# taz.de -- Streit um Steuergerechtigkeit: Mehr Erbschaftsteuer, aber auch mehr Ausnahmen
       
       > Die Einnahmen des Staates durch Erbschaften wuchsen 2025 um 60 Prozent.
       > Wer eine Firma erbt, kommt aber oft erstaunlich günstig weg.
       
 (IMG) Bild: Es geht beim Thema Erben in Deutschland immer noch ungerecht zu, auch wenn die Einnahmen gestiegen sind
       
       Der deutliche Anstieg der Einnahmen aus der [1][Erbschaftsteuer] beflügelt
       die [2][Debatte über die Gerechtigkeit] dieser Abgabe. Obwohl die
       Finanzämter 2025 rund 21 Milliarden Euro kassierten, gewährten sie auch
       erstaunliche Ausnahmen für FirmenerbInnen. „Länder wie Frankreich oder
       Großbritannien ziehen Erben deutlich stärker zur Finanzierung des
       Gemeinwohls heran“, sagte Sebastian Dullien, der Chef des
       gewerkschaftsnahen Instituts für Makroökonomie.
       
       Um rund 60 Prozent wuchsen im vergangenen Jahr die Staatseinnahmen aus der
       Erbschaft- und Schenkungsteuer, teilte das Statistische Bundesamt mit. 2024
       hatten sie noch bei rund 13 Milliarden Euro gelegen. Auch in den Jahren
       davor war ein Zuwachs zu beobachten. Als wichtigsten Grund für den Anstieg
       2025 nannte das Amt die höhere Zahl der Übertragung großer Vermögen über 20
       Millionen Euro.
       
       Die Einnahmen gehen hoch, weil auch die steuerpflichtig vererbten Summen
       zunehmen. Diese lagen 2025 bei 141 Milliarden Euro (plus 23 Prozent). Die
       tatsächlichen Erbschaften sind allerdings viel umfangreicher.
       Wirtschaftsinstitute schätzen sie auf 400 Milliarden Euro pro Jahr. Genaue
       Zahlen existieren nicht, weil die meisten Übertragungen durch
       Steuerfreibeträge geschützt sind.
       
       Einige Details kennen die Fachleute dennoch: Die höheren Einnahmen 2025
       „beruhen unter anderem auf vermehrten Vermögensübertragungen von
       Betriebsvermögen in Höhe von 25,6 Milliarden Euro“, schreibt das Bundesamt.
       
       ## Firmenerbschaften werden kaum besteuert
       
       Andererseits gewähren die Finanzämter dabei erstaunliche Ausnahmen. In 34
       Fällen sehr großer Firmen-Übertragungen im Gesamtwert von rund 12
       Milliarden Euro verzichteten sie auf 3,7 Milliarden von 3,95 Milliarden
       Euro eigentlich fälliger Steuer. Unter dem Strich zahlten die Nachkommen
       der alten BesitzerInnen nur rund 250 Millionen Euro Steuer, zwei Prozent
       der vererbten Werte.
       
       Das basiert auf einer Regelung im Erbschaftsteuergesetz, die aus der
       Regierungszeit von CDU-Bundeskanzlerin Angela Merkel stammt. Unter anderem
       die Ministerpräsidenten Horst Seehofer (CSU, Bayern) und Winfried
       Kretschmann (Grüne, Baden-Württemberg) hatten damals großzügige
       Verschonungsregeln für FirmenerbInnen durchgesetzt. Über diese wird das
       Bundesverfassungsgericht allerdings am 13. Oktober erneut verhandeln.
       
       Dass es nicht weitergehen könne wie bisher, erklärten am Mittwoch
       zahlreiche Organisationen, darunter Sozialverbände, Gewerkschaften, Attac,
       das Forum Ökologisch-Soziale Marktwirtschaft, Finanzwende und das Netzwerk
       Steuergerechtigkeit. Sie beklagten, dass reiche ErbInnen von Unternehmen
       „faktisch kaum Erbschaftsteuer“ zahlten, wodurch die ohnehin [3][bestehende
       Ungleichheit] der Vermögen weiter zunehme. Als Konsequenz plädierten sie
       dafür, die Steuerregeln zu verschärfen und bestimmte Ausnahmen
       abzuschaffen.
       
       Diese Debatte ist inzwischen auch auf der Ebene der Parteien angekommen.
       Die SPD hat ein Konzept vorgelegt, um die steuerfreie Weitergabe
       beispielsweise von Eigentumswohnungen zu erleichtern, große Erbschaften
       aber stärker zu besteuern. Die Grünen fordern Ähnliches. Die CDU ist
       demgegenüber zurückhaltend, vertritt eher die Interessen der
       mittelständischen und großen Firmen. Für weniger Erbschaftsteuer plädiert
       die CSU, während die AfD sie komplett abschaffen will.
       
       26 Aug 2026
       
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