# taz.de -- Streit um Chatkontrolle: Scannen ohne Anlass
       
       > Internetprovider scannen unverschlüsselte Nachrichten anlasslos auf
       > kinderpornografische Inhalte. Eine fast vergessene Klage steht jetzt vor
       > der Entscheidung.
       
 (IMG) Bild: Bruch der Vertraulichkeit beim Chatten?
       
       Vor drei Jahren hat die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) beim
       Amtsgericht Passau gegen die sogenannte Chatkontrolle durch den Konzern
       Meta, ehemals Facebook, geklagt. Seither hat man nichts mehr von der Klage
       gehört. Inzwischen ist das Verfahren jedoch am Oberlandesgericht München
       anhängig und war zeitweise ziemlich brisant. Im November soll nun
       verhandelt werden.
       
       Bei der Chatkontrolle wird die Internetkommunikation, also Webmail und
       Messenger, von den Providern anlasslos nach kinderpornografischen Inhalten
       gescannt. Dabei wird mithilfe von Hashwerten – ziemlich zuverlässig – nach
       bekannten Missbrauchsdarstellungen gesucht. Außerdem wird die Kommunikation
       mit künstlicher Intelligenz – eher fehleranfällig – auf unbekannte
       kinderpornografische Darstellungen oder verdächtige Annäherungen an Kinder
       durchsucht.
       
       Die EU-Kommission schlug 2022 vor, diese Chatkontrolle obligatorisch
       einzuführen, auch bei verschlüsselter Kommunikation. Das haben die
       EU-Staaten bisher aber mehrheitlich abgelehnt. Auch Deutschland stimmte
       dagegen, weil es für Verschlüsselung keine Umgehung geben dürfe, die dann
       auch von Kriminellen und feindlichen Geheimdiensten genutzt werden kann.
       
       ## Bruch der Vertraulichkeit
       
       Allerdings scannen die Provider die unverschlüsselte Kommunikation ihrer
       Kunden schon lange, ohne dass sie dazu rechtlich verpflichtet sind. Auch
       dies ist ein Bruch der Vertraulichkeit, doch die EU erlaubte diese
       freiwillige Chatkontrolle in einer Ausnahmeverordnung von 2021. Zwar lief
       die Ausnahmeverordnung im April 2026 aus, doch haben sich EU-Parlament und
       EU-Ministerrat inzwischen auf eine neue Ausnahmeverordnung für die
       Kontrolle unverschlüsselter Kommunikation geeinigt. Sie ist seit dem 31.
       Juli in Kraft. Die Chatkontrolle ist also formal wieder legal.
       
       Gegen diese „freiwillige“ Chatkontrolle der Provider [1][klagte die GFF
       bereits im Juli 2023] gemeinsam mit einem Mann aus Passau, der den
       Facebook-Messenger nutzt. Die anlasslose Auswertung aller E-Mails und
       Nachrichten durch Meta/Facebook verletze seine Grundrechte. Das Gericht
       solle Meta zur Unterlassung der Chatkontrolle verurteilen und das Verfahren
       dem Europäischen Gerichtshof vorlegen, damit dieser die Ausnahmeverordnung
       für unwirksam erklären kann.
       
       Das Passauer Amtsgericht gab den Fall wegen seiner grundsätzlichen
       Bedeutung aber bald an das Landgericht Passau ab. Dort wurde die Klage
       gegen Meta dann 2024 abgelehnt, ohne dass die GFF öffentlich darüber
       informierte. Der Nutzer habe teilweise schon kein Rechtsschutzbedürfnis, so
       das Gericht, denn seit Dezember 2023 könne er beim Facebook-Messenger die
       Chatkontrolle vermeiden, indem er einfach die angebotene
       Ende-zu-Ende-Verschlüsselung wählt. Das Scannen der weiterhin
       unverschlüsselten Community-, Unternehmens- und Marketplace-Chats müsse der
       Nutzer dagegen hinnehmen. Hier stelle die EU-Ausnahmeverordnung eine
       Rechtsgrundlage dar. Falsch-positive Treffer seien dabei „in Kauf zu
       nehmen“, hieß es lapidar beim Landgericht.
       
       ## Vier Monate ohne jede Rechtsgrundlage
       
       Doch die GFF und der Kläger gaben nicht auf und legten Berufung ein. Sie
       wiesen darauf hin, dass auch Chats mit mehreren Personen beim
       Facebook-Messenger nicht verschlüsselt werden können. Außerdem habe das
       Landgericht die Gefahr von KI-Fehlern zu wenig berücksichtigt.
       
       Das Oberlandesgericht München ließ sich Zeit mit dem Verfahren, stand ab
       April aber vor einer brisanten neuen Lage; denn nun gab es keine
       EU-Ausnahmeverordnung mehr, da diese ja ausgelaufen war. Die Provider,
       unter anderem Meta, Google und Microsoft, erklärten jedoch Anfang April,
       dass sie mit der Chatkontrolle einfach weitermachen, „aus Verantwortung vor
       den Kindern“.
       
       Die GFF drängte deshalb auf eine schnelle Entscheidung. Die Chatkontrolle
       durch Meta erfolge nun „ohne jede, auch nur vermeintlich in Betracht
       kommende, Rechtsgrundlage“. Alles deute darauf hin, dass Meta sich „bewusst
       rechtswidrig“ verhalte, so die GFF. Doch das Oberlandesgericht zögerte das
       Verfahren weiter hinaus. Die mündliche Verhandlung soll erst im November
       stattfinden. Es wird wieder um die ursprüngliche Frage gehen: Kann eine
       Ausnahme-Verordnung die anlasslose Kontrolle von Milliarden E-Mails und
       Messages rechtfertigen oder verletzt sie die Grundrechte?
       
       Anmerkung der Redaktion: In der ursprünglichen Version des Artikels fehlte
       die Information, dass die neue Ausnahmeverordnung seit dem 31. Juli in
       Kraft ist. Der Artikel wurde entsprechend aktualisiert und angepasst.
       
       6 Aug 2026
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] https://freiheitsrechte.org/ueber-die-gff/presse/pressemitteilungen-der-gesellschaft-fur-freiheitsrechte/pm_chatkontrolle_facebook
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Christian Rath
       
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