# taz.de -- Geheimdienstreform: Heimliche Hausbesuche sollen erlaubt werden
> Die Bundesregierung hat ein großes Reformpaket beschlossen. Ziel ist die
> „Modernisierung von Bundesnachrichtendienst und Verfassungsschutz“.
(IMG) Bild: Wie die Geheimdienstmitarbeiter:innen aussehen, das bleibt auch zukünftig geheim
„Revolution“, „Zeitenwende“. Innenminister Dobrindt war kein Vergleich zu
groß, als er den Gesetzentwurf zur Reform der Nachrichtendienste
vorstellte, den die Bundesregierung an diesem Mittwoch beschloss. Noch nie
seien die gesetzlichen Grundlagen von Bundesnachrichtendienst (BND) und
Bundesverfassungsschutz so grundlegend überarbeitet worden. Kein Wunder,
dass der Gesetzentwurf 732 Seiten umfasst.
Dabei sollen die Dienste neue Befugnisse zur Aufklärung erhalten, aber
erstmals auch „aktiv“ auf gegnerische Kräfte einwirken können.
Kanzleramtsministerin Nina Warken (CDU), die für den BND zuständig ist,
sprach davon, dass der Geheimdienst künftig Hackergruppen abschalten und
sogar Desinformation verbreiten darf. Der BND könne die Lieferung von
gefährlichen Bauteilen manipulieren oder in fremde IT-Fabriken eindringen,
um akute Gefahren und Bedrohungen zu verhindern.
Warken hob hervor, dass der BND die von ihm gesammelten „Inhaltsdaten“
künftig sechs Monate speichern darf, gesammelte „Metadaten“ (wer
kommunizierte wo wann mit wem) sogar 12 Monate. Dabei handelt es sich um
Daten aus der strategischen Überwachung des Internetverkehrs im Ausland
oder aus Deutschland mit dem Ausland. Die Daten sollen vorsorglich
gespeichert werden, um „kaltstartfähig“ zu sein, so Warken, wenn man die
Daten braucht. Es handelt sich dabei um eine gigantische
Vorratsdatenspeicherung, die auch den Inhalt der Kommunikationen
mitumfasst.
Dobrindt betonte, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz erstmals die
Erlaubnis zur Onlinedurchsuchung von Computern und Smartphones erhält. Der
Verfassungsschutz kann dann mit einer Spähsoftware (Bundestrojaner) den
gesamten Inhalt eines Computers heimlich kopieren und auswerten.
## Heimlich Wohnungen betreten
Zwar dürfe auch der Verfassungsschutz künftig „aktive“ Maßnahmen ergreifen,
die über bloße Informationsbeschaffung hinausgehen. Der Schwerpunkt
hierbei, so Dobrindt, werde aber beim BND liegen, weil dieser im Ausland
agiere. Der Verfassungsschutz im Inland soll solche Maßnahmen dagegen nur
einsetzen dürfen, wenn die Polizei dazu nicht in der Lage ist. Als Beispiel
nannte Dobrindt, dass ein ausländischer Geheimdienst dem Verfassungsschutz
verbietet, die Information über eine Gefahr an die Polizei weiterzugeben.
Künftig soll der Verfassungsschutz auch heimlich Wohnungen betreten dürfen.
Dies hat bereits im Vorfeld für Empörung gesorgt. Schließlich sind
Wohnungsdurchsuchungen bisher nur der Polizei erlaubt und diese darf auch
nur offen durchsuchen, das heißt im Beisein des Bewohners oder anderer
Zeugen. Als die frühere [1][Innenministerin Nancy Faeser (SPD) 2024 dem BKA
erlauben] wollte, heimlich Wohnungen zu durchsuchen, führte dies zu einem
Aufschrei und Faeser gab das Vorhaben schnell wieder auf.
Eine derartige Kompetenz, Wohnungen zu durchsuchen, soll der
Verfassungsschutz nun allerdings nicht erhalten. Er darf Wohnungen nur
heimlich betreten, um nachrichtendienstliche Maßnahmen vorzubereiten und zu
ermöglichen, etwa indem eine Wanze gelegt oder ein Staatstrojaner auf dem
Laptop installiert wird. Voraussetzung ist laut [2][Gesetzentwurf eine
„konkretisierte Gefahr für besonders gewichtige Rechtsgüter“] und eine
Genehmigung durch die Geheimdienstkontrolleure des unabhängigen
Kontrollrats. Dass die Verfassungsschutzagenten bei der Gelegenheit auch
noch alle Schubladen und Schränke durchwühlen, ist zwar verboten, aber kann
natürlich nicht kontrolliert werden, weil die Aktion ja heimlich erfolgt.
Diese neue Befugnis dürfte vermutlich beim Bundesverfassungsgericht landen.
Ob eine Klage dann Erfolg haben wird, ist aber zweifelhaft. Zum einen
schreibt das Grundgesetz keine offenen Durchsuchungen vor. Dies ist nur
deutsche Rechtstradition. Außerdem hat das Bundesverfassungsgericht
polizeiliche Wohnungseinbrüche zur Installation von Staatstrojanern bereits
akzeptiert, als es [3][2023 das Polizeigesetz von Mecklenburg-Vorpommern
prüfte]. Die Gesetze müssen noch vom Bundestag beraten und beschlossen
werden.
12 Aug 2026
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## AUTOREN
(DIR) Christian Rath
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