# taz.de -- Deutsche Grenzkontrollen: Weniger als 1.000 Asylsuchende an Grenzen zurückgewiesen
> Nur ein kleiner Anteil derer, die bei der Einreise zurückgewiesen werden,
> hat ein Schutzbegehren vorgebracht. Bundesrat billigt europäische
> Asylreform.
(IMG) Bild: Beamte der Bundespolizei kontrollieren an der deutsch-französischen Grenze aus Frankreich kommende Reisende
afp/dpa | Die Zahl der unerlaubten Einreisen nach Deutschland hat sich an
den einzelnen Grenzabschnitten im vergangenen Jahr sehr unterschiedlich
entwickelt. Wie aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine
parlamentarische Anfrage der Linksfraktion hervorgeht, traf die
Bundespolizei an den Grenzen zu Polen und der Schweiz 2025 deutlich weniger
Menschen ohne gültiges Visum oder Aufenthaltstitel an als im Vorjahr. Aus
den Niederlanden kommend, gab es dagegen im vergangenen Jahr 4.494
unerlaubte Einreisen. 2024 waren dort den Angaben zufolge 2.863 Einreisen
ohne Erlaubnis aufgefallen.
[1][Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU)] und der niederländische
Migrationsminister, Bart van den Brink, vereinbarten diese Woche bei einem
Treffen in Berlin, zu prüfen, wie die Zusammenarbeit bei Kontrollen im
Grenzgebiet gestärkt werden könne. Einen leichten Anstieg verzeichnete die
Bundespolizei an 2025 der Grenze zu Frankreich – rund 10.500 Einreisen nach
rund 9.600 unerlaubten Einreisen im Jahr zuvor.
Dobrindt hatte direkt nach seinem Amtsantritt am 7. Mai eine Intensivierung
der [2][Grenzkontrollen] verfügt. Fortan sollten zudem auch Asylsuchende an
den deutschen Landgrenzen zurückgewiesen werden können. Zuvor waren
lediglich Menschen ohne Asylgesuch sowie Ausländer mit Wiedereinreisesperre
zurückgewiesen worden. Ausnahmen von der neuen Regelung gelten für
vulnerable Gruppen wie etwa Schwangere, Kranke und Kinder.
Wie die Bundespolizei zu Jahresbeginn bekannt gegeben hatte, waren im
vergangenen Jahr 62.959 unerlaubte Einreisen festgestellt worden. Das
entsprach einem Rückgang um etwa 25 Prozent im Vergleich zu 2024. Knapp
zwei Drittel der als unerlaubt eingereist festgestellten Ausländer wurden
zurückgewiesen. Unter ihnen waren laut Bundesregierung allerdings nur
wenige Menschen, die ein Schutzbegehren äußerten.
## Viele Afghanen unter zurückgewiesenen Asylsuchenden
Von Mai bis Ende Dezember wurde nach Angaben der Bundesregierung 996
Asylsuchenden die Einreise nach Deutschland verweigert, weil sie aus einem
„sicheren Drittstaat“ kamen, ein anderer EU-Staat für ihr Asylverfahren
zuständig ist oder von ihnen eine Gefahr für die Allgemeinheit ausgeht.
Unter denjenigen, die von der Polizei an der Grenze zurückgewiesen wurden,
nachdem sie ein Asylgesuch vorgebracht hatten, waren gemäß der Antwort der
Regierung, die der Deutschen Presse-Agentur vorliegt, besonders viele
Menschen aus Afghanistan, der Türkei und Algerien.
Die fluchtpolitische Sprecherin der Linksfraktion, Clara Bünger, hat eine
Theorie zum geringen Anteil Geflüchteter unter den Zurückgewiesenen. Sie
sagt: „Mit hoher Wahrscheinlichkeit handelte es sich bei vielen der
Betroffenen um Flüchtende, deren Asylgesuch die Bundespolizei aber nicht
registrierte.“ Sie erwarte von der Bundesregierung ein Ende der
Binnengrenzkontrollen.
## Bundesrat macht Weg für umstrittene europäische Asylreform frei
Der Bundesrat hat den Weg für die umstrittene europäische Asylreform frei
gemacht. Die Länderkammer billigte am Freitag die bereits vom Bundestag
verabschiedeten Gesetze, mit denen [3][das Gemeinsame Europäische
Asylsystem (Geas)] in deutsches Recht umgesetzt werden soll. Die Reform
zielt darauf ab, dass weniger Asylsuchende in die EU kommen. Die bislang
umfangreichste Reform des europäischen Asylrechts soll am 12. Juni in Kraft
treten.
Die nun von Bundestag und Bundesrat gebilligten Gesetzentwürfe enthalten
zahlreiche Verschärfungen für Asylsuchende auch in Deutschland. So sollen
die Länder das Recht bekommen, sogenannte Sekundärmigrationszentren
einzurichten. Dort können Antragstellende, die bereits in einem anderen
EU-Mitgliedstaat internationalen Schutz erhalten, zentral untergebracht
werden. Von dort sollen sie dann nach Abschluss des Verfahrens unmittelbar
in die zuständigen Mitgliedstaaten zurückgeführt werden. Darüber hinaus
soll die Möglichkeit ausgeweitet werden, für bestimmte Personengruppen
bereits am Flughafen Asylverfahren auszuführen.
Ein Kernpunkt der EU-weiten Reform ist, dass Asylverfahren künftig bereits
vor der Einreise an den Außengrenzen der Europäischen Union bearbeitet
werden können. Die Asylentscheidungen sollten innerhalb weniger Tage oder
Wochen getroffen werden. Dies bringe mehr Klarheit für Schutzsuchende und
entlaste die Verwaltung, argumentiert die Bundesregierung.
## Inhaftierung von Asylsuchenden noch während des Verfahrens
Das Geas sieht zudem eine sogenannte Asylverfahrenshaft vor. Diese
ermöglicht die Inhaftierung von Asylsuchenden noch während des Verfahrens –
etwa zur Identitätsklärung oder um zu verhindern, dass sie untertauchen.
Die Haft dient der beschleunigten Rückführung und kann unter Umständen auch
Familien und Kinder betreffen.
Für Asylsuchende enthält das Gesetz aber auch Verbesserungen. Sie sollen
bereits nach dreimonatigem Aufenthalt in Deutschland einer Erwerbstätigkeit
nachgehen dürfen. Dies gilt allerdings nicht für Menschen, die ihren
Mitwirkungspflichten im Asylverfahren nicht nachgekommen sind.
Mit dem Geas will die Europäische Union auf die Herausforderungen in der
Migrationspolitik reagieren. Für alle EU-Staaten sollen die gleichen Regeln
gelten, wie Asylverfahren ablaufen sollen. Damit soll sichergestellt
werden, dass überall nach denselben Standards entschieden wird – unabhängig
davon, in welchem Land ein Asylantrag gestellt wird.
27 Mar 2026
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