# taz.de -- Reform der Nachrichtendienste: Keine neue Gestapo
       
       > Die geplante Reform für den Verfassungsschutz wird überschätzt. Wichtig
       > ist, die neuen aktiven Befugnisse der Geheimdienste zu kontrollieren.
       
 (IMG) Bild: Bundesinnenminister Alexander Dobrindt hat die Reform für den Verfassungsschutz sehr vollmundig angekündigt
       
       Aus den deutschen Nachrichtendiensten sollen echte handlungsfähige
       Geheimdienste werden, verspricht Innenminister Alexander Dobrindt (CSU).
       Dagegen erinnern Kritiker an die Lehren aus dem Faschismus mit der Geheimen
       Staatspolizei, der Gestapo. Vermutlich wird sich in der Praxis aber weniger
       ändern als versprochen oder befürchtet.
       
       Diese Woche beschloss die Bundesregierung einen [1][dicken Gesetzentwurf].
       Er soll dem Bundesnachrichtendienst (BND) und dem Bundesamt für
       Verfassungsschutz neue Aufgaben und neue Befugnisse geben. Neben der
       Beschaffung und Auswertung von Informationen sollen BND und
       Verfassungsschutz erstmals auch aktive Operationen ausführen. Relevant ist
       das vor allem für den BND, den deutschen Auslandsgeheimdienst. Er soll
       Bedrohungen gegen Deutschland nicht mehr nur prognostizieren, sondern auch
       bekämpfen. So soll er die Geräte feindlicher Hacker und die Fabriken
       feindlicher Drohnenbauer zerstören dürfen. Ob das dann klappt und die
       hybride Bedrohungslage spürbar entschärft, ist eine ganz andere Frage.
       
       Die Gestapo-Assoziationen betreffen aber vor allem den Verfassungsschutz
       als deutschen Inlandsgeheimdienst. Auch er soll künftig aktive
       „Schutzmaßnahmen“ ergreifen dürfen, etwa die Funktionen potenzieller
       „Tatmittel“ wie Drohnen zu beeinträchtigen oder Angreifer durch falsche
       Informationen zu verwirren.
       
       Diese neuen aktiven Befugnisse werden beim Verfassungsschutz in der Praxis
       aber wohl deutlich seltener zum Einsatz kommen als beim BND. Denn der
       Verfassungsschutz soll nur dann „operativ“ eingreifen dürfen, wenn dies der
       Polizei nicht möglich ist. Es handelt sich also um eine Art
       Reservekompetenz. Dass es darüber so viel Aufregung gibt, erstaunt etwas.
       Aber letztlich hat sich Minister Dobrindt das mit seinen vollmundigen
       Ankündigungen von der „Revolution“ und der „Zeitenwende“ selbst
       zuzuschreiben.
       
       ## Verhaftungen bleiben Sache der Polizei
       
       In diesem Zusammenhang von Gestapo zu reden, ist eine Verharmlosung des
       Faschismus. Die Gestapo steckte Regimegegner ins KZ, folterte sie und
       brachte sie um. Auch die schärfsten Kritiker des heutigen
       Verfassungsschutzes befürchten derzeit keine Wiederkehr der Gestapo. Die
       Kritik zielt auf eine fortgesetzte Trennung von Polizei und
       Verfassungsschutz. Und die ist auch bei der geplanten Reform gewährleistet.
       Der Verfassungsschutz darf auch weiterhin niemanden verhaften. Er darf
       keine Waffen tragen, und er darf keine Wohnungen „durchsuchen“. Neu ist
       nur, dass er künftig in Wohnungen einbrechen können soll, um zum Beispiel
       Computer zu manipulieren.
       
       Wer eine Geheimpolizei verhindern will, sollte eher die Polizei selbst in
       den Blick nehmen, denn sie hat in den letzten Jahrzehnten immer mehr
       geheimdienstähnliche Befugnisse erhalten. Die Polizei darf heimlich
       Telefone abhören und in Computer eindringen. Sie darf V-Leute und verdeckte
       Ermittler einsetzen. Und zugleich darf die Polizei Leute festnehmen, Waffen
       tragen und Wohnungen durchsuchen.
       
       Wichtig ist aber auf jeden Fall, dass die neuen aktiven Befugnisse von BND
       und Verfassungsschutz wirksam kontrolliert werden, damit sie nicht aus dem
       Ruder laufen. So müssen die aktiven Maßnahmen laut Gesetzentwurf künftig
       vorab vom [2][Unabhängigen Kontrollrat] (UKR) genehmigt werden, der zum
       neuen zentralen Gremium der Geheimdienstkontrolle werden soll. Der UKR ist
       zwar kein normales Gericht, aber er arbeitet „gerichtsähnlich“. Sieben von
       neun UKR-Mitgliedern müssen vorher Bundesrichter:in gewesen sein. Die
       Entscheidungen des UKR sind zwar zunächst geheim. Doch geheim ist auch eine
       Entscheidung des Ermittlungsrichters, wenn er vorab die Telefonüberwachung
       durch die Polizei genehmigt.
       
       In der Diskussion um die Geheimdienstreform, die angesichts der hybriden
       Bedrohung insbesondere aus Russland eine gewisse Plausibilität hat, geht es
       jetzt darum, mögliche Fehlentwicklungen zu verhindern. So müsste deutlicher
       als bisher festgeschrieben werden, dass die neuen aktiven Befugnisse der
       Geheimdienste nur gegen Terror und [3][ausländische Angriffe] eingesetzt
       werden dürfen und nicht gegen die innenpolitische linke und rechte
       Opposition. Der BND sollte ausdrücklich auf Maßnahmen im Ausland beschränkt
       werden. Dem Verfassungsschutz sollten Einbrüche in Wohnungen generell
       verboten werden.
       
       15 Aug 2026
       
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