# taz.de -- Gesetzentwurf zu digitaler Gewalt: Bis zu zwei Jahre Haft für Deepfakes
       
       > Justizministerin Hubig legt einen Gesetzentwurf gegen sexualisierte
       > Übergriffe im Netz vor. Der Fernandes-Ulmen-Skandal hat den Prozess
       > beschleunigt.
       
 (IMG) Bild: Im Strafgesetzbuch soll ein neu formulierter Paragraf 184k sexualisierte Deepfakes mit Strafe bedrohen
       
       Justizministerin Stefanie Hubig (SPD) will sexuelle und andere Deepfakes
       eindeutig unter Strafe stellen. Das sieht der Entwurf eines Gesetzes zum
       Schutz vor „digitaler Gewalt“ vor, der in der bevorstehenden Woche ins
       Kabinett eingebracht werden soll. Der zehnseitige strafrechtliche Teil des
       Gesetzentwurfs liegt der taz vor.
       
       Das ist der zentrale Kern des Entwurfs: „Mit Freiheitsstrafe bis zu zwei
       Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer unbefugt eine Bildaufnahme
       herstellt oder einer dritten Person zugänglich macht, die mittels eines
       Computerprogramms so verändert, umgestaltet oder mit weiteren Inhalten
       verbunden wurde, dass der Anschein erweckt wird, dass sexuelle Handlungen
       oder die unbekleideten Genitalien, das unbekleidete Gesäß oder die
       unbekleidete weibliche Brust einer anderen Person abgebildet seien.“
       
       Mit dieser Formulierung soll im Strafgesetzbuch ein neu formulierter
       Paragraf 184k sexualisierte [1][Deepfakes] mit Strafe bedrohen. Erfasst
       wären zum Beispiel die Bilder, die von der TV-Moderatorin Collien Fernandes
       angefertigt wurden, indem ihr Gesicht mittels KI auf einen nackten Körper
       montiert wurde und sie so vermeintlich auch beim Sex gezeigt wurde.
       
       ## Zwei Jahre Freiheitsstrafe
       
       Bisher war dies in Deutschland lediglich als Verletzung des Rechts am
       eigenen Bild nach dem Kunsturhebergesetz strafbar. Erfasst wurde damit
       bisher aber nur das „Verbreiten“ solcher Deepfakes, nicht das Anfertigen.
       Auch die maximale Strafdrohung war mit einem Jahr bisher deutlich niedriger
       als die von Hubig jetzt vorgeschlagenen zwei Jahre.
       
       Der geplante Paragraf 184k trägt die Überschrift „Verletzung der
       Intimsphäre durch Bildaufnahmen“ und erfasst noch mehrere andere
       Konstellationen. So soll auch bestraft werden, wer „unbefugt“ Fotos und
       Videos von sexuellen Handlungen und intimen nackten Körperteilen anfertigt
       und verbreitet. Auch die Abbildung und Verbreitung „bekleideter“
       Genitalien, Gesäße und weiblicher Brüste soll strafbar sein, wenn dies „in
       sexuell bestimmter“ Weise geschieht.
       
       Damit greift Hubig die Anliegen mehrerer feministischer Petitionen auf. So
       hatte die Kölnerin Yanni Gentsch eine Strafnorm gegen voyeuristische
       Bildaufnahmen bekleideter Körperteile gefordert, [2][nachdem ein Spanner
       beim Joggen beharrlich ihren Po gefilmt] hatte. Zwei junge Frauen aus
       Leipzig forderten [3][die Strafbarkeit von Fotos aus Saunen]. Bisher waren
       solche Fotos nicht mit Strafe bedroht, wenn es sich um eine öffentliche
       Sauna handelte.
       
       Auch Rachepornos, die verlassene Partner gelegentlich nach dem Ende der
       Beziehung veröffentlichen, fallen unter die neue Strafvorschrift. Deren
       Aufnahme und Verbreitung war aber bisher schon strafbar, wenn die Bilder in
       der – besonders geschützten – eigenen Wohnung aufgenommen wurden.
       
