# taz.de -- Reform der Nachrichtendienste: Keine neue Gestapo
> Die geplante Reform für den Verfassungsschutz wird überschätzt. Wichtig
> ist, die neuen aktiven Befugnisse der Geheimdienste zu kontrollieren.
(IMG) Bild: Bundesinnenminister Alexander Dobrindt hat die Reform für den Verfassungsschutz sehr vollmundig angekündigt
Aus den deutschen Nachrichtendiensten sollen echte handlungsfähige
Geheimdienste werden, verspricht Innenminister Alexander Dobrindt (CSU).
Dagegen erinnern Kritiker an die Lehren aus dem Faschismus mit der Geheimen
Staatspolizei, der Gestapo. Vermutlich wird sich in der Praxis aber weniger
ändern als versprochen oder befürchtet.
Diese Woche beschloss die Bundesregierung einen [1][dicken Gesetzentwurf].
Er soll dem Bundesnachrichtendienst (BND) und dem Bundesamt für
Verfassungsschutz neue Aufgaben und neue Befugnisse geben. Neben der
Beschaffung und Auswertung von Informationen sollen BND und
Verfassungsschutz erstmals auch aktive Operationen ausführen. Relevant ist
das vor allem für den BND, den deutschen Auslandsgeheimdienst. Er soll
Bedrohungen gegen Deutschland nicht mehr nur prognostizieren, sondern auch
bekämpfen. So soll er die Geräte feindlicher Hacker und die Fabriken
feindlicher Drohnenbauer zerstören dürfen. Ob das dann klappt und die
hybride Bedrohungslage spürbar entschärft, ist eine ganz andere Frage.
Die Gestapo-Assoziationen betreffen aber vor allem den Verfassungsschutz
als deutschen Inlandsgeheimdienst. Auch er soll künftig aktive
„Schutzmaßnahmen“ ergreifen dürfen, etwa die Funktionen potenzieller
„Tatmittel“ wie Drohnen zu beeinträchtigen oder Angreifer durch falsche
Informationen zu verwirren.
Diese neuen aktiven Befugnisse werden beim Verfassungsschutz in der Praxis
aber wohl deutlich seltener zum Einsatz kommen als beim BND. Denn der
Verfassungsschutz soll nur dann „operativ“ eingreifen dürfen, wenn dies der
Polizei nicht möglich ist. Es handelt sich also um eine Art
Reservekompetenz. Dass es darüber so viel Aufregung gibt, erstaunt etwas.
Aber letztlich hat sich Minister Dobrindt das mit seinen vollmundigen
Ankündigungen von der „Revolution“ und der „Zeitenwende“ selbst
zuzuschreiben.
## Verhaftungen bleiben Sache der Polizei
In diesem Zusammenhang von Gestapo zu reden, ist eine Verharmlosung des
Faschismus. Die Gestapo steckte Regimegegner ins KZ, folterte sie und
brachte sie um. Auch die schärfsten Kritiker des heutigen
Verfassungsschutzes befürchten derzeit keine Wiederkehr der Gestapo. Die
Kritik zielt auf eine fortgesetzte Trennung von Polizei und
Verfassungsschutz. Und die ist auch bei der geplanten Reform gewährleistet.
Der Verfassungsschutz darf auch weiterhin niemanden verhaften. Er darf
keine Waffen tragen, und er darf keine Wohnungen „durchsuchen“. Neu ist
nur, dass er künftig in Wohnungen einbrechen können soll, um zum Beispiel
Computer zu manipulieren.
Wer eine Geheimpolizei verhindern will, sollte eher die Polizei selbst in
den Blick nehmen, denn sie hat in den letzten Jahrzehnten immer mehr
geheimdienstähnliche Befugnisse erhalten. Die Polizei darf heimlich
Telefone abhören und in Computer eindringen. Sie darf V-Leute und verdeckte
Ermittler einsetzen. Und zugleich darf die Polizei Leute festnehmen, Waffen
tragen und Wohnungen durchsuchen.
Wichtig ist aber auf jeden Fall, dass die neuen aktiven Befugnisse von BND
und Verfassungsschutz wirksam kontrolliert werden, damit sie nicht aus dem
Ruder laufen. So müssen die aktiven Maßnahmen laut Gesetzentwurf künftig
vorab vom [2][Unabhängigen Kontrollrat] (UKR) genehmigt werden, der zum
neuen zentralen Gremium der Geheimdienstkontrolle werden soll. Der UKR ist
zwar kein normales Gericht, aber er arbeitet „gerichtsähnlich“. Sieben von
neun UKR-Mitgliedern müssen vorher Bundesrichter:in gewesen sein. Die
Entscheidungen des UKR sind zwar zunächst geheim. Doch geheim ist auch eine
Entscheidung des Ermittlungsrichters, wenn er vorab die Telefonüberwachung
durch die Polizei genehmigt.
In der Diskussion um die Geheimdienstreform, die angesichts der hybriden
Bedrohung insbesondere aus Russland eine gewisse Plausibilität hat, geht es
jetzt darum, mögliche Fehlentwicklungen zu verhindern. So müsste deutlicher
als bisher festgeschrieben werden, dass die neuen aktiven Befugnisse der
Geheimdienste nur gegen Terror und [3][ausländische Angriffe] eingesetzt
werden dürfen und nicht gegen die innenpolitische linke und rechte
Opposition. Der BND sollte ausdrücklich auf Maßnahmen im Ausland beschränkt
werden. Dem Verfassungsschutz sollten Einbrüche in Wohnungen generell
verboten werden.
15 Aug 2026
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## AUTOREN
(DIR) Christian Rath
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