# taz.de -- Initiative gegen Vergesellschaftung: Eine Bank für Vermieter
       
       > Vier Berliner Geldinstitute stellen sich gegen die Vergesellschaftung.
       > Sie bringen Gutachten in Stellung, die über internationale Konflikte
       > raunen.
       
 (IMG) Bild: Vorstandsvertreter von Berliner Sparkasse, Volksbank, DKB und Investitionsbank Berlin beim Argumentieren gegen Vergesellschaftung
       
       Dass die Idee der Vergesellschaftung privater Wohnungskonzerne nicht auf
       Gegenliebe bei jenen stoßen würde, [1][die an der Finanzialisierung, also
       Spekulation auf dem Berliner Wohnungsmarkt mitverdienen], ist nicht
       überraschend. Dass sich jedoch gleich vier Berliner Banken zu einer
       „Initiative“ zusammenschließen, um sich in eine politische Debatte
       einzumischen, stellt trotzdem eine Besonderheit dar. Deutlich wird daraus
       zudem: Drei Mon[2][ate vor der Abgeordnetenhauswahl ist die – für manche:
       drohende – Umsetzung des Volksentscheids Deutsche Wohnen & Co Enteignen
       wieder ein zentrales Thema in der Stadt].
       
       Und so war dann auch die mediale Aufmerksamkeit groß, als am Dienstag im
       Haus der Bundespressekonferenz Vorstandsvertreter von Berliner Sparkasse,
       Volksbank, DKB und Investitionsbank Berlin ihre Argumente vortrugen, wieso
       eine Vergesellschaftung großen Schaden anrichten würde.
       
       Bemüht war man dabei, der eigenen Rolle besonderes Gewicht zu verleihen.
       „Wir äußern uns öffentlich sehr selten zu politischen Themen“, sagte etwa
       Olaf Schulz, Vorstandsmitglied der Berliner Sparkasse, nur um damit
       deutlich zu machen: Bei dieser Frage gehe es um die Grundfesten, um die
       „Spaltung der Gesellschaft“, die Berlin „ruinieren kann“.
       
       Wie wichtig man sich nimmt, in einer Frage, die die Berliner per
       Volksentscheid längst entschieden haben, wurde dabei gleich zu Beginn
       nonchalant erwähnt: Demnach betrage die aggregierte Bilanzsumme der vier
       Institute 225 Milliarden Euro pro Jahr, während Berlins Haushalt gerade
       einmal 40 Milliarden umfasst. Ehrlicherweise machten im späteren Verlauf
       die Bankenvertreter deutlich, dass sie die Folgen einer Vergesellschaftung
       selbst gut überstehen würden. Eine Vergesellschaftung würde „keine
       Bankenkrise auslösen“, so Tilo Hacke von der DKB. Stattdessen würde sie
       „Neuinvestitionen weiter erschweren.“
       
       Das ist dann auch die zentrale Argumentationslinie der Banken: Enteignung
       führt zur Abschreckung des Kapitals, zu ausbleibenden Investitionen und
       verhindere den Wohnungsneubau. Fehlende Wohnungen seien demnach das
       „Kernproblem hinter den hohen Mieten“, sagte Olaf Schulz, ohne zu erwähnen,
       wie privates Kapital den Wohnungsmarkt als Anlagemarkt nutzt, um hohe
       Renditen herauszuschlagen. Zur Überschrift ihrer gemeinsamen
       Pressemitteilung schaffte es tatsächlich das ausgelutschte Nichtargument:
       „Enteignung schafft keine einzige neue Wohnung.“ Fragt man die
       Befürworter:innen, bekommt man dafür nur ein augenrollendes „Soll sie auch
       nicht.“
       
       ## Argumentiert mit einer Gutachtenflut
       
       Zu ihrer argumentativen Unterstützung haben die Banken eine Reihe von
       Gutachten in Auftrag gegeben. Zwei davon stammen vom Forschungsinstitut
       Empirica. Dieses hat sich die Wirkungen der Vergesellschaftung sowie
       mögliche alternative Maßnahmen angesehen; eine Studie zur (un-)möglichen
       Mietsenkungspotentialen nach einer Vergesellschaftung soll folgen. Für mehr
       Schlagzeilen sorgte schon im Vorfeld eine Kurzstudie des Instituts für
       Wirtschaft (IW) über mögliche volkswirtschaftliche Folgen. Bild und B.Z.
       titelten: „Linken-Plan für Berlin provoziert Trumps nächste Rache.“
       
