# taz.de -- Abweisungen von Asylsuchenden: Dobrindts Show soll weitergehen
> Asylsuchende können aufgrund einer Weisung von Innenminister Dobrindt
> seit einem Jahr nicht mehr einreisen. Die Weisung war illegal – und
> wirkungslos.
(IMG) Bild: Problematisch ist vor allem, dass sich Dobrindt mit illegalen Methoden schmückt
Asylsuchende sollen weiter an der Grenze zurückgewiesen werden. Dies
verkündet Innenminister Alexander Dobrindt (CSU) bei seiner
Ein-Jahres-Bilanz-Pressekonferenz am Mitwoch. Dabei hatte das
Verwaltungsgericht Berlin solche Zurückweisungen bereits für rechtswidrig
erklärt.
Vor einem Jahr, am 6. Mai 2025, kam Dobrindt ins Amt. Gleich am nächsten
Tag wies er die Bundespolizei an, Asylsuchende nicht mehr ins Land zu
lassen, sondern an der Grenze zurückzuweisen. Nur vulnerable Flüchtlinge,
etwa Minderjährige und Gebrechliche, sollten noch einreisen können. Nach
Dobrindts Angaben wurden seither rund 33.000 Ausländer:innen an der
Grenze zurückgewiesen, weil sie kein Einreiserecht haben, [1][darunter
angeblich aber nur 3.000 Asylsuchende].
Dobrindt hält seine Politik für erfolgreich, weil die Zahl der Asylanträge
seitdem deutlich zurückgegangen sei. Im April 2026 wurden in Deutschland
nur noch 6144 Asyl-Erstanträge gestellt, ein Drittel weniger als im April
des Vorjahres. Dobrindt will daher Grenzkontrollen und Zurückweisungen
fortführen.
Allerdings sind die Zurückweisungen nur Show. Wer zurückgewiesen wurde,
probiert es weiter und hat irgendwann Erfolg, weil die Grenzübergänge nur
stichprobenartig kontrolliert werden. Oder die Flüchtlinge kommen über die
nicht kontrollierte grüne Grenze ins Land. Die Statistik ist deutlich.
Während von Mai 2025 bis April 2026 rund 3.000 Asylsuchende an
Kontrollstellen zurückgewiesen wurden, stellten rund 90.000 Flüchtlinge in
Deutschland Asylanträge. Vermutlich sind die 3.000 Zürückgewiesenen auch
längst in Deutschland.
## Dobrindt schmückt sich mit illegalen Methoden
Dass die Asylanträge bereits seit 2023 zurückgehen, hat andere Gründe als
die deutsche „Asylwende“. So hat Serbien auf EU-Druck seine einst liberale
Visa-Politik geändert, so dass viele Flüchtlinge nicht mehr über Serbien
nach Europa kommen können. Für einen weiteren Rückgang der
Flüchtlingszahlen sorgte das Ende der Assad-Diktur im bisherigen
Hauptherkunftsland Syrien.
Das weiß natürlich auch Innenminister Dobrindt. Dass er den Rückgang der
Flüchtlingszahlen dennoch als sein Werk darstellt, ist zwar frech, aber
auch gutes Marketing. Problematisch ist vor allem, dass sich Dobrindt dabei
mit illegalen Methoden schmückt.
Schon am 2. Juni letzten Jahres entschied das Verwaltungsgericht Berlin im
Fall von drei Somalis (zwei Männer, eine Frau), dass [2][Zurückweisungen
von Asylsuchenden an der Grenze gegen EU-Recht verstoßen]. Die
Dublin-3-Verordnung der EU verlangt, dass Flüchtlinge, die an der Grenze um
Asyl bitten, ins Land eingelassen werden müssen, um festzustellen, welcher
EU-Staat für das Asylverfahren zuständig ist. Das Gericht akzeptierte auch
nicht Dobrindts Verweis auf die EU-Notlagenklausel (Artikel 72 AEUV). Eine
drohende Gefahr für die öffentliche Sicherheit habe der Minister nicht
belegen können.
## Wie geht es nun weiter?
Dobrindt ignorierte jedoch die Entscheidung, weil es sich nur um einen
Eil-Beschluss in einem Einzelfall handele. Grundsätzlich hat er damit
Recht. Allerdings ist die Entscheidung sehr gründlich begründet und basiert
nicht auf Besonderheiten des Einzelfalles. Im übrigen kam der
Richter-Beschluss nicht überraschend. Schon vor Einführung der
Zurückweisungen hatten Rechtswissenschaftler:innen fast durchweg
gewarnt, dass diese illegal seien.
Wie geht es nun weiter? Die somalische Frau hat am VG Berlin Klage erhoben
und will im Hauptsacheverfahren klären lassen, dass ihre Zurückweisung an
der deutsch-polnischen Grenze vor einem Jahr wirklich illegal war. Das
Gericht wird wohl noch in diesem Mai entscheiden, ob die Klage zulässig
ist. Sie könnte nämlich erledigt sein, weil die Frau ja längst einreisen
konnte. Allerdings könnte auch ein Festellungsinteresse bestehen, weil es
sich bei der Zurückweisung um einen schwerwiegenden Grundrechtseingriff
handelte.
Es gibt aber auch nicht viele andere Gerichtsverfahren zu Zurückweisungen,
denn die Flüchtlinge reisen lieber über die grüne Grenze ein, als aus dem
Ausland zu prozessieren. Am VG Berlin ist derzeit noch der Eil-Antrag eines
Eritreers anhängig, der in Warschau gestrandet ist und keine Mittel und
keine Kraft hat, irregulär nach Deutschland einzureisen. Zudem wird am VG
Karlsruhe am 9. Juli die erste mündliche Verhandlung in einem
Hauptsacheverfahren stattfinden. Geklagt hat hier ein Algerier, der über
Frankreich nach Deutschland kam, und zunächst zurückgewiesen worden war.
Gerichtsverfahren gibt es zudem um die Frage, ob die Grenzkontrollen
überhaupt zulässig sind. An der Grenze zu Österreich wird schon seit 2015
kontrolliert. Hier wurde schon [3][mehrfach die Rechtswidrigkeit]
festgestellt. Dagegen wurden die Kontrollen an den übrigen Grenzen erst im
Herbst 2023 und im Herbst 2024 durch die damalige Innenministerin Nancy
Faeser (SPD) eingeführt.
Hierzu hat vor einigen Tagen erstmals das VG Koblenz entschieden, dass
allgemeine Personenkontrollen an der Grenze zu Luxemburg illegal sind.
Weder gebe es „plötzliche“ Flüchtlingsströme noch habe die Bundesregierung
belegt, dass die deutschen Behörden überfordert sind.
An diesem Mittwochabend wird der Bundestag über Anträge von Grünen und
Linken beraten, die bei Grenzkontrollen und Zurückweisungen „Willkür
beenden und Rechtsstaatlichkeit wiederherstellen“ wollen.
6 May 2026
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## AUTOREN
(DIR) Christian Rath
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