# taz.de -- Antifa-Prozess in Budapest: „Lass dich nicht einschüchtern!“
       
       > Antifaschist*in Maja T. wird vor dem Berufungsgericht in Ungarn zu
       > sieben Jahren Haft verurteilt. Anwälte fordern die Überstellung nach
       > Deutschland.
       
 (IMG) Bild: Maja T. am Mittwoch vor Gericht in Budapest
       
       Maja T. lächelt, als die drei vermummten Justizwachleute die nonbinäre
       Thüringer*in am Mittwochmorgen in den Saal des Oberlandesgericht in
       Budapest führen – gefesselt an einer Kette. [1][Maja T. zwinkert Freunden
       und Angehörigen im Saal zu], versucht trotz der Handschellen zu winken.
       Dann hebt Richter Géza Szalai zum Urteil an. Das Ergebnis der
       Berufungsverhandlung: sieben Jahre Haft. Ein Jahr weniger als im ersten
       Prozess in Budapest.
       
       Maja T. zeigt keine Regung, starrt nur auf die Richterbank, macht sich bei
       der Urteilsbegründung Notizen. Das Urteil ist das vorläufige Ende einer
       Odyssee. Zweieinhalb Jahre Haft unter widrigen Umständen in Ungarn. Denn ab
       nun, mit dem rechtskräftigen Abschluss, ist eine Rücküberstellung nach
       Deutschland möglich. Das Verfahren ist ein Testfall für die ungarische
       Justiz unter der neuen Regierung von Péter Magyar. Einer Justiz, der in der
       Ära des Autokraten Viktor Orbán immer wieder mangelnde Unabhängigkeit
       vorgeworfen wurde.
       
       Bereits im Dezember 2023 war Maja T. in Berlin von Zielfahndern
       festgenommen worden. Der Vorwurf: Beteiligung an zwei schweren Angriffen im
       Februar 2023 auf Rechtsextreme in Budapest. Die Neonazis hatten sich dort,
       wie in den Vorjahren, zu einem europaweiten Aufmarsch versammelt, dem „Tag
       der Ehre“. Glorifiziert wird dort eine der letzten Schlachten der Wehrmacht
       und ihrer ungarischen Verbündeten am Ende des Zweiten Weltkriegs. Mehrere
       der Rechtsextremen wurden am Rande von Vermummten attackiert, auch mit
       Schlagstöcken und teils schwer verletzt.
       
       Ermittler sahen hier die deutsche „Antifa Ost“ am Werk – und nahmen Maja T.
       als erste Beschuldigte fest. Das Urteil in Budapest bleibt aber eines, das
       dort gar nicht hätte fallen dürfen. Denn die [2][Auslieferung von Maja T].
       nach Ungarn, im Juni 2024, erklärte das Bundesverfassungsgericht
       nachträglich für rechtswidrig. Weil das Berliner Kammergericht nicht
       ausreichend die Haftbedingungen für nonbinäre Menschen in Ungarn geprüft
       habe. Berliner und sächsische Sicherheitsbehörden schafften mit einer
       konzertierten nächtlichen Blitzaktion Maja T. außer Landes und damit
       Fakten.
       
       ## Überwachungsvideos aus Budapest
       
       Später beklagte Maja T. in der ungarischen Haft tatsächlich Isolation,
       Erniedrigung oder Schlafentzug und trat deshalb zwischenzeitlich in einen
       40-tägigen Hungerstreik. In diesem Februar wurde T. in Budapest zu acht
       Jahren Haft verurteilt. Noch im Saal hatten damals alle Seiten Berufung
       eingelegt. Die Staatsanwaltschaft forderte mindestens 13 Jahre Haft, Maja
       T. einen Freispruch. Die Anwälte der Verteidigung kritisierten
       Verfahrensfehler – und vor allem, dass es keine Beweise gibt, dass Maja T.
       wirklich beteiligt war.
       
       Das Berufungsgericht unter Richter Szalai kommt nun keiner Seite nach. Es
       habe keine wesentlichen Rechtsfehler im ersten Prozess gegeben, erklärt
       Szalai in der mehrstündigen Urteilsbegründung. Alle wesentlichen Dokumente
       seien übersetzt worden, eine Verhandlungsfähigkeit von Maja T. sei auch in
       der Zeit des Hungerstreiks gegeben gewesen, die Beweiserhebung sorgfältig
       durchgeführt worden. Und Szalai verweist, wie schon das erste Budapester
       Gericht, auf Überwachungsvideos, die Maja T. im Tatzeitraum mit weiteren
       Beschuldigten in Budapest zeigen sollen und auch bei zumindest einem
       Angriff.
       
