# taz.de -- Antifa-Prozess in Budapest: „Lass dich nicht einschüchtern!“
> Antifaschist*in Maja T. wird vor dem Berufungsgericht in Ungarn zu
> sieben Jahren Haft verurteilt. Anwälte fordern die Überstellung nach
> Deutschland.
(IMG) Bild: Maja T. am Mittwoch vor Gericht in Budapest
Maja T. lächelt, als die drei vermummten Justizwachleute die nonbinäre
Thüringer*in am Mittwochmorgen in den Saal des Oberlandesgericht in
Budapest führen – gefesselt an einer Kette. [1][Maja T. zwinkert Freunden
und Angehörigen im Saal zu], versucht trotz der Handschellen zu winken.
Dann hebt Richter Géza Szalai zum Urteil an. Das Ergebnis der
Berufungsverhandlung: sieben Jahre Haft. Ein Jahr weniger als im ersten
Prozess in Budapest.
Maja T. zeigt keine Regung, starrt nur auf die Richterbank, macht sich bei
der Urteilsbegründung Notizen. Das Urteil ist das vorläufige Ende einer
Odyssee. Zweieinhalb Jahre Haft unter widrigen Umständen in Ungarn. Denn ab
nun, mit dem rechtskräftigen Abschluss, ist eine Rücküberstellung nach
Deutschland möglich. Das Verfahren ist ein Testfall für die ungarische
Justiz unter der neuen Regierung von Péter Magyar. Einer Justiz, der in der
Ära des Autokraten Viktor Orbán immer wieder mangelnde Unabhängigkeit
vorgeworfen wurde.
Bereits im Dezember 2023 war Maja T. in Berlin von Zielfahndern
festgenommen worden. Der Vorwurf: Beteiligung an zwei schweren Angriffen im
Februar 2023 auf Rechtsextreme in Budapest. Die Neonazis hatten sich dort,
wie in den Vorjahren, zu einem europaweiten Aufmarsch versammelt, dem „Tag
der Ehre“. Glorifiziert wird dort eine der letzten Schlachten der Wehrmacht
und ihrer ungarischen Verbündeten am Ende des Zweiten Weltkriegs. Mehrere
der Rechtsextremen wurden am Rande von Vermummten attackiert, auch mit
Schlagstöcken und teils schwer verletzt.
Ermittler sahen hier die deutsche „Antifa Ost“ am Werk – und nahmen Maja T.
als erste Beschuldigte fest. Das Urteil in Budapest bleibt aber eines, das
dort gar nicht hätte fallen dürfen. Denn die [2][Auslieferung von Maja T].
nach Ungarn, im Juni 2024, erklärte das Bundesverfassungsgericht
nachträglich für rechtswidrig. Weil das Berliner Kammergericht nicht
ausreichend die Haftbedingungen für nonbinäre Menschen in Ungarn geprüft
habe. Berliner und sächsische Sicherheitsbehörden schafften mit einer
konzertierten nächtlichen Blitzaktion Maja T. außer Landes und damit
Fakten.
## Überwachungsvideos aus Budapest
Später beklagte Maja T. in der ungarischen Haft tatsächlich Isolation,
Erniedrigung oder Schlafentzug und trat deshalb zwischenzeitlich in einen
40-tägigen Hungerstreik. In diesem Februar wurde T. in Budapest zu acht
Jahren Haft verurteilt. Noch im Saal hatten damals alle Seiten Berufung
eingelegt. Die Staatsanwaltschaft forderte mindestens 13 Jahre Haft, Maja
T. einen Freispruch. Die Anwälte der Verteidigung kritisierten
Verfahrensfehler – und vor allem, dass es keine Beweise gibt, dass Maja T.
wirklich beteiligt war.
Das Berufungsgericht unter Richter Szalai kommt nun keiner Seite nach. Es
habe keine wesentlichen Rechtsfehler im ersten Prozess gegeben, erklärt
Szalai in der mehrstündigen Urteilsbegründung. Alle wesentlichen Dokumente
seien übersetzt worden, eine Verhandlungsfähigkeit von Maja T. sei auch in
der Zeit des Hungerstreiks gegeben gewesen, die Beweiserhebung sorgfältig
durchgeführt worden. Und Szalai verweist, wie schon das erste Budapester
Gericht, auf Überwachungsvideos, die Maja T. im Tatzeitraum mit weiteren
Beschuldigten in Budapest zeigen sollen und auch bei zumindest einem
Angriff.
