# taz.de -- Erbschaftsteuer: Gerechter erben – geht das?
       
       > Das Bundesverfassungsgericht verhandelt über die Erbschaftsteuer. Ist sie
       > mit dem Gleichheitsgrundsatz vereinbar? Die wichtigsten Fragen und
       > Antworten.
       
 (IMG) Bild: Nicht nur eine Perlenkette, sondern auch ein Unternehmen geerbt?
       
       Das Bundesverfassungsgericht verhandelt Anfang kommender Woche zwei Tage
       lang über die Erbschaftsteuer. Worum geht es?
       
       Es geht um zwei verschiedene Prozesse, um zwei Klagen mit unterschiedlicher
       Stoßrichtung. Am Montag geht es um eine Klage Bayerns, das die
       Erbschaftsteuer tendenziell senken will, jedenfalls für bayerische Erben.
       Am Dienstag geht es um einen Erben, der erreichen will, dass
       Unternehmenserben höher besteuert werden. Das Bundesverfassungsgericht hat
       die beiden Verfahren zeitlich aneinandergerückt, sodass es alle
       verfassungsrechtlich anstehenden Fragen zur Erbschaftsteuer zusammen
       betrachten kann.
       
       Der Reihe nach. Was will Bayern am Montag konkret erreichen? 
       
       Bisher wird die Erbschaftsteuer durch ein Bundesgesetz geregelt. Bayern
       will erreichen, dass künftig die Bundesländer mit eigenen Landesgesetzen
       die Höhe der Erbschaftsteuer und der Freibeträge regeln. Bayern würde dann
       die Erbschaftsteuer senken, und reiche Erblasser würden im Alter nach
       Bayern umziehen, damit ihre Erben Steuern sparen. Andere Bundesländer
       würden bei dieser Regionalisierung der Erbschaftsteuer also verlieren und
       haben deshalb kein Interesse, die Erbschaftsteuer selbst zu regeln.
       Verfassungsrechtlich argumentiert Bayern in seinem Normenkontrollantrag:
       Das Bundesgesetz zur Erbschaftsteuer sei nichtig, weil kein Bundesgesetz
       „erforderlich“ sei.
       
       Damit wird Bayern aber kaum durchkommen. Erst 2014 hat das
       Bundesverfassungsgericht die konkurrierende Gesetzgebungskompetenz des
       Bundes für die Erbschaftsteuer bestätigt. Sicherheitshalber klagt Bayern
       auch noch auf eine Erhöhung der Freibeträge im Bundesgesetz. Die
       Freibeträge von 500.000 Euro für Ehegatt:innen und 400.000 Euro für
       Kinder seien schon seit 2009 nicht mehr erhöht worden. Das ist allerdings
       eher ein politisches und kein rechtliches Argument. Aus dem Grundgesetz
       kann wohl keine rechtliche Pflicht konstruiert werden, Steuerfreibeträge
       regelmäßig zu erhöhen.
       
       Und worum geht es im zweiten Prozess am Dienstag? 
       
       Obwohl hier nur ein einzelner Bürger klagt, ist das wohl der brisantere
       Prozess. Der Kläger hatte von seiner Tante ein Wertpapierdepot und
       Grundvermögen im Wert von rund 250.000 Euro geerbt. Er findet es ungerecht,
       dass er hierauf rund 47.000 Euro Erbschaftsteuer zahlen muss, während die
       Erben großer Betriebsvermögen von der Erbschaftsteuer weitgehend verschont
       werden und im Schnitt nur rund 2,5 Prozent Steuern zahlen. Der Kläger sieht
       darin eine Verletzung von Artikel 3 Grundgesetz, dem Anspruch auf
       Gleichbehandlung, und hat Verfassungsbeschwerde erhoben.
       
       Das Bundesverfassungsgericht hat doch schon 2014 die Verschonung von
       Unternehmenserben gerügt. Was ist nun neu? 
       
