# taz.de -- Erbschaftsteuer vor Gericht: Karlsruhe prüft den Erbenrabatt
> Normale Erbschaften werden besteuert, Unternehmensvermögen oft verschont.
> Ist das gerecht? Darüber verhandelte das Bundesverfassungsgericht.
(IMG) Bild: Große Betriebsvermögen bleiben bei der Erbschaftsteuer meist verschont, während Privatleute mehr aus der Schatulle holen müssen
Bei der Besteuerung von Unternehmenserben wird sich wohl weniger ändern,
als viele erwarten. Das deutete sich bei der Verhandlung des
[1][Bundesverfassungsgerichts] am Dienstag an.
Im Mittelpunkt steht die Frage, ob Unternehmenserben bei der
Erbschaftsteuer weitgehend verschont bleiben dürfen, um Arbeitsplätze zu
sichern. Seit 2009 gibt es dafür die sogenannte Regelverschonung: Wer das
Unternehmen mindestens fünf Jahre weiterführt und die Lohnsumme stabil
hält, zahlt auf 85 Prozent des geerbten Vermögens keine Erbschaftsteuer.
Diese Regelverschonung hat das Bundesverfassungsgericht schon 2014
grundsätzlich gebilligt. Nur bei großen Unternehmenserbfällen mit mehr als
26 Millionen Euro Wert pro Person wurde dieser Automatismus damals
beanstandet. Hier soll individuell geprüft werden, ob die Erb:innen nicht
doch zahlen können, ohne den Erfolg des Unternehmens zu gefährden.
Der Bundestag setzte diese Vorgabe 2016 um und führte die
„Verschonungsbedarfsprüfung“ ein. Danach bleibt ein Großunternehmenserbe
steuerfrei, wenn er die Steuer nicht aus seinem Privatvermögen begleichen
kann. Diese Regelung hat jedoch dazu geführt, dass Großunternehmenserben im
Schnitt nur 2,5 Prozent Erbschaftsteuer zahlen statt der gesetzlich
vorgesehenen 30 Prozent. In der Praxis nutzen sie dabei drei Tricks: Sie
rechnen sich mit Hilfe von Anwälten und Steuerberatern am Stichtag „arm“,
setzen Kinder oder Jugendliche als Erben ein, die kaum Vermögen besitzen,
oder übertragen das Erbe auf Familienstiftungen ohne weitere Mittel.
## Zwanzig Expert:innen kamen zu Wort
Gegen diese Praxis hat Heinrich Fischwasser Verfassungsbeschwerde
eingelegt. Der ehemalige Bankmanager, der sich bei [2][Transparency
International] engagiert, erbte von seiner Tante ein Wertpapierdepot und
Grundvermögen im Wert von 250.000 Euro. Darauf musste er rund 47.000 Euro
Erbschaftsteuer zahlen, etwa 20 Prozent. Er empfindet es als ungerecht,
dass Erben großer Betriebsvermögen hingegen weitgehend verschont bleiben.
Fischwasser sieht darin einen Verstoß gegen Artikel 3 des Grundgesetzes,
der Gleichbehandlung garantiert.
In der mündlichen Verhandlung kritisierte Fischwasser, dass die
Verschonungsregeln nicht nur Erben zugutekommen, die den Betrieb
weiterführen, sondern auch solchen, die lediglich Aktien halten und
Dividenden kassieren. „Hier wird nicht das Unternehmen geschützt, sondern
das Vermögen des Erben“, bemängelte er. Er forderte, dass Unternehmenserben
mindestens 10 Prozent Steuer auf ihr Erbe zahlen.
Das Bundesverfassungsgericht muss nun entscheiden, ob die
Ungleichbehandlung von Firmenerben und sonstigen Erben sachlich
gerechtfertigt ist. Hierzu hörten die Richter:innen rund zwanzig
Expert:innen. Monika Wünnemann vom Bundesverband der Deutschen Industrie
(BDI) warnte: „Jeder Euro, der aus dem Unternehmen genommen wird, um die
Erbschaftsteuer zu bezahlen, reduziert die Investitionskraft des
Unternehmens und gefährdet dadurch Arbeitsplätze“. Andere
Wirtschaftsverbände argumentierten ähnlich.
Katja Rietzler von der gewerkschaftsnahen Hans-Böckler-Stiftung bezweifelte
die Notwendigkeit von Verschonungsregeln grundsätzlich. „Vor deren
Einführung ist auch kein Unternehmen wegen der Erbschaftsteuer in die
Bredouille geraten.“ Es sei ausreichend, wenn die Steuerschuld über mehrere
Jahre gestundet werden kann. Julia Jirmann vom Netzwerk Steuergerechtigkeit
schlug vor, dass Unternehmenserben nur besteuert werden, wenn das
Unternehmen Gewinne macht.
Vermutlich wird das Gericht dem Bundestag überlassen, wie er das Problem
löst. Ein Urteil wird erst in einigen Monaten verkündet. Das gilt auch für
das zweite Verfahren, über das Karlsruhe am Montag verhandelte. [3][Bayern
wollte eine Regionalisierung der Erbschaftsteuer durchsetzen, wird aber
wohl scheitern.]
13 Oct 2026
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## AUTOREN
(DIR) Christian Rath
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