# taz.de -- Resolution des EU-Parlaments: Ja, ja, ja
> Das „Nur Ja heißt Ja“-Prinzip als Vergewaltigungsdefinition EU-weit
> einzuführen, scheiterte in der Vergangenheit. Gut, dass nun ein neuer
> Versuch startet.
(IMG) Bild: Der Kampf geht weiter: Internationaler Frauentag in Barcelona 2026
Es ist die Kernidee der Europäischen Union, die Rechte und
Lebensverhältnisse der Europäer:innen anzugleichen. Leider sehen das
die Mitgliedstaaten bisweilen anders. Vor rund zwei Jahren scheiterte die
EU daran, sich auf eine einheitliche Vergewaltigungsdefinition zu einigen.
Die Verhandler:innen von Kommission und Parlament wollten den
Einwilligungsansatz „Nur Ja heißt Ja“ einführen. Alle sexuellen Handlungen
erfordern demnach die explizite Zustimmung aller Beteiligten – verbal oder
nonverbal. Im Rat gab es dafür keine Mehrheit, auch [1][Deutschland
verweigerte unter dem damaligen FDP-Justizminister Marco Buschmann seine
Zustimmung].
Nun startet in Brüssel der nächste Versuch, das „Nur Ja heißt Ja“-Prinzip
europaweit in den Gesetzbüchern zu verankern. Das EU-Parlament stimmte am
Dienstag für einen entsprechenden Initiativbericht – mit einer sehr, sehr
großen Mehrheit. Eine solche Resolution ist zwar rechtlich nicht bindend,
da das EU-Parlament kein Initiativrecht hat – das hat allein die
EU-Kommission -, übt aber politischen Druck aus. Es kann davon ausgegangen
werden, dass die EU-Kommission der Initiative folgt und einen neuen
Gesetzesvorschlag erarbeitet. Die EU-Kommission hatte [2][in ihrer Anfang
März vorgestellten Gleichstellungsstrategie] „Nur Ja heißt Ja“ als Ziel
definiert.
Es wird also abermals an den Regierungen der Mitgliedstaaten liegen, ob
eine EU-weit einheitliche Definition von Vergewaltigung nach dem „Nur Ja
heißt Ja“-Prinzip durchgesetzt wird. Zwar ist dort keine FDP mehr am Werk,
aber die jetzige SPD-Justizministerin Stefanie Hubig hat sich ebenfalls
ablehnend geäußert. Und Deutschland hat bei qualifizierten
Mehrheitsentscheidungen im Rat eine derart hohe Stimmengewalt, dass
Vorhaben ohne Berlin nur schwer durchsetzbar sind.
In Deutschland und einigen weiteren EU-Ländern gilt momentan das „Nein
heißt Nein“-Prinzip: Als Vergewaltigung wird eine Handlung nur gewertet,
wenn das Opfer seine Ablehnung explizit zum Ausdruck gebracht hat. Noch
rückschrittlicher sind jene EU-Staaten, in denen der Straftatbestand der
Vergewaltigung nur dann erfüllt ist, wenn Sex durch physische Gewalt oder
Drohungen erzwungen wird. Das ist derzeit zum Beispiel in Ungarn, Bulgarien
und der Slowakei der Fall.
Es ist also dringend Zeit zu handeln. Sex ohne ausdrückliche Zustimmung ist
Vergewaltigung. Das muss juristisch so verankert werden, von Schweden bis
Bulgarien. In Brüssel hat man das verstanden, in Berlin leider noch nicht.
28 Apr 2026
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(DIR) Eva Fischer
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