# taz.de -- EuGH-Urteil zu Dublin-Flüchtlingen: Warum verklagt ihr nicht Italien?
> Italien nimmt keine Geflüchteten zurück, die weiterwanderten. Deutschland
> ist für die Asylverfahren zuständig, entschied der EuGH und gab einen
> Tipp.
(IMG) Bild: DerEuGH in Luxemburg: Das Dublin Abkommen macht Geflüchtete zum Spielball zwischen den einzelnen EU-Ländern
Wenn Italien generell keine Dublin-Flüchtlinge aus Deutschland zurücknimmt,
geht nach sechs Monaten die Zuständigkeit auf Deutschland über. Das
entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Donnerstag. Wenn
Deutschland das verhindern wolle, müsse es Italien verklagen, rieten die
Richter:innen.
Im konkreten Fall ging es um einen Syrer, der über Italien nach
Baden-Württemberg kam. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf)
lehnte den Asylantrag des Syrers als unzulässig ab. Denn nach den
Dublin-Regeln wäre eigentlich Italien für sein Asylverfahren zuständig;
schließlich war der Syrer dort in die EU eingereist.
Doch Italiens Ministerpräsidentin Giorgia Meloni hatte im Dezember 2022 als
eine ihrer ersten Amtshandlungen verfügt, dass Italien keine
weitergewanderten Flüchtlinge aus anderen EU-Staaten zurücknimmt, auch wenn
Italien rechtlich zuständig ist. Italien begründete das mit Überlastung.
Der Syrer klagte beim Verwaltungsgericht (VG) Sigmaringen gegen die
Ablehnung seines Asylantrags und das VG fragte den EuGH, wer nun für den
Asylantrag zuständig sei.
## Faktische Belohnung für Obstruktion
Der EuGH antwortete, dass die bloße Weigerung Italiens, Flüchtlinge
zurückzunehmen, die Zuständigkeit nicht sofort auf Deutschland übergehen
lasse. Nur systemische Schwachstellen, die zu menschenunwürdiger Behandlung
oder Verelendung führen, lassen das Asylverfahren sofort übergehen. [1][Der
EuGH bestätigte dabei ein eigenes Urteil von 2024.]
Zudem wies der EuGH nun aber auch darauf hin, dass die Zuständigkeit für
das Asylverfahren nach den Dublin-Regeln automatisch auf Deutschland
übergeht, wenn die Überstellung des Syrers an Italien sechs Monate lang
nicht gelingt. Hierbei komme es nicht auf den Grund für die Verzögerung an.
Auch die Rücknahmeverweigerung Italiens kann so die Zuständigkeit
Deutschlands auslösen. Der EuGH hält das für sinnvoll, denn die
Dublin-Regeln sollen ja sicherstellen, dass jeder Flüchtling in mindestens
einem EU-Staat ein Asylverfahren bekommt.
Der EuGH räumt ein, dass Italien so für seine Obstruktion faktisch belohnt
werde. Es gebe aber durchaus Möglichkeiten, Druck auf Italien auszuüben.
Schließlich könnte die EU-Kommission oder jeder EU-Mitgliedstaat ein
Vertragsverletzungsverfahren einleiten, wenn Italien seine EU-Pflichten
nicht erfüllt. Der EuGH könnte Italien letztlich zu Strafzahlungen
verurteilen.
Bisher hat aber sowohl die EU-Kommission als auch die Bundesregierung keine
Schritte gegen Italien unternommen. Man will offensichtlich Giorgia Meloni
nicht verärgern. Nur Vizekanzler Robert Habeck (Grüne) [2][hatte im
Wahlkampf 2025 mit Vertragsverletzungsverfahren gedroht.]
Die Bundesregierung hofft, dass Italien ab Juni 2026 wieder Flüchtlinge
zurücknimmt[3][, wenn das reformierte Gemeinsame Europäische Asylsystem
(Geas) in Kraft tritt.] Dort ist auch ein Solidaritätsmechanismus
vorgesehen, wonach überlastete EU-Staaten Flüchtlinge abgeben können oder
wenigstens finanzielle Kompensation erhalten. Vermutlich wird aber weder
der Solidaritätsmechanismus funktionieren noch Italien seine Blockade
aufgeben.
Und dann gilt auch nach der neuen
EU-Asyl-und-Migrations-Management-Verordnung (AMMV): Wenn die Überstellung
nach Italien sechs Monate lang scheitert, wird Deutschland für das
Asylverfahren zuständig.
(Az.: C-458/24)
5 Mar 2026
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## AUTOREN
(DIR) Christian Rath
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