# taz.de -- Diskutieren zwei Lobbyisten…: „Geht es in Deutschland gerecht zu?“
       
       > Rainer Kirchdörfer ist Vorstand der Stiftung Familienunternehmen und
       > Politik, Kevin Kühnert arbeitet für die Bürgerbewegung Finanzwende. Ein
       > taz-Streitgespräch.
       
 (IMG) Bild: Im Vergleich ist Deutschland im Mittelfeld, meint Rainer Kirchdörfer. Es ging schon mal deutlich gerechter zu, sagt Kevin Kühnert
       
       taz: Herr Kirchdörfer, Herr Kühnert, geht es in Deutschland gerecht zu? 
       
       Rainer Kirchdörfer: Ja, das ist meine Meinung. Wir haben dazu auch viele
       Umfragen und einen wissenschaftlichen Ländervergleich gemacht. Von sechs
       Gerechtigkeitsdimensionen, die wir untersucht haben, nimmt Deutschland
       unter 34 Ländern Platz 10 ein.
       
       Kevin Kühnert: Es ging schon deutlich gerechter in Deutschland zu, als das
       heute der Fall ist. Beispielsweise wenn wir auf das Thema
       Vermögensverteilung gucken. Das war die Schere schon mal weiter
       geschlossen, als sie es heute ist.
       
       taz: Auf einer Skala von 1 ganz ungerecht bis 10 ganz gerecht: Wo steht
       Deutschland? 
       
       Kirchdörfer: 8.
       
       Kühnert. Ich würde eine 5 vergeben, Tendenz sinkend.
       
       taz: [1][Johannes von Baumbach] ist laut Forbes-Ranking der zweitjüngste
       Milliardär der Welt. Sein Vermögen wird auf 5,6 Milliarden Euro geschätzt.
       Seine Leistung: Erbe. Finden Sie es gerecht, dass jemand nur durch Geburt
       so reich werden kann? 
       
       Kühnert: Es geht auf jeden Fall weit über das hinaus, was man als Fürsorge
       für die nächste Generation bezeichnen würde, also ein Haus oder eine
       Wohnung weiterzugeben und gern auch noch ein bisschen Geld obendrauf. Bei
       Milliardenbeträgen reden wir über etwas anderes: Hier werden gigantische
       Vermögen in der Familie weitergegeben. Entscheidend ist also die Blutlinie
       und nicht die Frage, ob der Erbe das auch gut bewirtschaftet, die
       Produktivität mehrt und den Standort voranbringt. Insofern meine ich, es
       ist nicht sehr gerecht und volkswirtschaftlich fragwürdig.
       
       Kirchdörfer: Zunächst einmal steht das Erbrecht in unserer Verfassung. Die
       Frage der Gerechtigkeit wird hier auch eindimensional auf Vermögen
       konzentriert, und es wird ein Einzelfall herausgegriffen. Mit Einzelfällen
       kann man immer irgendwie Emotionen wecken. Die richtige Frage ist, ob es
       unsere Gesellschaft insgesamt gerechter machen würde, wenn dieser junge
       Mann keine Milliarden geerbt hätte.
       
       taz: Es ist ein Einzelfall, der symptomatisch ist: Wenige Superreiche, die
       obersten 1 Prozent, besitzen 30 Prozent des gesamtgesellschaftlichen
       Vermögens, während die ärmere Hälfte der Gesellschaft nur 2,4 Prozent
       besitzt. 
       
       Kirchdörfer: Diese Zahlen sind nicht vollständig, es kommt auf die
       Definition von Vermögen an.
       
       taz: Wir beziehen uns auf einen [2][Bericht der Bundesbank]. 
       
       Kirchdörfer: Wenn wir Rentenansprüche mitrechnen, kommen wir auch nach dem
       Bericht der Bundesbank auf ganz andere Zahlen. Dann ist Deutschland mit
       seiner Vermögensverteilung im guten Mittelfeld. Ich frage mal, was ist denn
       aus Ihrer Sicht eine gute Vermögensverteilung?
       
       taz: Die Frage geben wir gern an Herrn Kühnert weiter. 
       
