# taz.de -- GEAS-Asylreform wird umgesetzt: Zwölf Monate Hausarrest für „Dublin-Fälle“
> Der Bundestag passt das deutsche Recht an die EU-Asylreform an – und geht
> noch weiter: Bald könnten Haftzentren für Geflüchtete entstehen.
(IMG) Bild: Dublin-Zentrum in Eisenhüttenstadt
Irgendwo zwischen babyblau und ultramarin: Die Wandfarbe ist das einzig
auffällige am Dublin-Zentrum in Eisenhüttenstadt. Doch der zweigeschossige
Zweckbau ist ein Pilotprojekt für eine der womöglich folgenreichsten
Verschärfungen in der deutschen Geflüchtetenpolitik seit langem. Hier und
in einer ähnlichen Einrichtung in Hamburg sind Geflüchtete untergebracht,
für deren Asylantrag andere EU-Staaten zuständig sind, oder die dort schon
Schutz zugesprochen bekamen. In vielen Fällen bekommen sie kaum noch
staatliche Unterstützung, um sie zum Gehen zu bewegen.
Mit dem GEAS-Anpassungsgesetz, das der Bundestag am Freitag beschließen
wird, soll das Pilotprojekt zum Standard werden. Im Kern geht es dabei um
die Anpassung des deutschen Rechts an die [1][große Reform des Gemeinsamen
Europäischen Asylsystems (GEAS)], die im Juni in Kraft tritt (siehe
Infokasten). Doch Union und SPD nutzen den Anlass für weitere
Verschärfungen, die weit über das hinausgehen, was die EU vorgibt.
Nach dem Gesetz können bald alle Bundesländer solche Einrichtungen eröffnen
wie in Eisenhüttenstadt oder Hamburg. Statt Dublin-Zentren sollen sie dann
Sekundärmigrationszentren heißen. Der entscheidende Unterschied: Künftig
können die Länder die Bewohner*innen unter dauerhaften Hausarrest
stellen, de facto also inhaftieren. Einen richterlichen Beschluss braucht
es dabei nicht, weil die Türen der Einrichtungen nicht verschlossen sind
und damit rein rechtlich keine Haft vorliegt. Doch wer gegen die Auflagen
verstößt, muss mit harten Strafen rechnen – bis hin zur neuen
Asylverfahrenshaft. Die ist auch in rechtlichem Sinn eine Haft und kann
nicht nur in Dublin-Fällen angewendet werden, sondern potenziell gegen alle
Asylbewerber, in Ausnahmefällen sogar gegen Kinder.
Mit den Zentren versucht die Bundesregierung das Dublin-System
scharfzustellen, laut dem Asylanträge in den Staaten bearbeitet werden
müssen, wo die Geflüchteten zuerst EU-Boden betreten. Weil Deutschland
nicht an den Außengrenzen der EU liegt, geht es dabei theoretisch um fast
jede*n Asylbewerber*in hier. In der Praxis lässt sich bisher bei
vielen Geflüchteten aber nicht mehr feststellen, welches Land zuständig
ist. Und da, wo sich die Zuständigkeit klären lässt, verzögern und
blockieren Länder wie Griechenland und Italien bisher systematisch die
Abschiebungen.
## Familien nur sechs statt zwölf Monate
Mit der GEAS-Reform auf EU-Ebene soll sich das ändern, so die Hoffnung.
Staaten an den Außengrenzen sollen Geflüchtete besser registrieren und
Betroffene in Dublin-Fällen öfter zurücknehmen. Dann würde Deutschland in
großem Maßstab dorthin abschieben können. Und umsetzbar würde dies, weil
die Betroffenen in diesen sogenannten Sekundärmigrationszentren festgesetzt
sind und damit jederzeit greifbar sind.
All das ist wohlgemerkt die Hoffnung. Ob die Mittelmeerstaaten mit dem
neuen GEAS-Regime tatsächlich kooperationsfreudiger werden, bleibt
abzuwarten. Außerdem ist nicht ausgemacht, dass alle Bundesländer die
Zentren tatsächlich einrichten. Verpflichtet sind sie dazu genauso wenig
wie dazu, die Haftbedingungen in den Zentren anzuordnen. Potenziell könnte
am Ende aber ein sehr großer Teil der in Deutschland ankommenden
Geflüchteten betroffen sein.
Für die SPD war all das [2][schwer zu schlucken], die Verhandlungen
zwischen den Regierungsfraktionen im Bundestag zogen sich über Monate. Der
SPD-Abgeordnete Hakan Demir sagte der taz dazu: „Wenn die SPD das Gesetz
allein ausgearbeitet hätte, sähe es anders aus.“ Er verweist aber darauf,
dass seine Fraktion im parlamentarischen Verfahren durchaus noch
Verbesserungen erreicht habe. „Wir haben zum Beispiel die Rechte von
Kindern und Familien gestärkt.“
Tatsächlich sollen Familien mit Kindern nur 6 Monate in den neuen Zentren
festgesetzt werden dürfen, statt 12 Monate wie alle anderen. Und das Gesetz
schreibt fest, dass geflüchtete Kinder künftig Zugang zum regulären
Gesundheitssystem haben. Bislang hatten sie, wie alle Asylbewerber*innen,
für die ersten 36 Monate nur eingeschränkten Zugang. Auch Kinder, die aus
der Ukraine geflüchtet sind, sollen von der Neuregelung profitieren.
## Arbeitserlaubnis? Nur für wenige
Sozialdemokrat*innen verweisen außerdem auf die ebenfalls im Gesetz
vorgesehene Verkürzung bei den Arbeitsverboten für Asylbewerber*innen
von sechs auf drei Monate. Anders als von Bundesinnenminister Alexander
Dobrindt (CSU) [3][zwischenzeitlich angedeutet], gelten die Lockerungen
aber nicht für alle Geflüchtete. Stattdessen sind Menschen aus sogenannten
sicheren Herkunftsländern sowie Dublin-Fälle weiterhin ausgenommen – also
potenziell ein Großteil der Geflüchteten.
Ansonsten enthält das Gesetz noch eine Neuregelung der Verfahren für die
vergleichsweise wenigen Asylbewerber*innen, die per Flugzeug nach
Deutschland kommen. Asylanträge von Menschen aus vermeintlich sicheren
Drittstaaten oder Herkunftsländern werden dabei in einem beschleunigten
Verfahren geprüft. Auch hierfür werden die Betroffenen de facto inhaftiert.
Die Opposition im Bundestag und Menschenrechtsorganisationen kritisieren
das Gesetz scharf. Der Grünen-Obmann im Innenausschuss, Lukas Benner, sagte
der taz, das Gesetz sei nicht nur „verfassungsrechtlich höchst bedenklich“,
sondern auch „schlicht Etikettenschwindel“. Die innenpolitische Sprecherin
der Linken, Clara Bünger, sagte der taz: „Grausamkeiten, die in den
Elendslagern auf den griechischen Inseln erprobt wurden, sollen nun auch in
Deutschland angewandt werden.“ Und „Pro Asyl“-Geschäftsführer Karl Kopp
sagte: „Ein Leben hinter verschlossenen Türen hat desaströse Auswirkungen
auf diese Menschen, die nichts verbrochen haben.“
27 Feb 2026
## LINKS
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## AUTOREN
(DIR) Frederik Eikmanns
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