# taz.de -- Gesetzentwurf zu digitaler Gewalt: Bis zu zwei Jahre Haft für Deepfakes
> Justizministerin Hubig legt einen Gesetzentwurf gegen sexualisierte
> Übergriffe im Netz vor. Der Fernandes-Ulmen-Skandal hat den Prozess
> beschleunigt.
(IMG) Bild: Im Strafgesetzbuch soll ein neu formulierter Paragraf 184k sexualisierte Deepfakes mit Strafe bedrohen
Justizministerin Stefanie Hubig (SPD) will sexuelle und andere Deepfakes
eindeutig unter Strafe stellen. Das sieht der Entwurf eines Gesetzes zum
Schutz vor „digitaler Gewalt“ vor, der in der bevorstehenden Woche ins
Kabinett eingebracht werden soll. Der zehnseitige strafrechtliche Teil des
Gesetzentwurfs liegt der taz vor.
Das ist der zentrale Kern des Entwurfs: „Mit Freiheitsstrafe bis zu zwei
Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer unbefugt eine Bildaufnahme
herstellt oder einer dritten Person zugänglich macht, die mittels eines
Computerprogramms so verändert, umgestaltet oder mit weiteren Inhalten
verbunden wurde, dass der Anschein erweckt wird, dass sexuelle Handlungen
oder die unbekleideten Genitalien, das unbekleidete Gesäß oder die
unbekleidete weibliche Brust einer anderen Person abgebildet seien.“
Mit dieser Formulierung soll im Strafgesetzbuch ein neu formulierter
Paragraf 184k sexualisierte [1][Deepfakes] mit Strafe bedrohen. Erfasst
wären zum Beispiel die Bilder, die von der TV-Moderatorin Collien Fernandes
angefertigt wurden, indem ihr Gesicht mittels KI auf einen nackten Körper
montiert wurde und sie so vermeintlich auch beim Sex gezeigt wurde.
## Zwei Jahre Freiheitsstrafe
Bisher war dies in Deutschland lediglich als Verletzung des Rechts am
eigenen Bild nach dem Kunsturhebergesetz strafbar. Erfasst wurde damit
bisher aber nur das „Verbreiten“ solcher Deepfakes, nicht das Anfertigen.
Auch die maximale Strafdrohung war mit einem Jahr bisher deutlich niedriger
als die von Hubig jetzt vorgeschlagenen zwei Jahre.
Der geplante Paragraf 184k trägt die Überschrift „Verletzung der
Intimsphäre durch Bildaufnahmen“ und erfasst noch mehrere andere
Konstellationen. So soll auch bestraft werden, wer „unbefugt“ Fotos und
Videos von sexuellen Handlungen und intimen nackten Körperteilen anfertigt
und verbreitet. Auch die Abbildung und Verbreitung „bekleideter“
Genitalien, Gesäße und weiblicher Brüste soll strafbar sein, wenn dies „in
sexuell bestimmter“ Weise geschieht.
Damit greift Hubig die Anliegen mehrerer feministischer Petitionen auf. So
hatte die Kölnerin Yanni Gentsch eine Strafnorm gegen voyeuristische
Bildaufnahmen bekleideter Körperteile gefordert, [2][nachdem ein Spanner
beim Joggen beharrlich ihren Po gefilmt] hatte. Zwei junge Frauen aus
Leipzig forderten [3][die Strafbarkeit von Fotos aus Saunen]. Bisher waren
solche Fotos nicht mit Strafe bedroht, wenn es sich um eine öffentliche
Sauna handelte.
Auch Rachepornos, die verlassene Partner gelegentlich nach dem Ende der
Beziehung veröffentlichen, fallen unter die neue Strafvorschrift. Deren
Aufnahme und Verbreitung war aber bisher schon strafbar, wenn die Bilder in
der – besonders geschützten – eigenen Wohnung aufgenommen wurden.
## Paragraf gegen Tracking-Tools
In einem neuen Strafparagraf 202e soll zudem die „unbefugte Überwachung“
mittels Tracking-Tools, zum Beispiel mittels Airtags von Apple, bestraft
werden. Der neue Paragraf richtet sich insbesondere gegen Männer, die ihrer
Ex-Partnerin mithilfe von untergeschobenen Airtags hinterherspionieren.
