# taz.de -- Umverteilung von Vermögen: Schrecklich nette Familien
       
       > Obwohl vom Verfassungsgericht angemahnt, verhinderte die Lobby der
       > Familienunternehmen 2016 eine echte Erbschaftsteuerreform. Wie sieht das
       > heute aus?
       
 (IMG) Bild: „Finden Sie das gerecht?“
       
       Als Christian von Stetten am 29. September 2016 im Bundestag ans Rednerpult
       tritt, ist er alarmiert und zufrieden zugleich. „Wenn in Zukunft
       Familienunternehmen bei der Preiskalkulation einen Erbschaftsteueraufschlag
       berücksichtigen müssten, würde dies deren Wettbewerbsfähigkeit massiv
       verschlechtern“, ruft der Berichterstatter der Union. Aber gottlob: „Ich
       bin froh, dass das verhindert worden ist.“
       
       Seit 2009 können Firmenerbschaften komplett von der Steuer befreit werden.
       2014 beanstandete das Bundesverfassungsgericht diese Privilegierung von
       Betriebsvermögen. Der höchstrichterliche Auftrag an die damalige Große
       Koalition aus Union und SPD war es, das Gesetz zu reformieren. Doch an
       jenem Donnerstag 2016 verabschiedete der Bundestag eine Reform, die dazu
       führte, dass multimillionenschwere Firmen weiterhin praktisch steuerfrei
       übergeben werden können.
       
       Heute nennen Sozialdemokraten wie Carsten Sieling dieses Ergebnis eine
       „Verschlimmbesserung“. Sieling verhandelte damals als Bürgermeister Bremens
       für die Bundesländer mit. Er erlebte, wie die Reform durch Lobbyarbeit und
       Erpressung weichgespült wurde. Die gesellschaftliche Stimmung drehe sich
       heute zwar, sagt Sieling. Er erwarte aber wieder heftigen Gegenwind, wenn
       es darum gehe, die Erbschaftsteuer gerechter zu machen: „Mein Optimismus
       gegenüber schnellen Lösungen ist eher gering.“
       
       Vermögen ist in kaum einem anderen europäischen Land so ungleich verteilt
       wie in Deutschland. Während die ärmere Hälfte der Gesellschaft kaum etwas
       hat, besitzt [1][das obere Prozent ein Drittel vom Gesamtvermögen].
       Umverteilung hat in den letzten Jahrzehnten von unten nach oben
       stattgefunden, und das liegt auch an der ungerechten Besteuerung von
       Erbschaften.
       
       ## „Finden Sie das gerecht?“
       
       Schätzungsweise 300 bis 400 Milliarden Euro werden in Deutschland jährlich
       verschenkt oder vererbt, der Großteil wird steuerlich nicht erfasst. Im
       Jahr 2024 kassierte der Staat gerade mal 13,3 Milliarden Euro aus
       Erbschaften und Schenkungen.
       
       Ausgerechnet auf große Vermögen fällt fast keine Steuer an, was daran
       liegt, dass diese in der Regel als Betriebsvermögen gebunden sind. Erbt
       jemand eine Wohnung im Wert von 1 Million Euro, werden oberhalb des
       Freibetrags 30 Prozent Erbschaftsteuer fällig. Erbt jemand ein
       Wohnungsunternehmen mit 30 Wohnungen im Wert von 30 Millionen Euro, muss
       man mit einem guten Steuerberater gar nichts zahlen.
       
       Auf [2][Unternehmenssteuerrecht spezialisierte Anwälte wie Christoph Juhn
       erklären in Servicevideos], „wie große Vermögen komplett ohne Erbschaft-
       und Schenkungsteuer übertragen werden können“ – mit der
       Verschonungsbedarfsprüfung nämlich –, und fragen am Ende selbst: „Finden
       Sie das gerecht?“
       
       Die Verschonungsbedarfsprüfung gibt es seit der genannten Reform von 2016,
       sie gilt für große Vermögen ab 26 Millionen Euro. Wer nachweisen kann, zum
       Zeitpunkt der Übertragung kein privates Kapital zu haben, um die
       Steuerschuld zu begleichen, dem wird sie erlassen.
       
