# taz.de -- Kommunalwahl in Niedersachsen: Die AfD wittert ein Demokratiedefizit
> Wegen Zweifel an ihrer Verfassungstreue sind einige AfD-Kandidaten bei
> der Kommunalwahl von einer Direktwahl ausgeschlossen. Der AfD gefällt das
> nicht.
(IMG) Bild: Auch aussortiert: Stephan Bothe, Landtagsabgeordneter und stellvertretender Landesvorsitzender der AfD Niedersachsen
Von einem „Parteiverbot durch die Hintertür“ schwadroniert [1][die
niedersächsische AfD] – die in Niedersachsen vom Verfassungsschutz als
gesichert rechtsextrem eingestuft wird – gleich wieder. Es geht um die
niedersächsische Kommunalwahl am 13. September, die angesichts der
Landtagswahlen im Osten etwas unter dem Radar läuft. Nüchtern betrachtet
muss man sagen: Wenn das, was hier passiert, ein Parteiverbot durch die
Hintertür sein soll, ist es ziemlich ineffektiv.
17 Wahlvorschläge der AfD und ein Parteiloser wurden in Niedersachsen einem
vertieften Verfassungstreue-Check unterzogen, bevor man ihre Namen auf die
Wahlzettel für die Kommunalwahl druckt. Dabei geht es nur um die
Kandidaturen für die Direktwahlen zum Landrat oder Oberbürgermeister. Weil
die nämlich – so will es das Gesetz – als oberste Chefs einer Verwaltung
und Beamte auf Zeit einigermaßen [2][sicher auf dem Boden der
freiheitlich-demokratischen Grundordnung stehen müssen].
Nur in fünf Fällen fanden die Wahlausschüsse bisher genügend Anhaltspunkte,
um den AfD-Kandidaten eine Teilnahme an der Direktwahl zu verweigern. Als
Rats- oder Kreistagsmitglieder dürften aber selbst die trotzdem antreten.
In bisher neun Fällen entschied der Wahlausschuss, AfD-Kandidat*innen nach
eingehender Prüfung zuzulassen. Die dürfen jetzt also durch die Gegend
spazieren und so tun, als hätten sie einen amtlichen
Demokratietauglichkeitsstempel.
In den weiteren vier Fällen stand das Ergebnis bei Redaktionsschluss noch
aus. Ein paar Schönheitsfehler hat das Verfahren trotzdem. Das
Innenministerium verweist gern darauf, dass dieses Verfahren – kommunale
Wahlausschüsse überprüfen vorher, ob jemand die notwendigen Voraussetzungen
für ein Amt erfüllt – überhaupt nicht neu ist.
## Verfasssungstreue wird geprüft
In friedlichen Zeiten beschränkt sich das auf die formalen Voraussetzungen
(Alter, Staatsangehörigkeit, Wählbarkeit). Grundsätzlich umfasst das aber
auch Hinweise auf Verfassungstreue oder -untreue. Das war früher schon mal
ein Thema, beispielsweise zu Zeiten der Berufsverbote oder als
„Republikaner“ und NPDler versuchten, in Amt und Würden zu kommen.
Neu ist in Niedersachsen nun, dass die Wahlausschüsse dazu die
Kommunalaufsicht um eine Stellungnahme bitten können, die ihrerseits dann
beim Verfassungsschutz nachfragt. Diese Änderung wurde erst im Frühjahr von
der rot-grünen Regierung eingebracht und mit den Stimmen der CDU
verabschiedet. Damit trägt man dem Umstand Rechnung, [3][dass diese
Wahlausschüsse mit einer halbwegs rechtssicheren Entscheidung] von dieser
Tragweite möglicherweise überfordert sind – weil sie eben auch bloß aus
ehrenamtlichen Mitglieder bestehen, die in relativ kurzer Zeit entscheiden
müssen.
In der Zusammensetzung dieser Wahlausschüsse könnte man allerdings einen
Schönheitsfehler erkennen: Die Mitglieder werden von den beim letzten Mal
gewählten Parteien entsandt, die damit über die Zulassung ihrer eigenen
Konkurrenz entscheiden. In den bisher bekannt gewordenen Entscheidungen
scheinen sie sich stark darauf zu stützen, welche problematischen
Social-Media-Aussagen der Verfassungsschutz zu den einzelnen Kandidaten
zusammengefegt hat.
Rechtsschutz gegen diese Entscheidung gibt es praktisch nur im Nachhinein.
Eilverfahren haben die Verwaltungsgerichte dazu bisher abgeschmettert und
auf die nachträgliche Wahlanfechtung verwiesen. Das ist natürlich sinnvoll,
weil man sonst Gefahr läuft, keinen Wahltermin mehr einhalten zu können,
weil immer noch irgendwo eine Klage läuft. Gleichzeitig bürdet es dieser
Ausschussentscheidung eben ein ziemliches Gewicht auf. Im Extremfall müsste
die Wahl in der betroffenen Kommune wiederholt werden.
31 Jul 2026
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## AUTOREN
(DIR) Nadine Conti
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