# taz.de -- Erbschaftsteuer: Gerechter erben – geht das?
> Das Bundesverfassungsgericht verhandelt über die Erbschaftsteuer. Ist sie
> mit dem Gleichheitsgrundsatz vereinbar? Die wichtigsten Fragen und
> Antworten.
(IMG) Bild: Nicht nur eine Perlenkette, sondern auch ein Unternehmen geerbt?
Das Bundesverfassungsgericht verhandelt Anfang kommender Woche zwei Tage
lang über die Erbschaftsteuer. Worum geht es?
Es geht um zwei verschiedene Prozesse, um zwei Klagen mit unterschiedlicher
Stoßrichtung. Am Montag geht es um eine Klage Bayerns, das die
Erbschaftsteuer tendenziell senken will, jedenfalls für bayerische Erben.
Am Dienstag geht es um einen Erben, der erreichen will, dass
Unternehmenserben höher besteuert werden. Das Bundesverfassungsgericht hat
die beiden Verfahren zeitlich aneinandergerückt, sodass es alle
verfassungsrechtlich anstehenden Fragen zur Erbschaftsteuer zusammen
betrachten kann.
Der Reihe nach. Was will Bayern am Montag konkret erreichen?
Bisher wird die Erbschaftsteuer durch ein Bundesgesetz geregelt. Bayern
will erreichen, dass künftig die Bundesländer mit eigenen Landesgesetzen
die Höhe der Erbschaftsteuer und der Freibeträge regeln. Bayern würde dann
die Erbschaftsteuer senken, und reiche Erblasser würden im Alter nach
Bayern umziehen, damit ihre Erben Steuern sparen. Andere Bundesländer
würden bei dieser Regionalisierung der Erbschaftsteuer also verlieren und
haben deshalb kein Interesse, die Erbschaftsteuer selbst zu regeln.
Verfassungsrechtlich argumentiert Bayern in seinem Normenkontrollantrag:
Das Bundesgesetz zur Erbschaftsteuer sei nichtig, weil kein Bundesgesetz
„erforderlich“ sei.
Damit wird Bayern aber kaum durchkommen. Erst 2014 hat das
Bundesverfassungsgericht die konkurrierende Gesetzgebungskompetenz des
Bundes für die Erbschaftsteuer bestätigt. Sicherheitshalber klagt Bayern
auch noch auf eine Erhöhung der Freibeträge im Bundesgesetz. Die
Freibeträge von 500.000 Euro für Ehegatt:innen und 400.000 Euro für
Kinder seien schon seit 2009 nicht mehr erhöht worden. Das ist allerdings
eher ein politisches und kein rechtliches Argument. Aus dem Grundgesetz
kann wohl keine rechtliche Pflicht konstruiert werden, Steuerfreibeträge
regelmäßig zu erhöhen.
Und worum geht es im zweiten Prozess am Dienstag?
Obwohl hier nur ein einzelner Bürger klagt, ist das wohl der brisantere
Prozess. Der Kläger hatte von seiner Tante ein Wertpapierdepot und
Grundvermögen im Wert von rund 250.000 Euro geerbt. Er findet es ungerecht,
dass er hierauf rund 47.000 Euro Erbschaftsteuer zahlen muss, während die
Erben großer Betriebsvermögen von der Erbschaftsteuer weitgehend verschont
werden und im Schnitt nur rund 2,5 Prozent Steuern zahlen. Der Kläger sieht
darin eine Verletzung von Artikel 3 Grundgesetz, dem Anspruch auf
Gleichbehandlung, und hat Verfassungsbeschwerde erhoben.
Das Bundesverfassungsgericht hat doch schon 2014 die Verschonung von
Unternehmenserben gerügt. Was ist nun neu?
Das Bundesverfassungsgericht hat 2014 grundsätzlich durchaus akzeptiert,
dass Unternehmenserben von der Erbschaftsteuer verschont werden dürfen –
wenn dies dem Schutz von Arbeitsplätzen dient. Ein Unternehmen soll nicht
in Schwierigkeiten kommen, weil der Erbe Erbschaftsteuer zahlen muss.
Solange der Gesetzgeber dieses Konzept verfolgt, müsse er die
Steuerverschonung künftig aber zielgenauer umsetzen.
