# taz.de -- Strategiepapier der EU-Kommission: „Sex ohne Konsens muss EU-weit als Vergewaltigung gelten“
       
       > Brüssel hat ein neues Strategiepapier für Gleichstellung vorgelegt. Das
       > bleibt weitgehend zahnlos, bis auf eine deutliche Ansage an die
       > Mitgliedsländer.
       
 (IMG) Bild: Hadja Lahbib, EU-Kommissarin für Gleichstellung
       
       Einer von drei Frauen in der EU wird im Laufe des Lebens
       geschlechtsspezifische Gewalt angetan. Jede fünfte Frau erleidet
       [1][häusliche Gewalt]. Und pro Woche sterben in der EU 18 Frauen durch
       einen Femizid. Mit diesen Zahlen beginnt die EU-Kommission die Vorstellung
       ihrer neuen Gleichstellungsstrategie für die Jahre 2026 bis 2030, die sie
       am Donnerstag veröffentlichte.
       
       Die Unterdrückung zeigt sich auch auf dem Arbeitsmarkt: Pro Stunde
       [2][verdienen Frauen in der EU 12 Prozent weniger als Männer] und sie
       bekommen 25 Prozent weniger Rente. Nur 3 Prozent des Investmentkapitals
       gehen an frauengeführte Teams. Dass Frauen im Berufsleben benachteiligt
       werden, bedeutet einen volkswirtschaftlichen Verlust von 390 Milliarden
       Euro pro Jahr.
       
       Wenn es so weitergeht, dauert es noch 50 Jahre, bis Frauen Männern in der
       EU gleichgestellt sind, schätzen Expert:innen. Zumal zugleich Frauenrechte
       weltweit zurückgedrängt werden.
       
       Die EU-Kommission plant daher, ihre bisherige [3][Gleichstellungsstrategie]
       auszubauen. „Wir werden hart erkämpfte Rechte schützen, ins Stocken
       geratene Fortschritte wieder in Gang bringen und Widerstand mit Mut und
       Klarheit begegnen“, sagte Hadja Lahbib, EU-Kommissarin für Gleichstellung,
       am Donnerstag in Brüssel. Sie kam insbesondere auf die Themen
       Vergewaltigung und sexualisierte Cybergewalt zu sprechen. „Sex ohne Konsens
       muss EU-weit als Vergewaltigung gelten“, sagte sie.
       
       ## Gescheiterter Versuch, Vergewaltigung EU-weit einheitlich zu definieren
       
       Zwar wurde 2024 die [4][EU-Richtlinie zur Beendigung der Gewalt gegen
       Frauen] verabschiedet, das erste EU-Gesetz dieser Art. Innerhalb von 36
       Monaten, also bis 2027, müssen die Mitgliedstaaten die rechtlichen Vorgaben
       nun in ihre nationalen Gesetze übernehmen.
       
       Doch die EU scheiterte daran, sich auf eine einheitliche Definition von
       Vergewaltigung zu einigen. Die EU-Verhandler:innen von Kommission und
       Parlament wollten den Einwilligungsansatz „Nur Ja heißt Ja“ einführen. Das
       bedeutet, alle sexuellen Handlungen erfordern die explizite Zustimmung
       aller Beteiligten – verbal oder nonverbal. Doch im Rat gab es dafür keine
       qualifizierte Mehrheit: auch, weil Deutschland unter dem damaligen
       [5][FDP-Justizminister Marco Buschmann seine Zustimmung verweigerte]. In
       Deutschland gilt das „Nein heißt Nein“-Prinzip: Als Vergewaltigung wird
       eine Handlung nur gewertet, wenn das Opfer seine Ablehnung explizit zum
       Ausdruck gebracht hat.
       
       Noch rückschrittlicher sind diejenigen Staaten, in denen der
       Straftatbestand der Vergewaltigung nur dann erfüllt ist, wenn Sex durch
       physische Gewalt oder Drohungen erzwungen wird. Das ist 18 von 27, also der
       Mehrheit der EU-Staaten der Fall. Dies zu ändern, war beim Aushandeln der
       Richtlinie 2024 nicht gelungen.
       
       ## Erneuter Druck nötig
       
       Zur aktuellen Forderung von Hadja Lahbib sagt die Grünen-Europaabgeordnete
       Alexandra Geese: „Die Kommissarin sendet damit eine sehr klare Botschaft an
       die nationalen Regierungen, dass die vereinbarte Richtlinie nicht
       ausreicht.“ Aus ihrer Sicht sei das wichtig, „um nochmal politischen Druck
       auszuüben“.
       