       ## Zwei Haltungen in der Union
       
       45 Personen nahmen 2024 diese Prüfung in Anspruch. Wie [3][das Netzwerk
       Steuergerechtigkeit zeigt], erbten sie Unternehmensanteile im Wert von
       durchschnittlich 260 Millionen Euro und gaben davon lediglich 1,5 Prozent
       in Form von Steuern ab. Durch diese und andere Ausnahmen entgehen
       Deutschland jährlich 8,8 Milliarden Euro, laut [4][Bundesregierung] die
       größte staatliche Steuersubvention.
       
       Aktuell prüft das Bundesverfassungsgericht erneut Ausnahmen für
       Betriebsvermögen, speziell die Verschonungsbedarfsprüfung. Selbst
       Unternehmer:innen und deren Lobbyist:innen glauben nicht, dass sie
       wirklich verfassungsmäßig ist.
       
       2025 bezeichnete der Fraktionsvorsitzende der Union im Bundestag, Jens
       Spahn, die Vermögensverteilung in Deutschland als Problem und zeigte sich
       offen für eine wirkliche Reform der Erbschaftsteuer. Die Stimmung in der
       CDU sei zweigeteilt, heißt es aus der Fraktion, die eine Hälfte teile
       Spahns Auffassung, die andere Hälfte wolle, dass sich nichts ändert.
       
       Die SPD hat in der zweiten Januarwoche schon mal vorgelegt. Ihr Konzept
       sieht vor, dass jede Firmenerbin für 5 Millionen Euro steuerfrei erben
       kann. Alle sonstigen Ausnahmen, auch die Verschonungsbedarfsprüfung, sollen
       gestrichen werden. [5][Die Reaktion der Union:] Geht gar nicht!
       Leistungsfeindlich! Gefährlich für die Wirtschaft! Sozialismus!
       Klassenkampf! Spahn selbst wies das „Gesprächsangebot“ der SPD zurück:
       Falscher Zeitpunkt, falsches Signal.
       
       ## SPD-Konzept „am Abend beerdigt“
       
       Lediglich der Vorsitzende des CDU-Arbeitnehmerflügels, Dennis Radtke,
       fordert seine Partei über den [6][Tagesspiegel] auf, „nicht immer nur beim
       Bürgergeld, sondern auch mal an anderer Stelle nach Gerechtigkeitslücken zu
       suchen“. Beim Thema Erbschaften verschenke der Staat wissentlich und
       willentlich Milliarden. Doch die Parteispitze will wenige Wochen vor der
       Landtagswahl in Baden-Württemberg keine Steuerdebatte.
       
       Der SDPler Norbert Walter-Borjans, der 2016 als Vorsitzender der
       Finanzministerkonferenz die Erbschaftsteuerreform mitverhandelte, sagt: „Es
       begann damals genauso wie heute.“ Kaum wolle man die größten Erbschaften –
       wie von Karlsruhe verlangt – einbeziehen, „gehen die auf die Barrikaden“.
       Mit „die“ meint er die hochvermögenden Familienunternehmer:innen
       und ihre Vertreter:innen im Bundestag.
       
       Etwa den Parlamentskreis Mittelstand (PKM), die größte Abgeordnetengruppe
       der Unionsfraktion. Christian von Stetten, der damals wie heute als
       PKM-Vorsitzender spricht und den Wirtschaftsausschuss des Bundestags
       leitet, will eine Besteuerung von Betriebsvermögen unbedingt verhindern.
       Zum SPD-Konzept sagt von Stetten: „Am Vormittag wurde das vorher nicht
       abgestimmte Konzept von der SPD vorgestellt, am Nachmittag haben wir es
       diskutiert und am Abend beerdigt.“ Von Stetten darf sich Freiherr nennen,
       ein Titel, auf den er im Gespräch im italienischen Restaurant neben dem
       Brandenburger Tor aber keinen Wert legt. Er bestellt Pizza und Cola und
       redet wie ein bodenständiger Geschäftsmann.
       