Für große Vermögen forderte das Gericht eine Verschonungsbedarfsprüfung,
die eigentlich verhindern soll, dass Großerben gar keine Steuern zahlen.
Wenn sie nämlich ausreichend Privatvermögen haben, müssen sie die Hälfte
davon einsetzen, um ihre Steuerschuld zu begleichen. Dieses Urteil hat der
Bundestag 2016 umgesetzt. Dabei hat er aber die Erbschaftsteuer für
Unternehmenserben – etwa [1][auf Druck des Verbands Die
Familienunternehmer] – erneut so geregelt, dass Unternehmenserben nur ganz
selten Erbschaftsteuer zahlen, weil selbst Milliardäre sich so arm rechnen
können, dass ihnen die Steuer erlassen wird.
Das Bundesverfassungsgericht muss nun also prüfen, ob die Vorgaben des
Gerichts von 2014 richtig umgesetzt wurden und ob die Vorgaben vielleicht
nicht streng genug waren. Karlsruhe könnte auch verlangen, dass die
Behauptung, Erbschaftsteuern würden Unternehmen gefährden, erst mal
empirisch belegt wird. Großzügige Stundungsregeln, die eine Verteilung der
Steuerschuld auf viele Jahre ermöglichen, könnten schließlich auch genügen.
Der Wirtschaft geht’s nicht gut – wenn Unternehmenserb:innen nun auch
noch saftige Erbschaftsteuern zahlen müssen, dann gefährdet das doch viele
Existenzen und Arbeitsplätze, oder?
Absolut. Zumindest behauptet das die Stiftung Familienunternehmen, die aber
vor allem von Großunternehmen wie der Würth-Gruppe, Bertelsmann oder der
Schwarz-Gruppe, zu der Lidl und Kaufland gehören, gefördert wird. Wenn die
Erbschaftsteuer von 30 Prozent künftig aus dem Betriebsvermögen gezahlt
werden müsste, dann würde die Hälfte der Unternehmen in eine kritische
Finanzlage kommen, behauptet etwa Stiftungsvorstand Rainer Kirchdörfer und
stützt sich dabei auf Berechnungen aus dem eigenen Haus. Doch erstens zahlt
kaum eine Erbin tatsächlich 30 Prozent Erbschaftsteuer – dazu gibt es zu
viele Möglichkeiten der Steuergestaltung –, und zweitens müsste diese auch
nicht auf einen Schlag gezahlt werden.
Die meisten Befürworter einer Reform fordern, dass die Steuerschuld über
einen langen Zeitraum gestreckt werden kann. Dazu [2][zählen unter anderem
die Wirtschaftsweisen] – bis auf eine – aber auch der [3][Bundesverband
mittelständische Wirtschaft (BVMW]). Der immerhin rund 30.000
Mitgliedsunternehmen zählende Verband plädiert dafür, dass die geltenden
Verschonungsregelungen gestrichen werden. Stattdessen soll für die
Übertragung von Betriebsvermögen ein Steuerfreibetrag von 5 Millionen Euro
eingeführt werden, kleine und mittlere Unternehmen würden also ent- und
große Unternehmen stärker belastet.
Um welche Größenordnungen geht es da eigentlich?
Dem Deutschem Institut für Wirtschaftsforschung zufolge wurde von 2009 bis
2024 mehr als eine halbe Billion Euro Unternehmensvermögen (510 Milliarden)
steuerfrei übertragen – der größte Teil (443 Milliarden) durch Schenkungen.
Infolge der bereits erwähnten Verschonungsbedarfsprüfung verzichtete der
Staat allein im vergangenen Jahr auf Steuereinnahmen von 3,7 Milliarden
Euro.
Nach Recherchen des Netzwerks Steuergerechtigkeit profitierten davon 34
Großerben, die insgesamt rund 12 Milliarden Euro erbten. Dennoch ist das
Aufkommen aus der Erbschaftsteuer insgesamt gestiegen, 2025 waren es 21,5
Milliarden Euro. Maßgeblich dafür war auch das Erbe des
Knorr-Bremse-Gründers Hans-Herrmann Thiele, der verstarb, bevor seine
Familienstiftung zur Steuervermeidung registriert war. Die Erben mussten 4
Milliarden Euro Erbschaftsteuer zahlen – [4][dem Unternehmen geht es
dennoch gut.]
