# taz.de -- Gesetzentwurf der Bundesregierung: Geheimdienstkontrolle aus einer Hand
       
       > Bei der Geheimdienstreform will die Regierung den unabhängigen
       > Kontrollrat stärken. Er soll Verfassungsschutz und BND „gerichtsähnlich“
       > kontrollieren.
       
 (IMG) Bild: Werbung für den BND an der Zentrale in Berlin
       
       Die Bundesregierung will eine Geheimdienstkontrolle aus einer Hand
       schaffen. Der bereits bestehende Unabhängige Kontrollrat (UKR) soll deshalb
       aufgewertet werden und künftig neben dem Bundesnachrichtendienst (BND) auch
       für das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) zuständig sein. Die Reform
       der Geheimdienstkontrolle soll am Mittwoch im Bundeskabinett auf den Weg
       gebracht werden.
       
       Geheimdienstkontrolle aus einer Hand heißt vor allem, dass der UKR die
       Aufgaben der bisherigen G-10-Kommission des Bundestags mit übernehmen soll,
       die aufgelöst wird. Sie war bisher für die Kontrolle von Eingriffen in die
       Telekommunikationsfreiheit nach Grundgesetz-Artikel 10 zuständig. Außerdem
       soll der UKR die Aufgaben der Datenschutzkontrolle von der
       Datenschutzbeauftragten erhalten. Daneben soll aber das Parlamentarische
       Kontrollgremium (PKGr) des Bundestags bestehen bleiben.
       
       Die Neuordnung der Geheimdienstkontrolle ist Teil der Reform von
       Bundesnachrichtendienst und Bundesamt für Verfassungsschutz. Den
       entsprechenden Gesetzentwurf will die Bundesregierung an diesem Mittwoch
       beschließen. Der 691-seitige Referentenentwurf war [1][Anfang Juli
       veröffentlicht worden.] An ihm soll sich im Kabinett nichts Wesentliches
       ändern.
       
       Der UKR soll künftig viele Grundrechtseingriffe des Bundesamts für
       Verfassungsschutz vorab genehmigen müssen. Das gilt für die Telefon- und
       E-Mail-Überwachung, für die bislang die G-10-Kommission zuständig war. Das
       gilt auch für die neuen Verfassungsschutz-Kompetenzen der
       Online-Durchsuchung von Computern und des heimlichen Eindringens in
       Privatwohnungen. Außerdem sollen erstmals auch manche V-Leute-Einsätze
       vorab genehmigt werden müssen, etwa wenn sie länger als sechs Monate
       dauern.
       
       ## Richter entscheiden über Aktionen
       
       Der UKR prüft dabei, ob die Grundrechtseingriffe verhältnismäßig sind und
       ob die gesetzlichen Vorgaben, etwa zum Schutz des Kernbereichs der privaten
       Lebensgestaltung oder zum Schutz von Pfarrer:innen und
       Strafverteidiger:innen, eingehalten werden. Der Verfassungsschutz darf erst
       dann mit der Überwachung beginnen, wenn der UKR grünes Licht gegeben hat.
       Nur bei Gefahr im Verzug kann der Verfassungsschutz sofort mit der
       Überwachung starten, muss aber abbrechen, wenn der UKR nicht binnen vier
       Tagen zustimmt.
       
       Beim BND müssen viele Maßnahmen gegen Einzelpersonen ebenfalls vorab vom
       UKR genehmigt werden. Zudem ist beim BND dessen „strategische“ Filterung
       und Auswertung der Telekommunikation anhand von bestimmten Nummern oder
       Suchbegriffen genehmigungspflichtig. Dies gilt für den Internetverkehr im
       Ausland, aber auch zwischen Deutschland und dem Ausland.
       
       Außerdem sollen sich Einzelpersonen an den UKR wenden können, wenn sie
       vermuten, dass die Geheimdienste ihre Rechte verletzten.
       
       Der UKR ist ein unabhängiges Gremium, das ausschließlich aus
       Jurist:innen besteht. Sie werden vom Parlamentarischen Kontrollgremium
       des Bundestags mit Mehrheit gewählt. Es ist also möglich, dass im UKR nur
       regierungsnahe Jurist:innen sitzen. Trotz des enormen Aufgabenzuwachses
       des UKR, der bisher nur für die Auslandsaufklärung des BND zuständig war,
       soll die Zahl der UKR-Mitglieder lediglich von sechs auf acht steigen.
       Sechs der acht Mitglieder müssen dabei Bundesrichter sein. Der UKR wird
       daher auch als „gerichtsähnlich“ bezeichnet.
       