       Kühnert: Man kann sich anschauen, ob eine Entwicklung in Richtung von mehr
       Gerechtigkeit oder in Richtung von mehr Ungerechtigkeit führt. Bei
       Finanzwende haben wir hingeschaut und sehen einen Armutsnachteil. Das
       mittlere Nettovermögen liegt in Deutschland bei etwa 30.000 Euro, da ist
       der Pkw schon mit eingerechnet. Diese kleinen Vermögenswerte in der unteren
       Gesellschaftshälfte verlieren sukzessive an Wert. Dort aber, wo schon viel
       Geld ist, muss nicht viel getan werden, damit der Haufen größer wird. Die
       Chancen der nachfolgenden Generationen unterscheiden sich dementsprechend.
       Wer ohne familiäres Startkapital durchs Leben geht, kommt selbst mit großer
       Anstrengung kaum voran. Deutschland war vor Jahrzehnten besser darin, den
       Aufstieg über Arbeit zu organisieren.
       
       Kirchdörfer: Wir dürfen doch nicht nur über die Frage der
       Vermögensverteilung sprechen. Wir müssen sämtliche Dimensionen der
       Gerechtigkeit sehen, wie es auch die UN tut: Regelgerechtigkeit,
       Chancengerechtigkeit, Generationengerechtigkeit, Bedürfnisgerechtigkeit und
       so weiter. Wir dürfen Gerechtigkeit auch nicht mit Gleichheit verwechseln.
       In unserer sozialen Markwirtschaft ist, wie in allen älteren Demokratien
       des Westens, Ungleichheit systematisch angelegt, und das ist gut so.
       Schweden etwa hat eine sehr ungleiche Verteilung, aber ein sehr gut
       funktionierendes Sozialsystem.
       
       taz: In Schweden gibt es weder Erbschafts- noch Vermögensteuer. 
       
       Kirchdörfer: Amerika ist noch ungleicher in der Vermögensverteilung als
       Schweden, hat aber eine deutlich höhere Erbschaftsteuer als Deutschland.
       Aber was ich im Kern sagen will: Alle westlichen Demokratien, die über
       viele Jahre hinweg große Familienbetriebe aufgebaut haben, haben naturgemäß
       eine höhere Ungleichverteilung. Deshalb ist die Frage, wie viel besitzt das
       letzte Prozent der Gesellschaft, für die Grundfrage von Gerechtigkeit nicht
       relevant. Ich selbst komme aus einfachen Verhältnissen und bin ein Kind des
       zweiten Bildungswegs. Ich habe Industriekaufmann gelernt, als
       Schweißergehilfe und als Kraftfahrer gejobbt und damit mein späteres
       Studium finanziert. Mich hat noch kein Milliardär daran gehindert,
       erfolgreich zu sein. Eine Diskussion, die Reich und Arm gegeneinander
       ausspielt, ist falsch. Wir müssen uns darüber unterhalten, wie wir als
       Gesellschaft insgesamt mehr Wohlstand für alle schaffen können. Im Übrigen
       entgehen dem Staat durch die erbschaftsteuerliche Verschonung der
       Betriebsvermögen 8 Milliarden Euro pro Jahr, das sind pro Kopf etwa 100
       Euro pro Jahr. Die richtige Frage ist meines Erachtens, welchen Schaden wir
       anrichten würden, wenn wir die betrieblich gebundenen Vermögen nicht mehr
       oder nicht mehr in der heutigen Form begünstigen und welchen Nutzen wir
       dann damit verbinden, dass wir pro Kopf 100 Euro umverteilen.
       
