# taz.de -- Folgen des Koalitionsbruchs: Demokraten sind nicht doof – hoffentlich
       
       > SPD, CDU, Grüne, Linke und FDP waren sich einig, das Verfassungsgericht
       > vor politischen Angriffen zu schützen. Gilt das auch nach dem
       > Koalitionsbruch?
       
 (IMG) Bild: Unabhängigkeit des Bundesverfassungsgerichts soll gestärkt werden
       
       Mit einem Appell haben sich acht Jurist:innenverbände, darunter der
       Deutsche Anwaltverein, die Bundesrechtsanwaltskammer und der Deutsche
       Richterbund, an alle demokratischen Fraktionen im Deutschen Bundestag
       gewandt. Sie drängen darauf, die Unabhängigkeit des
       Bundesverfassungsgerichts zu stärken und im Grundgesetz abzusichern. „Das
       gehört zu den vordringlichsten Aufgaben bis zum Jahresende“, heißt es in
       der Erklärung. Die Fachleute halten es für unverantwortlich, wenn ein
       besserer Schutz des Karlsruher Gerichts vor gezielten Eingriffen oder
       Blockaden [1][am Streit in der Ampel] scheitern würde.
       
       Die Struktur des höchsten Gerichts ist bisher nur im
       Bundesverfassungsgerichtsgesetz geregelt. Das heißt: Die Zahl der
       Richter:innen, deren Amtszeit, die Altersgrenze, selbst die Voraussetzungen
       für das Richter:innenamt können mit einfacher Mehrheit geändert werden.
       Probleme, die schon lange gesehen werden, sagt Ulrich Karpenstein,
       Vizepräsident des Deutschen Anwaltvereins. Schon seit mehr als fünfzig
       Jahren weisen Juristen auf die Gefahr politischer Angriffe auf die
       Unabhängigkeit des Bundesverfassungsgerichts hin. Auch die [2][Erfahrungen
       in Polen] und Ungarn haben gezeigt, wie leicht antidemokratische Kräfte mit
       einfacher Mehrheit Verfassungsgerichte auf Linie bringen können.
       
       ## Im Prinzip einig
       
       Um die [3][Hüterin der Demokratie vor solchen Übergriffen zu schützen],
       liegen seit September zwei Gesetzesentwürfe vor: [4][Nach monatelangen
       Verhandlungen] hatten sich die Ampel-Fraktionen und die Union geeinigt und
       die Vorschläge gemeinsam eingebracht. Wesentliche Strukturmerkmale des
       Bundesverfassungsgerichts sollen im Grundgesetz festgeschrieben werden,
       außerdem soll für den Fall einer Blockade bei der Richterwahl ein
       Ersatzwahlmechanismus eingeführt werden. Im Oktober wurden die Entwürfe in
       erster Lesung beraten. Die AfD wetterte gegen die geplante
       Verfassungsänderung, die Linken wollen sie mittragen.
       
       Nun soll in dieser Woche die Anhörung von Sachverständigen im
       Rechtsausschuss stattfinden. Läuft es nach Plan, könnte danach das
       Parlament abstimmen, nur die Zustimmung des Bundesrats wäre noch
       erforderlich. Doch die Frage ist, ob diese Änderung des Grundgesetzes zu
       den wichtigen Vorhaben gehört, die vor der Auflösung des Parlaments noch
       beschlossen werden sollen.
       
       Prinzipiell ist man sich einig, ein strittiger Punkt ist nur die Forderung
       der Länder, in das Gesetz eine Regelung aufzunehmen, nach der künftige
       Änderungen der Zustimmung des Bundesrates bedürfen. Die bisherigen
       Gesetzentwürfe sehen das nicht vor. Der rheinland-pfälzische Justizminister
       Herbert Mertin (FDP) hofft auf eine Einigung: „Ich würde es sehr begrüßen,
       wenn es in gelänge, das Vorhaben zur Stärkung der Resilienz des
       Bundesverfassungsgerichts noch vor Ende der aktuellen Legislaturperiode
       abzuschließen“, erklärt er gegenüber der taz.
       
       Die CSU-Abgeordnete Andrea Lindholz hält sich bedeckt: „Wir haben einen
       ausgewogenen Vorschlag für mögliche Gesetzesänderungen vorgelegt. Nun
       müssen wir zunächst das Ergebnis der anstehenden Anhörung abwarten.“ Von
       „Priorität Eins Plus“ spricht dagegen Till Steffen von Bündnis 90/Die
       Grünen: „Wenn es wirklich ein Vorhaben gibt, das man noch umsetzen muss,
       dann ist es das.“ Ob die demokratischen Kräfte in der nächsten
       Legislaturperiode noch über die nötige Zwei-Drittel-Mehrheit verfügten, sei
       ungewiss.
       
       11 Nov 2024
       
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