Maja T. sei dort mit Tritten zu sehen, die das Opfer aber verfehlten,
erklärt der Richter. Anders als in der ersten Instanz verurteilt, könne
diese Tat deshalb nur als versuchte Körperverletzung und Maja T. hierfür
nur als Gehilf*in verurteilt werden – deshalb die um ein Jahr reduzierte
Haftstrafe. Aber auch Szalai rechnet Maja T. der „Antifa Ost“ zu, verweist
auf Trainings und das konspirative Verhalten der Gruppe – und auf die teils
schweren Verletzungen der Opfer. Einem Opfer sei der Gesichtsschädel
eingeschlagen worden.
„Es war Glück, dass kein Todesfall eingetreten ist“, betont der Richter.
„Egal, ob so etwas von links oder rechts kommt, das ist einfach nicht
zulässig.“ Zudem erkenne er keine Reue, sondern nur Beschönigung der Taten.
Deshalb brauche es ein Urteil mit „gewisser Strenge“.
Zugleich verkündet das Gericht das Berufungsurteil gegen zwei weitere
Verurteilte, gegen die in Abwesenheit verhandelt wurde, was in Ungarn
möglich ist: die Berlinerin Anna M. und der Italiener Gabriele M. Auch sie
sollen bei den Angriffen dabei gewesen sein. Bei Anna M. bleibt es bei zwei
Jahren Haft, ausgesetzt auf Bewährung. Gabriele M. erhält sechs statt
sieben Jahre Haft.
Zu der Verhandlung sind auch Dutzende Freunde und Verwandte von Maja T.
angereist. Noch weitere Unterstützer*innen waren mit einem Bus aus
Deutschland unterwegs – der allerdings in der Nacht an der
deutsch-tschechischen Grenze von der Bundespolizei gestoppt wurde, alle
Mitreisenden wurden kontrolliert. Drei von ihnen wurden an der Weiterreise
gehindert, weil sie „das Ansehen der Bundesrepublik im Ausland schädigen“
könnten. Die Unterstützer*innen erreichen letztlich den Prozess erst,
als dieser gerade zu Ende geht.
## Ungarn stimmt Rückübstellung von Maja T. zu
Dafür sitzt im Saal sitzt Wolfram Jarosch, der Vater von Maja T., direkt
hinter seinem Kind. Schon im ersten Prozess hatte er fast keinen Prozesstag
verpasst. Das Urteil sei „immer noch unverhältnismäßig hart“, klagt
Jarosch. Der ganze Fall bleibe ein „Skandal“: die rechtswidrige
Auslieferung, die Isolationshaft in Ungarn, das „überharte“ Urteil in
Ungarn. „Jetzt muss Maja sofort wieder nach Deutschland zurückkommen.“
Auch zwei deutsche Abgeordnete sind angereist. Der Linke Martin Schirdewan
hätte eine [3][deutliche Korrektur des Urteils aus dem ersten
„Schauprozess“ für nötig gehalten]. Er fordert: „Maja T. darf keinen
weiteren Tag unnötig in Ungarn festgehalten werden.“ Die Bundesregierung
müsse „unverzüglich alle Möglichkeiten ausschöpfen, um die Rücküberstellung
nach Deutschland zu erreichen“. Und der Grünen-Abgeordnete Helge Limburg
fordert Wiedergutmachung: „Dieser verfassungswidrige Zustand muss so
schnell wie möglich beendet werden.“
Limburg verlangt zudem disziplinarische Konsequenzen für das LKA Sachsen.
„Es darf sich nicht wiederholen, dass Polizei und Justiz gezielt das
Bundesverfassungsgericht austricksen.“ Sven Richwin, der deutsche Anwalt
von Maja T., spricht vor Ort von einem „zweischneidigen Urteil“. Einerseits
wäre eine Urteilsaufhebung und Neuverhandlung wegen der Verfahrensfehler
richtig gewesen – andererseits hätte sich für Maja T. dann die Haftzeit in
Ungarn weiter verlängert. Und Richwin, sein deutscher Kollege Maik Elster
und Maja T.s ungarischer Anwalt Tamas Bajaky beantragen noch im Gericht die
Rücküberstellung von Maja T. nach Deutschland – und das Gericht stimmt dem
Ansinnen zu.
