# taz.de -- GEAS-Asylreform wird umgesetzt: Zwölf Monate Hausarrest für „Dublin-Fälle“
       
       > Der Bundestag passt das deutsche Recht an die EU-Asylreform an – und geht
       > noch weiter: Bald könnten Haftzentren für Geflüchtete entstehen.
       
 (IMG) Bild: Dublin-Zentrum in Eisenhüttenstadt
       
       Irgendwo zwischen babyblau und ultramarin: Die Wandfarbe ist das einzig
       auffällige am Dublin-Zentrum in Eisenhüttenstadt. Doch der zweigeschossige
       Zweckbau ist ein Pilotprojekt für eine der womöglich folgenreichsten
       Verschärfungen in der deutschen Geflüchtetenpolitik seit langem. Hier und
       in einer ähnlichen Einrichtung in Hamburg sind Geflüchtete untergebracht,
       für deren Asylantrag andere EU-Staaten zuständig sind, oder die dort schon
       Schutz zugesprochen bekamen. In vielen Fällen bekommen sie kaum noch
       staatliche Unterstützung, um sie zum Gehen zu bewegen.
       
       Mit dem GEAS-Anpassungsgesetz, das der Bundestag am Freitag beschließen
       wird, soll das Pilotprojekt zum Standard werden. Im Kern geht es dabei um
       die Anpassung des deutschen Rechts an die [1][große Reform des Gemeinsamen
       Europäischen Asylsystems (GEAS)], die im Juni in Kraft tritt (siehe
       Infokasten). Doch Union und SPD nutzen den Anlass für weitere
       Verschärfungen, die weit über das hinausgehen, was die EU vorgibt.
       
       Nach dem Gesetz können bald alle Bundesländer solche Einrichtungen eröffnen
       wie in Eisenhüttenstadt oder Hamburg. Statt Dublin-Zentren sollen sie dann
       Sekundärmigrationszentren heißen. Der entscheidende Unterschied: Künftig
       können die Länder die Bewohner*innen unter dauerhaften Hausarrest
       stellen, de facto also inhaftieren. Einen richterlichen Beschluss braucht
       es dabei nicht, weil die Türen der Einrichtungen nicht verschlossen sind
       und damit rein rechtlich keine Haft vorliegt. Doch wer gegen die Auflagen
       verstößt, muss mit harten Strafen rechnen – bis hin zur neuen
       Asylverfahrenshaft. Die ist auch in rechtlichem Sinn eine Haft und kann
       nicht nur in Dublin-Fällen angewendet werden, sondern potenziell gegen alle
       Asylbewerber, in Ausnahmefällen sogar gegen Kinder.
       
       Mit den Zentren versucht die Bundesregierung das Dublin-System
       scharfzustellen, laut dem Asylanträge in den Staaten bearbeitet werden
       müssen, wo die Geflüchteten zuerst EU-Boden betreten. Weil Deutschland
       nicht an den Außengrenzen der EU liegt, geht es dabei theoretisch um fast
       jede*n Asylbewerber*in hier. In der Praxis lässt sich bisher bei
       vielen Geflüchteten aber nicht mehr feststellen, welches Land zuständig
       ist. Und da, wo sich die Zuständigkeit klären lässt, verzögern und
       blockieren Länder wie Griechenland und Italien bisher systematisch die
       Abschiebungen.
       
       ## Familien nur sechs statt zwölf Monate
       
       Mit der GEAS-Reform auf EU-Ebene soll sich das ändern, so die Hoffnung.
       Staaten an den Außengrenzen sollen Geflüchtete besser registrieren und
       Betroffene in Dublin-Fällen öfter zurücknehmen. Dann würde Deutschland in
       großem Maßstab dorthin abschieben können. Und umsetzbar würde dies, weil
       die Betroffenen in diesen sogenannten Sekundärmigrationszentren festgesetzt
       sind und damit jederzeit greifbar sind.
       
       All das ist wohlgemerkt die Hoffnung. Ob die Mittelmeerstaaten mit dem
       neuen GEAS-Regime tatsächlich kooperationsfreudiger werden, bleibt
       abzuwarten. Außerdem ist nicht ausgemacht, dass alle Bundesländer die
       Zentren tatsächlich einrichten. Verpflichtet sind sie dazu genauso wenig
       wie dazu, die Haftbedingungen in den Zentren anzuordnen. Potenziell könnte
       am Ende aber ein sehr großer Teil der in Deutschland ankommenden
       Geflüchteten betroffen sein.
       
       Für die SPD war all das [2][schwer zu schlucken], die Verhandlungen
       zwischen den Regierungsfraktionen im Bundestag zogen sich über Monate. Der
       SPD-Abgeordnete Hakan Demir sagte der taz dazu: „Wenn die SPD das Gesetz
       allein ausgearbeitet hätte, sähe es anders aus.“ Er verweist aber darauf,
       dass seine Fraktion im parlamentarischen Verfahren durchaus noch
       Verbesserungen erreicht habe. „Wir haben zum Beispiel die Rechte von
       Kindern und Familien gestärkt.“
       
       Tatsächlich sollen Familien mit Kindern nur 6 Monate in den neuen Zentren
       festgesetzt werden dürfen, statt 12 Monate wie alle anderen. Und das Gesetz
       schreibt fest, dass geflüchtete Kinder künftig Zugang zum regulären
       Gesundheitssystem haben. Bislang hatten sie, wie alle Asylbewerber*innen,
       für die ersten 36 Monate nur eingeschränkten Zugang. Auch Kinder, die aus
       der Ukraine geflüchtet sind, sollen von der Neuregelung profitieren.
       
       ## Arbeitserlaubnis? Nur für wenige
       
       Sozialdemokrat*innen verweisen außerdem auf die ebenfalls im Gesetz
       vorgesehene Verkürzung bei den Arbeitsverboten für Asylbewerber*innen
       von sechs auf drei Monate. Anders als von Bundesinnenminister Alexander
       Dobrindt (CSU) [3][zwischenzeitlich angedeutet], gelten die Lockerungen
       aber nicht für alle Geflüchtete. Stattdessen sind Menschen aus sogenannten
       sicheren Herkunftsländern sowie Dublin-Fälle weiterhin ausgenommen – also
       potenziell ein Großteil der Geflüchteten.
       
       Ansonsten enthält das Gesetz noch eine Neuregelung der Verfahren für die
       vergleichsweise wenigen Asylbewerber*innen, die per Flugzeug nach
       Deutschland kommen. Asylanträge von Menschen aus vermeintlich sicheren
       Drittstaaten oder Herkunftsländern werden dabei in einem beschleunigten
       Verfahren geprüft. Auch hierfür werden die Betroffenen de facto inhaftiert.
       
       Die Opposition im Bundestag und Menschenrechtsorganisationen kritisieren
       das Gesetz scharf. Der Grünen-Obmann im Innenausschuss, Lukas Benner, sagte
       der taz, das Gesetz sei nicht nur „verfassungsrechtlich höchst bedenklich“,
       sondern auch „schlicht Etikettenschwindel“. Die innenpolitische Sprecherin
       der Linken, Clara Bünger, sagte der taz: „Grausamkeiten, die in den
       Elendslagern auf den griechischen Inseln erprobt wurden, sollen nun auch in
       Deutschland angewandt werden.“ Und „Pro Asyl“-Geschäftsführer Karl Kopp
       sagte: „Ein Leben hinter verschlossenen Türen hat desaströse Auswirkungen
       auf diese Menschen, die nichts verbrochen haben.“
       
       27 Feb 2026
       
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