       Das Bundesverfassungsgericht hat 2014 grundsätzlich durchaus akzeptiert,
       dass Unternehmenserben von der Erbschaftsteuer verschont werden dürfen –
       wenn dies dem Schutz von Arbeitsplätzen dient. Ein Unternehmen soll nicht
       in Schwierigkeiten kommen, weil der Erbe Erbschaftsteuer zahlen muss.
       Solange der Gesetzgeber dieses Konzept verfolgt, müsse er die
       Steuerverschonung künftig aber zielgenauer umsetzen.
       
       Für große Vermögen forderte das Gericht eine Verschonungsbedarfsprüfung,
       die eigentlich verhindern soll, dass Großerben gar keine Steuern zahlen.
       Wenn sie nämlich ausreichend Privatvermögen haben, müssen sie die Hälfte
       davon einsetzen, um ihre Steuerschuld zu begleichen. Dieses Urteil hat der
       Bundestag 2016 umgesetzt. Dabei hat er aber die Erbschaftsteuer für
       Unternehmenserben – etwa [1][auf Druck des Verbands Die
       Familienunternehmer] – erneut so geregelt, dass Unternehmenserben nur ganz
       selten Erbschaftsteuer zahlen, weil selbst Milliardäre sich so arm rechnen
       können, dass ihnen die Steuer erlassen wird.
       
       Das Bundesverfassungsgericht muss nun also prüfen, ob die Vorgaben des
       Gerichts von 2014 richtig umgesetzt wurden und ob die Vorgaben vielleicht
       nicht streng genug waren. Karlsruhe könnte auch verlangen, dass die
       Behauptung, Erbschaftsteuern würden Unternehmen gefährden, erst mal
       empirisch belegt wird. Großzügige Stundungsregeln, die eine Verteilung der
       Steuerschuld auf viele Jahre ermöglichen, könnten schließlich auch genügen.
       
       Der Wirtschaft geht’s nicht gut – wenn Unternehmenserb:innen nun auch
       noch saftige Erbschaftsteuern zahlen müssen, dann gefährdet das doch viele
       Existenzen und Arbeitsplätze, oder? 
       
       Absolut. Zumindest behauptet das die Stiftung Familienunternehmen, die aber
       vor allem von Großunternehmen wie der Würth-Gruppe, Bertelsmann oder der
       Schwarz-Gruppe, zu der Lidl und Kaufland gehören, gefördert wird. Wenn die
       Erbschaftsteuer von 30 Prozent künftig aus dem Betriebsvermögen gezahlt
       werden müsste, dann würde die Hälfte der Unternehmen in eine kritische
       Finanzlage kommen, behauptet etwa Stiftungsvorstand Rainer Kirchdörfer und
       stützt sich dabei auf Berechnungen aus dem eigenen Haus. Doch erstens zahlt
       kaum eine Erbin tatsächlich 30 Prozent Erbschaftsteuer – dazu gibt es zu
       viele Möglichkeiten der Steuergestaltung –, und zweitens müsste diese auch
       nicht auf einen Schlag gezahlt werden.
       
       Die meisten Befürworter einer Reform fordern, dass die Steuerschuld über
       einen langen Zeitraum gestreckt werden kann. Dazu [2][zählen unter anderem
       die Wirtschaftsweisen] – bis auf eine – aber auch der [3][Bundesverband
       mittelständische Wirtschaft (BVMW]). Der immerhin rund 30.000
       Mitgliedsunternehmen zählende Verband plädiert dafür, dass die geltenden
       Verschonungsregelungen gestrichen werden. Stattdessen soll für die
       Übertragung von Betriebsvermögen ein Steuerfreibetrag von 5 Millionen Euro
       eingeführt werden, kleine und mittlere Unternehmen würden also ent- und
       große Unternehmen stärker belastet.
       
       Um welche Größenordnungen geht es da eigentlich? 
       
       Dem Deutschem Institut für Wirtschaftsforschung zufolge wurde von 2009 bis
       2024 mehr als eine halbe Billion Euro Unternehmensvermögen (510 Milliarden)
       steuerfrei übertragen – der größte Teil (443 Milliarden) durch Schenkungen.
       Infolge der bereits erwähnten Verschonungsbedarfsprüfung verzichtete der
       Staat allein im vergangenen Jahr auf Steuereinnahmen von 3,7 Milliarden
       Euro.
       
