# taz.de -- Umverteilung von Vermögen: Schrecklich nette Familien
> Obwohl vom Verfassungsgericht angemahnt, verhinderte die Lobby der
> Familienunternehmen 2016 eine echte Erbschaftsteuerreform. Wie sieht das
> heute aus?
(IMG) Bild: „Finden Sie das gerecht?“
Als Christian von Stetten am 29. September 2016 im Bundestag ans Rednerpult
tritt, ist er alarmiert und zufrieden zugleich. „Wenn in Zukunft
Familienunternehmen bei der Preiskalkulation einen Erbschaftsteueraufschlag
berücksichtigen müssten, würde dies deren Wettbewerbsfähigkeit massiv
verschlechtern“, ruft der Berichterstatter der Union. Aber gottlob: „Ich
bin froh, dass das verhindert worden ist.“
Seit 2009 können Firmenerbschaften komplett von der Steuer befreit werden.
2014 beanstandete das Bundesverfassungsgericht diese Privilegierung von
Betriebsvermögen. Der höchstrichterliche Auftrag an die damalige Große
Koalition aus Union und SPD war es, das Gesetz zu reformieren. Doch an
jenem Donnerstag 2016 verabschiedete der Bundestag eine Reform, die dazu
führte, dass multimillionenschwere Firmen weiterhin praktisch steuerfrei
übergeben werden können.
Heute nennen Sozialdemokraten wie Carsten Sieling dieses Ergebnis eine
„Verschlimmbesserung“. Sieling verhandelte damals als Bürgermeister Bremens
für die Bundesländer mit. Er erlebte, wie die Reform durch Lobbyarbeit und
Erpressung weichgespült wurde. Die gesellschaftliche Stimmung drehe sich
heute zwar, sagt Sieling. Er erwarte aber wieder heftigen Gegenwind, wenn
es darum gehe, die Erbschaftsteuer gerechter zu machen: „Mein Optimismus
gegenüber schnellen Lösungen ist eher gering.“
Vermögen ist in kaum einem anderen europäischen Land so ungleich verteilt
wie in Deutschland. Während die ärmere Hälfte der Gesellschaft kaum etwas
hat, besitzt [1][das obere Prozent ein Drittel vom Gesamtvermögen].
Umverteilung hat in den letzten Jahrzehnten von unten nach oben
stattgefunden, und das liegt auch an der ungerechten Besteuerung von
Erbschaften.
## „Finden Sie das gerecht?“
Schätzungsweise 300 bis 400 Milliarden Euro werden in Deutschland jährlich
verschenkt oder vererbt, der Großteil wird steuerlich nicht erfasst. Im
Jahr 2024 kassierte der Staat gerade mal 13,3 Milliarden Euro aus
Erbschaften und Schenkungen.
Ausgerechnet auf große Vermögen fällt fast keine Steuer an, was daran
liegt, dass diese in der Regel als Betriebsvermögen gebunden sind. Erbt
jemand eine Wohnung im Wert von 1 Million Euro, werden oberhalb des
Freibetrags 30 Prozent Erbschaftsteuer fällig. Erbt jemand ein
Wohnungsunternehmen mit 30 Wohnungen im Wert von 30 Millionen Euro, muss
man mit einem guten Steuerberater gar nichts zahlen.
Auf [2][Unternehmenssteuerrecht spezialisierte Anwälte wie Christoph Juhn
erklären in Servicevideos], „wie große Vermögen komplett ohne Erbschaft-
und Schenkungsteuer übertragen werden können“ – mit der
Verschonungsbedarfsprüfung nämlich –, und fragen am Ende selbst: „Finden
Sie das gerecht?“
Die Verschonungsbedarfsprüfung gibt es seit der genannten Reform von 2016,
sie gilt für große Vermögen ab 26 Millionen Euro. Wer nachweisen kann, zum
Zeitpunkt der Übertragung kein privates Kapital zu haben, um die
Steuerschuld zu begleichen, dem wird sie erlassen.
