# taz.de -- Besteuerung von Unternehmenserben: Absurde Bevorzugung
       
       > Weil die Erbschaftsteuer beim Erben großer Unternehmen sehr hoch wäre,
       > werden Erb:innen meist völlig verschont. Die Besserstellung ist nicht
       > vermittelbar.
       
 (IMG) Bild: Wer ein Unternehmen erbt, muss kaum Erbschaftsteuer bezahlen, um das Unternehmen und die Arbeitsplätze nicht zu gefährden
       
       Am liebsten würden Unternehmen gar keine Steuern zahlen. Keine
       Körperschaftsteuer, keine Gewerbesteuer, keine Grundsteuer. Dafür gäbe es
       sicher auch gute volkswirtschaftliche Gründe. Denn wenn das Unternehmen
       Steuern zahlen muss, kann es weniger investieren, verliert deshalb den
       Anschluss und am Ende sind die Arbeitsplätze gefährdet.
       
       Was wie linke Satire klingt, ist bei der Erbschaftsteuer rechtliche
       Realität. [1][Wer ein Unternehmen erbt, muss kaum oder gar keine
       Erbschaftsteuer bezahlen, um das Unternehmen und die Arbeitsplätze nicht zu
       gefährden.] Das ist gesetzlich ausdrücklich so geregelt. [2][Und diese
       Argumentation hat das Bundesverfassungsgericht bereits 2014 gebilligt.]
       Auch nach der mündlichen Verhandlung am gestrigen Dienstag zeichnet sich
       nicht ab, dass das Bundesverfassungsgericht bald anders entscheiden wird.
       
       Warum aber sind Politik und Justiz bei der Erbschaftsteuer so viel
       großzügiger als bei sonstigen Steuern? Es ist die Höhe der Steuer, die den
       Unterschied macht. Wer ein Unternehmen erbt, müsste eigentlich 30 Prozent
       des Wertes als Erbschaftsteuer an den Staat abgeben. Nicht 30 Prozent des
       Gewinns oder des Jahresumsatzes, sondern 30 Prozent des Unternehmenswertes.
       Das ist eine enorme Belastung, auch wenn sie auf zehn Jahre gestreckt
       werden kann. Dass es deshalb für Unternehmenserben Ausnahmen gibt, ist
       nachvollziehbar und kein Skandal.
       
       Die allgemeinen Verschonungsregeln für Unternehmenserben sehen vor, dass
       diese nur etwa 5 Prozent Erbschaftsteuer bezahlen müssen, wenn sie das
       Unternehmen fortführen. Bei Erben großer Unternehmen (mit einem Wert von
       über 26 Millionen Euro) gilt diese Regel jedoch nicht, hier wird
       ausdrücklich geprüft, ob die Erben wirklich nicht zahlen können. [3][Dies
       sollte eigentlich dazu führen, dass Großunternehmenserben mehr
       Erbschaftsteuern zahlen. Unter dem Strich wurde jedoch das Gegenteil
       erreicht, dass sie fast gar keine Steuern mehr zahlen.]
       
       Für diese nochmalige Besserstellung gibt es keinen Grund.
       Großunternehmenserben sollten wenigstens so viel Steuern bezahlen wie
       andere Unternehmenserben auch. Das würde auch den inzwischen weit
       verbreiteten Eindruck korrigieren, dass Firmenerben ganz absurd bevorzugt
       werden.
       
       14 Oct 2026
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] /Erbschaftsteuer-vor-Gericht/!6221399
 (DIR) [2] /Urteil-zur-Erbschaftsteuer/!5025899
 (DIR) [3] /SPD-Generalsekretaer-zu-Reformen/!6220584
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Christian Rath
       
       ## TAGS
       
 (DIR) Reden wir darüber
 (DIR) Einkommen
 (DIR) Wohlstand
 (DIR) Erbschaftsteuer
 (DIR) Steuern
 (DIR) Social-Auswahl
       
       ## ARTIKEL ZUM THEMA
       
 (DIR) Erbschaftsteuer vor Gericht: Karlsruhe prüft den Erbenrabatt
       
       Normale Erbschaften werden besteuert, Unternehmensvermögen oft verschont.
       Ist das gerecht? Darüber verhandelte das Bundesverfassungsgericht.
       
 (DIR) SPD-Generalsekretär zu Reformen: „Milliardenerben machen sich aus dem Staub“
       
       SPD-Generalsekretär Tim Klüssendorf fordert die Union auf, sich einer
       Reform der Erbschaftssteuer zu öffnen. Darüber verhandelt am Montag auch
       Karlsruhe.
       
 (DIR) Erbschaftsteuer: Gerechter erben – geht das?
       
       Das Bundesverfassungsgericht verhandelt über die Erbschaftsteuer. Ist sie
       mit dem Gleichheitsgrundsatz vereinbar? Die wichtigsten Fragen und
       Antworten.