# taz.de -- Soli mit albanischem Antifaschisten: Internationale Unterstützung für Pariser Exil-Antifas
> Europäische Intellektuelle stellen sich gegen die Auslieferung von „Gino“
> aus Frankreich nach Deutschland. Derweil kommt Lina E. vorerst frei.
(IMG) Bild: Rexhino Abazaj „Gino“ erhält viel Unterstützung bei seinem Kampf gegen die Auslieferung nach Deutschland
Kann der Antifaschist Rexhino Abazaj, besser bekannt unter dem Namen Gino,
via Deutschland doch an die ungarische Justiz ausgeliefert werden? Darüber
entscheidet, indirekt, das französische Kassationsgericht am 30. September.
Im Vorfeld haben jetzt namhafte Persönlichkeiten aus Europa [1][in einer
gemeinsamen Deklaration zur Solidarität mit Gino aufgerufen], darunter alle
Abgeordnete der sozialistischen Partei La France insoumise, der Direktor
der Filmfestspiele von Venedig, Alberto Barbera, die Soziologin Vanessa E.
Thompson oder die Autorin Esther Dischereit. Am Donnerstag wurde der Text
in mehreren europäischen Tageszeitungen (wie Humanité in Frankreich oder
Manifesto in Italien) veröffentlicht.
Es gehe nicht nur um das persönliche Schicksal des albanischen
Antifaschisten, sondern auch um Grundsätzliches, heißt es darin: Die Frage,
ob Antifaschismus europaweit kriminalisiert wird. In Frankreich setzt sich
auch ein Komitee von Kulturschaffenden mit dem Filmemacher Robert
Guédiguian und dem Goncourt-Buchpreisträger Eric Vuillard an der Spitze
dafür ein, dass Gino bleiben darf.
## Angriffe in Budapest
Gino wird von der ungarischen Justiz beschuldigt, 2023 zusammen mit anderen
europäischen Antifaschist:innen an einer Demonstration gegen einen
Neonaziaufmarsch rechtsextreme Kundgebungsteilnehmer tätlich angegriffen
und verletzt zu haben. Da sich unter diesen auch deutsche Staatsangehörige
befinden, ist auch die deutsche Justiz impliziert. Diese hatte bereits im
Juni 2024 Maja T. – ein:e ebenfalls beschuldigte:r Antifaschist:in –
[2][in einer fragwürdigen Nacht-und-Nebel-Aktion an Ungarn ausgeliefert],
wo sie zu acht Jahren Haft verurteilt wurde. Nach Angaben des Vaters von
leidet T. dort unter inakzeptablen Haftbedingungen.
Im April 2025 lehnte die französische Justiz das ungarische
Auslieferungsersuchen ab, weil die Ermittlungen und die Rechtsunsicherheit
in Ungarn unter der Herrschaft des mit der extremen Rechten liierten Viktor
Orbán eine Willkür nicht ausgeschlossen werden konnte. Konkret machte das
Gericht im April 2025 geltend, es müssten in diesem Fall disproportionierte
Strafen, Misshandlungen und inhumane Haftbedingungen befürchtet werden.
Doch danach kam ein neues Auslieferungsbegehren, dieses Mal aus dem
befreundeten Deutschland. Und am 19. August dieses Jahres entschied das
Pariser Berufungsgericht, Gino könne zwar nicht (direkt) nach Ungarn,
hingegen aber nach Deutschland überstellt werden. Das Kassationsgericht
soll nun über eine Beschwerde gegen diese Entscheidung entscheiden. Die
Deklaration kritisiert ein unverhältnismäßiges Strafmaß – Gino drohen in
Ungarn 24 Jahre Haft, in Deutschland 10 Jahre – sowie, dass die
Ermittlungen gegen ihn von ungarischen Behörden durchgeführt worden seien.
## Lina E. ist frei
Auch der im selben Tatkomplex angeklagte Antifaschist Zaid A. hält sich in
Frankreich auf. Vergangenes Jahr war der Nürnberger nach einer Haftschonung
nach Frankreich geflohen und hatte sich dort der Polizei gestellt. Gegen A.
liegt ein Auslieferungsgesuch aus Ungarn vor, wo ihm ebenfalls 24 Jahre
Haft drohen. Vergangene Woche wollte das Berufungsgericht über das Gesuch
entscheiden, vertagte dann jedoch seine Entscheidung auf den 7. Oktober.
Derweil gibt es gute Nachrichten für eine weitere Antifaschistin, die mit
dem „Antifa Ost“-Komplex in Verbindung gebracht wird, wenn auch nicht mit
den Angriffen in Ungarn: [3][Lina E]. Am Donnerstag setzte das
Bundesverfassungsgericht die Beugehaft gegen E. aus, [4][die nach E.s
Aussageverweigerung im Dresdener Antifa-Prozess verhängt worden war.]
Das Bundesverfassungsgericht stellte nun jedoch für maximal sechs Monate
die aufschiebende Wirkung einer Verfassungsbeschwerde wieder her, über die
noch nicht entschieden wurde. Die Entscheidung sei ein „richtiges Signal“,
sagte E.s Rechtsanwalt Erkan Zünbül: „Niemand darf gezwungen werden, sich
selbst einer Straftat zu bezichtigen.“ Nach zweieinhalb Monaten Beugehaft
wird E. jetzt aus der Haft entlassen, bis über die Verfassungsbeschwerde
entschieden wurde.
25 Sep 2026
## LINKS
(DIR) [1] https://www.justcause.international/#declaration
(DIR) [2] /Prozess-gegen-Maja-T/!6068242
(DIR) [3] /Lina-E/!t5871173
(DIR) [4] /Antifaschistin-in-Haft/!6202544
## AUTOREN
(DIR) Rudolf Balmer
(DIR) Timm Kühn
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