# taz.de -- Geheimdienstreform: Heimliche Hausbesuche sollen erlaubt werden
       
       > Die Bundesregierung hat ein großes Reformpaket beschlossen. Ziel ist die
       > „Modernisierung von Bundesnachrichtendienst und Verfassungsschutz“.
       
 (IMG) Bild: Wie die Geheimdienstmitarbeiter:innen aussehen, das bleibt auch zukünftig geheim
       
       „Revolution“, „Zeitenwende“. Innenminister Dobrindt war kein Vergleich zu
       groß, als er den Gesetzentwurf zur Reform der Nachrichtendienste
       vorstellte, den die Bundesregierung an diesem Mittwoch beschloss. Noch nie
       seien die gesetzlichen Grundlagen von Bundesnachrichtendienst (BND) und
       Bundesverfassungsschutz so grundlegend überarbeitet worden. Kein Wunder,
       dass der Gesetzentwurf 732 Seiten umfasst.
       
       Dabei sollen die Dienste neue Befugnisse zur Aufklärung erhalten, aber
       erstmals auch „aktiv“ auf gegnerische Kräfte einwirken können.
       Kanzleramtsministerin Nina Warken (CDU), die für den BND zuständig ist,
       sprach davon, dass der Geheimdienst künftig Hackergruppen abschalten und
       sogar Desinformation verbreiten darf. Der BND könne die Lieferung von
       gefährlichen Bauteilen manipulieren oder in fremde IT-Fabriken eindringen,
       um akute Gefahren und Bedrohungen zu verhindern.
       
       Warken hob hervor, dass der BND die von ihm gesammelten „Inhaltsdaten“
       künftig sechs Monate speichern darf, gesammelte „Metadaten“ (wer
       kommunizierte wo wann mit wem) sogar 12 Monate. Dabei handelt es sich um
       Daten aus der strategischen Überwachung des Internetverkehrs im Ausland
       oder aus Deutschland mit dem Ausland. Die Daten sollen vorsorglich
       gespeichert werden, um „kaltstartfähig“ zu sein, so Warken, wenn man die
       Daten braucht. Es handelt sich dabei um eine gigantische
       Vorratsdatenspeicherung, die auch den Inhalt der Kommunikationen
       mitumfasst.
       
       Dobrindt betonte, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz erstmals die
       Erlaubnis zur Onlinedurchsuchung von Computern und Smartphones erhält. Der
       Verfassungsschutz kann dann mit einer Spähsoftware (Bundestrojaner) den
       gesamten Inhalt eines Computers heimlich kopieren und auswerten.
       
       ## Heimlich Wohnungen betreten
       
       Zwar dürfe auch der Verfassungsschutz künftig „aktive“ Maßnahmen ergreifen,
       die über bloße Informationsbeschaffung hinausgehen. Der Schwerpunkt
       hierbei, so Dobrindt, werde aber beim BND liegen, weil dieser im Ausland
       agiere. Der Verfassungsschutz im Inland soll solche Maßnahmen dagegen nur
       einsetzen dürfen, wenn die Polizei dazu nicht in der Lage ist. Als Beispiel
       nannte Dobrindt, dass ein ausländischer Geheimdienst dem Verfassungsschutz
       verbietet, die Information über eine Gefahr an die Polizei weiterzugeben.
       
       Künftig soll der Verfassungsschutz auch heimlich Wohnungen betreten dürfen.
       Dies hat bereits im Vorfeld für Empörung gesorgt. Schließlich sind
       Wohnungsdurchsuchungen bisher nur der Polizei erlaubt und diese darf auch
       nur offen durchsuchen, das heißt im Beisein des Bewohners oder anderer
       Zeugen. Als die frühere [1][Innenministerin Nancy Faeser (SPD) 2024 dem BKA
       erlauben] wollte, heimlich Wohnungen zu durchsuchen, führte dies zu einem
       Aufschrei und Faeser gab das Vorhaben schnell wieder auf.
       
       Eine derartige Kompetenz, Wohnungen zu durchsuchen, soll der
       Verfassungsschutz nun allerdings nicht erhalten. Er darf Wohnungen nur
       heimlich betreten, um nachrichtendienstliche Maßnahmen vorzubereiten und zu
       ermöglichen, etwa indem eine Wanze gelegt oder ein Staatstrojaner auf dem
       Laptop installiert wird. Voraussetzung ist laut [2][Gesetzentwurf eine
       „konkretisierte Gefahr für besonders gewichtige Rechtsgüter“] und eine
       Genehmigung durch die Geheimdienstkontrolleure des unabhängigen
       Kontrollrats. Dass die Verfassungsschutzagenten bei der Gelegenheit auch
       noch alle Schubladen und Schränke durchwühlen, ist zwar verboten, aber kann
       natürlich nicht kontrolliert werden, weil die Aktion ja heimlich erfolgt.
       
       Diese neue Befugnis dürfte vermutlich beim Bundesverfassungsgericht landen.
       Ob eine Klage dann Erfolg haben wird, ist aber zweifelhaft. Zum einen
       schreibt das Grundgesetz keine offenen Durchsuchungen vor. Dies ist nur
       deutsche Rechtstradition. Außerdem hat das Bundesverfassungsgericht
       polizeiliche Wohnungseinbrüche zur Installation von Staatstrojanern bereits
       akzeptiert, als es [3][2023 das Polizeigesetz von Mecklenburg-Vorpommern
       prüfte]. Die Gesetze müssen noch vom Bundestag beraten und beschlossen
       werden.
       
       12 Aug 2026
       
       ## LINKS
       
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       ## AUTOREN
       
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