# taz.de -- Modernisierung des Bundespolizeigesetzes: Bundestag beschließt Live-Gesichtserkennung
       
       > Abgleich biometrischer Daten in Echtzeit, anlasslose Kontrollen und
       > KI-Nutzung: Was der Bundespolizei künftig erlaubt sein soll – und warum
       > die Opposition Alarm schlägt.
       
 (IMG) Bild: Nun vom Gesetzgeber abgesegnet: das Abgleichen von Augenabstand und Nasenform bei Gefahrenabwehr
       
       dpa | Mit den Stimmen der Koalition hat der Bundestag ein Gesetz
       verabschiedet, das der Bundespolizei in besonderen Gefahrenlagen eine
       automatische Echtzeit-Gesichtserkennung an Bahnhöfen und anderen Orten in
       ihrem Zuständigkeitsbereich erlaubt. Für die Bekämpfung von Extremismus und
       Schleuserkriminalität soll die Bundespolizei zudem Befugnisse zur
       Telekommunikationsüberwachung bekommen.
       
       Sie soll für vollziehbar ausreisepflichtige Ausländer selbst
       Abschiebungshaft und Ausreisegewahrsam beantragen können, wenn sie diese
       Personen in ihrem Zuständigkeitsbereich antrifft. Damit soll ein
       Untertauchen verhindert werden. Erlaubt sein sollen künftig auch
       „stichprobenartige und anlasslose Kontrollen“ in Waffen- und
       Messerverbotszonen auf Bahnhöfen oder in Zügen.
       
       Union und SPD stimmten für den Gesetzentwurf, Linke und Grüne dagegen. Die
       AfD-Fraktion enthielt sich.
       
       ## Gesetz von 1994
       
       [1][Das geltende Bundespolizeigesetz] stammt in weiten Teilen noch aus dem
       Jahr 1994, weshalb auch die Grünen betonten, eine Reform sei grundsätzlich
       nötig. Im parlamentarischen Verfahren gab es an dem Entwurf, den das
       Kabinett beschlossen hatte, noch erhebliche Änderungen. Bei Straftaten, die
       da begangen werden, wo die Bundespolizei zuständig ist, darf sie die
       weitere Strafverfolgung auch dann übernehmen, wenn eigentlich die
       Landespolizei zuständig wäre – vorausgesetzt die zuständige Landesbehörde
       will dies.
       
       ## Alarm, wenn die Faust geballt wird
       
       Mittels Videotechnik und künstlicher Intelligenz (KI) soll die
       Bundespolizei bestimmte Bewegungsmuster erkennen dürfen, die auf die
       Begehung einer Straftat hindeuten, etwa wenn jemand mit der Faust ausholt,
       ein Messer zückt oder wenn eine hilflose Person ins Gleisbett fällt.
       
       Auf bestimmte Anwendungsfälle begrenzt soll die Bundespolizei zur Erfüllung
       ihrer Aufgaben biometrische Daten in Echtzeit abgleichen dürfen.
       [2][Voraussetzung ist hier die Abwehr] einer dringenden Gefahr für „den
       Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes“ oder für das
       Leben eines Menschen. Es wäre etwa erlaubt, wenn die Eltern eines
       entführten Kindes ein Foto zur Verfügung stellen, dieses mit den
       Live-Aufnahmen von Videokameras an Flughäfen und Bahnhöfen abzugleichen.
       
       ## Ein besseres Gefühl am Bahnhof?
       
       „Bahnhöfe dürfen keine Angsträume sein“, sagte der innenpolitische Sprecher
       der Unionsfraktion, Alexander Throm (CDU). Er sei überzeugt, dass sich auch
       Länder für ihre Polizeigesetze an den Neuerungen orientieren werden.
       
       ## Grüne haben rechtliche Zweifel
       
       Irene Mihalic von den Grünen sagte, es gebe rechtliche Zweifel, was die
       biometrische Echtzeit-Überwachung angeht. Clara Bünger (Linke) sagte,
       flächendeckende Überwachung werde mit der geplanten Reform zum
       Normalzustand.
       
       Ab Herbst ist der Bundesrat am Zug. Im Juli 2021 war eine von der damaligen
       Regierung unter Kanzlerin Angela Merkel (CDU) geplante Reform des
       Bundespolizeigesetzes im Bundesrat gescheitert. Auch die Ampelkoalition
       biss sich an dem Vorhaben die Zähne aus.
       
       11 Jul 2026
       
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