       Kühnert: Ich möchte zunächst mal auf den Begriff „naturgemäß“ eingehen. In
       einer demokratisch verfassten Gesellschaft ist eine Vermögensentwicklung
       nie naturgemäß. Wir haben Steuerungsinstrumente, um darauf Einfluss zu
       nehmen, unsere Steuern nämlich. Und ich widerspreche Ihrer Aussage, ein
       Milliardär hindert niemanden daran, erfolgreich zu sein. Doch, die
       Gesamtheit der Milliardäre in Deutschland und ihre politisch gewährten
       steuerlichen Sonderrechte hindern unsere Gesellschaft daran, mehr
       Gestaltungsspielräume zu haben. Denn die 8 Milliarden, von denen Sie gerade
       gesprochen haben, erlassen wir den Reichsten seit mehr als zehn Jahren. Die
       summieren sich mittlerweile auf 100 Milliarden Euro. Und die fehlen für
       Investitionen in Verkehr oder Bildung. Das sind vergebene Chancen.
       
       taz: In Deutschland wird Vermögen nicht besteuert, es sei denn als Erbe.
       Diese Steuer wurde zuletzt 2016 reformiert. Seitdem gibt es die sogenannte
       Verschonungsbedarfsprüfung. Sie ermöglicht, Betriebsvermögen von über 26
       Millionen Euro nach Prüfung steuerfrei zu vererben, wenn die Steuer nicht
       aus dem Privatvermögen bezahlt werden kann. Welche Folgen hatte das? 
       
       Kirchdörfer: Diese Reform hat die Erbschaftsteuer verschärft.
       
       Kühnert: Aber nur auf dem Papier.
       
       Kirchdörfer: Nein, tatsächlich. Vorher wurden alle Betriebsvermögen unter
       bestimmten Bedingungen verschont, nämlich, wenn der Betrieb fortgeführt und
       die Mitarbeiter nicht entlassen werden. Seitdem werden Betriebsvermögen ab
       26 Millionen Euro nur unter den zusätzlichen Bedingungen der
       Verschonungsbedarfsprüfung verschont.
       
       Kühnert: Ihr Verband hat maßgeblich dafür gesorgt, dass diese Verschärfung
       in der Anwendung nicht zur Geltung kam.
       
       Kirchdörfer: Ach, das ist doch alles heiße Luft.
       
       Kühnert: Dann stimmt es also nicht, dass Vertreter der Stiftung
       Familienunternehmen 2016 beim bayerischen Ministerpräsidenten waren?
       
       Kirchdörfer: Reden wir jetzt über die Verschonungsbedarfsprüfung oder über
       den politischen Prozess?
       
       Kühnert: Das ist nicht voneinander zu trennen.
       
       Kirchdörfer: Dann sollten wir konkret werden und über die verschiedenen
       Zeiträume sprechen. Bis 2009 hatten wir ein Erbschaftsteuersystem, das
       Betriebsvermögen und Grundstücke sehr günstig bewertet hat, das restliche
       Vermögen, zum Beispiel auch Wertpapiervermögen, aber nach seinem
       Verkehrswert. Das Bundesverfassungsgericht hat diese Bewertung moniert, und
       die damalige Große Koalition hat daraufhin eine Bewertung auch des
       Betriebsvermögens zum Verkehrswert eingeführt und zum Schutz der
       Arbeitsplätze in Betrieben eine Begünstigungsmöglichkeit von
       Betriebsvermögen. Die ermöglichte es, Betriebsvermögen unter bestimmten
       Bedingungen bis zu 100 Prozent steuerfrei weiterzugeben. Dann hat das
       Verfassungsgericht 2014 gefordert, für große Betriebsvermögen eine
       Verschonungsbedarfsprüfung einzuführen.
       
       Kühnert: Aber jetzt sagen Sie doch mal, mit welchem Ziel hat Karlsruhe das
       gefordert?
       
