# taz.de -- Reform des Bundesverfassungsgerichts: Resilienz für die Roten Roben
       
       > SPD, Grüne, FDP und CDU/CSU wollen das Bundesverfassungsgericht vor der
       > AfD schützen. Grund sind Erfahrungen aus Polen und Ungarn.
       
 (IMG) Bild: Hier sollen keine AfD-Roben hängen: SPD, Grüne, FDP und CDU wollen das Bundesverfassungsgericht vor rechtsextremem Einfluss schützen
       
       [1][Das Bundesverfassungsgericht] soll besser vor der Einflussnahme von
       Verfassungsfeinden geschützt werden. Darauf haben sich die Fraktionen von
       SPD, Grünen, FDP und CDU/CSU geeinigt. Bis Ende des Jahres soll das
       Grundgesetz entsprechend geändert werden.
       
       Ausgangspunkt der Diskussionen war die Erfahrung in Ungarn und Polen, wo
       die autoritären Regierungen möglichst kurz nach ihrer Wahl das jeweilige
       Verfassungsgericht auf Linie brachten, um dessen unabhängige Kontrolle
       auszuschalten. Möglich war das, weil in Polen und Ungarn die
       Verfassungsrichter:innen mit einfacher Mehrheit gewählt werden. Das
       heißt, die Regierungsmehrheit konnte ihr genehme Verfassungsrichter wählen.
       
       Um die Mehrheit im Verfassungsgericht möglichst schnell zu erringen, senkte
       Ungarn das Pensionsalter, sodass schnell viele Richter:innen neu
       gewählt werden mussten. [2][In Polen ging die PiS-Regierung anders vor:]
       Sie blockierte das Gericht, indem sie ihm vorschrieb, die Fälle in der
       Reihenfolge ihres Eingangs bei Gericht abzuarbeiten statt nach Relevanz.
       
       Um zumindest manche dieser Strategien zu verhindern, [3][soll nun das
       Grundgesetz geändert werden]. Manche der geltenden Strukturmerkmale des
       Bundesverfassungsgerichts sollen ausdrücklich in der Verfassung geregelt
       werden: die zwölfjährige Amtszeit der Richter, die Altersgrenze von 68
       Jahren, dass es zwei Senate mit insgesamt 16 Richtern gibt, dass diese
       nicht wiedergewählt werden können, dass ein Verfassungsrichter sein Amt
       behält, bis die Nachfolgerin gewählt ist, dass Urteile des
       Verfassungsgerichts bindend sind und dass das Gericht seine
       Geschäftsordnung selbst regelt.
       
       ## Ein entscheidender Punkt fehlt
       
       Die AfD – oder eine andere extreme Partei – könnte dann also selbst mit
       einer Mehrheit im Bundestag nicht (wie in Ungarn) das Pensionierungsalter
       der Richter absenken oder dem Gericht (wie in Polen) eine bestimmte
       Reihenfolge seiner Arbeit auferlegen.
       
       Allerdings fehlt ein entscheidender Punkt: Dass die Verfassungsrichter mit
       Zwei-Drittel-Mehrheit gewählt werden müssen, soll nicht im Grundgesetz
       stehen. Die AfD könnte mit einer einfachen Mehrheit im Bundestag also
       weiterhin das Gesetz über das Bundesverfassungsgericht so ändern, dass
       künftig eine einfache Mehrheit für die Verfassungsrichterwahl genügt.
       Sodann könnte die AfD mit ihrer einfachen Mehrheit die Hälfte der
       Verfassungsrichter ohne Absprache mit anderen Fraktionen allein wählen. Die
       andere Hälfte wählt der Bundesrat.
       
       Der Grund für diese Inkonsequenz: Dass die AfD demnächst über eine absolute
       Mehrheit im Bundestag verfügt, ist unwahrscheinlich. Viel wahrscheinlicher
       ist, dass sie – möglicherweise zusammen mit dem Bündnis Sahra Wagenknecht –
       mehr als ein Drittel der Mandate bekommt. Dann hätte sie eine
       Sperrminorität und könnte verlangen, dass auch sie einen oder zwei
       Verfassungsrichter:innen vorschlagen darf. Derzeit sind die
       Vorschlagsrechte für die 16 Richterposten auf CDU/CSU (6), SPD (6), Grüne
       (2) und FDP (2) aufgeteilt.
       
       ## Gefährliche Hintertür
       
       Um ihre Forderung durchzusetzen, könnte sich die AfD weigern, Vorschläge
       von anderen Fraktionen zu wählen. Auf lange Sicht wäre so die
       Arbeitsfähigkeit des Verfassungsgerichts gefährdet. Es wäre deshalb
       verlockend, in dieser Konstellation doch die Wahl der Verfassungsrichter
       mit einfacher Mehrheit zuzulassen, obwohl man dies eigentlich vermeiden
       wollte.
       
       Eigentlich muss sich das Bündnis der vier Fraktionen diese gefährliche
       Hintertür aber gar nicht offenlassen. Denn sein Vorschlag sieht bereits
       eine effektive Möglichkeit vor, eine Blockade der Richterwahl im Bundestag
       aufzulösen. Wenn binnen sechs Monaten nach Ende der Amtszeit die Wahl eines
       Nachfolgers nicht gelingt, soll statt dem Bundestag der Bundesrat wählen.
       
       Die Gefahr, dass die AfD dort auch eine Sperrminorität von einem Drittel
       erreicht, ist deutlich geringer: Es würde nicht einmal genügen, dass die
       AfD in allen ostdeutschen Bundesländern inklusive Berlin an der Regierung
       beteiligt ist. Die etablierten Parteien sichern so, dass sie die AfD nicht
       an der Verfassungsrichterwahl beteiligen müssen, ohne das Erfordernis einer
       Zwei-Drittel-Mehrheit abzusenken.
       
       ## Der Kompromiss als heikles Projekt
       
       Der gleiche Ersatzwahlmechanismus soll umgekehrt auch gelten, wenn die
       Verfassungsrichterwahl im Bundesrat blockiert ist und im Bundestag nicht.
       Das ist allerdings recht unwahrscheinlich.
       
       Vertreter:innen der vier Fraktionen stellten die Einigung am Dienstag
       bei einer gemeinsamen Pressekonferenz mit Justizminister Marco Buschmann
       (FDP) vor. „Es ist ein guter Tag für die Verfassungskultur im Land“, freute
       sich Buschmann. „Jetzt ist der Rechtsstaat noch besser gegen
       Verfassungsfeinde abgesichert“, bilanzierte SPD-Rechtspolitiker Johannes
       Fechner.
       
       Tatsächlich war es über Monate hinweg gelungen, die Arbeit an dem
       Kompromiss vertraulich zu halten. Das Projekt war heikel, weil die CDU/CSU
       im Februar schon einmal ausgestiegen war. Fraktionschef Friedrich Merz
       bekam daraufhin aber soviel Gegenwind, auch aus der eigenen Fraktion, dass
       er schnell zurückruderte.
       
       Der gemeinsame Gesetzentwurf soll nun den Fraktionen vorgestellt und dann
       von diesen in den Bundestag eingebracht werden. Bis Ende des Jahres sollen
       die Grundgesetzänderungen in Bundestag und Bundesrat beschlossen sein. Die
       nötige Zwei-Drittel-Mehrheit haben SPD, Grüne, FDP und CDU/CSU. Noch.
       
       23 Jul 2024
       
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       ## AUTOREN
       
 (DIR) Christian Rath
       
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