# taz.de -- Neue Grundsicherung tritt in Kraft: „Das wird ein harter Kampf“
       
       > Die neue Grundsicherung sieht härtere Sanktionen vor. Das sei auch für
       > Menschen mit Arbeit eine Bedrohung, sagt die Aktivistin Helena Steinhaus.
       
 (IMG) Bild: Die neue Grundsicherung: Wenn es hinten und vorne nicht reicht
       
       taz: [1][Frau Steinhaus, am 1. Juli tritt die „neue Grundsicherung“ in
       Kraft.] Was ist für Sie die krasseste Neuerung? 
       
       Helena Steinhaus: Am Einschneidendsten sind sicher die neuen
       Sanktionsmöglichkeiten, die, wie Arbeitsministerin [2][Bärbel Bas] es
       formuliert, „bis an die Grenze des verfassungsrechtlich Zulässigen
       ausgeschöpft“ werden. Es gibt unterschiedliche Meinungen, ob man sich dann
       wirklich noch auf der zulässigen Seite der Grenze befindet. Wir sehen das
       kritisch, wenn man 100 Prozent der Leistungen einstellt – inklusive der
       Kosten der Unterkunft. Das wird vielleicht gar nicht so viele Leute
       betreffen, aber die Drohkulisse, die hier aufgebaut wird, trifft natürlich
       alle.
       
       taz: Warum sind die neuen Regeln Ihrer Meinung nach verfassungswidrig? 
       
       Steinhaus: Das Bundesverfassungsgericht hat 2019 explizit Sanktionen bis
       maximal 30 Prozent des Regelsatzes erlaubt. Einzige Ausnahme: Wenn jemand
       ein unmittelbar vorliegendes Arbeitsangebot ablehnt, wenn also quasi der
       Vertrag schon zur Unterschrift vorliegt und man ablehnt. Nur dann dürfen
       100 Prozent der Leistung gestrichen werden. Bei der neuen Grundsicherung
       heißt es nun trotzdem: Wer dreimal nicht zum Termin beim Jobcenter geht,
       bekommt gar nichts mehr. Die Regierung wendet dafür einen Trick an: Sie
       weicht auf den Erreichbarkeits-Paragrafen des Sozialgesetzbuch II aus.
       Danach erhält man nur Leistungen, wenn man nachweist, dass man „erreichbar“
       ist – sonst gilt man nicht als bedürftig. Wer dreimal nicht kommt, gilt
       dann als „nicht erreichbar“. Man nennt es die
       „Nicht-Erreichbarkeits-Fiktion“.
       
       taz: Begründet werden die härteren Sanktionen ja damit, dass sie nur
       Verweigerer treffen. Nach dem Motto: Andere müssen für ihr Geld auch
       arbeiten. Was erwidern Sie? 
       
       Steinhaus: Diese Sanktionen treffen die Falschen. Außerdem ist das
       Bürgergeld kein Gehalt oder Lohnersatz, sondern eine Grundsicherung, die
       man bekommt, weil man nachweislich in einer Notsituation ist oder nicht
       arbeiten kann.
       
       taz: Wer Arbeitsangebote ablehnt, soll schneller als bisher den kompletten
       Regelsatz verlieren. Das finden Sie falsch? 
       
       Steinhaus: Genau. Wir bekommen zum Beispiel viele Nachrichten von Menschen,
       die ihre Angehörigen pflegen. Häufig sind das Mütter mit Kindern, die eine
       Pflegestufe haben. Denen sagt ihr Bearbeiter: „Sie machen bisher nur einen
       Minijob, ab jetzt müssen Sie fünf oder sechs Stunden am Tag arbeiten.“ Und
       wenn jemand diese Arbeit ablehnt, dann kann künftig die Totalsanktion
       greifen. Da kann man sich schon fragen, ob ein Sachbearbeiter wirklich dazu
       in der Lage ist zu beurteilen, ob diese Mutter, die häufig alleinerziehend
       ist, die Kapazitäten dafür hat, sechs Stunden am Tag zu arbeiten, neben den
       Kindern und der Extrapflege. Nur: Das liegt teilweise in seinem Ermessen,
       und formal muss man den Job annehmen, sonst gilt man als
       „Totalverweigerer“.
       
       taz: Sind Sachbearbeiter wirklich so unterschiedlich: Die einen
       verständnisvoll, die anderen harte Hunde, die alles für zumutbar halten? 
       
