# taz.de -- EuGH-Urteil zu Dublin-Flüchtlingen: Warum verklagt ihr nicht Italien?
       
       > Italien nimmt keine Geflüchteten zurück, die weiterwanderten. Deutschland
       > ist für die Asylverfahren zuständig, entschied der EuGH und gab einen
       > Tipp.
       
 (IMG) Bild: DerEuGH in Luxemburg: Das Dublin Abkommen macht Geflüchtete zum Spielball zwischen den einzelnen EU-Ländern
       
       Wenn Italien generell keine Dublin-Flüchtlinge aus Deutschland zurücknimmt,
       geht nach sechs Monaten die Zuständigkeit auf Deutschland über. Das
       entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Donnerstag. Wenn
       Deutschland das verhindern wolle, müsse es Italien verklagen, rieten die
       Richter:innen.
       
       Im konkreten Fall ging es um einen Syrer, der über Italien nach
       Baden-Württemberg kam. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf)
       lehnte den Asylantrag des Syrers als unzulässig ab. Denn nach den
       Dublin-Regeln wäre eigentlich Italien für sein Asylverfahren zuständig;
       schließlich war der Syrer dort in die EU eingereist.
       
       Doch Italiens Ministerpräsidentin Giorgia Meloni hatte im Dezember 2022 als
       eine ihrer ersten Amtshandlungen verfügt, dass Italien keine
       weitergewanderten Flüchtlinge aus anderen EU-Staaten zurücknimmt, auch wenn
       Italien rechtlich zuständig ist. Italien begründete das mit Überlastung.
       
       Der Syrer klagte beim Verwaltungsgericht (VG) Sigmaringen gegen die
       Ablehnung seines Asylantrags und das VG fragte den EuGH, wer nun für den
       Asylantrag zuständig sei.
       
       ## Faktische Belohnung für Obstruktion
       
       Der EuGH antwortete, dass die bloße Weigerung Italiens, Flüchtlinge
       zurückzunehmen, die Zuständigkeit nicht sofort auf Deutschland übergehen
       lasse. Nur systemische Schwachstellen, die zu menschenunwürdiger Behandlung
       oder Verelendung führen, lassen das Asylverfahren sofort übergehen. [1][Der
       EuGH bestätigte dabei ein eigenes Urteil von 2024.]
       
       Zudem wies der EuGH nun aber auch darauf hin, dass die Zuständigkeit für
       das Asylverfahren nach den Dublin-Regeln automatisch auf Deutschland
       übergeht, wenn die Überstellung des Syrers an Italien sechs Monate lang
       nicht gelingt. Hierbei komme es nicht auf den Grund für die Verzögerung an.
       Auch die Rücknahmeverweigerung Italiens kann so die Zuständigkeit
       Deutschlands auslösen. Der EuGH hält das für sinnvoll, denn die
       Dublin-Regeln sollen ja sicherstellen, dass jeder Flüchtling in mindestens
       einem EU-Staat ein Asylverfahren bekommt.
       
       Der EuGH räumt ein, dass Italien so für seine Obstruktion faktisch belohnt
       werde. Es gebe aber durchaus Möglichkeiten, Druck auf Italien auszuüben.
       Schließlich könnte die EU-Kommission oder jeder EU-Mitgliedstaat ein
       Vertragsverletzungsverfahren einleiten, wenn Italien seine EU-Pflichten
       nicht erfüllt. Der EuGH könnte Italien letztlich zu Strafzahlungen
       verurteilen.
       
       Bisher hat aber sowohl die EU-Kommission als auch die Bundesregierung keine
       Schritte gegen Italien unternommen. Man will offensichtlich Giorgia Meloni
       nicht verärgern. Nur Vizekanzler Robert Habeck (Grüne) [2][hatte im
       Wahlkampf 2025 mit Vertragsverletzungsverfahren gedroht.]
       
       Die Bundesregierung hofft, dass Italien ab Juni 2026 wieder Flüchtlinge
       zurücknimmt[3][, wenn das reformierte Gemeinsame Europäische Asylsystem
       (Geas) in Kraft tritt.] Dort ist auch ein Solidaritätsmechanismus
       vorgesehen, wonach überlastete EU-Staaten Flüchtlinge abgeben können oder
       wenigstens finanzielle Kompensation erhalten. Vermutlich wird aber weder
       der Solidaritätsmechanismus funktionieren noch Italien seine Blockade
       aufgeben.
       
       Und dann gilt auch nach der neuen
       EU-Asyl-und-Migrations-Management-Verordnung (AMMV): Wenn die Überstellung
       nach Italien sechs Monate lang scheitert, wird Deutschland für das
       Asylverfahren zuständig.
       
       (Az.: C-458/24)
       
       5 Mar 2026
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] /Entscheidung-des-EuGH/!6054508
 (DIR) [2] /Dublin-Regeln-durchsetzen/!6062272
 (DIR) [3] /Gefluechtetenpolitik/!6158153
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Christian Rath
       
       ## TAGS
       
 (DIR) GEAS (Gemeinsames Europäisches Asylsystem)
 (DIR) Abschiebung
 (DIR) Geflüchtete
 (DIR) Migration
 (DIR) Italien
 (DIR) EuGH
 (DIR) Dublin-System
 (DIR) Schwerpunkt Flucht
 (DIR) Reden wir darüber
       
       ## ARTIKEL ZUM THEMA
       
 (DIR) Geflüchtetenpolitik: Was bedeutet die Geas-Reform?
       
       Ab Juni 2026 gilt das neue Gemeinsame Europäische Asylsystem. Hier die
       Antworten auf die wichtigsten Fragen.
       
 (DIR) GEAS-Asylreform wird umgesetzt: Zwölf Monate Hausarrest für „Dublin-Fälle“
       
       Der Bundestag passt das deutsche Recht an die EU-Asylreform an – und geht
       noch weiter: Bald könnten Haftzentren für Geflüchtete entstehen.
       
 (DIR) Arbeitsverbote für Asylbewerber: Dobrindts Politik bleibt ein Hohn für Geflüchtete
       
       Asylbewerber sollen laut Innenminister Dobrindt früher arbeiten dürfen. Das
       klingt gut – steht aber im Widerspruch zu seiner sonstigen Politik.