Manchen genügt das Gefühl der Kontrolle, andere [4][nutzen den Peilsender,
um dem Opfer an unerwarteten Orten aufzulauern].
Ein neuer Paragraf 201b soll Deepfakes auch jenseits der Pornografie
erfassen. „Täuschende Inhalte“, die mit Computerprogrammen erstellt wurden,
sollen strafbar sein, wenn sie den Anschein erwecken, „ein tatsächliches
Geschehen in Bezug auf eine andere Person wiederzugeben“. Als Beispiel
nennt Hubig, dass ein bekannter Mediziner per Deepfake scheinbar Werbung
für bestimmte Pharma-Produkte macht. Auch die Bikini-Deepfakes der KI Grok
des Tech-Milliardärs Elon Musk sollen unter diese neue Strafnorm fallen,
weil bei den Porno-Deepfakes in Paragraf 184k noch mehr Nacktheit
erforderlich ist.
Ministerin Hubig hat mit den Planungen für ein Gesetz „zum Schutz gegen
digitale Gewalt“ schon 2025 begonnen. Es ist also weder eine Reaktion auf
die [5][Bikini-Bilder von Grok] noch auf den aktuellen
Fernandes-Ulmen-Skandal. Letzterer hat aber wohl dazu geführt, dass der
Gesetzentwurf nun schneller fertiggestellt wurde.
Die TV-Moderatorin Collien Fernandes hat ihren Ex-Mann Christian Ulmen
jüngst angezeigt, weil er unter ihrem Namen mehrere Social-Media-Accounts
erstellt habe, um dort als Collien Fernandes mit Männern zu flirten und
sexuelle Gesprache zu führen. Außerdem soll er Bilder und Videos verschickt
haben, auf denen Frauen, die Fernandes ähnlich sehen, nackt und beim Sex zu
sehen sind.* Sie hatte derartige Übergriffe schon früher öffentlich
gemacht. Neu ist, dass Christian Ulmen inzwischen eingeräumt haben soll,
dass er selbst hinter vielen dieser Taten stand. Sein Anwalt spricht
allerdings von einer „unzulässigen Verdachtsberichterstattung“. Zitierbare
Statements von Ulmen gibt es bisher jedoch nicht. Es gilt weiter die
Unschuldsvermutung.
## Keine „Lex Ulmen“
Dass Hubigs Gesetzentwurf keine „Lex Ulmen“ ist, ist schon daran
ersichtlich, dass der Entwurf die Identitätsanmaßung, die Ulmen auch
vorgeworfen wird, nicht erfasst. Die bloße Lüge, man sei eine andere
Person, ist bisher nicht per se strafbar. Man müsste schon auf fragwürdige
Konstruktionen zurückgreifen, etwa dass es eine Beleidigung ist, wenn der
Ruf einer verheirateten Frau durch vermeintliche Onlineaffären beschmutzt
werde.
Fernandes hat ihre Strafanzeige in Spanien eingereicht, nicht nur weil das
Paar lange Zeit gemeinsam auf Mallorca lebte. Sie erhofft sich dort auch
besseren Schutz. Tatsächlich hat Spanien im Sexualstrafrecht viele
fortschrittliche Regelungen. So gelten Sexualkontakte ohne deutliche
Zustimmung als strafbar („Ja heißt Ja“). In Deutschland kommt es hingegen
auf die deutliche Ablehnung an. Allerdings hat auch Spanien noch keine
Strafnorm gegen sexuelle Deepfakes. Selbst im Musterland [6][liegt bisher
erst ein Regierungsentwurf vor].
* Anmerkung der Redaktion: Fassung vom 26. März, in der klargestellt wird,
dass Ulmen Aufnahmen von ähnlich aussehenden Frauen verschickt haben soll
und dass ihm nicht die Herstellung und Verbreitung von Deepfakes
vorgeworfen wird.
22 Mar 2026
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## AUTOREN
(DIR) Christian Rath
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