       Von Stettens Lebenslauf auf der Bundestagswebsite zeigt eine lange Liste
       von Funktionen in Unternehmen und von Beteiligungen an ihnen: von
       Immobilien bis zum Bürgerenergiepark. Man kann sagen, dass er auch im
       eigenen Interesse spricht, wenn er sich für Unternehmenserb:innen
       einsetzt.
       
       ## „Knüppelharte Lobbyarbeit“
       
       Der Adelsspross ist aber auch stellvertretender Bürgermeister von
       Künzelsau, dem Hauptsitz der Würth-Gruppe. Firmenpatriarch Reinhold Würth,
       der den einstigen Schraubengroßhandel 1954 von seinem Vater erbte, ist
       [7][laut <i>Business Insider</i> mit einem Vermögen von über 33 Milliarden
       Euro der drittreichste Mann Deutschlands]. Im [8][Durchschnitt besitzen die
       Deutschen 163.000 Euro], Würth besitzt 200.000-mal so viel.
       
       Von Stetten sieht darin kein Problem. „Es ist besser, wir haben diese
       großen Familienunternehmen bei uns in Baden-Württemberg, als wenn sie an
       die Chinesen oder eine amerikanische Aktiengesellschaft verkauft werden.“
       Der Familienunternehmer, das betonte er auch [9][schon 2016 im Bundestag],
       sei längst nicht bloß Arbeitgeber, „sondern er kümmert sich auch um das
       Soziale und die privaten Probleme“. Da schimmert ein feudales Verständnis
       durch, das dann doch zum Stammbaum passt.
       
       Seine Aufgabe sieht von Stetten damals wie heute darin, „die besonderen
       Bedürfnisse der großen deutschen Familienunternehmen“ zu berücksichtigen.
       So betonte er schon 2016, dass er viele Briefe der betreffenden
       Unternehmer:innen bekomme, „die jetzt auf die katastrophalen Folgen
       hinweisen, die eintreten, wenn wir im Gesetzgebungsverfahren einen Fehler
       machen. Deswegen ist das kein verbotener Lobbyismus.“
       
       Von „knüppelharter Lobbyarbeit“ der Familienunternehmen spricht Norbert
       Walter-Borjans. „Da wurden Betriebsräte vor den Karren gespannt, die
       wunschgemäß sagten: Wenn eine Erbschaftsteuer kommt, sind unsere
       Arbeitsplätze weg.“
       
       ## Das Märchen vom Steuerruin
       
       Dass Firmenerben den Betrieb aufgeben oder verkaufen müssen, um die Steuer
       zu bezahlen, ist ein häufig ins Feld geführtes Argument. Die SPD hat in
       ihrem Konzept schon mal präventiv jeder Firmenerb:in den Freibetrag von
       5 Millionen Euro eingeräumt und will die restliche Steuerschuld auf 20
       Jahre strecken.
       
       Dabei dürfte die Erzählung von den Firmenerb:innen, die abwandern oder
       verkaufen, ein Märchen sein. Als CDU-Finanzminister Wolfgang Schäuble 2015
       einen Gesetzentwurf zur verfassungskonformen Besteuerung von Erbschaften
       vorlegte, malten die Wirtschaftsverbände ein Horrorszenario an die Wand:
       Firmenpleiten und der Verlust von Arbeitsplätzen seien unausweichlich.
       [10][Als sich die taz damals auf die Suche] nach Mittelständler:innen
       machte, die die Erbschaftsteuer in den Ruin getrieben hätte, endete die
       Recherche im Nichts.
       
       Im Bundestag wurde das Gesetz seinerzeit mit den Stimmen der SPD
       beschlossen. Aber die SPD-regierten Länder und das von der Linkspartei
       geführte Thüringen stimmten im Bundesrat nicht zu, das Gesetz ging in den
       Vermittlungsausschuss.
       
