# taz.de -- Gesetzentwurf zu sexualisierter Gewalt: Grüne fordern Schutz vor Deepfakes
> Die Grünen im Bundestag wollen unbefugte sexualbezogene Aufnahmen und
> Bildmanipulationen unter Strafe stellen. Am Donnerstag diskutiert der
> Bundestag.
(IMG) Bild: Demonstration gegen sexualisierte digitale Gewalt: Sowohl Hubig als auch die Grünen schlagen einen neu formulierten Paragraf 184k im Strafgesetzbuch vor
Eigentlich wollten die Grünen die Bundesregierung vorführen, nun kam es
eher andersherum. Nachdem Justizministerin Stefanie Hubig (SPD) im Januar
einen Gesetzentwurf gegen sexuelle Deepfakes und andere digitale Übergriffe
[1][angekündigt hatte], wollten die Grünen in dieser Woche einen eigenen
Gesetzentwurf präsentieren und auf die vermeintliche Untätigkeit von Hubig
verweisen. Stattdessen zirkulierte am Wochenende aber bereits [2][der
Entwurf der Ministerin] – nachdem der Spiegel eine [3][Recherche über
mutmaßliche digitale sexualisierte Gewalt des Schauspielers Christian Ulmen
gegen seine Ex-Frau, die Moderatorin Collien Fernandes], veröffentlicht
hatte. Die Grünen stehen nun als Nachzügler da.
In der Sache wollen beide Gesetzentwürfe das sexuelle
Selbstbestimmungsrecht stärken und bisherige Strafbarkeitslücken schließen.
Unterschiede gibt es eher im Detail.
Sowohl Hubig als auch die Grünen schlagen einen neu formulierten Paragraf
184k im Strafgesetzbuch vor. Bisher geht es dort um das sehr begrenzte
Delikt des Upskirtings und Downblousings, also um [4][unbefugte Aufnahmen
unter den Rock oder in den Blusenausschnitt]. Beide Gesetzentwürfe wollen
aus Paragraf 184k eine Norm machen, die keine Lücken mehr lässt, sondern
umfassenden Schutz bietet. Hubig gibt der Norm die Überschrift „Verletzung
der Intimsphäre durch Bildaufnahmen“, die Grünen bevorzugen „Verletzung der
sexuellen Selbstbestimmung durch Bildaufnahmen“.
## Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren
Im Entwurf der Grünen, der von der Abgeordneten Lena Gumnior vorbereitet
wurde, geht es zunächst um nicht manipulierte „sexual bezogene“
Bildaufnahmen. Wer solche Aufnahmen unbefugt (also ohne Zustimmung)
herstellt, weitergibt oder öffentlich zugänglich macht, soll mit
Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe rechnen müssen. Darunter
sollen Aufnahmen in der Sauna fallen (die bisher nicht strafbar waren, wenn
es sich um eine öffentliche Sauna handelte), Aufnahmen vom bekleideten Po
einer Joggerin oder die unbefugte Weitergabe von einst einvernehmlich
hergestellten Sexaufnahmen nach dem Ende der Beziehung (revenge porn).
Wann aber ist eine Aufnahme „sexual bezogen“? Laut Begründung des
Grünen-Entwurfs geht es um Darstellungen, „in der die Sexualität der
abgebildeten Person im Vordergrund steht oder aufgrund von äußeren
Merkmalen, Aufnahmeumständen oder sozialer Konnotation eine sexualisierte
Wahrnehmung erzeugt“. Dies umfasse auch Situationen, „in denen Bekleidung,
Positionierung oder Handlungen der abgebildeten Person eine sexualisierte
Objektifizierung bewirken“.
In einem zweiten Absatz der von den Grünen vorgeschlagenen neuen Strafnorm
geht es dann um manipulierte Bildaufnahmen, inklusive Deepfakes, die
mithilfe von KI erzeugt wurden. Bestraft werden soll, „wer eine
Bildaufnahme einer anderen Person unbefugt mit technischen Mitteln derart
verändert, dass die Person sexualbezogen abgebildet wird, und das
veränderte Bild einer dritten Person zugänglich macht“. Bestraft würde
demnach nur, wer einen sexuellen Deepfake erzeugt, und diesen auch
weitergibt. Weder das bloße Erzeugen noch das bloße Weitergeben eines
fremden Deepfakes wären demnach strafbar. Der Hubig-Entwurf geht hier
weiter, weil an der entscheidenden Stelle kein „und“, sondern ein „oder“
steht.
Beide Gesetzentwürfe sehen für die Strafhöhe durchgängig, also auch bei
Deepfakes, eine Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder eine Geldstrafe
vor. Die Grünen schlagen darüber hinaus noch einen „besonders schweren
Fall“ mit einem Strafrahmen von drei Monaten bis drei Jahren vor, wenn der
Täter seine Stellung als Amtsträger (etwa als Polizist), Arzt oder Pfleger
ausnutzt, oder wenn er Vorgesetzter in einem Arbeits- oder
Ausbildungsverhältnis ist.
Über den Gesetzentwurf der Grünen wird am Donnerstag im Bundestag beraten.
## Petition gegen Deepfakes mit 40.000 Unterschriften
Am Donnerstag hatte der Spiegel eine [5][Recherche] veröffentlicht, in der
es um Vorwürfe der Moderatorin und Schauspielerin Collien Fernandes gegen
ihren Ex-Mann Christian Ulmen geht. Er soll ihr über Jahre digitale Gewalt
angetan haben. Am Sonntag waren daraufhin [6][zehntausende Menschen
deutschlandweit gegen digitale sexualisierte Gewalt auf die Straße
gegangen]. Eine am Montag gestartete [7][Petition mit dem Titel „In
Solidarität mit Collien Fernandes – 10 Forderungen an die Bundesregierung“]
hatte einen Tag später bereits 40.000 Unterschriften.
24 Mar 2026
## LINKS
(DIR) [1] /KI-Deepfakes-Justizministerin-Hubig-will-haertere-Strafen/!6145592
(DIR) [2] /Gesetzentwurf-zu-digitaler-Gewalt/!6164876
(DIR) [3] /Pornografische-Deep-Fakes/!6164415
(DIR) [4] /Haertere-Strafe-fuer-Upskirting/!5698063
(DIR) [5] https://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/collien-fernandes-erstattet-anzeige-gegen-ex-mann-christian-ulmen-a-6abfb991-1665-4469-9c8e-3cc5a2cb4f29
(DIR) [6] /Demo-gegen-sexualisierte-Gewalt-im-Netz/!6164962
(DIR) [7] https://weact.campact.de/petitions/in-solidaritat-mit-collien-fernandes-10-forderungen-an-die-bundesregierung
## AUTOREN
(DIR) Christian Rath
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