       Maja T. sei dort mit Tritten zu sehen, die das Opfer aber verfehlten,
       erklärt der Richter. Anders als in der ersten Instanz verurteilt, könne
       diese Tat deshalb nur als versuchte Körperverletzung und Maja T. hierfür
       nur als Gehilf*in verurteilt werden – deshalb die um ein Jahr reduzierte
       Haftstrafe. Aber auch Szalai rechnet Maja T. der „Antifa Ost“ zu, verweist
       auf Trainings und das konspirative Verhalten der Gruppe – und auf die teils
       schweren Verletzungen der Opfer. Einem Opfer sei der Gesichtsschädel
       eingeschlagen worden.
       
       „Es war Glück, dass kein Todesfall eingetreten ist“, betont der Richter.
       „Egal, ob so etwas von links oder rechts kommt, das ist einfach nicht
       zulässig.“ Zudem erkenne er keine Reue, sondern nur Beschönigung der Taten.
       Deshalb brauche es ein Urteil mit „gewisser Strenge“.
       
       Zugleich verkündet das Gericht das Berufungsurteil gegen zwei weitere
       Verurteilte, gegen die in Abwesenheit verhandelt wurde, was in Ungarn
       möglich ist: die Berlinerin Anna M. und der Italiener Gabriele M. Auch sie
       sollen bei den Angriffen dabei gewesen sein. Bei Anna M. bleibt es bei zwei
       Jahren Haft, ausgesetzt auf Bewährung. Gabriele M. erhält sechs statt
       sieben Jahre Haft.
       
       Zu der Verhandlung sind auch Dutzende Freunde und Verwandte von Maja T.
       angereist. Noch weitere Unterstützer*innen waren mit einem Bus aus
       Deutschland unterwegs – der allerdings in der Nacht an der
       deutsch-tschechischen Grenze von der Bundespolizei gestoppt wurde, alle
       Mitreisenden wurden kontrolliert. Drei von ihnen wurden an der Weiterreise
       gehindert, weil sie „das Ansehen der Bundesrepublik im Ausland schädigen“
       könnten. Die Unterstützer*innen erreichen letztlich den Prozess erst,
       als dieser gerade zu Ende geht.
       
       ## Ungarn stimmt Rückübstellung von Maja T. zu
       
       Dafür sitzt im Saal sitzt Wolfram Jarosch, der Vater von Maja T., direkt
       hinter seinem Kind. Schon im ersten Prozess hatte er fast keinen Prozesstag
       verpasst. Das Urteil sei „immer noch unverhältnismäßig hart“, klagt
       Jarosch. Der ganze Fall bleibe ein „Skandal“: die rechtswidrige
       Auslieferung, die Isolationshaft in Ungarn, das „überharte“ Urteil in
       Ungarn. „Jetzt muss Maja sofort wieder nach Deutschland zurückkommen.“
       
       Auch zwei deutsche Abgeordnete sind angereist. Der Linke Martin Schirdewan
       hätte eine [3][deutliche Korrektur des Urteils aus dem ersten
       „Schauprozess“ für nötig gehalten]. Er fordert: „Maja T. darf keinen
       weiteren Tag unnötig in Ungarn festgehalten werden.“ Die Bundesregierung
       müsse „unverzüglich alle Möglichkeiten ausschöpfen, um die Rücküberstellung
       nach Deutschland zu erreichen“. Und der Grünen-Abgeordnete Helge Limburg
       fordert Wiedergutmachung: „Dieser verfassungswidrige Zustand muss so
       schnell wie möglich beendet werden.“
       
       Limburg verlangt zudem disziplinarische Konsequenzen für das LKA Sachsen.
       „Es darf sich nicht wiederholen, dass Polizei und Justiz gezielt das
       Bundesverfassungsgericht austricksen.“ Sven Richwin, der deutsche Anwalt
       von Maja T., spricht vor Ort von einem „zweischneidigen Urteil“. Einerseits
       wäre eine Urteilsaufhebung und Neuverhandlung wegen der Verfahrensfehler
       richtig gewesen – andererseits hätte sich für Maja T. dann die Haftzeit in
       Ungarn weiter verlängert. Und Richwin, sein deutscher Kollege Maik Elster
       und Maja T.s ungarischer Anwalt Tamas Bajaky beantragen noch im Gericht die
       Rücküberstellung von Maja T. nach Deutschland – und das Gericht stimmt dem
       Ansinnen zu.
       
       „Das muss jetzt sehr zügig umgesetzt werden“, fordert Richwin. Zudem
       müssten die widrigen Haftbedingungen in Ungarn mit höherem Gewicht bei der
       deutschen Reststrafe angerechnet werden. Wie schnell diese Rücküberstellung
       erfolgt, ist nun ein weiterer Test für die ungarische Justiz. Unter Orbán,
       der die „Antifa Ost“ als Terrorgruppe einstufte, gab es die Befürchtung,
       dass diese Überstellung verzögert worden wäre.
       
       Dass eine Haftverbüßung von Maja T. in Deutschland erfolgen kann, hatte
       Ungarn indes schon vor der Auslieferung zugesagt – und so ist es auch
       europarechtlich vorgesehen. Unter der neuen ungarischen Regierung von Péter
       Magyar wurde zuletzt eine Verfassungsreform eingeleitet und
       Amtszeitbegrenzungen am Verfassungsgericht – worauf mehrere Richter, von
       denen einige als Orbán-treu galten, ihren Posten räumen mussten.
       