       ## Datenschutzbeauftragte ausgebootet
       
       Neben der Vorab-Rechtmäßigkeitskontrolle geheimdienstlicher Maßnahmen kann
       der UKR auch anlasslos andere Fragen untersuchen. Hierfür muss er
       allerdings ein zweijähriges Prüfprogramm beschließen, das den
       Nachrichtendiensten vorab mitzuteilen ist.
       
       Bei seiner Kontrolltätigkeit haben die UKR-Mitglieder freien Zugang zu den
       Dienststellen und Computern der beiden Nachrichtendienste. Diese müssen
       auch Unterlagen herausgeben und Fragen beantworten.
       
       Die Konzentration der Geheimdienstkontrolle beim UKR soll einerseits die
       bisherige Zersplitterung auf viele Gremien beenden und die Kontrolle
       dadurch effizienter machen. Doch auch die Nachrichtendienste sehen
       Vorteile, wenn ihre Informationen künftig durch weniger Hände gehen.
       
       Mit dieser Reform soll der UKR erstmals ein eigenes Gesetz erhalten, das
       UKR-Gesetz. Bisher war der UKR im BND-Gesetz geregelt. Der UKR-Vorgänger
       namens „Unabhängiges Gremium“ (UG) war 2017 nach den Enthüllungen von
       Edward Snowdon eingerichtet worden. Damals wurde deutlich, dass nicht nur
       der US-Geheimdienst NSA Massenüberwachung im Ausland betreibt, sondern auch
       der deutsche BND. Dies wurde anschließend gesetzlich geregelt und das UG
       als Kontrollgremium installiert.
       
       Nachdem das Bundesverfassungsgericht im [2][BND-Urteil 2020] anerkannte,
       dass auch Ausländer:innen im Ausland durch deutsche Grundrechte gegen
       Maßnahmen deutscher Geheimdienste geschützt sind, wurde die BND-Kontrolle
       deutlich aufgewertet. Das eher zahnlose dreiköpfige UG wurde 2021 durch den
       sechsköpfigen UKR mit erweiterten Kompetenzen ersetzt.
       
       Der UKR fiel dann erst mal durch interne Streitereien und Rücktritte auf.
       Auf den Vorwurf, dass der UKR zu BND-freundlich agiere, sagte [3][dessen
       Vorsitzender Josef Hoch], schon die bloße Existenz der Kontrollbehörde
       führe zu Präzision und Beschränkung beim BND, sodass kaum Anträge abgelehnt
       werden müssen.
       
       Gegen die Aufwertung des UKR protestierte bisher vor allem die
       Bundesdatenschutzbeauftragte Louisa Specht-Riemenschneider. Sie hält die
       Verlagerung der Datenschutzaufsicht über BfV und BND von ihrer Behörde zum
       UKR für einen „schwerwiegenden Fehler“. Doch schon bisher war ihre Position
       schwach. Der BND verweigerte teilweise Einsicht in Unterlagen, dagegen
       klagte Specht-Riemenschneider erfolglos; das Bundesverwaltungsgericht
       entschied im März, [4][dass sie gar kein Klagerecht hat.]
       
       Das Parlamentarische Kontrollgremium, das vom Bundestag gewählt wird, soll
       neben dem UKR bestehen bleiben. Das Kontrollgremiumgesetz wird in der
       anstehenden Reform nicht geändert. Derzeit ist die Legitimation des
       neunköpfigen PKGr allerdings stark eingeschränkt, weil ihm nur ein Mitglied
       der Opposition angehört, der Grüne Konstantin von Notz. Zwar haben AfD und
       Linke auch Anspruch auf Sitze, doch die schwarz-rote Mehrheit im Bundestag
       wählt einfach keine Mitglieder aus diesen Fraktionen, sodass drei Sitze
       frei bleiben. Daran wird sich wohl auch nichts ändern, weil das
       Bundesverfassungsgericht dem Bundestag bei der Ausgrenzung der Opposition
       weitgehend freie Hand lässt.
       
       11 Aug 2026
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] /Kritik-an-Geheimdienstreform/!6196285
 (DIR) [2] /Bundesverfassungsgericht-zu-BND/!5684241
 (DIR) [3] https://www.beck-aktuell.de/aus-der-njw/interview/njw-interview-2024-4-kontrolleure-der-aufklaerung-2024-01-24
 (DIR) [4] https://www.bfdi.bund.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2026/02_Entscheidung-BVerwG-BND.html
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Christian Rath
       
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