## Zwei Haltungen in der Union
45 Personen nahmen 2024 diese Prüfung in Anspruch. Wie [3][das Netzwerk
Steuergerechtigkeit zeigt], erbten sie Unternehmensanteile im Wert von
durchschnittlich 260 Millionen Euro und gaben davon lediglich 1,5 Prozent
in Form von Steuern ab. Durch diese und andere Ausnahmen entgehen
Deutschland jährlich 8,8 Milliarden Euro, laut [4][Bundesregierung] die
größte staatliche Steuersubvention.
Aktuell prüft das Bundesverfassungsgericht erneut Ausnahmen für
Betriebsvermögen, speziell die Verschonungsbedarfsprüfung. Selbst
Unternehmer:innen und deren Lobbyist:innen glauben nicht, dass sie
wirklich verfassungsmäßig ist.
2025 bezeichnete der Fraktionsvorsitzende der Union im Bundestag, Jens
Spahn, die Vermögensverteilung in Deutschland als Problem und zeigte sich
offen für eine wirkliche Reform der Erbschaftsteuer. Die Stimmung in der
CDU sei zweigeteilt, heißt es aus der Fraktion, die eine Hälfte teile
Spahns Auffassung, die andere Hälfte wolle, dass sich nichts ändert.
Die SPD hat in der zweiten Januarwoche schon mal vorgelegt. Ihr Konzept
sieht vor, dass jede Firmenerbin für 5 Millionen Euro steuerfrei erben
kann. Alle sonstigen Ausnahmen, auch die Verschonungsbedarfsprüfung, sollen
gestrichen werden. [5][Die Reaktion der Union:] Geht gar nicht!
Leistungsfeindlich! Gefährlich für die Wirtschaft! Sozialismus!
Klassenkampf! Spahn selbst wies das „Gesprächsangebot“ der SPD zurück:
Falscher Zeitpunkt, falsches Signal.
## SPD-Konzept „am Abend beerdigt“
Lediglich der Vorsitzende des CDU-Arbeitnehmerflügels, Dennis Radtke,
fordert seine Partei über den [6][Tagesspiegel] auf, „nicht immer nur beim
Bürgergeld, sondern auch mal an anderer Stelle nach Gerechtigkeitslücken zu
suchen“. Beim Thema Erbschaften verschenke der Staat wissentlich und
willentlich Milliarden. Doch die Parteispitze will wenige Wochen vor der
Landtagswahl in Baden-Württemberg keine Steuerdebatte.
Der SDPler Norbert Walter-Borjans, der 2016 als Vorsitzender der
Finanzministerkonferenz die Erbschaftsteuerreform mitverhandelte, sagt: „Es
begann damals genauso wie heute.“ Kaum wolle man die größten Erbschaften –
wie von Karlsruhe verlangt – einbeziehen, „gehen die auf die Barrikaden“.
Mit „die“ meint er die hochvermögenden Familienunternehmer:innen
und ihre Vertreter:innen im Bundestag.
Etwa den Parlamentskreis Mittelstand (PKM), die größte Abgeordnetengruppe
der Unionsfraktion. Christian von Stetten, der damals wie heute als
PKM-Vorsitzender spricht und den Wirtschaftsausschuss des Bundestags
leitet, will eine Besteuerung von Betriebsvermögen unbedingt verhindern.
Zum SPD-Konzept sagt von Stetten: „Am Vormittag wurde das vorher nicht
abgestimmte Konzept von der SPD vorgestellt, am Nachmittag haben wir es
diskutiert und am Abend beerdigt.“ Von Stetten darf sich Freiherr nennen,
ein Titel, auf den er im Gespräch im italienischen Restaurant neben dem
Brandenburger Tor aber keinen Wert legt. Er bestellt Pizza und Cola und
redet wie ein bodenständiger Geschäftsmann.