       Steinhaus: Das ist wirklich ein großes Problem. [3][Viele
       Jobcenter-Mitarbeiter machen eine gute Arbeit], nach ihren Möglichkeiten.
       Umfragen zeigen: 30 Prozent der „Kunden“, wie sie genannt werden, sind
       zufrieden mit ihren Sachbearbeitern, 30 Prozent nicht. Aber: Wenn du einen
       Sachbearbeiter hast, mit dem du dich nicht verstehst, hast du nicht die
       Möglichkeit, jemand anderes zu bekommen. Und der Sachbearbeiter sitzt am
       längeren Hebel. Das kann bedeuten, dass er sagt: „Ach ja, Ihre
       Depressionen, so schlimm kann das doch nicht sein. Sie müssen sich jetzt
       nur ein bisschen anstrengen.“ Und dann wird keine
       Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung mehr akzeptiert, um einen Termin im
       Jobcenter abzusagen, sondern nur noch eine Wegeunfähigkeitsbescheinigung.
       
       taz: Was heißt das genau? 
       
       Steinhaus: Ja, das sind so Feinheiten, die schwer zu verstehen sind. Schon
       jetzt werden viele Leute sanktioniert, obwohl sie eine
       Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung beibringen. Denn die Jobcenter sagen immer
       häufiger, und mit der Grundsicherung soll das Programm werden, dass diese
       Bescheinigung nicht reicht und man eine Wegeunfähigkeitsbescheinigung
       bringen soll. Ein Arzt soll also bescheinigen, dass man sich quasi nicht
       bewegen kann, man nicht von A nach B laufen oder fahren kann. Bei
       Depressionen zum Beispiel bekommt man die aber nicht zwangsläufig. Hier
       wird grundsätzlich etwas unterstellt – auch den Ärzten.
       
       taz: Die Jobcenter beklagen, sie könnten Betroffenen oft nicht helfen und
       sie nicht in Jobs vermitteln, weil zu viele Termine versäumt würden. Ist da
       nichts dran? 
       
       Steinhaus: Viele denken vielleicht, was ist das Problem? Ich muss doch auch
       meinen Arzttermin einhalten oder zur Arbeit gehen. Aber das ist häufig
       nicht die Realität, in der sich die Menschen befinden, um die es geht.
       Jemand, der zum Beispiel psychisch krank ist, kann vielleicht nicht außer
       Haus gehen oder über seine berufliche Zukunft nachdenken. Manche können
       nicht einmal ihre Briefe vom Amt öffnen! Umgekehrt kann man davon ausgehen,
       wenn jemand wirklich das Amt ausnutzen will, dann geht er zu jedem Termin,
       „arbeitet“ brav mit und denkt sich was anderes aus, damit er unterm Radar
       bleibt. Dass man durch die Totalsanktionierung bei verpassten Terminen
       massenhaft Sozialbetrüger erwischt, ist unwahrscheinlich.
       
       taz: Sie haben eben gesagt, die Drohkulisse der Totalsanktion wirkt auf
       viele. Können Sie das ausführen? 
       
       Steinhaus: Die Drohkulisse wirkt bis in die Mittelschicht hinein. Es geht
       um Abstiegsängste: Je schlechter die Grundsicherung ausgestaltet ist, desto
       weniger wahrscheinlich ist es, dass Arbeitnehmer:innen Forderungen
       stellen oder ihre Lohnarbeit niederlegen. Wenn man keine andere Wahl hat,
       macht man auch schlechter bezahlte Arbeit. Wir haben ja einen sehr stark
       ausgeprägten Niedriglohnsektor und die wenigsten, die in diesem arbeiten,
       würden sagen: „Ach, das Bürgergeld ist ja fast das Gleiche, was ich fürs
       Arbeiten bekomme. Dann nehm ich doch lieber Bürgergeld!“ Jeder weiß, dass
       man das lieber nicht macht.
       
       taz: Dem neuen Gesetz zufolge sollen immerhin Kinder von
       100-Prozent-Sanktionen gegen ihre Eltern ausgenommen sein. 
       
       Steinhaus: Ich kann darüber nur lachen, denn das ist jetzt schon so – und
       trotzdem trifft man auch jetzt schon die Falschen. [4][Es ist so, dass
       aktuell jede dritte Sanktion indirekt ein Kind trifft.] Grundsätzlich gilt:
       Man kann nicht das Portemonnaie der Eltern von dem der Kinder getrennt
       sehen. Wenn einem Elternteil seine Grundsicherung plus sein Anteil an den
       Wohnkosten gestrichen wird, kommt zwangsläufig die ganze Familie in Gefahr.
       Denn Miete und Essen müssen ja trotzdem bezahlt werden, zur Not eben von
       der Grundsicherung der Kinder.
       
       taz: Mit der Reform kommt auch der „Vermittlungsvorrang“ zurück: Es wird
       wieder wichtiger, die Leute schnell in Arbeit zu bekommen, statt ihnen
       Weiterbildung zu ermöglichen. Was ändert sich dadurch in der Praxis? 
       
