# taz.de -- Resilienz des Bundesverfassungsgerichts: Schutzwall für Karlsruhe
       
       > Der Bundesrat will, dass gesetzliche Änderungen zum
       > Bundesverfassungsgericht nur noch mit seiner Zustimmung möglich sind. Die
       > CDU/CSU ist dagegen.
       
 (IMG) Bild: In der Stärke der AfD sehen die Länder auch eine Gefahr für das Bundesverfassungsgericht. Und wollen handeln
       
       Berlin taz | Die Länder wollen das Bundesverfassungsgericht noch stärker
       gegen verfassungsfeindliche Attacken schützen als der Bund. Änderungen des
       Bundesverfassungsgerichts-Gesetzes (BVerfGG) sollen künftig nur noch mit
       Zustimmung des Bundesrats möglich sein. Eine entsprechende Resolution
       beschloss der [1][Bundesrat] an diesem Freitag.
       
       Der Bundesrat reagiert damit auf eine Initiative von SPD, Grünen, FDP und
       CDU/CSU, [2][die im Juli vorgestellt wurde]. Wichtige Strukturmerkmale des
       Bundesverfassungsgerichts sollen im Grundgesetz verankert werden. Dies soll
       verhindern, dass die AfD oder andere Parteien, die das Verfassungsgericht
       lahm legen wollen, die Grundstrukturen des Gerichts mit einfacher Mehrheit
       im BVerfG-Gesetz ändern können.
       
       Für den Fall, dass problematische Parteien im Bundestag oder im Bundesrat
       eine Sperrminorität (also mehr als ein Drittel der Sitze) erreichen, soll
       zudem verhindert werden, dass diese damit die Wahl neuer
       Verfassungsrichter:innen blockieren können. Statt im Bundestag würden
       die Richter:innen dann im Bundesrat gewählt – oder umgekehrt.
       
       Der Bundesrat signalisierte jetzt für dieses Paket ausdrücklich Zustimmung.
       Die Länderkammer will aber noch weitergehen. Für eine Änderung des BVerfGG
       soll künftig die Mehrheit im Bundestag nicht mehr genügen, auch der
       Bundesrat soll jeweils mit Mehrheit zustimmen müssen. Dies soll auch im
       Grundgesetz vorgeschrieben werden.
       
       ## Breite Mehrheit, aber Bayern zieht zurück
       
       „Das mag aus Bundessicht zusätzlichen Aufwand bedeuten, das Wohl des
       Bundesverfassungsgerichts sollte uns diesen zusätzlichen Aufwand aber Wert
       sein“, sagte NRW-Justizminister Benjamin Limbach (Grüne), der den Antrag in
       der Länderkammer vorstellte. Sonst könnte eine Mehrheit des Bundestags zum
       Beispiel das BVerfGG so ändern, dass umstrittene Gesetze von den
       Richter:innen nur noch einstimmig (statt mit Mehrheit) für
       verfassungswidrig erklärt werden können, so Limbach. Dagegen könne der
       Bundesrat – wenn für eine Änderung des BVerfGG auch seine Zustimmung
       erforderlich ist – solche gefährlichen Änderungen verhindern.
       
       Der Entschließungsantrag war zunächst von sieben Bundesländern eingebracht
       worden. Bayern zog sich dann aber am Donnerstag zurück. Doch am Morgen des
       Freitags kamen sechs neue Bundesländer aller Couleur als Antragssteller
       hinzu, so dass eine breite Mehrheit für den Antrag gesichert war.
       
       Der Beschluss des Bundesrats wurde umgehend vom Deutschen Anwaltverein und
       vom Deutschen Richterbund begrüßt. Ein „zweiter Schutzwall“ würde die
       Resilienz des Bundesverfassungsgerichts zusätzlich stärken, sagte Sven
       Rebehn, der Bundesgeschäftsführer des Richterbunds.
       
       ## Sinnvoll oder gefährlich?
       
       Die CDU/CSU-Fraktion im Bundestag ist jedoch skeptisch. Sie zweifelt schon
       an der Annahme, dass der Bundesrat weniger anfällig für eine Übernahme
       durch problematische Parteien ist.
       
       Die Ampelparteien haben gemeinsam mit der CDU/CSU in dieser Woche zwei
       Gesetzentwürfe in den Bundestag eingebracht: ein Entwurf für die geplanten
       Änderungen des Grundgesetzes, der [3][andere Entwurf für Änderungen am
       BVerfGG]. Die Forderung des Bundesrats ist darin noch nicht berücksichtigt.
       In der nächsten Sitzungswoche Anfang Oktober ist die erste Lesung der
       Gesetzentwürfe geplant. Bis Anfang nächsten Jahres sollen die Vorhaben in
       Bundestag und Bundesrat beschlossen sein.
       
       Vermutlich wird es im Oktober oder November eine Sachverständigen-Anhörung
       geben. Diese könnte Aufschluss geben, ob die Forderung des Bundesrats eher
       sinnvoll oder eher gefährlich ist.
       
       Die Verhandlungsposition des Bundesrats ist jedenfalls stark, denn die
       geplanten Grundgesetzänderungen sind nur möglich, wenn eine
       Zwei-Drittel-Mehrheit im Bundestag und im Bundesrat zustande kommt.
       
       27 Sep 2024
       
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