# taz.de -- Schutz des Verfassungsgerichts: Im Namen des Berliner Volkes
       
       > Berlins Verfassungsgericht ist nicht voll gegen Angriffe von
       > Demokratiefeinden geschützt. Politik und Wissenschaft streiten noch über
       > nötige Maßnahmen.
       
 (IMG) Bild: Stoppen, aber wie? Für den Verfassungsgerichtshof gibt es verschiedene Sicherheitsmechanismen
       
       Berlin taz | Maximilian Steinbeis wirkt frustriert. Der Verfassungsexperte
       sitzt am Montagvormittag auf einem Podium im Berliner Abgeordnetenhaus und
       hat gerade eindringlich vor der AfD gewarnt: Die Partei nutze „gezielt,
       strategisch und mit hoher Raffinesse“ rechtliche Mechanismen, um staatliche
       Institutionen zu lähmen und zu diskreditieren. Einen derartigen Angriff auf
       die demokratische Verfassung und ihre Organe habe es bislang noch nicht
       gegeben, mahnt er.
       
       Doch seine Worte scheinen zu verhallen – ausgerechnet hier, ausgerechnet
       heute. Denn neben Steinbeis auf dem Podium sowie im Publikum sitzen
       Schwergewichte der Berliner Landespolitik und des Justizapparates: darunter
       Justizsenatorin Felor Badenberg (CDU), die Präsidentin des
       Abgeordnetenhauses Cornelia Seibeld (ebenfalls CDU) und die Präsidentin des
       Verfassungsgerichtshofs, Ludgera Selting.
       
       Er dramatisiere, wirft etwa die AGH-Präsidentin Seibeld dem
       Verfassungsblog-Gründer vor. Berlin sei nicht schlecht abgesichert, was
       etwa die Widerstandsfähigkeit des Landesverfassungsgerichtshofs angehe. Von
       Richterin Selting heißt es, Instrumente dürften nun einmal nicht
       instrumentalisiert werden – was für Mehrheiten wie für Minderheiten gelte.
       
       Trotz der beschwichtigenden Reaktionen wird klar: Die Debatte um einen
       stärkeren Schutz der demokratischen Institutionen vor populistischer,
       autoritärer und rechtsextremer Einflussnahme hat auch Berlin erreicht. Auf
       Bundesebene [1][läuft sie schon länger]; angesichts der Erfahrungen aus
       [2][Polen] und [3][Ungarn] und den Wahlerfolgen der AfD arbeiten die
       Ampelfraktionen gemeinsam mit der CDU/CSU-Fraktion an einer Reform des
       Bundesverfassungsgerichts.
       
       ## Sorge vor Thüringer Verhältnissen
       
       Doch das dürfte nicht reichen, denn auch auf Länderebene kann eine starke
       AfD viel Schaden anrichten. In Thüringen und in Brandenburg stellen die
       jeweiligen AfD-Landtagsfraktionen [4][seit den Wahlen] mehr als ein Drittel
       der Abgeordneten und verfügen so über eine Sperrminorität, mit der sie
       Verfassungsänderungen oder die Wahl von Verfassungsrichter*innen
       blockieren können. In Thüringen nutzte die AfD zudem die Position des
       Alterspräsidenten, um [5][die konstituierende Sitzung des Landtags
       lahmzulegen].
       
       „Der Wille zur Macht trifft auf unzureichende Abwehrkräfte der Demokratie“,
       analysiert Berlins Justizsenatorin am Montag die Ereignisse in Thüringen.
       Wie sich diese Abwehrkräfte stärken ließen? Auf Ebene der Länder gehe es
       vor allem darum, die Landesverfassungsgerichte zu schützen. Diese spielten
       eine „wesentliche Rolle“ in der demokratischen Ordnung. In Berlin sieht sie
       durchaus Handlungsbedarf. Die Stellung des Verfassungsgerichtshofs sei
       „nicht ausreichend geregelt“, sagt die CDU-Politikerin.
       
       ## Schutz funktioniert in zwei Richtungen
       
       Im Kern geht es dabei um zwei Probleme: Zum einen besteht die Gefahr, dass
       eine Partei [6][die Besetzung von Richterposten blockiert] – etwa, wenn die
       AfD über eine Sperrminorität im Parlament verfügt. Zum anderen sind viele
       Regeln zum Verfassungsgerichtshof nicht in der Verfassung selbst
       festgeschrieben, die nur mit Zwei-Drittel-Mehrheit geändert werden kann,
       sondern im – einfachen – Gesetz über den Verfassungsgerichtshof: etwa die
       Amtszeit der Richter*innen von sieben Jahren. Diese und weitere
       Bestimmungen können deshalb mit einer einfachen Mehrheit im
       Abgeordnetenhaus kassiert werden.
       
       Schutz funktioniert also, und das scheint paradox, in zwei Richtungen: An
       einigen Stellen müssten Hürden gesenkt werden – wie bei der Richterwahl –,
       um Blockaden zu verhindern; bei anderen Punkten müssten Hindernisse erhöht
       werden, um Eingriffen nach dem Gusto der jeweiligen Regierung vorzubeugen.
       
       ## Ein Vorschlag liegt schon auf dem Tisch
       
       Erste Ideen, wie das in Berlin funktionieren könnte, hat die SPD-Fraktion
       am Freitag vorgestellt. Der Vorschlag konzentriert sich dabei auf das
       erstgenannte Problem: die Möglichkeit von Blockaden. SPD-Rechtsexperte Jan
       Lehmann empfiehlt, weitere Wege zur Richterwahl zu öffnen, falls eine
       Zwei-Drittel-Mehrheit im Parlament nicht zustande kommt. Dann soll der
       Verfassungsgerichtshof selbst Kandidaten vorschlagen dürfen.
       
       Klappt deren Wahl dann auch nicht, bringt Lehmann eine „Verfassungssynode“
       ins Spiel, die mit einfacher Mehrheit neue Richter*innen ans
       Verfassungsgericht wählen könnte. Dem Gremium könnten demnach der
       Regierende Bürgermeister, Justizsenator, Präsidenten verschiedener Gerichte
       und Mitglieder des Verfassungsgerichtshofes angehören.
       
       Für eine solche Verfassungsänderung bräuchte die SPD nicht nur die
       Zustimmung auch des Koalitionspartners CDU, sondern auch von Linken und
       Grünen. Mit der CDU war Lehmanns Vorstoß nicht abgesprochen,
       CDU-Fraktionschef Dirk Stettner zeigte sich am Wochenende jedoch offen für
       „Vorschläge, die dazu beitragen, unsere Demokratie resilient gegen
       Extremisten zu machen“.
       
       Die Präsidentin des Verfassungsgerichtshofs, Ludgera Selting, will am
       Montag den SPD-Vorstoß nicht kommentieren. Doch zwischen den Zeilen räumt
       auch sie ein, dass es Bedarf geben könnte für einen
       „Ersatzwahlmechanismus“. Auch Verfassungsexperte Steinbeis plädiert für
       solche „Workarounds“. Dabei dürften sich aber nicht die demokratischen,
       etablierten Parteien einfach das Zugriffsrecht auf Mandate und Ämter
       sichern. „Es geht vielmehr um die grundsätzliche Frage, welche Regeln und
       Institutionen man vor einer wie auch immer gearteten politischen
       Einflussnahme schützen will“, betont Steinbeis.
       
       4 Nov 2024
       
       ## LINKS
       
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       ## AUTOREN
       
 (DIR) Hanno Fleckenstein
       
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