       Steinhaus: Der Vermittlungsvorrang war im Bürgergeld zwar nicht
       abgeschafft, aber doch in den Hintergrund getreten. Im Vordergrund stand
       zumindest offiziell die Qualifizierung. Das hat in der Praxis nicht
       wirklich stattgefunden, weil Qualifizierung kostet ja Geld, das die
       Jobcenter häufig nicht haben. Aber zumindest sind dadurch insgesamt weniger
       Sanktionen ausgesprochen worden, weil man eher guckte: Was brauchen die
       Leute? Das machte auch Sinn, weil viele Menschen im Bürgergeld nicht so gut
       qualifiziert sind.
       
       taz: Und nun? 
       
       Steinhaus: Nun bekommt die Vermittlung in Arbeit wieder Vorrang, egal in
       welche, egal wie schlecht bezahlt. Das ist natürlich keine langfristig gute
       Lösung: Man hat vielleicht einen Job, aber wenn er schlecht bezahlt ist,
       ist man nach wie vor abhängig von Sozialleistungen, also Aufstockung. Aber
       man darf ihn nicht ablehnen, weil man dann sofort total sanktioniert wird.
       Diese Kombination aus Vermittlungsvorgang und „Arbeitsverweigerer-Regelung“
       ist wirklich der Gipfel der Unverschämtheit.
       
       taz: Ihr Verein ist viel vor Gericht, um die Rechte von Betroffenen
       durchzusetzen. Werden Sie klagen gegen die neue Grundsicherung? 
       
       Steinhaus: Ja, werden wir. Aber es ist nicht leicht, bis vor das
       Bundesverfassungsgericht zu ziehen. Man braucht dafür einen wirklich guten
       Fall. Bei Hartz IV hat es 17 Jahre gedauert, bis das meiste der
       Sanktionspraxis als verfassungswidrig eingestuft wurde. Ich hoffe, dieses
       Mal wird es nicht so lange dauern. Aber das wird ein harter Kampf.
       
       16 Jun 2026
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] /Grundsicherung/!t5221409
 (DIR) [2] /Baerbel-Bas/!t5809880
 (DIR) [3] /Neue-Grundsicherung-und-Jobcenter/!6151332
 (DIR) [4] /Buergergeld/!6123184
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Susanne Memarnia
       
       ## TAGS
       
 (DIR) Sanktionen
 (DIR) Grundsicherung
 (DIR) Social-Auswahl
 (DIR) Reden wir darüber
 (DIR) Kinderarmut
 (DIR) Schwerpunkt Armut
 (DIR) Alexander Dobrindt
 (DIR) Die Linke
 (DIR) Schwerpunkt Armut
 (DIR) Schwerpunkt Armut
       
       ## ARTIKEL ZUM THEMA
       
 (DIR) Wie Berliner Kinder mit Bürgergeld leben: Freibad ist diesen Monat nicht drin
       
       Der Berlin Pass ist eine feine Sache. Er ermöglicht viele Vergünstigungen
       für alle, die Bürgergeld beziehen – wenn er ankommt. Ein Erfahrungsbericht.
       
 (DIR) Grundsicherung löst Bürgergeld ab: Mehr Druck, mehr Sanktionen
       
       Das bisherige Bürgergeld heißt nun Grundsicherung. Für Betroffene bringt es
       neue Härten. Die Linke prüft eine Klage gegen die Regelungen.
       
 (DIR) Forderung von CSU-Chef Markus Söder: CSU verschärft Ton gegenüber Bürgergeld-Empfänger:innen
       
       Die CSU lässt beim Bürgergeld nicht locker: Kürzungen will vor allem auch
       der bayerische Ministerpräsident Söder durchsetzen. Und nicht nur das.
       
 (DIR) Regierungsantwort auf Linken-Anfrage: Nudeln mit Ketchup statt Obst und Gemüse
       
       Die Bundesregierung berechnet derzeit die Höhe der Grundsicherung neu. Ob
       das Geld für gesunde Ernährung reicht, spielt im Verfahren keine Rolle.
       
 (DIR) Das neue „Grundsicherungsgeld“: Schicksal wird zum Stigma
       
       Die Aggression gegen Arme steigt, wenn die Zeiten härter werden. Doch mehr
       Abschreckung in der neuen Grundsicherung dürfte kaum etwas einsparen.
       
 (DIR) Betroffener über die neue Grundsicherung: „Wer sich so was ausdenkt, hat keine Ahnung!“
       
       Die neue Grundsicherung erhöht unnötig den Druck auf Betroffene, sagt
       Arnold. Der Berliner war wegen Depressionen früher selbst
       „Totalverweigerer“.