       Kirchdörfer: Der Punkt war, dass es damals keine ausreichende Begründung im
       Gesetz dafür gab, warum Großunternehmen ohne Prüfung eines
       Verschonungsbedarfs genauso verschont werden sollen wie kleine und mittlere
       Unternehmen. Dagegen hat unsere Stiftung nicht opponiert. Es ging im
       politischen Prozess vielmehr um die Frage, wie man diese notwendige
       Verschonungsbedarfsprüfung in der Praxis ausgestaltet. Und in diesem
       Zusammenhang hat ein ehemaliger Kollege von mir auch mit Herrn Seehofer
       gesprochen, aber wie viele alle anderen Organisationen auch mit vielen
       anderen Politikern jeglicher Couleur.
       
       taz: Mit dem Ziel, dass die Unternehmen so wenig Steuern wie möglich
       zahlen, oder? 
       
       Kirchdörfer: Nein.
       
       Kühnert: Sie wollen jetzt nicht erzählen, dass Sie sich treuhänderisch für
       eine möglichst effiziente Vollziehung der Steuerpraxis eingesetzt haben?
       
       Kirchdörfer: Doch, es ging um eine praxistaugliche
       Verschonungsbedarfsprüfung. Für diese würden wir uns auch heute einsetzen.
       
       taz: Herr Kühnert, Finanzwende setzt sich dafür ein, Ausnahmen für
       Betriebsvermögen zu streichen. Welche genau? 
       
       Kühnert: Konkret geht es um die Verschonungsbedarfsprüfung, wie sie im
       Moment funktioniert. Wer Unternehmen oder Anteile daran im Wert von über 26
       Millionen erbt, soll grundsätzlich Erbschaftsteuer zahlen. Ich möchte auch
       darauf hinweisen, dass nicht das Unternehmen, sondern der Erbe besteuert
       wird. Die Steuerschuld kann dann über Jahre gestreckt werden, so dass
       niemand gezwungen wäre, deswegen Unternehmensanteile zu verkaufen.
       
       taz: Die Gefahr, dass ein Unternehmen in Schieflage gerät, weil die Erben
       die Steuer nicht aufbringen können, sehen Sie nicht? 
       
       Kühnert: In der Praxis gibt es kein Beispiel, bei dem die Erbschaftsteuer
       dazu geführt hat, dass Unternehmensanteile verkauft oder Mitarbeiter
       entlassen werden mussten. Man kann zur Not auch einen Kredit aufnehmen. Wer
       ein Unternehmen aufbaut oder übernimmt, nimmt dafür ja in der Regel auch
       einen Kredit auf, der dann über Jahre abbezahlt wird. Aber mal ehrlich, wer
       Unternehmensanteile im Wert von 100 Millionen erbt, ist ja kein
       Tellerwäscher, sondern fast immer Angehöriger einer Familie, die schon über
       ein üppiges Bestandsvermögen verfügt.
       
       Kirchdörfer: Wenn wir Betriebsvermögen nicht mehr von der Erbschaftsteuer
       befreien würden, wäre jeder Betrieb steuerpflichtig, sogar die Bäckerei an
       der Ecke.
       
       Kühnert: Strohmann-Argument! Es hat niemand gefordert, dass jegliche
       Begünstigung von Betriebsvermögen wegfällt, das wäre ja irre.
       
       Kirchdörfer: Dann sind wir uns ja in diesem Punkt einig.
       
       Kühnert: Nein. Für 90 Prozent der Betriebe ist Erbschaftsteuer kein Thema.
       Aber Ihr Verband und andere haben es geschafft, dass sehr vermögende
       Menschen Möglichkeiten finden, die nicht betrieblich gebundenen Teile des
       Vermögens in den Betrieb zu verschieben. Und das wollen wir ändern. Wir
       wollen keine Sonderbegünstigungen für Milliardäre.
       
       taz: Wie viel würde eine Abschaffung allein der Verschonungsbedarfsprüfung
       bringen? 
       
