# taz.de -- Gesetzentwurf zu sexualisierter Gewalt: Grüne fordern Schutz vor Deepfakes
       
       > Die Grünen im Bundestag wollen unbefugte sexualbezogene Aufnahmen und
       > Bildmanipulationen unter Strafe stellen. Am Donnerstag diskutiert der
       > Bundestag.
       
 (IMG) Bild: Demonstration gegen sexualisierte digitale Gewalt: Sowohl Hubig als auch die Grünen schlagen einen neu formulierten Paragraf 184k im Strafgesetzbuch vor
       
       Eigentlich wollten die Grünen die Bundesregierung vorführen, nun kam es
       eher andersherum. Nachdem Justizministerin Stefanie Hubig (SPD) im Januar
       einen Gesetzentwurf gegen sexuelle Deepfakes und andere digitale Übergriffe
       [1][angekündigt hatte], wollten die Grünen in dieser Woche einen eigenen
       Gesetzentwurf präsentieren und auf die vermeintliche Untätigkeit von Hubig
       verweisen. Stattdessen zirkulierte am Wochenende aber bereits [2][der
       Entwurf der Ministerin] – nachdem der Spiegel eine [3][Recherche über
       mutmaßliche digitale sexualisierte Gewalt des Schauspielers Christian Ulmen
       gegen seine Ex-Frau, die Moderatorin Collien Fernandes], veröffentlicht
       hatte. Die Grünen stehen nun als Nachzügler da.
       
       In der Sache wollen beide Gesetzentwürfe das sexuelle
       Selbstbestimmungsrecht stärken und bisherige Strafbarkeitslücken schließen.
       Unterschiede gibt es eher im Detail.
       
       Sowohl Hubig als auch die Grünen schlagen einen neu formulierten Paragraf
       184k im Strafgesetzbuch vor. Bisher geht es dort um das sehr begrenzte
       Delikt des Upskirtings und Downblousings, also um [4][unbefugte Aufnahmen
       unter den Rock oder in den Blusenausschnitt]. Beide Gesetzentwürfe wollen
       aus Paragraf 184k eine Norm machen, die keine Lücken mehr lässt, sondern
       umfassenden Schutz bietet. Hubig gibt der Norm die Überschrift „Verletzung
       der Intimsphäre durch Bildaufnahmen“, die Grünen bevorzugen „Verletzung der
       sexuellen Selbstbestimmung durch Bildaufnahmen“.
       
       ## Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren
       
       Im Entwurf der Grünen, der von der Abgeordneten Lena Gumnior vorbereitet
       wurde, geht es zunächst um nicht manipulierte „sexual bezogene“
       Bildaufnahmen. Wer solche Aufnahmen unbefugt (also ohne Zustimmung)
       herstellt, weitergibt oder öffentlich zugänglich macht, soll mit
       Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe rechnen müssen. Darunter
       sollen Aufnahmen in der Sauna fallen (die bisher nicht strafbar waren, wenn
       es sich um eine öffentliche Sauna handelte), Aufnahmen vom bekleideten Po
       einer Joggerin oder die unbefugte Weitergabe von einst einvernehmlich
       hergestellten Sexaufnahmen nach dem Ende der Beziehung (revenge porn).
       
       Wann aber ist eine Aufnahme „sexual bezogen“? Laut Begründung des
       Grünen-Entwurfs geht es um Darstellungen, „in der die Sexualität der
       abgebildeten Person im Vordergrund steht oder aufgrund von äußeren
       Merkmalen, Aufnahmeumständen oder sozialer Konnotation eine sexualisierte
       Wahrnehmung erzeugt“. Dies umfasse auch Situationen, „in denen Bekleidung,
       Positionierung oder Handlungen der abgebildeten Person eine sexualisierte
       Objektifizierung bewirken“.
       
       In einem zweiten Absatz der von den Grünen vorgeschlagenen neuen Strafnorm
       geht es dann um manipulierte Bildaufnahmen, inklusive Deepfakes, die
       mithilfe von KI erzeugt wurden. Bestraft werden soll, „wer eine
       Bildaufnahme einer anderen Person unbefugt mit technischen Mitteln derart
       verändert, dass die Person sexualbezogen abgebildet wird, und das
       veränderte Bild einer dritten Person zugänglich macht“. Bestraft würde
       demnach nur, wer einen sexuellen Deepfake erzeugt, und diesen auch
       weitergibt. Weder das bloße Erzeugen noch das bloße Weitergeben eines
       fremden Deepfakes wären demnach strafbar. Der Hubig-Entwurf geht hier
       weiter, weil an der entscheidenden Stelle kein „und“, sondern ein „oder“
       steht.
       
       Beide Gesetzentwürfe sehen für die Strafhöhe durchgängig, also auch bei
       Deepfakes, eine Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder eine Geldstrafe
       vor. Die Grünen schlagen darüber hinaus noch einen „besonders schweren
       Fall“ mit einem Strafrahmen von drei Monaten bis drei Jahren vor, wenn der
       Täter seine Stellung als Amtsträger (etwa als Polizist), Arzt oder Pfleger
       ausnutzt, oder wenn er Vorgesetzter in einem Arbeits- oder
       Ausbildungsverhältnis ist.
       
       Über den Gesetzentwurf der Grünen wird am Donnerstag im Bundestag beraten.
       
       ## Petition gegen Deepfakes mit 40.000 Unterschriften
       
       Am Donnerstag hatte der Spiegel eine [5][Recherche] veröffentlicht, in der
       es um Vorwürfe der Moderatorin und Schauspielerin Collien Fernandes gegen
       ihren Ex-Mann Christian Ulmen geht. Er soll ihr über Jahre digitale Gewalt
       angetan haben. Am Sonntag waren daraufhin [6][zehntausende Menschen
       deutschlandweit gegen digitale sexualisierte Gewalt auf die Straße
       gegangen]. Eine am Montag gestartete [7][Petition mit dem Titel „In
       Solidarität mit Collien Fernandes – 10 Forderungen an die Bundesregierung“]
       hatte einen Tag später bereits 40.000 Unterschriften.
       
       24 Mar 2026
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] /KI-Deepfakes-Justizministerin-Hubig-will-haertere-Strafen/!6145592
 (DIR) [2] /Gesetzentwurf-zu-digitaler-Gewalt/!6164876
 (DIR) [3] /Pornografische-Deep-Fakes/!6164415
 (DIR) [4] /Haertere-Strafe-fuer-Upskirting/!5698063
 (DIR) [5] https://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/collien-fernandes-erstattet-anzeige-gegen-ex-mann-christian-ulmen-a-6abfb991-1665-4469-9c8e-3cc5a2cb4f29
 (DIR) [6] /Demo-gegen-sexualisierte-Gewalt-im-Netz/!6164962
 (DIR) [7] https://weact.campact.de/petitions/in-solidaritat-mit-collien-fernandes-10-forderungen-an-die-bundesregierung
       
       ## AUTOREN
       
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