       ## Paragraf gegen Tracking-Tools
       
       In einem neuen Strafparagraf 202e soll zudem die „unbefugte Überwachung“
       mittels Tracking-Tools, zum Beispiel mittels Airtags von Apple, bestraft
       werden. Der neue Paragraf richtet sich insbesondere gegen Männer, die ihrer
       Ex-Partnerin mithilfe von untergeschobenen Airtags hinterherspionieren.
       Manchen genügt das Gefühl der Kontrolle, andere [4][nutzen den Peilsender,
       um dem Opfer an unerwarteten Orten aufzulauern].
       
       Ein neuer Paragraf 201b soll Deepfakes auch jenseits der Pornografie
       erfassen. „Täuschende Inhalte“, die mit Computerprogrammen erstellt wurden,
       sollen strafbar sein, wenn sie den Anschein erwecken, „ein tatsächliches
       Geschehen in Bezug auf eine andere Person wiederzugeben“. Als Beispiel
       nennt Hubig, dass ein bekannter Mediziner per Deepfake scheinbar Werbung
       für bestimmte Pharma-Produkte macht. Auch die Bikini-Deepfakes der KI Grok
       des Tech-Milliardärs Elon Musk sollen unter diese neue Strafnorm fallen,
       weil bei den Porno-Deepfakes in Paragraf 184k noch mehr Nacktheit
       erforderlich ist.
       
       Ministerin Hubig hat mit den Planungen für ein Gesetz „zum Schutz gegen
       digitale Gewalt“ schon 2025 begonnen. Es ist also weder eine Reaktion auf
       die [5][Bikini-Bilder von Grok] noch auf den aktuellen
       Fernandes-Ulmen-Skandal. Letzterer hat aber wohl dazu geführt, dass der
       Gesetzentwurf nun schneller fertiggestellt wurde.
       
       Die TV-Moderatorin Collien Fernandes hat ihren Ex-Mann Christian Ulmen
       jüngst angezeigt, weil er unter ihrem Namen mehrere Social-Media-Accounts
       erstellt habe, um dort als Collien Fernandes mit Männern zu flirten und
       sexuelle Gesprache zu führen. Außerdem soll er Bilder und Videos verschickt
       haben, auf denen Frauen, die Fernandes ähnlich sehen, nackt und beim Sex zu
       sehen sind.* Sie hatte derartige Übergriffe schon früher öffentlich
       gemacht. Neu ist, dass Christian Ulmen inzwischen eingeräumt haben soll,
       dass er selbst hinter vielen dieser Taten stand. Sein Anwalt spricht
       allerdings von einer „unzulässigen Verdachtsberichterstattung“. Zitierbare
       Statements von Ulmen gibt es bisher jedoch nicht. Es gilt weiter die
       Unschuldsvermutung.
       
       ## Keine „Lex Ulmen“
       
       Dass Hubigs Gesetzentwurf keine „Lex Ulmen“ ist, ist schon daran
       ersichtlich, dass der Entwurf die Identitätsanmaßung, die Ulmen auch
       vorgeworfen wird, nicht erfasst. Die bloße Lüge, man sei eine andere
       Person, ist bisher nicht per se strafbar. Man müsste schon auf fragwürdige
       Konstruktionen zurückgreifen, etwa dass es eine Beleidigung ist, wenn der
       Ruf einer verheirateten Frau durch vermeintliche Onlineaffären beschmutzt
       werde.
       
       Fernandes hat ihre Strafanzeige in Spanien eingereicht, nicht nur weil das
       Paar lange Zeit gemeinsam auf Mallorca lebte. Sie erhofft sich dort auch
       besseren Schutz. Tatsächlich hat Spanien im Sexualstrafrecht viele
       fortschrittliche Regelungen. So gelten Sexualkontakte ohne deutliche
       Zustimmung als strafbar („Ja heißt Ja“). In Deutschland kommt es hingegen
       auf die deutliche Ablehnung an. Allerdings hat auch Spanien noch keine
       Strafnorm gegen sexuelle Deepfakes. Selbst im Musterland [6][liegt bisher
       erst ein Regierungsentwurf vor].
       
       * Anmerkung der Redaktion: Fassung vom 26. März, in der klargestellt wird,
       dass Ulmen Aufnahmen von ähnlich aussehenden Frauen verschickt haben soll
       und dass ihm nicht die Herstellung und Verbreitung von Deepfakes
       vorgeworfen wird.
       
       22 Mar 2026
       
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