Von Stettens Lebenslauf auf der Bundestagswebsite zeigt eine lange Liste
von Funktionen in Unternehmen und von Beteiligungen an ihnen: von
Immobilien bis zum Bürgerenergiepark. Man kann sagen, dass er auch im
eigenen Interesse spricht, wenn er sich für Unternehmenserb:innen
einsetzt.
## „Knüppelharte Lobbyarbeit“
Der Adelsspross ist aber auch stellvertretender Bürgermeister von
Künzelsau, dem Hauptsitz der Würth-Gruppe. Firmenpatriarch Reinhold Würth,
der den einstigen Schraubengroßhandel 1954 von seinem Vater erbte, ist
[7][laut <i>Business Insider</i> mit einem Vermögen von über 33 Milliarden
Euro der drittreichste Mann Deutschlands]. Im [8][Durchschnitt besitzen die
Deutschen 163.000 Euro], Würth besitzt 200.000-mal so viel.
Von Stetten sieht darin kein Problem. „Es ist besser, wir haben diese
großen Familienunternehmen bei uns in Baden-Württemberg, als wenn sie an
die Chinesen oder eine amerikanische Aktiengesellschaft verkauft werden.“
Der Familienunternehmer, das betonte er auch [9][schon 2016 im Bundestag],
sei längst nicht bloß Arbeitgeber, „sondern er kümmert sich auch um das
Soziale und die privaten Probleme“. Da schimmert ein feudales Verständnis
durch, das dann doch zum Stammbaum passt.
Seine Aufgabe sieht von Stetten damals wie heute darin, „die besonderen
Bedürfnisse der großen deutschen Familienunternehmen“ zu berücksichtigen.
So betonte er schon 2016, dass er viele Briefe der betreffenden
Unternehmer:innen bekomme, „die jetzt auf die katastrophalen Folgen
hinweisen, die eintreten, wenn wir im Gesetzgebungsverfahren einen Fehler
machen. Deswegen ist das kein verbotener Lobbyismus.“
Von „knüppelharter Lobbyarbeit“ der Familienunternehmen spricht Norbert
Walter-Borjans. „Da wurden Betriebsräte vor den Karren gespannt, die
wunschgemäß sagten: Wenn eine Erbschaftsteuer kommt, sind unsere
Arbeitsplätze weg.“
## Das Märchen vom Steuerruin
Dass Firmenerben den Betrieb aufgeben oder verkaufen müssen, um die Steuer
zu bezahlen, ist ein häufig ins Feld geführtes Argument. Die SPD hat in
ihrem Konzept schon mal präventiv jeder Firmenerb:in den Freibetrag von
5 Millionen Euro eingeräumt und will die restliche Steuerschuld auf 20
Jahre strecken.
Dabei dürfte die Erzählung von den Firmenerb:innen, die abwandern oder
verkaufen, ein Märchen sein. Als CDU-Finanzminister Wolfgang Schäuble 2015
einen Gesetzentwurf zur verfassungskonformen Besteuerung von Erbschaften
vorlegte, malten die Wirtschaftsverbände ein Horrorszenario an die Wand:
Firmenpleiten und der Verlust von Arbeitsplätzen seien unausweichlich.
[10][Als sich die taz damals auf die Suche] nach Mittelständler:innen
machte, die die Erbschaftsteuer in den Ruin getrieben hätte, endete die
Recherche im Nichts.
Im Bundestag wurde das Gesetz seinerzeit mit den Stimmen der SPD
beschlossen. Aber die SPD-regierten Länder und das von der Linkspartei
geführte Thüringen stimmten im Bundesrat nicht zu, das Gesetz ging in den
Vermittlungsausschuss.
„Das allein war schon ein Erfolg“, erzählt Sieling, der ehemalige Bremer
Bürgermeister. „Aber die Union war weiterhin geschlossen gegen schärfere
Regeln und hat uns im Vermittlungsausschuss erpresst – entweder dieses
Gesetz, oder die Erbschaftsteuer wird ganz ausgesetzt.“ Das
Bundesverfassungsgericht hatte eine Frist bis zum Jahresende 2016 gesetzt.
