# taz.de -- Streit um Steuergerechtigkeit: Mehr Erbschaftsteuer, aber auch mehr Ausnahmen
> Die Einnahmen des Staates durch Erbschaften wuchsen 2025 um 60 Prozent.
> Wer eine Firma erbt, kommt aber oft erstaunlich günstig weg.
(IMG) Bild: Es geht beim Thema Erben in Deutschland immer noch ungerecht zu, auch wenn die Einnahmen gestiegen sind
Der deutliche Anstieg der Einnahmen aus der [1][Erbschaftsteuer] beflügelt
die [2][Debatte über die Gerechtigkeit] dieser Abgabe. Obwohl die
Finanzämter 2025 rund 21 Milliarden Euro kassierten, gewährten sie auch
erstaunliche Ausnahmen für FirmenerbInnen. „Länder wie Frankreich oder
Großbritannien ziehen Erben deutlich stärker zur Finanzierung des
Gemeinwohls heran“, sagte Sebastian Dullien, der Chef des
gewerkschaftsnahen Instituts für Makroökonomie.
Um rund 60 Prozent wuchsen im vergangenen Jahr die Staatseinnahmen aus der
Erbschaft- und Schenkungsteuer, teilte das Statistische Bundesamt mit. 2024
hatten sie noch bei rund 13 Milliarden Euro gelegen. Auch in den Jahren
davor war ein Zuwachs zu beobachten. Als wichtigsten Grund für den Anstieg
2025 nannte das Amt die höhere Zahl der Übertragung großer Vermögen über 20
Millionen Euro.
Die Einnahmen gehen hoch, weil auch die steuerpflichtig vererbten Summen
zunehmen. Diese lagen 2025 bei 141 Milliarden Euro (plus 23 Prozent). Die
tatsächlichen Erbschaften sind allerdings viel umfangreicher.
Wirtschaftsinstitute schätzen sie auf 400 Milliarden Euro pro Jahr. Genaue
Zahlen existieren nicht, weil die meisten Übertragungen durch
Steuerfreibeträge geschützt sind.
Einige Details kennen die Fachleute dennoch: Die höheren Einnahmen 2025
„beruhen unter anderem auf vermehrten Vermögensübertragungen von
Betriebsvermögen in Höhe von 25,6 Milliarden Euro“, schreibt das Bundesamt.
## Firmenerbschaften werden kaum besteuert
Andererseits gewähren die Finanzämter dabei erstaunliche Ausnahmen. In 34
Fällen sehr großer Firmen-Übertragungen im Gesamtwert von rund 12
Milliarden Euro verzichteten sie auf 3,7 Milliarden von 3,95 Milliarden
Euro eigentlich fälliger Steuer. Unter dem Strich zahlten die Nachkommen
der alten BesitzerInnen nur rund 250 Millionen Euro Steuer, zwei Prozent
der vererbten Werte.
Das basiert auf einer Regelung im Erbschaftsteuergesetz, die aus der
Regierungszeit von CDU-Bundeskanzlerin Angela Merkel stammt. Unter anderem
die Ministerpräsidenten Horst Seehofer (CSU, Bayern) und Winfried
Kretschmann (Grüne, Baden-Württemberg) hatten damals großzügige
Verschonungsregeln für FirmenerbInnen durchgesetzt. Über diese wird das
Bundesverfassungsgericht allerdings am 13. Oktober erneut verhandeln.
Dass es nicht weitergehen könne wie bisher, erklärten am Mittwoch
zahlreiche Organisationen, darunter Sozialverbände, Gewerkschaften, Attac,
das Forum Ökologisch-Soziale Marktwirtschaft, Finanzwende und das Netzwerk
Steuergerechtigkeit. Sie beklagten, dass reiche ErbInnen von Unternehmen
„faktisch kaum Erbschaftsteuer“ zahlten, wodurch die ohnehin [3][bestehende
Ungleichheit] der Vermögen weiter zunehme. Als Konsequenz plädierten sie
dafür, die Steuerregeln zu verschärfen und bestimmte Ausnahmen
abzuschaffen.
Diese Debatte ist inzwischen auch auf der Ebene der Parteien angekommen.
Die SPD hat ein Konzept vorgelegt, um die steuerfreie Weitergabe
beispielsweise von Eigentumswohnungen zu erleichtern, große Erbschaften
aber stärker zu besteuern. Die Grünen fordern Ähnliches. Die CDU ist
demgegenüber zurückhaltend, vertritt eher die Interessen der
mittelständischen und großen Firmen. Für weniger Erbschaftsteuer plädiert
die CSU, während die AfD sie komplett abschaffen will.
26 Aug 2026
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