       Kühnert: Wie gesagt, zuletzt sind 8 bis 10 Milliarden Euro pro Jahr
       angefallen. Das ist die größte Subvention, die das deutsche Steuerrecht
       gewährt.
       
       Kirchdörfer: In den 8 Milliarden steckt die gesamte Begünstigung für
       Betriebsvermögen, und das sind auch kleine und mittlere Betriebsvermögen.
       
       Kühnert: Wir wollen den offenkundigsten Irrsinn beenden. Das sind Fälle, in
       denen jemand beispielsweise einen milliardenschweren Unternehmensanteil
       erbt, der schon Multimillionär ist und [3][der heute trotzdem vor den
       Fiskus treten und sich als arme Kirchenmaus verkleiden kann].
       
       taz: Die Erben der Firma Knorr-Bremse mussten 2025 schätzungsweise 4
       Milliarden Euro zahlen, weil der Firmenpatriarch keine Zeit mehr für eine
       steuerschonende Lösung hatte. Der Firma geht es trotzdem sehr gut. Sieht
       man daran nicht, wie groß das Potenzial ist, wenn man Lücken schließt? 
       
       Kirchdörfer: Sie wollen über Einzelfälle sprechen. Ich dachte, wir sprechen
       über die Erbschaftsteuer. Das ist einer von ganz wenigen Fällen. Das
       Problem entsteht bei mittleren und großen Familienunternehmen doch dann,
       wenn die Erbschaftsteuer als private Schuld bei einem Gesellschafter
       landet, der die Erbschaftsteuer auf das Betriebsvermögen aus dem
       Privatvermögen nicht bezahlen kann, die Ausschüttungen aus der Firma für
       die Erbschaftsteuern nicht ausreichen und er seine Anteile auch nicht
       verkaufen darf. Wenn jemand ein Unternehmen für 5 Milliarden erbt und
       darauf 30 Prozent Erbschaftsteuer schuldet, also 1,5 Milliarden, dann
       haftet er persönlich für diese Schuld. Selbst wenn sie gestundet wird, muss
       er sie zuzüglich Zinsen 20 Jahre lang abtragen, auch wenn es dem
       Unternehmen später schlechter geht oder es insolvent wird. Ganz abgesehen
       davon, dass man eine Steuer, von der man von vornherein weiß, dass man sie
       stunden muss, gar nicht erheben sollte.
       
       taz: Was befürchten Sie? 
       
       Kirchdörfer: Wenn die Erbschaftsteuer so verändert wird, dass die
       Begünstigung von Betriebsvermögen für mittlere und große Unternehmen
       wegfällt …
       
       taz: Was niemand hier fordert … 
       
       Kirchdörfer: Doch, das ist der Vorschlag der SPD, diese möchte
       Betriebsvermögen nur noch bis 5 Millionen Euro von der Steuer verschonen.
       Davon wären über 80.000 Betriebe betroffen.
       
       taz: Was würde passieren? 
       
       Kirchdörfer: Dann würde die Investitionsneigung stark zurückgehen und
       deutsche Unternehmen würden im internationalen Wettbewerb deutlich
       zurückfallen. Die Unternehmensnachfolge auf die nächste Generation würde
       unheimlich erschwert, auch weil viele nicht bereit sind, sich privat für
       Jahrzehnte hoch zu verschulden. Und wir würden erleben, dass viele
       Unternehmer ins Ausland abwandern oder Unternehmen verkauft werden. Auch
       würden deutsche Familienunternehmen künftig verstärkt in den Händen
       ausländischer Gesellschaften, Staatsfonds oder Pensionsfonds landen, die
       zudem keinen Cent Erbschaftsteuer hierzulande zahlen müssten.
       
