# taz.de -- EU-Regelungen für Abtreibungen: Beim Abbruch von Schwangerschaften hört die EU auf
       
       > Die EU-Kommission hat die Forderungen nach einem Hilfsfonds für ungewollt
       > schwangere Europäerinnen abgelehnt. Die Begründung ist absurd.
       
 (IMG) Bild: Immer wieder protestieren Frauen in Polen für das Recht auf Abtreibung, wie hier in Warschau am 8. März 2025
       
       Sind Polinnen und Malteserinnen ungewollt schwanger, [1][müssen sie das
       Land verlassen]. Sie leben in den beiden EU-Ländern mit den härtesten
       Abtreibungsgesetzen. Polen erlaubt seit 2020 nur noch bei Vergewaltigung
       oder Inzest eine Abtreibung bis zur zwölften Woche oder wenn das Leben der
       Mutter in Gefahr ist. Das Abtreiben von fehlgebildeten Ungeborenen ist
       verboten.
       
       Noch strenger ist es in Malta: Eine Abtreibung ist nur erlaubt, wenn das
       Leben der Mutter in Gefahr ist und es keine andere Möglichkeit gibt. Diese
       Ausnahme gibt es erst seit Sommer 2023; zuvor war eine Abtreibung ohne jede
       Ausnahme verboten.
       
       Doch auch in vielen anderen EU-Ländern, in denen die Abtreibungsrechte für
       Frauen weniger streng sind, müssen viele für einen Schwangerschaftsabbruch
       lange und teure Wege auf sich nehmen: da sich Ärzt:innen oder
       [2][Kliniken weigern], Abtreibungen durchzuführen; da Fristen kürzer sind
       als im Nachbarland. Laut Schätzungen reisen jährlich Zehntausende
       Europäer:innen ins Ausland, um einen Abbruch durchführen zu lassen.
       
       Über eine Million Menschen finden das nicht in Ordnung. Eine Petition der
       [3][Organisation „My Voice, My Choice“], erhielt entsprechend viele
       Unterschriften, sodass sich die EU-Kommission damit beschäftigen musste.
       Konkret forderten die Initiator:innen einen Fonds für Frauen, die an
       ihrem Wohnort keine Abtreibung durchführen lassen können und deswegen in
       eine andere Region oder EU-Land reisen müssen.
       
       ## Nur eine vorgeschobene Begründung
       
       Doch die EU-Kommission sieht keinen Handlungsbedarf. Die Begründung: Es sei
       Sache der nationalen Regierungen, [4][Frauen aus bestehenden Sozialtöpfen
       zu unterstützen], teilte die Brüsseler Behörde am Donnerstag mit. Und
       generell sei Gesundheitspolitik Sache der Mitgliedsländer.
       
       Das ist natürlich eine vorgeschobene Begründung. Ein Land, das das Leben
       eines Ungeborenen über das Selbstbestimmungsrecht der Frau setzt und
       Abtreibung schwierig oder unmöglich macht, wird sicherlich auch keine
       Sozialtopfgelder in die Hand nehmen, um eine Abtreibung im Ausland
       mitzufinanzieren.
       
       ## Ergänzende Kompetenz in der Gesundheitspolitik
       
       Es ist richtig, dass [5][Gesundheitspolitik] eine nationale und keine
       EU-Kompetenz ist, aber das hat die EU-Kommission in der Coronapandemie auch
       nicht vom Handeln abgehalten. Schlicht, weil der politische Wille dafür da
       war. Aber auch, weil die EU in Gesundheitsfragen durchaus unterstützend und
       ergänzend handeln darf.
       
       Zudem widerspricht der derzeitige Abtreibungsregeln-Flickenteppich der
       Ur-Idee der EU, die Lebensverhältnisse der Europäer:innen anzugleichen.
       Demnach sollte sich also eine Polin in keiner schlechteren Welt
       wiederfinden als eine Niederländerin. Wenn es doch so ist, besteht
       vonseiten der EU Handlungsbedarf.
       
       Daher: Hätte die EU-Kommission das Vorhaben als wichtig erachtet, wäre die
       Einrichtung eines solchen Fonds möglich gewesen. Die EU greift nämlich
       immer wieder gerne in die juristische Trickkiste, wenn man politisch etwas
       unbedingt umsetzen will, aber einzelne Mitgliedsländer nicht mitspielen.
       Bei Frauenrechten hört dieser Wille einer gemeinsamen EU aber anscheinend
       auf.
       
       27 Feb 2026
       
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