# taz.de -- Medienrechtler über heikle Berichte: „Das ist eine Frage des Risikos“
       
       > Bei Vorwürfen sexualisierter Gewalt dürfen Medien nicht einfach von
       > anderen abschreiben, sagt Rechtsanwalt Jasper Prigge. Es müsse eine
       > eigene Rercherche stattfinden, sonst könne es teuer werden.
       
 (IMG) Bild: Verdachtsberichterstattung ist problematisch: Medien wissen nicht sicher, was passiert ist, sie waren nicht dabei
       
       taz: Unsere Leser:innen könnten sich fragen, warum Medien wie die taz
       nicht über die Vorwürfe sexualisierter Gewalt berichten, über die gerade
       die gesamte Republik spricht. Warum tun die das nicht? 
       
       Jasper Prigge: Das nennt man Verdachtsberichterstattung. Das Problem daran
       ist: Medien wissen in diesen Fällen oft nicht sicher, was passiert ist, die
       Journalist*innen waren nicht dabei. Jedes Medium muss prüfen, ob
       ausreichende Beweistatsachen vorliegen und ein geregeltes Verfahren
       einhalten.
       
       taz: Wie sieht das aus? 
       
       Prigge: Betroffene müssen mit Rechercheergebnissen konfrontiert werden.
       Dafür muss überhaupt erst einmal eine Recherche stattfinden. Es reicht
       nicht, auf ein anderes Medium zu verweisen à la „wie der Spiegel
       berichtet“. Denn man weiß ja gar nicht, was das andere Medium recherchiert
       hat, ob das belastbar ist und so weiter. Deswegen muss jedes Medium solche
       Fälle selbst nachrecherchieren.
       
       taz: Dass eine Zeitung wie die taz eine andere nicht zitieren darf, ist
       eine Einschränkung der Pressefreiheit – wenn auch eine rechtmäßige. Wie
       wird die gerechtfertigt? 
       
       Prigge: Es stimmt, die taz genießt Pressefreiheit, das ist richtig. Aber
       die ist nur in dem Maße gewährleistet, in dem die Rechte Dritter nicht
       verletzt werden, zum Beispiel das Persönlichkeitsrecht von Beschuldigten.
       Um zu berichten, reicht jedenfalls nicht aus, dass jemand eine Strafanzeige
       gegen irgendwen gestellt hat. Selbst wenn Ermittlungen geführt werden,
       reicht das nicht unbedingt. Denn die Staatsanwaltschaft muss schon bei
       einem Anfangsverdacht tätig werden, wofür die Hürde sehr niedrig ist.
       Gerade bei Verdachtsberichterstattung ist die Sorgfaltspflicht wichtig.
       
       taz: Worin besteht die? 
       
       Prigge: Journalist*innen müssen prüfen, ob an Vorwürfen, die Betroffene
       erheben, etwas dran ist. Dazu gehört aber auch, zu gucken, was dagegen
       spricht. Denn es kann sich ja – durch eine ordentliche Recherche –
       herausstellen, dass die Vorwürfe nicht stimmen. Gesehen haben wir das mal
       im Fall des zu Unrecht [1][bezichtigten Politikers Gelbhaar]. Das ist zwar
       ein absoluter Ausnahmefall, aber Falschbeschuldigungen sind eben auch
       möglich.Deshalb muss geschaut werden, wie wahrscheinlich es ist, dass die
       Vorwürfe stimmen. Gibt es objektive Quellen neben der Aussage der
       Betroffenen, die das Ganze plausibel erscheinen lassen?
       
       taz: Das ist gerade bei sexualisierter Gewalt oft schwierig. Da gibt es oft
       keine Zeugen, es steht Aussage gegen Aussage. Was wären denn da „objektive
       Quellen“? 
       
       Prigge: Ja, das ist eine Schwierigkeit. Aber Quellen, das kann alles
       Mögliche sein, zum Beispiel Chatverläufe, Anrufprotokolle. Dann kann
       zumindest überprüft werden, ob es stimmt, dass die Person an dem Tag an dem
       Ort war, um zu sehen, ob das alles glaubhaft ist.
       
       taz: Andere Medien machen das aber. Die berichten über spektakuläre
       Nachrichten und schreiben „wie der Spiegel recherchiert hat“. Wieso machen
       die das? 
       
       Prigge: Das ist eine Frage des Risikos. Wenn ich bei Gericht unterliege,
       kann es teuer werden. Manche Medien, gerade im Tabloid-Bereich, kalkulieren
       das ja ein. Es kommt aber auch darauf an, wie berichtet wird, zum Beispiel,
       ob es nur heißt, dass es eine Auseinandersetzung gibt oder ob die Vorwürfe
       wiederholt werden.
       
       taz: Die Reglungen sind ja nachvollziehbar. Aber benachteiligen sie nicht
       strukturell kleinere Medien, die weder die Ressourcen haben, in kürzester
       Zeit alles selbst nachzurecherchieren, noch sich verklagen zu lassen? 
       
       Prigge: Das ist ein wunder Punkt im Presserecht. In der Rechtsprechung wird
       auch immer wieder der Grundsatz betont, dass kleine Medien sorgfältig
       recherchieren müssen – aber nur im Rahmen ihrer Möglichkeiten. Man nennt
       das auch „gleitenden Sorgfaltsmaßstab“. Das Problem ist, es lässt sich
       schwer operationalisieren, was das in konkreten Fällen für Medien heißt,
       also wie viel sie im Einzelfall recherchieren müssen. Mein Eindruck ist,
       dass bei den Pressekammern am Ende gar kein großer Unterschied zwischen den
       Medien gemacht wird. Und das ist ein Problem, das gelöst werden müsste.
       
       20 Mar 2026
       
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