       In Deutschland wäre für die Rücküberstellung und Aushandlung mit Ungarn die
       Thüringer Justiz zuständig, weil Maja T.s letzter Wohnsitz in Jena war. Das
       Auswärtige Amt von Johann Wadephul (CDU) ließ auf taz-Anfrage offen, ob und
       wie es sich für die Überstellung einsetzt. Aus dem Amt hieß es nur, dass
       die Botschaft in Budapest Maja T. weiter konsularisch betreue. Ein
       Botschaftsvertreter war am Mittwoch im Gericht.
       
       Zugleich fällt am Nachmittag auch in Paris eine Entscheidung über einen
       weiteren Beschuldigten der Budapest-Angriffe: den Albaner [4][Gino A.],
       aufgewachsen in Italien. Er war nach Frankreich geflüchtet. Pariser
       Gerichte lehnten eine Auslieferung nach Ungarn bisher ab. Nun aber
       entschied das lokale Kassationsgericht: Gino A. kann nach Deutschland
       ausgeliefert werden, weil unter den Angegriffenen in Budapest auch Deutsche
       waren. Schon in einer Woche soll in einem zweiten Pariser
       Auslieferungsverfahren, gegen den Deutschsyrer [5][Zaid A.], die nächste
       Entscheidung fallen.
       
       Auch in Deutschland stehen bereits weitere beschuldigte Linke vor Gericht,
       denen die Budapest-Angriffe vorgeworfen werden, in Prozessen in Dresden und
       Düsseldorf. In München wurde dafür bereits die Nürnbergerin Hanna S.
       verurteilt: zu fünf Jahren Haft.
       
       Maja T. hatte sich in Budapest zum Auftakt des Berufungsverfahren vor
       anderthalb Wochen mit Gino A. und Zaid A. solidarisiert – und in einer
       Erklärung antifaschistischen Einsatz verteidigt: Es sei „gegenwärtig nicht
       weniger dringend, für humanistische und antiautoritäre, antifaschistische
       Werte einzustehen“. Und T. erklärte, der Sturz Orbans in Ungarn habe
       „Zuversicht gesät, auch in mir“. Zu den Vorwürfen gegen sich schwieg Maja
       T. auch in diesem Prozess, nannte den Vorwurf eines „fanatischen Hass“ aber
       „unbegreiflich“ und kritisierte einen „unbedingten Willen, mich zu
       verurteilten und zu bestrafen“.
       
       Als Richter Géza Szalai am Mittwoch schließlich den Prozesstag beendet,
       wird Maja T. unter Applaus der Unterstützer*innen von den Wachleuten
       wieder abgeführt. „Lass dich nicht einschüchtern“, ruft der Bruder Maja T.
       im Gerichtsflur zu. „Ihr auch nicht“, ruft Maja T. zurück und lächelt
       wieder. Dann wird Maja T. im Gefangenentransporter mit quietschenden Reifen
       zurück ins Budapester Gefängnis gefahren. Vielleicht zum letzten Mal.
       
       30 Sep 2026
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] /Antifa-Prozess-in-Duesseldorf/!6195984
 (DIR) [2] /Antifa-Prozess-in-Paris/!6217830
 (DIR) [3] /Ungarischer-Journalist-ueber-Maja-T/!6187708
 (DIR) [4] /Antifa-Prozess-in-Paris/!6217830
 (DIR) [5] /Linken-droht-Auslieferung-nach-Ungarn/!6073407
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Konrad Litschko
       
       ## TAGS
       
 (DIR) Maja T. 
 (DIR) Schwerpunkt Antifa
 (DIR) Gerichtsurteil
 (DIR) Prozess
 (DIR) Ungarn
 (DIR) Budapest
 (DIR) Social-Auswahl
       
       ## ARTIKEL ZUM THEMA
       
 (DIR) Soli mit albanischem Antifaschisten: Internationale Unterstützung für Pariser Exil-Antifas
       
       Europäische Intellektuelle stellen sich gegen die Auslieferung von „Gino“
       aus Frankreich nach Deutschland. Derweil kommt Lina E. vorerst frei.
       
 (DIR) Ungarischer Journalist über Maja T.: „Ich sehe große Chancen auf ein besseres Ergebnis“
       
       Ein Film erzählt den Fall Maja T. Was sich für den Prozess mit dem neuen
       Ministerpräsidenten Péter Magyar ändern könnte, weiß Journalist Bénjamin
       Lázár.
       
 (DIR) Prozess in Budapest: Maja T. zu acht Jahren Haft verurteilt
       
       In Budapest ist im Prozess um Gewalttaten gegen Rechtsextremisten das
       Urteil gegen die deutsche Antifaschist*in Maja T. gefällt worden.