       Dennoch bewertet sie die neue Gleichstellungsstrategie der EU-Kommission
       als „zu soft“. „Das Papier enthält viele Problembeschreibungen, aber wenig
       konkrete Vorgaben. Damit wird es seinem Anspruch nicht gerecht.“
       
       Geese kritisiert besonders den Ansatz der Kommission bei der Cybergewalt.
       Studien belegen, dass 98 Prozent aller Deepfakes im Internet pornografisch
       sind und 99 Prozent davon Frauen zeigen. Die Kommission schreibt in dem
       Papier, man wolle sicherstellen, dass Onlineplattformen das EU-Gesetz über
       digitale Dienste (DSA) „vollständig durchsetzen, um Deepfakes zu entfernen
       und Online-Missbrauch zu bekämpfen“. Deswegen wolle man insbesondere Elon
       Musks Plattform X untersuchen.
       
       „Wir sind weit über die Phase hinaus, in der wir Beweise sammeln müssen“,
       kritisiert Geese. „Es gibt seit Jahren Gespräche mit den Tech-Konzernen,
       ohne dass es zu etwas geführt hätte. Jetzt muss das Gesetz auch
       durchgesetzt werden, statt zu zögern, nur weil man Angst vor Ärger mit der
       Trump-Regierung hat.“ Auch in dieser Hinsicht findet sie das Papier der
       Kommission „unambitioniert“.
       
       Die Richtlinie zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen bei sexualisierter
       Cybergewalt, auf die die EU-Kommission im Strategiepapier verweist, sei
       nicht stark genug. In Artikel 5 des Gesetzes, „Nicht-einvernehmliche
       Weitergabe von intimem oder manipuliertem Material“, hat der Rat einen
       Nebensatz hinzugefügt: „sofern diese Handlungen wahrscheinlich dazu führen,
       dass der betreffenden Person schwerer Schaden zugefügt wird“. Das schränkt
       die Strafbarkeit erheblich ein und erhöht die Beweislast für die Opfer.
       
       „Natürlich schadet es Betroffenen ernsthaft, wenn KI-generierte oder echte
       sexualisierte Bilder der eigenen Person veröffentlicht werden. Das ist nur
       dann nicht der Fall, wenn die dargestellte Person ihre Einwilligung erteilt
       hat“, sagt die EU-Abgeordnete Geese. Dies müssten die Gesetze der
       Mitgliedstaaten klarstellen.
       
       ## Gesundheit, Bildung und Arbeit sind Sache der Mitgliedstaaten
       
       Die EU-Kommission steht bei ihren Vorschlägen zur Gleichstellungspolitik
       vor dem Problem, dass Gesundheit, Bildung und Arbeit Kompetenzen der
       Mitgliedstaaten sind; auch das Strafrecht liegt größtenteils in nationaler
       Zuständigkeit. Also genau die Bereiche, die für eine wirksame
       Gleichstellung geändert werden müssten.
       
       Laut Europäischem Institut für Gleichstellungsfragen liegt der
       durchschnittliche Wert des [6][Gleichstellungsindex] EU-weit bei 63,4. 100
       Punkte würden bedeuten, dass Männer und Frauen komplett gleichstellt sind.
       Am besten läuft die Gleichstellung in Schweden (73,7), Frankreich (73,4)
       und Dänemark (71,8). Schlusslichter sind Zypern (47,6), Ungarn (51,6) und
       Tschechien (53,2).
       
       Deutschland liegt mit 63,2 Punkten unter dem EU-Durchschnitt. Bei dem auf
       den Arbeitsmarkt bezogenen Index ist Deutschland sogar auf dem drittletzten
       Platz mit 63,9 Punkten; der EU-Durchschnitt beträgt 69,3 Punkte.
       
       6 Mar 2026
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] /Dunkelfeldstudie-zu-haeuslicher-Gewalt/!6151019
 (DIR) [2] /Equal-Pay-Day/!6157832
 (DIR) [3] https://commission.europa.eu/document/1f5fa936-9fba-4435-93f5-32fa220bac82_en
 (DIR) [4] https://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=CELEX:32024L1385:DE:HTML
 (DIR) [5] /Offener-Brief-zu-EU-Richtlinie/!5985733
 (DIR) [6] https://eige.europa.eu/gender-equality-index/2025/compare-countries/index/bar
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Eva Fischer
       
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