# taz.de -- Erbschaftsteuer vor Gericht: Karlsruhe prüft den Erbenrabatt
       
       > Normale Erbschaften werden besteuert, Unternehmensvermögen oft verschont.
       > Ist das gerecht? Darüber verhandelte das Bundesverfassungsgericht.
       
 (IMG) Bild: Große Betriebsvermögen bleiben bei der Erbschaftsteuer meist verschont, während Privatleute mehr aus der Schatulle holen müssen
       
       Bei der Besteuerung von Unternehmenserben wird sich wohl weniger ändern,
       als viele erwarten. Das deutete sich bei der Verhandlung des
       [1][Bundesverfassungsgerichts] am Dienstag an.
       
       Im Mittelpunkt steht die Frage, ob Unternehmenserben bei der
       Erbschaftsteuer weitgehend verschont bleiben dürfen, um Arbeitsplätze zu
       sichern. Seit 2009 gibt es dafür die sogenannte Regelverschonung: Wer das
       Unternehmen mindestens fünf Jahre weiterführt und die Lohnsumme stabil
       hält, zahlt auf 85 Prozent des geerbten Vermögens keine Erbschaftsteuer.
       
       Diese Regelverschonung hat das Bundesverfassungsgericht schon 2014
       grundsätzlich gebilligt. Nur bei großen Unternehmenserbfällen mit mehr als
       26 Millionen Euro Wert pro Person wurde dieser Automatismus damals
       beanstandet. Hier soll individuell geprüft werden, ob die Erb:innen nicht
       doch zahlen können, ohne den Erfolg des Unternehmens zu gefährden.
       
       Der Bundestag setzte diese Vorgabe 2016 um und führte die
       „Verschonungsbedarfsprüfung“ ein. Danach bleibt ein Großunternehmenserbe
       steuerfrei, wenn er die Steuer nicht aus seinem Privatvermögen begleichen
       kann. Diese Regelung hat jedoch dazu geführt, dass Großunternehmenserben im
       Schnitt nur 2,5 Prozent Erbschaftsteuer zahlen statt der gesetzlich
       vorgesehenen 30 Prozent. In der Praxis nutzen sie dabei drei Tricks: Sie
       rechnen sich mit Hilfe von Anwälten und Steuerberatern am Stichtag „arm“,
       setzen Kinder oder Jugendliche als Erben ein, die kaum Vermögen besitzen,
       oder übertragen das Erbe auf Familienstiftungen ohne weitere Mittel.
       
       ## Zwanzig Expert:innen kamen zu Wort
       
       Gegen diese Praxis hat Heinrich Fischwasser Verfassungsbeschwerde
       eingelegt. Der ehemalige Bankmanager, der sich bei [2][Transparency
       International] engagiert, erbte von seiner Tante ein Wertpapierdepot und
       Grundvermögen im Wert von 250.000 Euro. Darauf musste er rund 47.000 Euro
       Erbschaftsteuer zahlen, etwa 20 Prozent. Er empfindet es als ungerecht,
       dass Erben großer Betriebsvermögen hingegen weitgehend verschont bleiben.
       Fischwasser sieht darin einen Verstoß gegen Artikel 3 des Grundgesetzes,
       der Gleichbehandlung garantiert.
       
       In der mündlichen Verhandlung kritisierte Fischwasser, dass die
       Verschonungsregeln nicht nur Erben zugutekommen, die den Betrieb
       weiterführen, sondern auch solchen, die lediglich Aktien halten und
       Dividenden kassieren. „Hier wird nicht das Unternehmen geschützt, sondern
       das Vermögen des Erben“, bemängelte er. Er forderte, dass Unternehmenserben
       mindestens 10 Prozent Steuer auf ihr Erbe zahlen.
       
       Das Bundesverfassungsgericht muss nun entscheiden, ob die
       Ungleichbehandlung von Firmenerben und sonstigen Erben sachlich
       gerechtfertigt ist. Hierzu hörten die Richter:innen rund zwanzig
       Expert:innen. Monika Wünnemann vom Bundesverband der Deutschen Industrie
       (BDI) warnte: „Jeder Euro, der aus dem Unternehmen genommen wird, um die
       Erbschaftsteuer zu bezahlen, reduziert die Investitionskraft des
       Unternehmens und gefährdet dadurch Arbeitsplätze“. Andere
       Wirtschaftsverbände argumentierten ähnlich.
       
       Katja Rietzler von der gewerkschaftsnahen Hans-Böckler-Stiftung bezweifelte
       die Notwendigkeit von Verschonungsregeln grundsätzlich. „Vor deren
       Einführung ist auch kein Unternehmen wegen der Erbschaftsteuer in die
       Bredouille geraten.“ Es sei ausreichend, wenn die Steuerschuld über mehrere
       Jahre gestundet werden kann. Julia Jirmann vom Netzwerk Steuergerechtigkeit
       schlug vor, dass Unternehmenserben nur besteuert werden, wenn das
       Unternehmen Gewinne macht.
       
       Vermutlich wird das Gericht dem Bundestag überlassen, wie er das Problem
       löst. Ein Urteil wird erst in einigen Monaten verkündet. Das gilt auch für
       das zweite Verfahren, über das Karlsruhe am Montag verhandelte. [3][Bayern
       wollte eine Regionalisierung der Erbschaftsteuer durchsetzen, wird aber
       wohl scheitern.]
       
       13 Oct 2026
       
       ## LINKS
       
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 (DIR) Christian Rath
       
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