„Das muss jetzt sehr zügig umgesetzt werden“, fordert Richwin. Zudem
müssten die widrigen Haftbedingungen in Ungarn mit höherem Gewicht bei der
deutschen Reststrafe angerechnet werden. Wie schnell diese Rücküberstellung
erfolgt, ist nun ein weiterer Test für die ungarische Justiz. Unter Orbán,
der die „Antifa Ost“ als Terrorgruppe einstufte, gab es die Befürchtung,
dass diese Überstellung verzögert worden wäre.
Dass eine Haftverbüßung von Maja T. in Deutschland erfolgen kann, hatte
Ungarn indes schon vor der Auslieferung zugesagt – und so ist es auch
europarechtlich vorgesehen. Unter der neuen ungarischen Regierung von Péter
Magyar wurde zuletzt eine Verfassungsreform eingeleitet und
Amtszeitbegrenzungen am Verfassungsgericht – worauf mehrere Richter, von
denen einige als Orbán-treu galten, ihren Posten räumen mussten.
In Deutschland wäre für die Rücküberstellung und Aushandlung mit Ungarn die
Thüringer Justiz zuständig, weil Maja T.s letzter Wohnsitz in Jena war. Das
Auswärtige Amt von Johann Wadephul (CDU) ließ auf taz-Anfrage offen, ob und
wie es sich für die Überstellung einsetzt. Aus dem Amt hieß es nur, dass
die Botschaft in Budapest Maja T. weiter konsularisch betreue. Ein
Botschaftsvertreter war am Mittwoch im Gericht.
Zugleich fällt am Nachmittag auch in Paris eine Entscheidung über einen
weiteren Beschuldigten der Budapest-Angriffe: den Albaner [4][Gino A.],
aufgewachsen in Italien. Er war nach Frankreich geflüchtet. Pariser
Gerichte lehnten eine Auslieferung nach Ungarn bisher ab. Nun aber
entschied das lokale Kassationsgericht: Gino A. kann nach Deutschland
ausgeliefert werden, weil unter den Angegriffenen in Budapest auch Deutsche
waren. Schon in einer Woche soll in einem zweiten Pariser
Auslieferungsverfahren, gegen den Deutschsyrer [5][Zaid A.], die nächste
Entscheidung fallen.
Auch in Deutschland stehen bereits weitere beschuldigte Linke vor Gericht,
denen die Budapest-Angriffe vorgeworfen werden, in Prozessen in Dresden und
Düsseldorf. In München wurde dafür bereits die Nürnbergerin Hanna S.
verurteilt: zu fünf Jahren Haft.
Maja T. hatte sich in Budapest zum Auftakt des Berufungsverfahren vor
anderthalb Wochen mit Gino A. und Zaid A. solidarisiert – und in einer
Erklärung antifaschistischen Einsatz verteidigt: Es sei „gegenwärtig nicht
weniger dringend, für humanistische und antiautoritäre, antifaschistische
Werte einzustehen“. Und T. erklärte, der Sturz Orbans in Ungarn habe
„Zuversicht gesät, auch in mir“. Zu den Vorwürfen gegen sich schwieg Maja
T. auch in diesem Prozess, nannte den Vorwurf eines „fanatischen Hass“ aber
„unbegreiflich“ und kritisierte einen „unbedingten Willen, mich zu
verurteilten und zu bestrafen“.
Als Richter Géza Szalai am Mittwoch schließlich den Prozesstag beendet,
wird Maja T. unter Applaus der Unterstützer*innen von den Wachleuten
wieder abgeführt. „Lass dich nicht einschüchtern“, ruft der Bruder Maja T.
im Gerichtsflur zu. „Ihr auch nicht“, ruft Maja T. zurück und lächelt
wieder. Dann wird Maja T. im Gefangenentransporter mit quietschenden Reifen
zurück ins Budapester Gefängnis gefahren. Vielleicht zum letzten Mal.
30 Sep 2026
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## AUTOREN
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