# taz.de -- Berliner Gerichtsurteil: Apples Datenschutz ist rechtswidrig
       
       > Das Landgericht Berlin kippt Teile der Datenschutzrichtlinie von Apple.
       > Die Verwendung von Daten sei nicht transparent für den Kunden.
       
 (IMG) Bild: Ob sie wissen, was Apple mit ihren Daten macht? Besucher der Internetkonferenz re:publica.
       
       BERLIN rtr/afp | Die Datenschutzbestimmungen von Apple sind nach einem
       Urteil des Landgerichts Berlin rechtswidrig. Nach dem am Dienstag vom
       Bundesverband der Verbraucherzentralen verbreiteten Urteil darf der
       Computerhersteller und Internetkonzern nicht die Adresslisten seiner Kunden
       verwerten. Das heißt, die Namen, Adressen, Email-Adressen und
       Telefonnummern der Kontakte der Apple-Kunden dürfen von Apple nicht ohne
       Einwilligung der Betroffenen verwendet werden.
       
       Nach den vom vzbv erfolgreich angegriffenen Klauseln durfte Apple nicht nur
       die Daten der Kunden, sondern auch die von deren Kontaktpersonen speichern
       und nutzen, ohne dass diese Unbeteiligten davon wissen oder dem gar
       zugestimmt hätten. Eine weitere Klausel erlaubte es, ständig den Standort
       von iPhones und damit in der Regel auch den ihrer Besitzers zu verfolgen.
       
       Apple und „verbundene Unternehmen“ durften die Daten auch mit anderen
       Informationen zusammenführen. Alles sollte der Verbesserung der
       Apple-Dienste aber auch der Werbung durch „strategische Partner“ dienen.
       Apple argumentierte, die Erhebung all dieser Daten sei nach irischem Recht
       erforderlich. Deutsche Gerichte seien nicht zuständig. Dem hat das
       Landgericht Berlin nun klar widersprochen. Auch nach EU-Recht sei für
       Verbraucher in Deutschland deutsches Recht anwendbar.
       
       ## Unzulässige Datenweitergabe
       
       Inhaltlich rügte das Landgericht, die „Datenschutz-Vereinbarung von Apple“
       erwecke den Eindruck, als sei die Zustimmung für den Vertrag zwingend
       erforderlich. Dabei werde teils gar nicht ersichtlich, wofür die Kunden
       ihre Zustimmung überhaupt erteilen, wie die Daten genutzt und an wen sie
       weitergegeben werden sollen. Die Nutzung der Daten von Kontaktpersonen sei
       eine unzulässige „Einwilligung zulasten Dritter“.
       
       Das Gericht kippte auch die vertraglichen Nutzungsbedingungen von Apple,
       nach denen die Kunden dem Unternehmen global gestatten, deren Daten zu
       nutzen. Dies sei nur zulässig, wenn die Kunden genau wüssten, wozu ihre
       Daten verwendet würden.
       
       Zudem untersagten die Richter die Weitergabe der Kundendaten an andere
       Unternehmen. Der vzbv begrüßte das von ihm erstrittene Urteil. Es „zeigt
       den hohen Stellenwert des Datenschutzes für die Verbraucher in der
       digitalen Welt“, erklärte vzbv-Vorstand Gerd Billen in Berlin. Ein
       Apple-Sprecher lehnte eine Stellungnahme ab.
       
       8 May 2013
       
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