       In der Studie heißt es in Bezug auf ausländische Eigentümer der betroffenen
       Unternehmen, etwa den US-Vermögensverwalter BlackRock oder den
       niederländischen Pensionsfonds, die Anteile an Vonovia halten: „Man kann an
       dieser Stelle nur spekulieren, wie die internationalen Eigentümer und die
       Regierungen der jeweiligen Länder auf eine Vergesellschaftung mit einer
       Entschädigung weit unterhalb des Marktwerts reagieren würden.“ Es brauche
       aber kaum Fantasie, „wie entschieden etwa die Reaktion der US-Regierung
       ausfallen würde, wenn US-Lehrer und Feuerwehrleute Teile ihrer
       Altersvorsorge verlieren“.
       
       Die Initiative Deutsche Wohnen & Co Enteignen (DWE) hält dagegen: „Wenn die
       Immobilienlobby jetzt Donald Trump bemühen muss, um die Berliner
       Vergesellschaftung schlechtzureden, zeigt das vor allem eins: Der Lobby
       gehen die sachlichen Argumente aus. Die Vorstellung, dass die
       Wohnungspolitik in Berlin einen internationalen Handelskonflikt auslösen
       könnte, ist keine seriöse Analyse, sondern reine Panikmache“, so Sprecher
       Armin Rothemann.
       
       ## Zehn Enteignungskandidaten
       
       Das eigentliche Problem sei, „dass Wohnungen als Kapitalanlage genutzt
       werden“ und ein großer Teil der Berliner Mieten „an internationale
       Finanzmarktakteure und in ausländische Rentensysteme fließen“. Laut dem
       [3][Gesetzesvorschlag der Initiative] sollen etwa 220.000 Wohnungen der
       Konzerne mit mehr als 3.000 Wohnungen in Berlin in eine neue Anstalt
       öffentlichen Rechts überführt werden – entschädigt, aber nicht zu
       Marktpreisen.
       
       Laut Empirica wären zum jetzigen Zeitpunkt 10 Unternehmen davon betroffen.
       Das Institut argumentiert in seiner Studie im Sinne dieser Konzerne: Diese
       hätten vor allem in innerstädtischen Lagen mit hohen Mieten „keine
       Marktmacht“, seien also „nicht für die Preisanstiege“ verantwortlich. Eine
       Vergesellschaftung – mit möglichen Mietsenkungen – würde dazu führen, dass
       weniger Mieter:innen umziehen und damit statistisch mehr Wohnraum pro
       Person verbrauchen. Das verfügbare Wohnungsangebot würde sinken.
       
       Das IW sieht vor allem finanzielle Risiken für die Stadt. Berlins
       Kreditwürdigkeit würde sinken, „Banken müssten Risikoaufschläge verlangen“,
       auch wegen der Gefahr, dass das Bundesverfassungsgericht die
       Entschädigungssumme im Nachhinein heraufsetzt. Schon geringfügig teurere
       Kredite würden Berlins Haushalt stark belasten, so die Argumentation. Dass
       mit einem Berlin-Aufschlag kaum zu rechnen sei, weil die Bundesländer und
       der Bund gegenseitig für sich haften, wird ebenso erwähnt, aber wieder vom
       Tisch gewischt: Schließlich „kann die Umsetzung des Artikels 15 des
       Grundgesetzes eben auch Deutschland insgesamt treffen“.
       
       Diese Sichtweise erklärt dann womöglich auch die Umtriebe von Bayerns
       Ministerpräsident Markus Söder (CSU), der per Bundesratsinitiative
       „Enteignungen verbieten“ möchte. Auf Antrag Bayern und Nordrhein-Westfalens
       hatte sich zudem eine [4][Sonderkonferenz der Bauminister Mitte Juni gegen
       die Vergesellschaftung gestellt]. Sollte Berlin dennoch den Weg gehen,
       kündigte Söder eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht an.
       
       Die Banker mahnten dagegen vor den Folgen, die allein schon die Debatte
       auslösen würde. Laut Carsten Jung von der Volksbank hielten sich schon
       jetzt Investoren wie „Versicherungen und Pensionskosten“ dabei zurück, in
       neue Projekte in Berlin zu investieren. Als Käufer würden derzeit vor allem
       „kommunale“ Wohnungsunternehmen auftreten. Bei DWE dürfte man das gerne
       hören.
       
       23 Jun 2026
       
       ## LINKS
       
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