# taz.de -- Vorschläge der Rentenkommission: Aktienismus soll die Rente sichern
> Erste Vorschläge der Rentenkommission deuten auf weitreichende Änderungen
> im System hin. Manche Fragen bleiben allerdings offen.
(IMG) Bild: Länger arbeiten: Ab 2092 sollen auch 70-Jährige noch ran
Am kommenden Dienstag haben Bärbel Bas (SPD) und Friedrich Merz (CDU) einen
großen Auftritt geplant. Dann übergibt die Rentenkommission den beiden
Parteichefs ihre mehr als 30 Empfehlungen für die künftige Gestaltung der
Alterssicherung. Beide werden wohl auch klarstellen müssen, ob die
Bundesregierung die Ratschläge eins zu eins umsetzen wird. Die nun bekannt
gewordenen Empfehlungen weisen auf einen kleinen Systemwechsel zugunsten
der jüngeren Generationen hin.
Ein Kernpunkt ist die Einführung eines auf Aktien beruhenden Teils der
Ansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Als Vorbild dafür dient
das erfolgreiche schwedische Modell. In Jahresschritten sollen die
Versicherten von 0,5 Prozent ihres Lohns aufwachsend auf 2 Prozent einen
Kapitalstock für sich aufbauen. Die Hälfte des Beitrags sollen die
Arbeitgeber übernehmen. Das Geld wird dann in einem staatlichen Fonds
angelegt, der wiederum die Anlage am Kapitalmarkt verwaltet. Damit sind
dann auch Aktienanlagen möglich.
Die Kommission hofft, damit ein stabiles Rentenniveau zu erreichen.
Momentan ist das Rentenniveau bis 2031 bei 48 Prozent gesichert. In den
folgenden Jahren würde es nach aktueller Rechtslage weiter sinken. Mit der
Aktienrente könnte es nach Einschätzung der Experten sogar ab 2040 wieder
ansteigen auf 50 Prozent Mitte des Jahrhunderts.
Für die rentennahen Jahrgänge würde eine Übergangsregelung geschaffen, da
diese keinen ausreichend großen Kapitalstock mehr aufbauen können. Die
Kehrseite dieser Idee sind steigende Beiträge. Denn die Abgabe für die
Aktienrente kämen noch einmal obendrauf.
## Mehr Einzahler
Einen Streitpunkt zwischen SPD und Union umschifft die Kommission. Die SPD
würde gerne die Beamten in die gesetzliche Rente einbeziehen. Die
Ratschläge der Kommission sehen das nicht vor, wohl aber eine allmähliche
Angleichung der Pensionen an die Renten. Beamte im Ruhestand sind derzeit
im Durchschnitt deutlich besser versorgt als Arbeitnehmer.
Die Kommission spricht sich aber für eine [1][Ausweitung der
Versicherungspflicht auf weitere Berufsgruppen] aus. Dazu gehören neue
Selbstständige, Abgeordnete und auch die Vorstände von
Aktiengesellschaften. Selbstständige sollen sich unter bestimmten
Voraussetzungen aus der Versicherungspflicht herauswinden können. Die
Ausweitung bringt der Rentenkasse zusätzliche Einnahmen.
Für eine stabilere Kassenlage könnte auch eine weitere Änderung sorgen: Die
Kommission will Minijobs abschaffen, genauer gesagt auf Schülerinnen und
Schüler begrenzen. Bei den Jobs mit einem Lohn von bis zu 603 Euro werden
bisher praktisch keine Sozialabgaben fällig. Lediglich Rentenbeiträge
werden erhoben, von denen sich die Minijobber aber befreien lassen können.
Die Abschaffung betrifft rund 6,8 Millionen Beschäftigte. So viele gingen
im ersten Quartal nach Angaben der Minijobzentrale einer geringfügigen
Beschäftigung nach. Vor allem im Handel, der Gastronomie und im
Hotelgewerbe gibt es die Beschäftigungsverhältnisse. Dort würden die
Arbeitskosten für die Betriebe spürbar ansteigen, sollten sie die vollen
Sozialbeiträge entrichten müssen. Und die Minijobber hätten zugleich
weniger netto vom Lohn in der Tasche.
## 4-Jährige aufgepasst!
Auch die Rente mit 70 ist nach den Vorstellungen der 13 Mitglieder der
Expertenrunde denkbar, allerdings erst nach dem Jahr 2092. Sie wollen das
Rentenalter an die Entwicklung der Lebenserwartung koppeln. Steigt sie
weiter, wird auch das Rentenalter angehoben. Ausgehend von der aktuellen
prognostizierten Lebenserwartung würde die Altersgrenze ab 2032 alle zehn
Jahre um ein halbes Jahr angehoben. 2042 läge sie dann bei 67,5 Jahren. Das
wäre ein deutlich langsamerer Anstieg als der, den die Boomer bei der
Erhöhung von 65 auf 67 Jahre hinnehmen müssen. Zurzeit steigt das
Rentenalter jedes Jahr um zwei Monate an.
Ein weiterer Streitpunkt in der Debatte war die abschlagsfreie Rente nach
45 Berufsjahren. Diese Regelung wird abgeschafft. Mit Abschlägen dürfen
Versicherte aber wohl auch weiterhin vorzeitig in den Ruhestand gehen. Nun
werden wohl die Abschläge dafür neu berechnet. Sie dürften dann die Renten
erheblich schmälern. [2][Die Rente mit 63] wurde eigentlich für
Beschäftigte in schweren Berufen eingeführt, die nicht bis zur Altersgrenze
durchhalten. Für diese Gruppe soll eine alternative Lösung gefunden werden.
Tatsächlich nutzen die Regelung vor allem Beschäftigte mit gutem Verdienst
in leichteren Tätigkeiten, die noch länger arbeiten könnten.
Auch an die Ausgabenseite der Rentenversicherung geht die Kommission ran.
Der sogenannte Nachhaltigkeitsfaktor wird wieder eingeführt. Diese Formel
gibt vereinfacht gesagt das Verhältnis zwischen Rentnern und
Beitragszahlern wieder. Wird es ungünstiger, steigen die Renten weniger an
als die Löhne.
Andere Fragen sind noch offen, zum Beispiel die künftige Rolle der
betrieblichen Altersvorsorge. Und DIW-Chef Michael Fratzscher moniert laut
in einem Zeitungsbericht, dass das Problem der wachsenden Altersarmut mit
den bekannten Vorschläge nicht gelöst wird. Auch die Vorstandsvorsitzende
des Sozialverbands, Michaela Engelmeier, übte laut dpa Kritik: „Eine
starke, solidarische gesetzliche Rentenversicherung ist das nicht.“
21 Jun 2026
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## AUTOREN
(DIR) Wolfgang Mulke
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