Und was macht der Staat mit den Einnahmen?
Die Erbschaftsteuer ist eine Ländersteuer, das heißt, das Geld fließt
unmittelbar in die Haushalte der Bundesländer. Allerdings gibt es deutliche
Unterschiede zwischen Ost und West. 95 Prozent der steuerlich
berücksichtigten Vermögensübertragungen und damit auch der Steuereinnahmen
entfallen laut Statistischem Bundesamt auf die westlichen Bundesländer. Von
den 21 Milliarden Euro Erbschaftsteuer kassierten die westlichen
Bundesländer zusammen 20 Milliarden Euro Steuereinnahmen, die ostdeutschen
Länder und Berlin mussten sich mit 1 Milliarde Euro begnügen. Allerdings
wird ein Teil davon über den Länderfinanzausgleich umverteilt.
Welche Pläne verfolgt die schwarz-rote Koalition in Berlin?
Die SPD will vor allem Großerb:innen stärker in die Pflicht nehmen und
hat zu Jahresbeginn [5][schon mal ein Konzept vorgelegt]. Die Ausnahmen für
sehr große Vermögen sollen gestrichen werden. Wer aber Omas Häuschen im
Wert von 900.000 Euro und 100.000 Euro von Dritten geschenkt bekommt, muss
gar keine Steuer zahlen. Davon würde auch der Kläger in Karlsruhe
profitieren. Für Betriebserb:innen plant die SPD einen Freibetrag von 5
Millionen Euro. Der Haken ist, dass das Steueraufkommen zunächst sinken
würde.
Und was will die Union?
Die hält sich – bis auf Markus Söder – zurück. Der Wirtschaftsflügel, allen
voran der Parlamentskreis Mittelstand der Unionsfraktion, würde am liebsten
alles so lassen, wie es ist. Im Arbeitnehmerflügel regt sich aber Kritik.
Der Vorsitzende der Arbeitnehmergruppe im Bundestag, Stefan Nacke, hat
gerade einen [6][überraschenden Vorstoß gewagt und fordert eine höhere
Erbschaftsteuer für Großerben]. Der ehemalige Fraktionsvorsitzende Jens
Spahn dachte schon mal laut über einen einheitlichen Steuersatz von 10
Prozent auf Erbschaften nach. Das würde allerdings bedeuten, dass das
Aufkommen an Erbschaftsteuer sinkt, wie das [7][Deutsche Institut für
Wirtschaftsforschung im Auftrag der Grünen durchgerechnet hat.]
Wann wird das Bundesverfassungsgericht entscheiden?
Anfang 2026 hieß es, das Gericht versuche, bis zum Jahresende zu
entscheiden. Das dürfte aber kaum zu machen sein, weil nun – anders als
zunächst geplant – das bayerische Verfahren parallel mitberaten und
entschieden wird. Die Erwartungen sind groß. Beobachter:innen rechnen
mit einem Urteil zu Beginn des nächsten Jahres.
10 Oct 2026
## LINKS
(DIR) [1] /Umverteilung-von-Vermoegen/!6147293
(DIR) [2] https://www.sachverstaendigenrat-wirtschaft.de/jahresgutachten-2025-pressemitteilung/kapitel-5.html
(DIR) [3] https://www.bvmw.de/de/baden-wuerttemberg/unternehmertum/news/news-aufruf-zur-verantwortung
(DIR) [4] https://www.ad-hoc-news.de/boerse/news/vorboerse/knorr-bremse-stellt-wachstumsstrategie-vor-aktie-vorboerslich-bei-99-75-euro/70262525
(DIR) [5] https://www.spdfraktion.de/presse/statements/wir-wollen-erbschaftsteuer-gerechter
(DIR) [6] https://stefan-nacke.nrw/2026/10/07/leistung-muss-mehr-zaehlen-als-herkunft/
(DIR) [7] /Gutachten-zur-Erbschaftsteuer/!6127719
## AUTOREN
(DIR) Christian Rath
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