# taz.de -- Gesetzentwurf der Bundesregierung: Geheimdienstkontrolle aus einer Hand
> Bei der Geheimdienstreform will die Regierung den unabhängigen
> Kontrollrat stärken. Er soll Verfassungsschutz und BND „gerichtsähnlich“
> kontrollieren.
(IMG) Bild: Werbung für den BND an der Zentrale in Berlin
Die Bundesregierung will eine Geheimdienstkontrolle aus einer Hand
schaffen. Der bereits bestehende Unabhängige Kontrollrat (UKR) soll deshalb
aufgewertet werden und künftig neben dem Bundesnachrichtendienst (BND) auch
für das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) zuständig sein. Die Reform
der Geheimdienstkontrolle soll am Mittwoch im Bundeskabinett auf den Weg
gebracht werden.
Geheimdienstkontrolle aus einer Hand heißt vor allem, dass der UKR die
Aufgaben der bisherigen G-10-Kommission des Bundestags mit übernehmen soll,
die aufgelöst wird. Sie war bisher für die Kontrolle von Eingriffen in die
Telekommunikationsfreiheit nach Grundgesetz-Artikel 10 zuständig. Außerdem
soll der UKR die Aufgaben der Datenschutzkontrolle von der
Datenschutzbeauftragten erhalten. Daneben soll aber das Parlamentarische
Kontrollgremium (PKGr) des Bundestags bestehen bleiben.
Die Neuordnung der Geheimdienstkontrolle ist Teil der Reform von
Bundesnachrichtendienst und Bundesamt für Verfassungsschutz. Den
entsprechenden Gesetzentwurf will die Bundesregierung an diesem Mittwoch
beschließen. Der 691-seitige Referentenentwurf war [1][Anfang Juli
veröffentlicht worden.] An ihm soll sich im Kabinett nichts Wesentliches
ändern.
Der UKR soll künftig viele Grundrechtseingriffe des Bundesamts für
Verfassungsschutz vorab genehmigen müssen. Das gilt für die Telefon- und
E-Mail-Überwachung, für die bislang die G-10-Kommission zuständig war. Das
gilt auch für die neuen Verfassungsschutz-Kompetenzen der
Online-Durchsuchung von Computern und des heimlichen Eindringens in
Privatwohnungen. Außerdem sollen erstmals auch manche V-Leute-Einsätze
vorab genehmigt werden müssen, etwa wenn sie länger als sechs Monate
dauern.
## Richter entscheiden über Aktionen
Der UKR prüft dabei, ob die Grundrechtseingriffe verhältnismäßig sind und
ob die gesetzlichen Vorgaben, etwa zum Schutz des Kernbereichs der privaten
Lebensgestaltung oder zum Schutz von Pfarrer:innen und
Strafverteidiger:innen, eingehalten werden. Der Verfassungsschutz darf erst
dann mit der Überwachung beginnen, wenn der UKR grünes Licht gegeben hat.
Nur bei Gefahr im Verzug kann der Verfassungsschutz sofort mit der
Überwachung starten, muss aber abbrechen, wenn der UKR nicht binnen vier
Tagen zustimmt.
Beim BND müssen viele Maßnahmen gegen Einzelpersonen ebenfalls vorab vom
UKR genehmigt werden. Zudem ist beim BND dessen „strategische“ Filterung
und Auswertung der Telekommunikation anhand von bestimmten Nummern oder
Suchbegriffen genehmigungspflichtig. Dies gilt für den Internetverkehr im
Ausland, aber auch zwischen Deutschland und dem Ausland.
Außerdem sollen sich Einzelpersonen an den UKR wenden können, wenn sie
vermuten, dass die Geheimdienste ihre Rechte verletzten.
Der UKR ist ein unabhängiges Gremium, das ausschließlich aus
Jurist:innen besteht. Sie werden vom Parlamentarischen Kontrollgremium
des Bundestags mit Mehrheit gewählt. Es ist also möglich, dass im UKR nur
regierungsnahe Jurist:innen sitzen. Trotz des enormen Aufgabenzuwachses
des UKR, der bisher nur für die Auslandsaufklärung des BND zuständig war,
soll die Zahl der UKR-Mitglieder lediglich von sechs auf acht steigen.
Sechs der acht Mitglieder müssen dabei Bundesrichter sein. Der UKR wird
daher auch als „gerichtsähnlich“ bezeichnet.
## Datenschutzbeauftragte ausgebootet
Neben der Vorab-Rechtmäßigkeitskontrolle geheimdienstlicher Maßnahmen kann
der UKR auch anlasslos andere Fragen untersuchen. Hierfür muss er
allerdings ein zweijähriges Prüfprogramm beschließen, das den
Nachrichtendiensten vorab mitzuteilen ist.
Bei seiner Kontrolltätigkeit haben die UKR-Mitglieder freien Zugang zu den
Dienststellen und Computern der beiden Nachrichtendienste. Diese müssen
auch Unterlagen herausgeben und Fragen beantworten.
Die Konzentration der Geheimdienstkontrolle beim UKR soll einerseits die
bisherige Zersplitterung auf viele Gremien beenden und die Kontrolle
dadurch effizienter machen. Doch auch die Nachrichtendienste sehen
Vorteile, wenn ihre Informationen künftig durch weniger Hände gehen.
