# taz.de -- Kommunalwahl in Niedersachsen: Die AfD wittert ein Demokratiedefizit
       
       > Wegen Zweifel an ihrer Verfassungstreue sind einige AfD-Kandidaten bei
       > der Kommunalwahl von einer Direktwahl ausgeschlossen. Der AfD gefällt das
       > nicht.
       
 (IMG) Bild: Auch aussortiert: Stephan Bothe, Landtagsabgeordneter und stellvertretender Landesvorsitzender der AfD Niedersachsen
       
       Von einem „Parteiverbot durch die Hintertür“ schwadroniert [1][die
       niedersächsische AfD] – die in Niedersachsen vom Verfassungsschutz als
       gesichert rechtsextrem eingestuft wird – gleich wieder. Es geht um die
       niedersächsische Kommunalwahl am 13. September, die angesichts der
       Landtagswahlen im Osten etwas unter dem Radar läuft. Nüchtern betrachtet
       muss man sagen: Wenn das, was hier passiert, ein Parteiverbot durch die
       Hintertür sein soll, ist es ziemlich ineffektiv.
       
       17 Wahlvorschläge der AfD und ein Parteiloser wurden in Niedersachsen einem
       vertieften Verfassungstreue-Check unterzogen, bevor man ihre Namen auf die
       Wahlzettel für die Kommunalwahl druckt. Dabei geht es nur um die
       Kandidaturen für die Direktwahlen zum Landrat oder Oberbürgermeister. Weil
       die nämlich – so will es das Gesetz – als oberste Chefs einer Verwaltung
       und Beamte auf Zeit einigermaßen [2][sicher auf dem Boden der
       freiheitlich-demokratischen Grundordnung stehen müssen].
       
       Nur in fünf Fällen fanden die Wahlausschüsse bisher genügend Anhaltspunkte,
       um den AfD-Kandidaten eine Teilnahme an der Direktwahl zu verweigern. Als
       Rats- oder Kreistagsmitglieder dürften aber selbst die trotzdem antreten.
       In bisher neun Fällen entschied der Wahlausschuss, AfD-Kandidat*innen nach
       eingehender Prüfung zuzulassen. Die dürfen jetzt also durch die Gegend
       spazieren und so tun, als hätten sie einen amtlichen
       Demokratietauglichkeitsstempel.
       
       In den weiteren vier Fällen stand das Ergebnis bei Redaktionsschluss noch
       aus. Ein paar Schönheitsfehler hat das Verfahren trotzdem. Das
       Innenministerium verweist gern darauf, dass dieses Verfahren – kommunale
       Wahlausschüsse überprüfen vorher, ob jemand die notwendigen Voraussetzungen
       für ein Amt erfüllt – überhaupt nicht neu ist.
       
       ## Verfasssungstreue wird geprüft
       
       In friedlichen Zeiten beschränkt sich das auf die formalen Voraussetzungen
       (Alter, Staatsangehörigkeit, Wählbarkeit). Grundsätzlich umfasst das aber
       auch Hinweise auf Verfassungstreue oder -untreue. Das war früher schon mal
       ein Thema, beispielsweise zu Zeiten der Berufsverbote oder als
       „Republikaner“ und NPDler versuchten, in Amt und Würden zu kommen.
       
       Neu ist in Niedersachsen nun, dass die Wahlausschüsse dazu die
       Kommunalaufsicht um eine Stellungnahme bitten können, die ihrerseits dann
       beim Verfassungsschutz nachfragt. Diese Änderung wurde erst im Frühjahr von
       der rot-grünen Regierung eingebracht und mit den Stimmen der CDU
       verabschiedet. Damit trägt man dem Umstand Rechnung, [3][dass diese
       Wahlausschüsse mit einer halbwegs rechtssicheren Entscheidung] von dieser
       Tragweite möglicherweise überfordert sind – weil sie eben auch bloß aus
       ehrenamtlichen Mitglieder bestehen, die in relativ kurzer Zeit entscheiden
       müssen.
       
       In der Zusammensetzung dieser Wahlausschüsse könnte man allerdings einen
       Schönheitsfehler erkennen: Die Mitglieder werden von den beim letzten Mal
       gewählten Parteien entsandt, die damit über die Zulassung ihrer eigenen
       Konkurrenz entscheiden. In den bisher bekannt gewordenen Entscheidungen
       scheinen sie sich stark darauf zu stützen, welche problematischen
       Social-Media-Aussagen der Verfassungsschutz zu den einzelnen Kandidaten
       zusammengefegt hat.
       
       Rechtsschutz gegen diese Entscheidung gibt es praktisch nur im Nachhinein.
       Eilverfahren haben die Verwaltungsgerichte dazu bisher abgeschmettert und
       auf die nachträgliche Wahlanfechtung verwiesen. Das ist natürlich sinnvoll,
       weil man sonst Gefahr läuft, keinen Wahltermin mehr einhalten zu können,
       weil immer noch irgendwo eine Klage läuft. Gleichzeitig bürdet es dieser
       Ausschussentscheidung eben ein ziemliches Gewicht auf. Im Extremfall müsste
       die Wahl in der betroffenen Kommune wiederholt werden.
       
       31 Jul 2026
       
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