# taz.de -- Eis und Schnee in Berlin: Gericht kassiert Streusalz-Freigabe
       
       > Das Berliner Verwaltungsgericht kippt vorläufig die Allgemeinverfügung
       > des Senats zum Einsatz von Tausalz. Umweltverbände zeigen sich
       > erleichtert.
       
 (IMG) Bild: Jetzt darf wieder nur noch die BSR Streusalz verwenden, hier in einer Mischung mit Splitt
       
       Der Einsatz von Tausalz auf Berlins Straßen ist ab sofort wieder verboten.
       Das hat das Verwaltungsgericht Berlin am Mittwoch in einem Eilverfahren
       entschieden, geklagt hatte der Naturschutzbund Nabu.
       
       Damit ist die von der Senatsumweltverwaltung erlassene Allgemeinverfügung
       vorerst außer Kraft gesetzt. Sie hatte Privatpersonen erlaubt, Tausalz zur
       Beseitigung von Eis und Schnee einzusetzen. Die Stadtreinigung BSR hingegen
       darf Tausalz auch weiterhin gemäß der im Straßenreinigungsgesetz
       vorgesehenen Ausnahmen verwenden.
       
       Am vergangenen Freitag hatte [1][die zuständige Senatorin Ute Bonde (CDU)
       versucht], per Allgemeinverfügung das bestehende Recht in Berlin vorläufig
       auszusetzen, laut dem der Einsatz von Tausalz grundsätzlich verboten ist,
       weil es umweltschädlich ist. Zur Begründung sagte Bonde, das
       Abgeordnetenhaus habe verpasst, mit einer Gesetzesänderung auf
       Straßenglätte zu reagieren. Verbände hatten nicht nur vor Umweltschäden
       gewarnt, sondern das Vorgehen auch als undemokratisch kritisiert.
       
       Das Berliner Verwaltungsgericht hat nun entschieden, dass die
       Allgemeinverfügung „einer rechtlichen Grundlage entbehre“. Eine pauschale
       Freigabe sei von den im Straßenreinigungsgesetz eng gefassten Ausnahmen des
       Verbots nicht vorgesehen. Die Verwaltung habe es darüber hinaus versäumt,
       die sofortige Wirkung der Allgemeinverfügung zu begründen.
       
       „Umweltsenatorin Bonde hat mit dieser Allgemeinverfügung versucht,
       geltendes Recht außer Kraft zu setzen“, sagt Melanie von Orlow, die
       Geschäftsführerin des Nabu Berlin. Sie sprach von einem „gefährlichen
       Präzedenzfall“, den das Gericht abgewendet habe. Besonders hob sie hervor,
       dass eine Sprecherin der Umweltverwaltung im Tagesspiegel sogar einen
       privaten Einsatz von Geschirrspülersalz empfohlen habe.
       
       ## Sogar die Stadtreinigung warnt vor Tausalz
       
       Laut dem Nabu gelangt Streusalz über den Boden in die Straßenbäume, wo dann
       – zeitverzögert – erhebliche Schäden drohen. Zudem trage es zur Versalzung
       des Grundwassers bei. Der Verband zog aber auch grundsätzlich in Zweifel,
       ob Streusalz ein geeignetes Mittel zur Bekämpfung des Glatteises sei.
       
       Ähnlich hatte sich zuletzt [2][auch die Stadtreinigung BSR geäußert], die
       warnte, dass bei gefestigten Eisschichten der Einsatz von Streusalz nicht
       zwingend förderlich sei. Das Eis könne antauen und dann wieder gefrieren.
       Organisationen wie der Mieterverein hatten deshalb gefordert, stattdessen
       die Einhaltung der Räumpflicht für Grundstückseigentümer stärker zu
       kontrollieren.
       
       Senatorin Ute Bonde (CDU) sagte am Mittwoch, sie nehme die Entscheidung
       „zur Kenntnis“. Ihr habe am Freitag die von ihr als „Notstandssituation“
       bezeichnete Lage keine andere Wahl gelassen, als schnell zu handeln.
       Konkret bezog sich Bonde auf die Auslastung der Krankenhäuser, die zuletzt
       vermehrt eisbedingte Verletzungen zu versorgen hatten. Ein Sprecher von
       Vivantes hatte der taz allerdings am Montag gesagt, die Situation sei unter
       Kontrolle. Bonde appellierte erneut an das Abgeordnetenhaus, eine
       gesetzliche Grundlage für eine Streusalzfreigabe zu schaffen.
       
       4 Feb 2026
       
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