Mit dieser Reform soll der UKR erstmals ein eigenes Gesetz erhalten, das
UKR-Gesetz. Bisher war der UKR im BND-Gesetz geregelt. Der UKR-Vorgänger
namens „Unabhängiges Gremium“ (UG) war 2017 nach den Enthüllungen von
Edward Snowdon eingerichtet worden. Damals wurde deutlich, dass nicht nur
der US-Geheimdienst NSA Massenüberwachung im Ausland betreibt, sondern auch
der deutsche BND. Dies wurde anschließend gesetzlich geregelt und das UG
als Kontrollgremium installiert.
Nachdem das Bundesverfassungsgericht im [2][BND-Urteil 2020] anerkannte,
dass auch Ausländer:innen im Ausland durch deutsche Grundrechte gegen
Maßnahmen deutscher Geheimdienste geschützt sind, wurde die BND-Kontrolle
deutlich aufgewertet. Das eher zahnlose dreiköpfige UG wurde 2021 durch den
sechsköpfigen UKR mit erweiterten Kompetenzen ersetzt.
Der UKR fiel dann erst mal durch interne Streitereien und Rücktritte auf.
Auf den Vorwurf, dass der UKR zu BND-freundlich agiere, sagte [3][dessen
Vorsitzender Josef Hoch], schon die bloße Existenz der Kontrollbehörde
führe zu Präzision und Beschränkung beim BND, sodass kaum Anträge abgelehnt
werden müssen.
Gegen die Aufwertung des UKR protestierte bisher vor allem die
Bundesdatenschutzbeauftragte Louisa Specht-Riemenschneider. Sie hält die
Verlagerung der Datenschutzaufsicht über BfV und BND von ihrer Behörde zum
UKR für einen „schwerwiegenden Fehler“. Doch schon bisher war ihre Position
schwach. Der BND verweigerte teilweise Einsicht in Unterlagen, dagegen
klagte Specht-Riemenschneider erfolglos; das Bundesverwaltungsgericht
entschied im März, [4][dass sie gar kein Klagerecht hat.]
Das Parlamentarische Kontrollgremium, das vom Bundestag gewählt wird, soll
neben dem UKR bestehen bleiben. Das Kontrollgremiumgesetz wird in der
anstehenden Reform nicht geändert. Derzeit ist die Legitimation des
neunköpfigen PKGr allerdings stark eingeschränkt, weil ihm nur ein Mitglied
der Opposition angehört, der Grüne Konstantin von Notz. Zwar haben AfD und
Linke auch Anspruch auf Sitze, doch die schwarz-rote Mehrheit im Bundestag
wählt einfach keine Mitglieder aus diesen Fraktionen, sodass drei Sitze
frei bleiben. Daran wird sich wohl auch nichts ändern, weil das
Bundesverfassungsgericht dem Bundestag bei der Ausgrenzung der Opposition
weitgehend freie Hand lässt.
11 Aug 2026
## LINKS
(DIR) [1] /Kritik-an-Geheimdienstreform/!6196285
(DIR) [2] /Bundesverfassungsgericht-zu-BND/!5684241
(DIR) [3] https://www.beck-aktuell.de/aus-der-njw/interview/njw-interview-2024-4-kontrolleure-der-aufklaerung-2024-01-24
(DIR) [4] https://www.bfdi.bund.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2026/02_Entscheidung-BVerwG-BND.html
## AUTOREN
(DIR) Christian Rath
## TAGS
(DIR) Geheimdienste
(DIR) BND
(DIR) Bundesamt für Verfassungsschutz
(DIR) Schwerpunkt Überwachung
(DIR) Social-Auswahl
(DIR) Verfassungsschutz
(DIR) Geheimdienste
(DIR) Schwerpunkt Meta
(DIR) Christopher Street Day
(DIR) Bundespolizei
## ARTIKEL ZUM THEMA
(DIR) Verfassungsschutz bekommt mehr Rechte: „Das wird Antifas und die Klimabewegung treffen“
Dobrindts „echte Geheimdienste“ werden sich gegen die linke Szene richten,
warnt das Netzwerk „Sicherheit ohne Überwachung“.
(DIR) Geheimdienstreform: Heimliche Hausbesuche sollen erlaubt werden
Die Bundesregierung hat ein großes Reformpaket beschlossen. Ziel ist die
„Modernisierung von Bundesnachrichtendienst und Verfassungsschutz“.
(DIR) Streit um Chatkontrolle: Scannen ohne Anlass
Internetprovider scannen unverschlüsselte Nachrichten anlasslos auf
kinderpornografische Inhalte. Eine fast vergessene Klage steht jetzt vor
der Entscheidung.
(DIR) Nach dem CSD-Anschlag: Das falsche Versprechen von Sicherheit
Konservative und Rechte wollen uns glauben machen, mit Fußfesseln und Co
könne man Anschläge verhindern. Aber wir brauchen eine vernünftige Debatte.
(DIR) Modernisierung des Bundespolizeigesetzes: Bundestag beschließt Live-Gesichtserkennung
Abgleich biometrischer Daten in Echtzeit, anlasslose Kontrollen und
KI-Nutzung: Was der Bundespolizei künftig erlaubt sein soll – und warum die
Opposition Alarm schlägt.