       Nach Recherchen des Netzwerks Steuergerechtigkeit profitierten davon 34
       Großerben, die insgesamt rund 12 Milliarden Euro erbten. Dennoch ist das
       Aufkommen aus der Erbschaftsteuer insgesamt gestiegen, 2025 waren es 21,5
       Milliarden Euro. Maßgeblich dafür war auch das Erbe des
       Knorr-Bremse-Gründers Hans-Herrmann Thiele, der verstarb, bevor seine
       Familienstiftung zur Steuervermeidung registriert war. Die Erben mussten 4
       Milliarden Euro Erbschaftsteuer zahlen – [4][dem Unternehmen geht es
       dennoch gut.]
       
       Und was macht der Staat mit den Einnahmen? 
       
       Die Erbschaftsteuer ist eine Ländersteuer, das heißt, das Geld fließt
       unmittelbar in die Haushalte der Bundesländer. Allerdings gibt es deutliche
       Unterschiede zwischen Ost und West. 95 Prozent der steuerlich
       berücksichtigten Vermögensübertragungen und damit auch der Steuereinnahmen
       entfallen laut Statistischem Bundesamt auf die westlichen Bundesländer. Von
       den 21 Milliarden Euro Erbschaftsteuer kassierten die westlichen
       Bundesländer zusammen 20 Milliarden Euro Steuereinnahmen, die ostdeutschen
       Länder und Berlin mussten sich mit 1 Milliarde Euro begnügen. Allerdings
       wird ein Teil davon über den Länderfinanzausgleich umverteilt.
       
       Welche Pläne verfolgt die schwarz-rote Koalition in Berlin? 
       
       Die SPD will vor allem Großerb:innen stärker in die Pflicht nehmen und
       hat zu Jahresbeginn [5][schon mal ein Konzept vorgelegt]. Die Ausnahmen für
       sehr große Vermögen sollen gestrichen werden. Wer aber Omas Häuschen im
       Wert von 900.000 Euro und 100.000 Euro von Dritten geschenkt bekommt, muss
       gar keine Steuer zahlen. Davon würde auch der Kläger in Karlsruhe
       profitieren. Für Betriebserb:innen plant die SPD einen Freibetrag von 5
       Millionen Euro. Der Haken ist, dass das Steueraufkommen zunächst sinken
       würde.
       
       Und was will die Union? 
       
       Die hält sich – bis auf Markus Söder – zurück. Der Wirtschaftsflügel, allen
       voran der Parlamentskreis Mittelstand der Unionsfraktion, würde am liebsten
       alles so lassen, wie es ist. Im Arbeitnehmerflügel regt sich aber Kritik.
       Der Vorsitzende der Arbeitnehmergruppe im Bundestag, Stefan Nacke, hat
       gerade einen [6][überraschenden Vorstoß gewagt und fordert eine höhere
       Erbschaftsteuer für Großerben]. Der ehemalige Fraktionsvorsitzende Jens
       Spahn dachte schon mal laut über einen einheitlichen Steuersatz von 10
       Prozent auf Erbschaften nach. Das würde allerdings bedeuten, dass das
       Aufkommen an Erbschaftsteuer sinkt, wie das [7][Deutsche Institut für
       Wirtschaftsforschung im Auftrag der Grünen durchgerechnet hat.]
       
       Wann wird das Bundesverfassungsgericht entscheiden? 
       
       Anfang 2026 hieß es, das Gericht versuche, bis zum Jahresende zu
       entscheiden. Das dürfte aber kaum zu machen sein, weil nun – anders als
       zunächst geplant – das bayerische Verfahren parallel mitberaten und
       entschieden wird. Die Erwartungen sind groß. Beobachter:innen rechnen
       mit einem Urteil zu Beginn des nächsten Jahres.
       
       10 Oct 2026
       
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