# taz.de -- Deutsche Grenzkontrollen: Weniger als 1.000 Asylsuchende an Grenzen zurückgewiesen
       
       > Nur ein kleiner Anteil derer, die bei der Einreise zurückgewiesen werden,
       > hat ein Schutzbegehren vorgebracht. Bundesrat billigt europäische
       > Asylreform.
       
 (IMG) Bild: Beamte der Bundespolizei kontrollieren an der deutsch-französischen Grenze aus Frankreich kommende Reisende
       
       afp/dpa | Die Zahl der unerlaubten Einreisen nach Deutschland hat sich an
       den einzelnen Grenzabschnitten im vergangenen Jahr sehr unterschiedlich
       entwickelt. Wie aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine
       parlamentarische Anfrage der Linksfraktion hervorgeht, traf die
       Bundespolizei an den Grenzen zu Polen und der Schweiz 2025 deutlich weniger
       Menschen ohne gültiges Visum oder Aufenthaltstitel an als im Vorjahr. Aus
       den Niederlanden kommend, gab es dagegen im vergangenen Jahr 4.494
       unerlaubte Einreisen. 2024 waren dort den Angaben zufolge 2.863 Einreisen
       ohne Erlaubnis aufgefallen.
       
       [1][Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU)] und der niederländische
       Migrationsminister, Bart van den Brink, vereinbarten diese Woche bei einem
       Treffen in Berlin, zu prüfen, wie die Zusammenarbeit bei Kontrollen im
       Grenzgebiet gestärkt werden könne. Einen leichten Anstieg verzeichnete die
       Bundespolizei an 2025 der Grenze zu Frankreich – rund 10.500 Einreisen nach
       rund 9.600 unerlaubten Einreisen im Jahr zuvor.
       
       Dobrindt hatte direkt nach seinem Amtsantritt am 7. Mai eine Intensivierung
       der [2][Grenzkontrollen] verfügt. Fortan sollten zudem auch Asylsuchende an
       den deutschen Landgrenzen zurückgewiesen werden können. Zuvor waren
       lediglich Menschen ohne Asylgesuch sowie Ausländer mit Wiedereinreisesperre
       zurückgewiesen worden. Ausnahmen von der neuen Regelung gelten für
       vulnerable Gruppen wie etwa Schwangere, Kranke und Kinder.
       
       Wie die Bundespolizei zu Jahresbeginn bekannt gegeben hatte, waren im
       vergangenen Jahr 62.959 unerlaubte Einreisen festgestellt worden. Das
       entsprach einem Rückgang um etwa 25 Prozent im Vergleich zu 2024. Knapp
       zwei Drittel der als unerlaubt eingereist festgestellten Ausländer wurden
       zurückgewiesen. Unter ihnen waren laut Bundesregierung allerdings nur
       wenige Menschen, die ein Schutzbegehren äußerten.
       
       ## Viele Afghanen unter zurückgewiesenen Asylsuchenden
       
       Von Mai bis Ende Dezember wurde nach Angaben der Bundesregierung 996
       Asylsuchenden die Einreise nach Deutschland verweigert, weil sie aus einem
       „sicheren Drittstaat“ kamen, ein anderer EU-Staat für ihr Asylverfahren
       zuständig ist oder von ihnen eine Gefahr für die Allgemeinheit ausgeht.
       Unter denjenigen, die von der Polizei an der Grenze zurückgewiesen wurden,
       nachdem sie ein Asylgesuch vorgebracht hatten, waren gemäß der Antwort der
       Regierung, die der Deutschen Presse-Agentur vorliegt, besonders viele
       Menschen aus Afghanistan, der Türkei und Algerien.
       
       Die fluchtpolitische Sprecherin der Linksfraktion, Clara Bünger, hat eine
       Theorie zum geringen Anteil Geflüchteter unter den Zurückgewiesenen. Sie
       sagt: „Mit hoher Wahrscheinlichkeit handelte es sich bei vielen der
       Betroffenen um Flüchtende, deren Asylgesuch die Bundespolizei aber nicht
       registrierte.“ Sie erwarte von der Bundesregierung ein Ende der
       Binnengrenzkontrollen.
       
       ## Bundesrat macht Weg für umstrittene europäische Asylreform frei
       
       Der Bundesrat hat den Weg für die umstrittene europäische Asylreform frei
       gemacht. Die Länderkammer billigte am Freitag die bereits vom Bundestag
       verabschiedeten Gesetze, mit denen [3][das Gemeinsame Europäische
       Asylsystem (Geas)] in deutsches Recht umgesetzt werden soll. Die Reform
       zielt darauf ab, dass weniger Asylsuchende in die EU kommen. Die bislang
       umfangreichste Reform des europäischen Asylrechts soll am 12. Juni in Kraft
       treten.
       
       Die nun von Bundestag und Bundesrat gebilligten Gesetzentwürfe enthalten
       zahlreiche Verschärfungen für Asylsuchende auch in Deutschland. So sollen
       die Länder das Recht bekommen, sogenannte Sekundärmigrationszentren
       einzurichten. Dort können Antragstellende, die bereits in einem anderen
       EU-Mitgliedstaat internationalen Schutz erhalten, zentral untergebracht
       werden. Von dort sollen sie dann nach Abschluss des Verfahrens unmittelbar
       in die zuständigen Mitgliedstaaten zurückgeführt werden. Darüber hinaus
       soll die Möglichkeit ausgeweitet werden, für bestimmte Personengruppen
       bereits am Flughafen Asylverfahren auszuführen.
       
       Ein Kernpunkt der EU-weiten Reform ist, dass Asylverfahren künftig bereits
       vor der Einreise an den Außengrenzen der Europäischen Union bearbeitet
       werden können. Die Asylentscheidungen sollten innerhalb weniger Tage oder
       Wochen getroffen werden. Dies bringe mehr Klarheit für Schutzsuchende und
       entlaste die Verwaltung, argumentiert die Bundesregierung.
       
       ## Inhaftierung von Asylsuchenden noch während des Verfahrens
       
       Das Geas sieht zudem eine sogenannte Asylverfahrenshaft vor. Diese
       ermöglicht die Inhaftierung von Asylsuchenden noch während des Verfahrens –
       etwa zur Identitätsklärung oder um zu verhindern, dass sie untertauchen.
       Die Haft dient der beschleunigten Rückführung und kann unter Umständen auch
       Familien und Kinder betreffen.
       
       Für Asylsuchende enthält das Gesetz aber auch Verbesserungen. Sie sollen
       bereits nach dreimonatigem Aufenthalt in Deutschland einer Erwerbstätigkeit
       nachgehen dürfen. Dies gilt allerdings nicht für Menschen, die ihren
       Mitwirkungspflichten im Asylverfahren nicht nachgekommen sind.
       
       Mit dem Geas will die Europäische Union auf die Herausforderungen in der
       Migrationspolitik reagieren. Für alle EU-Staaten sollen die gleichen Regeln
       gelten, wie Asylverfahren ablaufen sollen. Damit soll sichergestellt
       werden, dass überall nach denselben Standards entschieden wird – unabhängig
       davon, in welchem Land ein Asylantrag gestellt wird.
       
       27 Mar 2026
       
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