# taz.de -- Bundesrat verabschiedet Gesetz: Zugriff auf Netzdaten gebilligt
       
       > Der Bundesrat hat das Gesetz über die Weitergabe von Netzdaten an
       > Sicherheitsbehörden durchgewunken. Die Polizei hat künftig auch Zugriff
       > auf Usernamen und PIN.
       
 (IMG) Bild: Künftig geht ein Kabel direkt in die Überwachungsabteilung der Sicherheitsbehörden.
       
       BERLIN afp | Der Bundesrat hat am Freitag eine umstrittene Änderung des
       Telekommunikationsgesetzes verabschiedet. Die Neuregelung der sogenannten
       Bestandsdatenauskunft verpflichtet die Anbieter von Internetanschlüssen,
       verschiedene Nutzerdaten zu speichern und auf Anfrage an
       Ermittlungsbehörden zu übermitteln.
       
       Die Bundesregierung hatte die Novellierung im vergangenen Herbst
       beschlossen, nachdem das Bundesverfassungsgericht im Januar 2012 Teile der
       bisherigen Regelung für verfassungswidrig erklärt hatte.
       Bürgerrechtsorganisationen und Journalistenverbände werten allerdings auch
       die Neufassung als Eingriff in die Grundrechte.
       
       Die neugefasste Bestandsdatenauskunft regelt unter anderem die Pflicht für
       Internetanbieter, Nutzerdaten zu speichern, weil einige dieser sogenannten
       Provider ihren Kunden wechselnde anstatt fester IP-Adressen zuweisen.
       IP-Adressen sind eine Art Fingerabdruck, die Internetsurfer im Netz
       hinterlassen.
       
       Die Bestandsdatenauskunft ermöglicht den Ermittlungsbehörden, einzelne
       IP-Adressen einem bestimmten Anschluss zuzuordnen. Die Behörden erhalten
       unter anderem Namen und Adressen der Nutzer, aber auch Zugangsdaten wie die
       PIN für das Mobiltelefon.
       
       Das Bundesinnenministerium, der Autor der Neufassung, wertet die
       Bestandsdatenauskunft als „unverzichtbares Ermittlungsinstrument“. Die
       Gesetzesnovelle soll am 1. Juli in Kraft treten.
       
       Am Donnerstag hatten [1][neun Organisationen, darunter der deutsche
       Journalistenverband (DJV) und das Komitee für Grundrechte und Demokratie,
       den Bundesrat aufgefordert], das Gesetz zu stoppen.
       
       „Die Vertraulichkeit und Anonymität der Internetnutzung stehen auf dem
       Spiel, wenn staatliche Behörden der weitreichende Zugang zu unserer
       Internetnutzung und zu unseren privatesten Daten ermöglicht wird“, erklärte
       das Bündnis.
       
       Die Organisationen prangerten insbesondere an, dass die Auskünfte schon bei
       „Bagatelldelikten“ und ohne Zustimmung eines Richters möglich seien. Zudem
       lehnen sie die geplante Schaffung einer elektronischen Schnittstelle zur
       Automatisierung der Auskünfte ab.
       
       Auch der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar hatte die Neuregelung in
       der vergangenen Woche kritisiert. Er monierte ebenfalls den fehlenden
       Richtervorbehalt sowie die große Anzahl an Behörden, darunter die
       Bundespolizei, sämtliche Nachrichtendienste und der Zoll, die künftig
       Bestandsdaten abrufen dürfen.
       
       3 May 2013
       
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 (DIR) [1] http://www.vorratsdatenspeicherung.de/content/view/720/79/
       
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