       „Das allein war schon ein Erfolg“, erzählt Sieling, der ehemalige Bremer
       Bürgermeister. „Aber die Union war weiterhin geschlossen gegen schärfere
       Regeln und hat uns im Vermittlungsausschuss erpresst – entweder dieses
       Gesetz, oder die Erbschaftsteuer wird ganz ausgesetzt.“ Das
       Bundesverfassungsgericht hatte eine Frist bis zum Jahresende 2016 gesetzt.
       Sollte bis dahin keine neue Regelung vorliegen, so die Befürchtung, würde
       die Steuer, deren Erträge an die Länder gehen, ganz wegfallen.
       
       ## Krisenzeiten sind Zeiten für höhere Steuern
       
       Walter-Borjans, damals Finanzminister in Nordrhein-Westfalen, sagt: „Das
       war die Drohkulisse, aber dass es tatsächlich so kommt, war gar nicht
       ausgemacht.“ Mit einigen Amtskollegen war er der Meinung, man solle es
       drauf ankommen lassen. „Weil das Verfassungsgericht ohne eine Einigung
       nicht die Steuer insgesamt, sondern die kritisierten Privilegien für
       Größterbschaften streichen würde. Damit konnten wir uns aber nicht
       durchsetzen.“ Auch nicht gegen den damaligen Ersten Bürgermeister Hamburgs,
       Parteikollege Olaf Scholz.
       
       Im Oktober 2016 stimmten die SPD-Länder dem Gesetz samt
       Verschonungsbedarfsprüfung dann doch zu, wider besseres Wissen. „Die
       hemmungslose Art, mit der die Lücken genutzt und alles zu Betriebsvermögen
       erklärt wurde, was nicht niet- und nagelfest war“, sagt Walter-Borjans,
       „hat dafür gesorgt, dass die Steuer jetzt erst recht nicht
       verfassungskonform ist.“
       
       Falls Karlsruhe die Erbschaftsteuer also erneut beanstandet, muss der
       Gesetzgeber wieder ran. Auf das Urteil warten und dann mal schauen, heißt
       es in der Union. Christian von Stetten sagt: „Wenn eine Reform kommt, dann
       darf sie die deutschen Familienunternehmen nicht gegenüber
       Aktiengesellschaften und ausländischen Konzernen benachteiligen.“ Auch eine
       Flat Tax, eine Regionalisierung oder Abschaffung würden dann diskutiert.
       Szenarien, die [11][weniger oder gar keine Steuereinnahmen] bedeuten
       würden.
       
       Doch die Geschichte zeigt: Höhere Steuern auf Vermögen wurden immer in
       Krisenzeiten erhoben. Und es waren dann Konservative, die sie durchsetzten.
       
       24 Jan 2026
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] /Gutachten-zur-Erbschaftsteuer/!6127719
 (DIR) [2] https://www.facebook.com/juhnsteuerberater/videos/verschonungsbedarfspr%C3%BCfung-28a-erbstg-keine-erbschaftsteuer-schenkungsteuer/1710269869810072/
 (DIR) [3] https://www.netzwerk-steuergerechtigkeit.de/erneut-steuererlasse-in-milliardenhoehe-fuer-grosserben/
 (DIR) [4] https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/Broschueren_Bestellservice/30-subventionsbericht.html
 (DIR) [5] /Neues-Steuerkonzept-der-SPD-Lob-von-links-Kritik-von-rechts/!6145246
 (DIR) [6] https://www.tagesspiegel.de/politik/cda-chef-radtke-fordert-umdenken-der-eigenen-partei-der-staat-verschenkt-beim-thema-erbschaften-wissentlich-und-willentlich-milliarden-15144393.html
 (DIR) [7] https://www.businessinsider.de/wirtschaft/finanzen/reinhold-wuerth-rechnung-zeigt-so-reich-der-schrauben-milliardaer-im-vergleich-ist/
 (DIR) [8] https://www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-Umwelt/Einkommen-Konsum-Lebensbedingungen/Vermoegen-Schulden/_inhalt.html
 (DIR) [9] https://dserver.bundestag.de/btp/18/18193.pdf#P.19195
 (DIR) [10] /Diskussion-ueber-Erbschaftsteuer/!5009647
 (DIR) [11] https://www.diw.de/documents/publikationen/73/diw_01.c.985597.de/diwkompakt_2025-208.pdf
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Anna Lehmann
       
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