# taz.de -- Grundsicherung löst Bürgergeld ab: Mehr Druck, mehr Sanktionen
       
       > Das bisherige Bürgergeld heißt nun Grundsicherung. Für Betroffene bringt
       > es neue Härten. Die Linke prüft eine Klage gegen die Regelungen.
       
 (IMG) Bild: Fordern und noch mehr fordern: Jobcenter im Berliner Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg
       
       dpa/taz | Die Linke erwägt rechtliche Schritte gegen die seit diesem
       Mittwoch geltende Grundsicherung. „Dagegen prüfen wir jetzt eine
       Verfassungsklage, weil das Bundesverfassungsgericht schon 2019 geurteilt
       hat, dass das tatsächlich gegen unsere Verfassung verstößt, die Menschen
       total zu sanktionieren“, sagte Linken-Bundeschefin Ines Schwerdtner.
       
       Auch die Linke wolle, dass Menschen schneller in Arbeit kämen, so
       Schwerdtner. „Dafür müssen die Jobcenter besser ausgestattet sein.“ Es
       brauche auch eine bessere Arbeitsvermittlung und mehr Sprachkurse. Von den
       bisherigen Bürgergeldempfängern seien die allermeisten Alleinerziehende und
       psychisch Kranke, die Unterstützung statt Sanktionen bräuchten, um wieder
       in den Arbeitsmarkt zu kommen. Nur 0,3 Prozent der Empfänger seien
       Totalverweigerer.
       
       Es gebe in Deutschland 800.000 Menschen, die allein von ihrem privaten
       Vermögen oder von Mieteinnahmen leben könnten. Schwerdtner sagt: „Das sind
       die echten Sozialschmarotzer in diesem Land. Aber nicht jemand, der
       psychisch krank zu Hause sitzt und sich deswegen nicht ins Jobcenter
       traut.“
       
       ## Bürgergeld heißt nun Grundsicherung
       
       Für Menschen im bisherigen Bürgergeld gelten seit diesem Mittwoch
       entscheidende Änderungen. Die Leistung heißt nun „Grundsicherung für
       Arbeitssuchende“. Mit der Reform wächst auch der Druck, einen Job
       anzunehmen. Wirken Bezieher nicht mit, kann die Leistung monatlich gekürzt
       oder sogar ganz gestrichen werden.
       
       Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) schrieb dazu auf X, Arbeit habe nun
       Vorrang. „Wir haben klare Regeln gegen Leistungsmissbrauch geschaffen. Wer
       in Not ist, dem wird geholfen. Daran ändert sich nichts.“ Das sei eine
       Frage der sozialen Gerechtigkeit.
       
       Auch Arbeits- und Sozialministerin Bärbel Bas sagte, im Mittelpunkt der
       Umgestaltung stehe, dass Arbeit Vorrang habe, wo immer es gehe. „Und wenn
       es für eine nachhaltige Arbeitsaufnahme doch eine Qualifizierung braucht,
       ist auch das weiterhin möglich. Die erfolgreiche Integration in Arbeit,
       Gerechtigkeit und Solidarität sind die Ziele der neuen Grundsicherung“,
       hieß es in einer Mitteilung der SPD-Politikerin.
       
       ## Warum wird das System überhaupt reformiert?
       
       Im Bundestagswahlkampf 2025 hatte CDU-Chef Merz angekündigt, beim
       Bürgergeld „zweistellige Milliardenbeträge“ einsparen zu wollen. Zuletzt
       bezogen laut Statistik der Bundesagentur für Arbeit etwa 5,2 Millionen
       Menschen die Leistung, davon 3,8 Millionen Erwerbsfähige. Alleinstehende
       bekommen 563 Euro im Monat – an der Summe ändert sich nichts. Für die
       Regelsätze sowie Kosten für Wohnen und Heizen rechnet der Bund 2026 mit
       rund 41 Milliarden Euro. Dazu kommen rund 10 Milliarden Euro für
       Verwaltungskosten und Leistungen zur Eingliederung in Arbeit.
       
       Die neue Grundsicherung wird die Kosten nach Erwartung der Regierung
       bestenfalls um zweistellige Millionenbeträge senken. Merz lobte den Plan
       nach der Verabschiedung im Bundestag trotzdem: „Das Prinzip ‚Fördern und
       Fordern‘ gilt. Alle, die arbeiten können, sollen tatsächlich arbeiten. Das
       ist eine Frage der sozialen Gerechtigkeit bei uns im Land.“
       [1][Sozialverbände kritisieren die Reform hingegen scharf], vor allem, weil
       sie Bezieher mit Kindern treffe. [2][Die CSU fordert noch wesentlich
       härtere Einschnitte.]
       
