# taz.de -- Neue Grundsicherung tritt in Kraft: „Das wird ein harter Kampf“
> Die neue Grundsicherung sieht härtere Sanktionen vor. Das sei auch für
> Menschen mit Arbeit eine Bedrohung, sagt die Aktivistin Helena Steinhaus.
(IMG) Bild: Die neue Grundsicherung: Wenn es hinten und vorne nicht reicht
taz: [1][Frau Steinhaus, am 1. Juli tritt die „neue Grundsicherung“ in
Kraft.] Was ist für Sie die krasseste Neuerung?
Helena Steinhaus: Am Einschneidendsten sind sicher die neuen
Sanktionsmöglichkeiten, die, wie Arbeitsministerin [2][Bärbel Bas] es
formuliert, „bis an die Grenze des verfassungsrechtlich Zulässigen
ausgeschöpft“ werden. Es gibt unterschiedliche Meinungen, ob man sich dann
wirklich noch auf der zulässigen Seite der Grenze befindet. Wir sehen das
kritisch, wenn man 100 Prozent der Leistungen einstellt – inklusive der
Kosten der Unterkunft. Das wird vielleicht gar nicht so viele Leute
betreffen, aber die Drohkulisse, die hier aufgebaut wird, trifft natürlich
alle.
taz: Warum sind die neuen Regeln Ihrer Meinung nach verfassungswidrig?
Steinhaus: Das Bundesverfassungsgericht hat 2019 explizit Sanktionen bis
maximal 30 Prozent des Regelsatzes erlaubt. Einzige Ausnahme: Wenn jemand
ein unmittelbar vorliegendes Arbeitsangebot ablehnt, wenn also quasi der
Vertrag schon zur Unterschrift vorliegt und man ablehnt. Nur dann dürfen
100 Prozent der Leistung gestrichen werden. Bei der neuen Grundsicherung
heißt es nun trotzdem: Wer dreimal nicht zum Termin beim Jobcenter geht,
bekommt gar nichts mehr. Die Regierung wendet dafür einen Trick an: Sie
weicht auf den Erreichbarkeits-Paragrafen des Sozialgesetzbuch II aus.
Danach erhält man nur Leistungen, wenn man nachweist, dass man „erreichbar“
ist – sonst gilt man nicht als bedürftig. Wer dreimal nicht kommt, gilt
dann als „nicht erreichbar“. Man nennt es die
„Nicht-Erreichbarkeits-Fiktion“.
taz: Begründet werden die härteren Sanktionen ja damit, dass sie nur
Verweigerer treffen. Nach dem Motto: Andere müssen für ihr Geld auch
arbeiten. Was erwidern Sie?
Steinhaus: Diese Sanktionen treffen die Falschen. Außerdem ist das
Bürgergeld kein Gehalt oder Lohnersatz, sondern eine Grundsicherung, die
man bekommt, weil man nachweislich in einer Notsituation ist oder nicht
arbeiten kann.
taz: Wer Arbeitsangebote ablehnt, soll schneller als bisher den kompletten
Regelsatz verlieren. Das finden Sie falsch?
Steinhaus: Genau. Wir bekommen zum Beispiel viele Nachrichten von Menschen,
die ihre Angehörigen pflegen. Häufig sind das Mütter mit Kindern, die eine
Pflegestufe haben. Denen sagt ihr Bearbeiter: „Sie machen bisher nur einen
Minijob, ab jetzt müssen Sie fünf oder sechs Stunden am Tag arbeiten.“ Und
wenn jemand diese Arbeit ablehnt, dann kann künftig die Totalsanktion
greifen. Da kann man sich schon fragen, ob ein Sachbearbeiter wirklich dazu
in der Lage ist zu beurteilen, ob diese Mutter, die häufig alleinerziehend
ist, die Kapazitäten dafür hat, sechs Stunden am Tag zu arbeiten, neben den
Kindern und der Extrapflege. Nur: Das liegt teilweise in seinem Ermessen,
und formal muss man den Job annehmen, sonst gilt man als
„Totalverweigerer“.
taz: Sind Sachbearbeiter wirklich so unterschiedlich: Die einen
verständnisvoll, die anderen harte Hunde, die alles für zumutbar halten?
Steinhaus: Das ist wirklich ein großes Problem. [3][Viele
Jobcenter-Mitarbeiter machen eine gute Arbeit], nach ihren Möglichkeiten.
Umfragen zeigen: 30 Prozent der „Kunden“, wie sie genannt werden, sind
zufrieden mit ihren Sachbearbeitern, 30 Prozent nicht. Aber: Wenn du einen
Sachbearbeiter hast, mit dem du dich nicht verstehst, hast du nicht die
Möglichkeit, jemand anderes zu bekommen. Und der Sachbearbeiter sitzt am
längeren Hebel. Das kann bedeuten, dass er sagt: „Ach ja, Ihre
Depressionen, so schlimm kann das doch nicht sein. Sie müssen sich jetzt
nur ein bisschen anstrengen.“ Und dann wird keine
Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung mehr akzeptiert, um einen Termin im
Jobcenter abzusagen, sondern nur noch eine Wegeunfähigkeitsbescheinigung.
taz: Was heißt das genau?
