# taz.de -- Streit um Chatkontrolle: Scannen ohne Anlass
> Internetprovider scannen unverschlüsselte Nachrichten anlasslos auf
> kinderpornografische Inhalte. Eine fast vergessene Klage steht jetzt vor
> der Entscheidung.
(IMG) Bild: Bruch der Vertraulichkeit beim Chatten?
Vor drei Jahren hat die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) beim
Amtsgericht Passau gegen die sogenannte Chatkontrolle durch den Konzern
Meta, ehemals Facebook, geklagt. Seither hat man nichts mehr von der Klage
gehört. Inzwischen ist das Verfahren jedoch am Oberlandesgericht München
anhängig und war zeitweise ziemlich brisant. Im November soll nun
verhandelt werden.
Bei der Chatkontrolle wird die Internetkommunikation, also Webmail und
Messenger, von den Providern anlasslos nach kinderpornografischen Inhalten
gescannt. Dabei wird mithilfe von Hashwerten – ziemlich zuverlässig – nach
bekannten Missbrauchsdarstellungen gesucht. Außerdem wird die Kommunikation
mit künstlicher Intelligenz – eher fehleranfällig – auf unbekannte
kinderpornografische Darstellungen oder verdächtige Annäherungen an Kinder
durchsucht.
Die EU-Kommission schlug 2022 vor, diese Chatkontrolle obligatorisch
einzuführen, auch bei verschlüsselter Kommunikation. Das haben die
EU-Staaten bisher aber mehrheitlich abgelehnt. Auch Deutschland stimmte
dagegen, weil es für Verschlüsselung keine Umgehung geben dürfe, die dann
auch von Kriminellen und feindlichen Geheimdiensten genutzt werden kann.
## Bruch der Vertraulichkeit
Allerdings scannen die Provider die unverschlüsselte Kommunikation ihrer
Kunden schon lange, ohne dass sie dazu rechtlich verpflichtet sind. Auch
dies ist ein Bruch der Vertraulichkeit, doch die EU erlaubte diese
freiwillige Chatkontrolle in einer Ausnahmeverordnung von 2021. Zwar lief
die Ausnahmeverordnung im April 2026 aus, doch haben sich EU-Parlament und
EU-Ministerrat inzwischen auf eine neue Ausnahmeverordnung für die
Kontrolle unverschlüsselter Kommunikation geeinigt. Sie ist seit dem 31.
Juli in Kraft. Die Chatkontrolle ist also formal wieder legal.
Gegen diese „freiwillige“ Chatkontrolle der Provider [1][klagte die GFF
bereits im Juli 2023] gemeinsam mit einem Mann aus Passau, der den
Facebook-Messenger nutzt. Die anlasslose Auswertung aller E-Mails und
Nachrichten durch Meta/Facebook verletze seine Grundrechte. Das Gericht
solle Meta zur Unterlassung der Chatkontrolle verurteilen und das Verfahren
dem Europäischen Gerichtshof vorlegen, damit dieser die Ausnahmeverordnung
für unwirksam erklären kann.
Das Passauer Amtsgericht gab den Fall wegen seiner grundsätzlichen
Bedeutung aber bald an das Landgericht Passau ab. Dort wurde die Klage
gegen Meta dann 2024 abgelehnt, ohne dass die GFF öffentlich darüber
informierte. Der Nutzer habe teilweise schon kein Rechtsschutzbedürfnis, so
das Gericht, denn seit Dezember 2023 könne er beim Facebook-Messenger die
Chatkontrolle vermeiden, indem er einfach die angebotene
Ende-zu-Ende-Verschlüsselung wählt. Das Scannen der weiterhin
unverschlüsselten Community-, Unternehmens- und Marketplace-Chats müsse der
Nutzer dagegen hinnehmen. Hier stelle die EU-Ausnahmeverordnung eine
Rechtsgrundlage dar. Falsch-positive Treffer seien dabei „in Kauf zu
nehmen“, hieß es lapidar beim Landgericht.
## Vier Monate ohne jede Rechtsgrundlage
Doch die GFF und der Kläger gaben nicht auf und legten Berufung ein. Sie
wiesen darauf hin, dass auch Chats mit mehreren Personen beim
Facebook-Messenger nicht verschlüsselt werden können. Außerdem habe das
Landgericht die Gefahr von KI-Fehlern zu wenig berücksichtigt.
Das Oberlandesgericht München ließ sich Zeit mit dem Verfahren, stand ab
April aber vor einer brisanten neuen Lage; denn nun gab es keine
EU-Ausnahmeverordnung mehr, da diese ja ausgelaufen war. Die Provider,
unter anderem Meta, Google und Microsoft, erklärten jedoch Anfang April,
dass sie mit der Chatkontrolle einfach weitermachen, „aus Verantwortung vor
den Kindern“.
Die GFF drängte deshalb auf eine schnelle Entscheidung. Die Chatkontrolle
durch Meta erfolge nun „ohne jede, auch nur vermeintlich in Betracht
kommende, Rechtsgrundlage“. Alles deute darauf hin, dass Meta sich „bewusst
rechtswidrig“ verhalte, so die GFF. Doch das Oberlandesgericht zögerte das
Verfahren weiter hinaus. Die mündliche Verhandlung soll erst im November
stattfinden. Es wird wieder um die ursprüngliche Frage gehen: Kann eine
Ausnahme-Verordnung die anlasslose Kontrolle von Milliarden E-Mails und
Messages rechtfertigen oder verletzt sie die Grundrechte?
Anmerkung der Redaktion: In der ursprünglichen Version des Artikels fehlte
die Information, dass die neue Ausnahmeverordnung seit dem 31. Juli in
Kraft ist. Der Artikel wurde entsprechend aktualisiert und angepasst.
6 Aug 2026
## LINKS
(DIR) [1] https://freiheitsrechte.org/ueber-die-gff/presse/pressemitteilungen-der-gesellschaft-fur-freiheitsrechte/pm_chatkontrolle_facebook
## AUTOREN
(DIR) Christian Rath
## TAGS
(DIR) Schwerpunkt Meta
(DIR) Kindesmissbrauch
(DIR) Oberlandesgericht München
(DIR) EU-Kommission
(DIR) Schwerpunkt Überwachung
(DIR) Netzüberwachung
(DIR) GNS
(DIR) Geheimdienste
(DIR) Digitalisierung
(DIR) Messenger
(DIR) Schwerpunkt Überwachung
## ARTIKEL ZUM THEMA
(DIR) Gesetzentwurf der Bundesregierung: Geheimdienstkontrolle aus einer Hand
Bei der Geheimdienstreform will die Regierung den unabhängigen Kontrollrat
stärken. Er soll Verfassungsschutz und BND „gerichtsähnlich“ kontrollieren.
(DIR) Nach Abstimmung im EU-Parlament: Chatkontrolle wieder da
Das EU-Parlament winkt die freiwillige Chatkontrolle in einem umstrittenen
Verfahren durch. Abgeordnete sprechen von einem „illegalen
Geschäftsordnungstrick“.
(DIR) Automatisierte Durchsuchung: Chatkontrolle im Eilverfahren
Das Europaparlament hat am Dienstag beschlossen, dass es kurz vor der
Sommerpause über die Chatkontrolle entscheidet. Kritiker wittern einen
Coup.
(DIR) Rezept für Überwachung mit Chatkontrolle: Grundrechte, geschnetzelt
Breiter Protest verhinderte die Abstimmung über die Chatkontrolle. Was nie
ein gutes Rezept gegen Internetkriminalität war, ist noch nicht vom Tisch.