       Erklärtes Ziel der Regierung ist, mehr Menschen raus aus der staatlichen
       Leistung und in bezahlte Arbeit zu vermitteln, auch mit individuelleren
       Hilfen. „Wir fördern Beschäftigung statt Leistungsbezug“, sagte Bas. Wenn
       für eine nachhaltige Arbeitsaufnahme eine Qualifizierung nötig sei, sei
       auch das weiterhin möglich. Zugleich müssen erwerbsfähige Bezieher sich
       strikter an Termine und Pflichten halten. Der Hebel sind härtere
       Sanktionen, also mögliche finanzielle Einschnitte.
       
       ## Harte Sanktionen
       
       Die Grundsicherung soll sofort für drei Monate um 30 Prozent gemindert
       werden, wenn ein Arbeitsloser keine Bewerbungen schreibt oder Förderkurse
       ablehnt. Dann fließen rund 150 Euro im Monat weniger. Bei versäumten
       Jobcenterterminen soll gelten: Nach dem zweiten Mal greift die
       30-Prozent-Kürzung für einen Monat. Bei drei versäumten Terminen sollen
       Jobcenter die Überweisungen einstellen. Wegfallen können auch
       Wohnkostenzahlungen.
       
       Die Behörden sollen den Betroffenen Gelegenheit zur persönlichen Anhörung
       geben – etwa durch einen Anruf oder Besuch. [3][Psychisch Kranke sollen
       verschont bleiben.] Bislang treffen Sanktionen im Vergleich zu den
       Millionen Beziehern nur sehr wenige Menschen – im Schnitt etwa 30.000 im
       Monat.
       
       Auch für junge Eltern gelten jetzt strengere Regeln. Die bisherige
       Rechtslage: Für Erziehende ist es erst ab dem dritten Geburtstag des Kindes
       zumutbar, eine Arbeit aufzunehmen oder einen Eingliederungs- oder
       Sprachkurs zu besuchen, sofern ein Kitaplatz zur Verfügung steht. Ab
       Mittwoch soll diese Pflicht viel früher greifen: „Bei vorhandener
       Kinderbetreuungsmöglichkeit können Eltern mit Kindern im Alter von
       mindestens 14 Monaten von den Jobcentern im individuell zumutbaren Umfang
       zum Spracherwerb, zur Aus- oder Weiterbildung beziehungsweise zu einer
       Erwerbsarbeit verpflichtet werden“, erklärte das Sozialministerium.
       
       ## Karenzzeit ist abgeschafft
       
       Bisher durften Bezieher des Bürgergelds ihr eigenes Vermögen im ersten Jahr
       behalten, sofern es weniger als 40.000 Euro waren. Diese „Karenzzeit“
       [4][ist abgeschafft]. Jetzt gilt, dass Menschen bis 30 Jahre 5.000 Euro auf
       der hohen Kante behalten dürfen, im Alter bis 40 sind es 10.000 Euro, bis
       50 sind es 12.500 Euro und darüber 20.000 Euro. „Wer Vermögen oberhalb der
       Freibeträge hat, muss dieses für seinen Lebensunterhalt einsetzen“,
       erläuterte das Sozialministerium. „Die Prüfung erfolgt zu Beginn des
       Leistungsbezuges.“
       
       Auch die Wohnkosten werden begrenzt. „Angemessene“ Wohnkosten wurden
       bislang ganz übernommen. Maßstab dafür war der Wohnungsmarkt vor Ort. Von
       nun an werden die Kosten schon im ersten Jahr Grundsicherung gedeckelt, und
       zwar „auf das Eineinhalbfache der abstrakten örtlichen
       Angemessenheitsgrenze“, wie das Ministerium erläutert.
       
       Klingt kompliziert? Das Ministerium nennt das Beispiel eines
       Alleinstehenden, der in einer 2.000 Euro teuren Wohnung lebt und in die
       Grundsicherung rutscht. Liegt die „Angemessenheitsgrenze“ für einen
       Ein-Personen-Haushalt in der Kommune bei 600 Euro, dann ist der „Deckel“ im
       ersten Jahr bei 900 Euro. Den Rest müsste der Betroffene selbst
       finanzieren. Nach einem Jahr Karenzzeit würden nur noch 600 Euro vom
       Jobcenter übernommen.
       
       Kommunen können zusätzlich Höchstgrenzen pro Quadratmeter festlegen. Wieder
       Beispiel: Wenn jemand auf zehn Quadratmetern wohnt, dann wären 600 Euro
       Miete eben nicht mehr „angemessen“. Würden die kommunalen Träger eine
       Höchstmiete von zum Beispiel 15 Euro pro Quadratmeter festlegen, dann
       würden nur 150 Euro im Monat bezahlt. Die Bundesregierung verkauft das als
       Mittel gegen Wuchermieten und Sozialmissbrauch.
       
       1 Jul 2026
       
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