Steinhaus: Ja, das sind so Feinheiten, die schwer zu verstehen sind. Schon
jetzt werden viele Leute sanktioniert, obwohl sie eine
Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung beibringen. Denn die Jobcenter sagen immer
häufiger, und mit der Grundsicherung soll das Programm werden, dass diese
Bescheinigung nicht reicht und man eine Wegeunfähigkeitsbescheinigung
bringen soll. Ein Arzt soll also bescheinigen, dass man sich quasi nicht
bewegen kann, man nicht von A nach B laufen oder fahren kann. Bei
Depressionen zum Beispiel bekommt man die aber nicht zwangsläufig. Hier
wird grundsätzlich etwas unterstellt – auch den Ärzten.
taz: Die Jobcenter beklagen, sie könnten Betroffenen oft nicht helfen und
sie nicht in Jobs vermitteln, weil zu viele Termine versäumt würden. Ist da
nichts dran?
Steinhaus: Viele denken vielleicht, was ist das Problem? Ich muss doch auch
meinen Arzttermin einhalten oder zur Arbeit gehen. Aber das ist häufig
nicht die Realität, in der sich die Menschen befinden, um die es geht.
Jemand, der zum Beispiel psychisch krank ist, kann vielleicht nicht außer
Haus gehen oder über seine berufliche Zukunft nachdenken. Manche können
nicht einmal ihre Briefe vom Amt öffnen! Umgekehrt kann man davon ausgehen,
wenn jemand wirklich das Amt ausnutzen will, dann geht er zu jedem Termin,
„arbeitet“ brav mit und denkt sich was anderes aus, damit er unterm Radar
bleibt. Dass man durch die Totalsanktionierung bei verpassten Terminen
massenhaft Sozialbetrüger erwischt, ist unwahrscheinlich.
taz: Sie haben eben gesagt, die Drohkulisse der Totalsanktion wirkt auf
viele. Können Sie das ausführen?
Steinhaus: Die Drohkulisse wirkt bis in die Mittelschicht hinein. Es geht
um Abstiegsängste: Je schlechter die Grundsicherung ausgestaltet ist, desto
weniger wahrscheinlich ist es, dass Arbeitnehmer:innen Forderungen
stellen oder ihre Lohnarbeit niederlegen. Wenn man keine andere Wahl hat,
macht man auch schlechter bezahlte Arbeit. Wir haben ja einen sehr stark
ausgeprägten Niedriglohnsektor und die wenigsten, die in diesem arbeiten,
würden sagen: „Ach, das Bürgergeld ist ja fast das Gleiche, was ich fürs
Arbeiten bekomme. Dann nehm ich doch lieber Bürgergeld!“ Jeder weiß, dass
man das lieber nicht macht.
taz: Dem neuen Gesetz zufolge sollen immerhin Kinder von
100-Prozent-Sanktionen gegen ihre Eltern ausgenommen sein.
Steinhaus: Ich kann darüber nur lachen, denn das ist jetzt schon so – und
trotzdem trifft man auch jetzt schon die Falschen. [4][Es ist so, dass
aktuell jede dritte Sanktion indirekt ein Kind trifft.] Grundsätzlich gilt:
Man kann nicht das Portemonnaie der Eltern von dem der Kinder getrennt
sehen. Wenn einem Elternteil seine Grundsicherung plus sein Anteil an den
Wohnkosten gestrichen wird, kommt zwangsläufig die ganze Familie in Gefahr.
Denn Miete und Essen müssen ja trotzdem bezahlt werden, zur Not eben von
der Grundsicherung der Kinder.
taz: Mit der Reform kommt auch der „Vermittlungsvorrang“ zurück: Es wird
wieder wichtiger, die Leute schnell in Arbeit zu bekommen, statt ihnen
Weiterbildung zu ermöglichen. Was ändert sich dadurch in der Praxis?
Steinhaus: Der Vermittlungsvorrang war im Bürgergeld zwar nicht
abgeschafft, aber doch in den Hintergrund getreten. Im Vordergrund stand
zumindest offiziell die Qualifizierung. Das hat in der Praxis nicht
wirklich stattgefunden, weil Qualifizierung kostet ja Geld, das die
Jobcenter häufig nicht haben. Aber zumindest sind dadurch insgesamt weniger
Sanktionen ausgesprochen worden, weil man eher guckte: Was brauchen die
Leute? Das machte auch Sinn, weil viele Menschen im Bürgergeld nicht so gut
qualifiziert sind.
taz: Und nun?
Steinhaus: Nun bekommt die Vermittlung in Arbeit wieder Vorrang, egal in
welche, egal wie schlecht bezahlt. Das ist natürlich keine langfristig gute
Lösung: Man hat vielleicht einen Job, aber wenn er schlecht bezahlt ist,
ist man nach wie vor abhängig von Sozialleistungen, also Aufstockung. Aber
man darf ihn nicht ablehnen, weil man dann sofort total sanktioniert wird.
Diese Kombination aus Vermittlungsvorgang und „Arbeitsverweigerer-Regelung“
ist wirklich der Gipfel der Unverschämtheit.
taz: Ihr Verein ist viel vor Gericht, um die Rechte von Betroffenen
durchzusetzen. Werden Sie klagen gegen die neue Grundsicherung?
Steinhaus: Ja, werden wir. Aber es ist nicht leicht, bis vor das
Bundesverfassungsgericht zu ziehen. Man braucht dafür einen wirklich guten
Fall. Bei Hartz IV hat es 17 Jahre gedauert, bis das meiste der
Sanktionspraxis als verfassungswidrig eingestuft wurde. Ich hoffe, dieses
Mal wird es nicht so lange dauern. Aber das wird ein harter Kampf.
16 Jun 2026
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## AUTOREN
(DIR) Susanne Memarnia
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