       Kühnert: Wegen einer Veränderung in der Erbschaftsteuer, die – wie Sie
       selbst sagen – maximal 1 Prozent des gesamten deutschen Steueraufkommens
       ausmacht, würde sich die Eigentümerstruktur in Deutschland komplett ändern?
       Für wie schlecht aufgestellt halten Sie eigentlich Unternehmen, dass Sie
       denken, wegen so einer marginalen Veränderung werfen alle hin?
       
       Kirchdörfer: Ja, das glaube ich. Denn gerade die Erbschaftsteuer als Steuer
       auf die Substanz des Eigentums rückt psychologisch stark in die Nähe der
       Enteignung.
       
       Kühnert: Aber die Erbschaftsteuer ist keine Enteignung.
       
       taz: Aktuell beschäftigt sich das Bundesverfassungsgericht wieder mit der
       Erbschaftsteuer und den Verschonungsregeln. Ein Urteil wird dieses Jahr
       erwartet. Was erwarten Sie?
       
       Kirchdörfer: Da der Bundesfinanzhof und das Finanzgericht die gegenwärtige
       Erbschaftsteuer für verfassungsgemäß halten, erwarte ich, dass Karlsruhe
       die derzeitige Verschonung von Betriebsvermögen in vollem Umfang bestätigt
       oder nur Kleinigkeiten aufgreift.
       
       Kühnert: Ich gehe nicht davon aus, dass Karlsruhe sagt: So wie es ist, kann
       es bleiben. Ich vermute, es wird festgestellt, dass der Gesetzgeber das
       Urteil aus 2014 in der Umsetzung missinterpretiert hat. Aber der
       Gesetzgeber braucht eigentlich gar keine Hausaufgaben aus Karlsruhe,
       sondern darf ganz unabhängig davon zur Tat schreiten.
       
       taz: Was sollte der Gesetzgeber also jetzt tun? Auch vor dem Hintergrund
       der geopolitischen Lage, der Wirtschaftskrise und der bröckelnden
       Infrastruktur? 
       
       Kühnert: Wir bei Finanzwende befassen uns nicht mit der Erbschaftsteuer,
       weil wir mehr Steuereinnahmen fordern. Wir monieren eine ungerechte
       Lastenverteilung innerhalb des Systems Erbschaftsteuer und wissen dabei
       viele Menschen hinter uns.
       
       taz: Eine Vermögensteuer fordern Sie nicht, Herr Kühnert? 
       
       Kühnert: Finanzwende arbeitet derzeit nicht zu diesem Thema.
       
       taz: Und was erwarten Sie vom Gesetzgeber, Herr Kirchdörfer? 
       
       Kirchdörfer: Die Koalition sollte zunächst das Thema Erbschaftsteuer
       beiseite lassen und sich auf andere Dinge konzentrieren. Wir sollten die
       Rahmenbedingungen für die Wirtschaft verbessern und auch an eine Reduktion
       der Subventionen denken, die als Finanzhilfen des Bundes in Höhe von 150
       Milliarden gewährt werden, von welchen 110 Milliarden aber nur wenig oder
       nicht ökonomisch begründet sind.
       
       taz: Aber viele Menschen empfinden die Erbschaftsteuer als ungerecht. Was
       sagen Sie denen? 
       
       Kirchdörfer: Denen sage ich: Bitte greift keine Einzelfälle heraus, sondern
       überlegt, was es mit unseren Familienunternehmen in der Wirtschaft macht,
       wenn man die Begünstigung von Betriebsvermögen streicht. Wir würden
       insgesamt weniger Wohlstand haben, wenn wir Betriebsvermögen ebenso wie
       Privatvermögen besteuern und die Erben großer Betriebsvermögen dafür
       bestrafen, dass sie nicht nur kleine, sondern große Familienunternehmen in
       Deutschland betreiben.
       
       taz: Ist es eine Strafe, wenn Unternehmenserben Steuern zahlen müssen? 
       