Sollte bis dahin keine neue Regelung vorliegen, so die Befürchtung, würde
die Steuer, deren Erträge an die Länder gehen, ganz wegfallen.
## Krisenzeiten sind Zeiten für höhere Steuern
Walter-Borjans, damals Finanzminister in Nordrhein-Westfalen, sagt: „Das
war die Drohkulisse, aber dass es tatsächlich so kommt, war gar nicht
ausgemacht.“ Mit einigen Amtskollegen war er der Meinung, man solle es
drauf ankommen lassen. „Weil das Verfassungsgericht ohne eine Einigung
nicht die Steuer insgesamt, sondern die kritisierten Privilegien für
Größterbschaften streichen würde. Damit konnten wir uns aber nicht
durchsetzen.“ Auch nicht gegen den damaligen Ersten Bürgermeister Hamburgs,
Parteikollege Olaf Scholz.
Im Oktober 2016 stimmten die SPD-Länder dem Gesetz samt
Verschonungsbedarfsprüfung dann doch zu, wider besseres Wissen. „Die
hemmungslose Art, mit der die Lücken genutzt und alles zu Betriebsvermögen
erklärt wurde, was nicht niet- und nagelfest war“, sagt Walter-Borjans,
„hat dafür gesorgt, dass die Steuer jetzt erst recht nicht
verfassungskonform ist.“
Falls Karlsruhe die Erbschaftsteuer also erneut beanstandet, muss der
Gesetzgeber wieder ran. Auf das Urteil warten und dann mal schauen, heißt
es in der Union. Christian von Stetten sagt: „Wenn eine Reform kommt, dann
darf sie die deutschen Familienunternehmen nicht gegenüber
Aktiengesellschaften und ausländischen Konzernen benachteiligen.“ Auch eine
Flat Tax, eine Regionalisierung oder Abschaffung würden dann diskutiert.
Szenarien, die [11][weniger oder gar keine Steuereinnahmen] bedeuten
würden.
Doch die Geschichte zeigt: Höhere Steuern auf Vermögen wurden immer in
Krisenzeiten erhoben. Und es waren dann Konservative, die sie durchsetzten.
24 Jan 2026
## LINKS
(DIR) [1] /Gutachten-zur-Erbschaftsteuer/!6127719
(DIR) [2] https://www.facebook.com/juhnsteuerberater/videos/verschonungsbedarfspr%C3%BCfung-28a-erbstg-keine-erbschaftsteuer-schenkungsteuer/1710269869810072/
(DIR) [3] https://www.netzwerk-steuergerechtigkeit.de/erneut-steuererlasse-in-milliardenhoehe-fuer-grosserben/
(DIR) [4] https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/Broschueren_Bestellservice/30-subventionsbericht.html
(DIR) [5] /Neues-Steuerkonzept-der-SPD-Lob-von-links-Kritik-von-rechts/!6145246
(DIR) [6] https://www.tagesspiegel.de/politik/cda-chef-radtke-fordert-umdenken-der-eigenen-partei-der-staat-verschenkt-beim-thema-erbschaften-wissentlich-und-willentlich-milliarden-15144393.html
(DIR) [7] https://www.businessinsider.de/wirtschaft/finanzen/reinhold-wuerth-rechnung-zeigt-so-reich-der-schrauben-milliardaer-im-vergleich-ist/
(DIR) [8] https://www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-Umwelt/Einkommen-Konsum-Lebensbedingungen/Vermoegen-Schulden/_inhalt.html
(DIR) [9] https://dserver.bundestag.de/btp/18/18193.pdf#P.19195
(DIR) [10] /Diskussion-ueber-Erbschaftsteuer/!5009647
(DIR) [11] https://www.diw.de/documents/publikationen/73/diw_01.c.985597.de/diwkompakt_2025-208.pdf
## AUTOREN
(DIR) Anna Lehmann
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