# taz.de -- Unsicherer Informantenschutz: Der Staat kann zugreifen
       
       > Der Datenschutzbeauftragte Peter Schaar mahnt, dass Journalisten
       > aufpassen sollten: Online gespeicherte Namen und Texte unterliegen nicht
       > dem Quellenschutz.
       
 (IMG) Bild: Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar sorgt sich um die Sicherheit von Informanten.
       
       BERLIN taz | Journalistische Recherchen sind in sogenannten Cloud-Lösungen
       wie Google Drive, Dropbox oder auch Apples iCloud nicht nur der Gefahr von
       Hackern ausgesetzt, sondern auch staatlichen Ermittlern – und das auch aus
       Deutschland.
       
       „Der Quellenschutz, wie er bei uns in der Strafprozessordnung vorgesehen
       ist, umfasst nur diejenigen Materialien, die sich in Gewahrsam des
       Journalisten oder der Redaktion befinden“, sagte der
       Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar der taz. „Wenn die Daten
       ausgelagert sind auf die Cloud ins Internet, dann ist dieser Schutz nicht
       gegeben. Das heißt, die Daten dürften gegebenenfalls auch von
       Strafverfolgungsbehörden beschlagnahmt werden.“
       
       Schaar sagte, dieser rechtliche Spielraum für die Ermittlungsbehörden habe
       ihn selbst überrascht. Er habe davon erfahren, als er sich für die
       Diskussion „Wer schützt die (Presse-)Freiheit im Internet?“ kundig gemacht
       habe, zu der am Donnerstagabend unter anderem Reporter ohne Grenzen in
       Berlin eingeladen hatten. „Inwieweit die Dienste die Daten dann auch
       herausgeben, ist noch eine andere Frage“, sagte Schaar im Anschluss an
       diese Debatte. „Aber nach deutschem Recht jedenfalls wären sie dazu
       verpflichtet.“
       
       Journalisten genießen in Deutschland das Privileg, ihre Quellen und
       brisante Rechercheunterlagen in aller Regel nicht preisgeben zu müssen.
       Kommt es dennoch zu Durchsuchungen von Redaktionsräumen oder Wohnungen der
       Journalisten, so ist dies nach wie vor eher selten und führt stets zu einem
       Aufschrei. Hier allerdings geht es um Material, das in Aktenschränken
       aufbewahrt wird und auf den Computern und Handys der Medienhäuser oder
       Journalisten liegt – nicht aber um ausgelagerte Dienste.
       
       Als Problem könnte sich nun erweisen, dass moderne Handys und handliche
       Tablet-Computer wie das iPad von Hause aus darauf ausgelegt sind,
       Adressbücher, Kalender und auch viele andere Dateien auf den Servern der
       Hersteller zu sichern – sei es als sogenanntes Backup oder auch zum
       Austausch der Daten zwischen mehreren Geräten eines Nutzers. Und auch
       Online-Festplattendienste wie Dropbox oder das Mediencenter der Deutschen
       Telekom sind unter vielen Journalisten äußerst beliebt.
       
       Nun drängt sich die Frage auf, wer jetzt in der Pflicht ist: Müssen
       Journalisten auf derlei bequeme Dienste grundsätzlich verzichten oder die
       Politik das Beschlagnahmeverbot auch auf das Digitale ausweiten? „Wir
       brauchen beides“, sagte Schaar. Natürlich sollte jeder, der mit
       vertraulichen und sensiblen Daten umgehe, ständig hinterfragen, wie sicher
       der genutzte Speicherplatz sei – immerhin könnten etwa Ermittler der USA
       noch leichter darauf zugreifen als deutsche Sicherheitsbehörden, soweit die
       Dienste auch in Übersee angesiedelt seien.
       
       „Zum anderen brauchen wir aber auch einen gesetzlichen Schutz“, forderte
       Schaar. „Den brauchen wir aber nicht nur in Deutschland, sondern mindestens
       in Europa.“ Und auch mit anderen Staaten über die europäischen Grenzen
       hinweg müsse über den Schutz der Informanten, um die es ja letztlich gehe,
       gesprochen werden. Eine Frage sei dann aber auch: Wer ist heute im
       Zeitalter der digitalen Öffentlichkeit eigentlich Journalist?
       
       3 May 2013
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Daniel Bouhs
       
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