       Kirchdörfer: Nein, denn sie bezahlen ja heute schon hohe Steuern. Es ist
       aber nicht sinnvoll, an einem Einzelfall zu zeigen, dass das ganze
       Erbschaftsteuersystem falsch ist. Wenn wir das Erbschaftsteuersystem wegen
       eines Einzelfalls insgesamt ändern würden, hätten wir weniger Wohlstand,
       und am Ende würden alle bestraft.
       
       Kühnert: So viele Milliardäre gibt es nun mal nicht. Und aufgrund des
       Steuergeheimnisses können wir ja nur über Einzelfälle diskutieren, die
       zufällig öffentlich werden.
       
       taz: Wie ist das bei der Stiftung Familienunternehmen und Politik. Wieso
       weiß man so wenig über die Menschen, die dahinter stehen?
       
       Kirchdörfer: Es ist eine Stiftung, die weder Mitglieder noch
       Gesellschafter, sondern nur Förderer hat. Auch Greenpeace oder andere
       Organisationen veröffentlichen nicht jeden Spender.
       
       taz: Und warum gibt es keine Liste der Spender?
       
       Kirchdörfer: Die dürfen wir nicht veröffentlichen aus Datenschutzgründen.
       
       Kühnert: Und wie viele Spender haben Sie?
       
       Kirchdörfer: Im letzten Jahr hatten wir mehr als 600 Förderer. Alle unsere
       Förderer, die im Kuratorium sind, und dies sind über 50, veröffentlichen
       wir auf unserer Homepage.
       
       Kühnert: Im Verhältnis zur Gesamtzahl der Unternehmen in Deutschland sehr
       wenige. Verbände, die deutlich mehr Mitglieder haben, wie der Bundesverband
       Mittelständische Wirtschaft (BVMW) setzen sich dafür ein, dass die
       Sonderverschonung besonders großer Erbschaften geändert wird.
       
       Kirchdörfer: Ich bin mir sicher, das ist falsch, aber machen Sie bitte
       einen Faktencheck.
       
       Kühnert: Sie irren sich. Ich zitiere: “[4][Der BVMW fordert, dass die
       geltenden Verschonungsregelungen gestrichen werden] und stattdessen für die
       Übertragung von Betriebsvermögen ein Steuerfreibetrag von fünf Millionen
       Euro eingeführt wird. Jenseits der Freibeträge sollte eine – im Härtefall
       auf zwanzig Jahre verteilbare – Steuerbelastung eintreten, sodass der
       Grundsatz, dass höheres Vermögen auch höher belastet wird, gewahrt bleibt.“
       
       Kirchdörfer: Uns geht es um Familienunternehmen insgesamt, auch um die
       klein- und mittelständischen. Wir setzen uns für das Familienunternehmertum
       in seiner ganzen Vielfalt ein.
       
       taz: Die Koalition plant eine Einkommensteuerreform, die SPD will den
       Reichensteuersatz anheben. Wie fänden Sie das? 
       
       Kirchdörfer: Ich wäre dagegen.
       
       Kühnert: Ich hätte persönlich nichts dagegen. Aber an der
       Vermögensverteilung würde es nichts ändern.
       
       25 Apr 2026
       
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       Die einen erben, andere nicht. Das ist ungerecht und daran ist nur schwer
       etwas zu ändern. Aber wie wäre es, Erbschaften als Einkommen zu besteuern?
       
 (DIR) Umverteilung von Vermögen: Schrecklich nette Familien
       
       Obwohl vom Verfassungsgericht angemahnt, verhinderte die Lobby der
       Familienunternehmen 2016 eine echte Erbschaftsteuerreform. Wie sieht das
       heute aus?
       
 (DIR) Reform der Erbschaftsteuer: Wer reich ist, kann sich arm rechnen
       
       Das Bundesverfassungsgericht urteilt wohl 2026, ob die aktuelle
       Erbschaftsteuer verfassungskonform ist. Doch was wird da eigentlich
       beklagt?