften,
gemeinsam beraten.
Wirklich fertig ist die Rentenreform also noch lange nicht. Wer dem
Bundeskanzler noch vertraut, kann sich dennoch zurücklehnen. Friedrich Merz
beteuert am Vormittag bei der Präsentation der Kommissionsvorschläge schon
mal: „Es muss sich keine Bürgerin, kein Bürger Sorgen machen.“
23 Jun 2026
## LINKS
(DIR) [1] https://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/Soziales/empfehlungen-der-rentenkommission-bmas-juni-2026.pdf?__blob=publicationFile&v=2
(DIR) [2] /Vorschlaege-der-Rentenkommission/!6188512
(DIR) [3] /Wieso-Minijobs-abgeschafft-werden-muessen/!6189618
## AUTOREN
(DIR) Tobias Schulze
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