# taz.de -- Ausweitung der Polizeibefugnisse: Genügt eine „drohende Gefahr“ für Polizeimaßnahmen?
> Bayern hat das bundesweit schärfste Polizeigesetz. Das beschäftigt nun
> auch das Bundesverfassungsgericht.
(IMG) Bild: Nun entscheidet das höchste deutsche Gericht über die Polizeibefugnisse in Bayern
Neun Jahre nach einer deutlichen Verschärfung des bayerischen
Polizeiaufgabengesetzes (PAG) beschäftigt sich endlich das
Bundesverfassungsgericht mit den Klagen. Dabei haben Politik und
bayerisches Verfassungsgericht schon längst reagiert.
Wenn die Polizei Straftaten verfolgt, gilt die Strafprozessordnung, ein
Bundesgesetz. Zur Abwehr künftiger Gefahren gelten die Polizeigesetze der
Länder, in Bayern das PAG. 2017 und 2018 verschärfte die
CSU-Landesregierung das PAG und ermöglichte der Polizei bereits Maßnahmen
bei einer „drohenden Gefahr“, bis hin zum Abhören von Telefonen und zum
Einsatz verdeckter Ermittler:innen.
Traditionell kann die Polizei erst bei einer konkreten Gefahr aktiv werden,
also wenn der Eintritt des Schadens unmittelbar bevorsteht. Bayern hat die
Schwelle aber schon 2017 für einzelne Maßnahmen auf eine „drohende Gefahr“
abgesenkt. 2018 wurde dies ausgeweitet. Für die Annahme einer drohenden
Gefahr kann sich die Polizei auf das „individuelle Verhalten einer Person“
berufen oder auf „Vorbereitungshandlungen“ (von wem auch immer), die den
Schluss auf ein „seiner Art nach konkretisiertes Geschehen“ zulassen.
Die CSU-Regierung argumentierte damals mit dem islamistischen
[1][Terroranschlag auf den Berliner Breitscheidt-Platz] und dem
rassistischen Amoklauf in einem Münchener Einkaufszentrum. Doch die
Vorverlagerung der Polizeikompetenzen [2][führte zu massiven Protesten].
2018 demonstrierten in München 30.000 Menschen gegen die PAG-Novelle. „Das
PAG stellt alle Bürger:innen unter Generalverdacht“, befürchteten sie.
## 216 Abgeordnete klagten
Auch das Bundesverfassungsgericht wurde eingeschaltet. 216
Bundestagsabgeordnete von Grünen, Linken und FDP erhoben 2018 eine
abstrakte Normenkontrolle. Dazu kam eine Verfassungsbeschwerde von zehn
Aktivist:innen des Bündnisses NoPAG, die von der Gesellschaft für
Freiheitsrechte (GFF) juristisch unterstützt wurden.
Doch bevor Karlsruhe sich mit den Klagen beschäftigte, wurde das PAG wieder
entschärft. Auf Druck der Freien Wähler wurden Maßnahmen bei einer
drohenden Gefahr für „erhebliche Eigentumspositionen“ ausgeschlossen. Der
bayerische Landesverfassungsgerichtshof beschränkte 2025 Maßnahmen bei
einer drohenden Gefahr auf „terroristische oder vergleichbare Angriffe“ und
verbot heimliche Maßnahmen sowie Maßnahmen gegen Unbeteiligte. An diesem
Dienstag verhandelte das Bundesverfassungsgericht nun über die Klagen gegen
die PAG-Novelle – das heißt, was noch von ihr übrig war.
Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) verteidigte die Vorverlagerung
der Gefahrenschwelle. „Die Polizei kann nicht warten, bis der mögliche
Schadensverlauf bis ins letzte Detail bekannt ist“, sagte Herrmann.
Inzwischen seien alle anderen Bundesländer dem bayerischen Vorbild gefolgt.
Dass es auch eine „drohende Gefahr“ gebe, habe das Bundesverfassungsgericht
selbst bereits festgestellt.
Rechtsprofessor Markus Möstl, der Bayern vertrat, erläuterte, dass in der
Praxis bei einer drohenden Gefahr in aller Regel relativ milde
Polizeimaßnahmen eingesetzt werden; Platzverweise, Identitätsfeststellungen
und Gefährderansprachen. Typische Anlässe sind Männer, die auffällig
Kindergartenkinder beobachten, Nachstellungen durch aggressive Ex-Partner
und Personen, die sich im Umfeld von Rüstungsfirmen seltsam verhalten.
## In Bayern präventive Haft erlaubt
Der Klägervertreter, Rechtsprofessor Thorsten Kingreen, räumte ein, dass
aus Bayern „kein Polizeistaat“ geworden sei. Dennoch bleibe die Sorge, was
man mit der Norm über die „drohende Gefahr“ machen könnte. „Sie darf nicht
in falsche Hände kommen“, sagte Kingreen.
Außerdem ging es in Karlsruhe auch um den präventiven Gewahrsam, [3][der in
Bayern für einen Monat verhängt] und um einen weiteren Monat verlängert
werden kann, länger als in anderen Bundesländern. Im ersten Halbjahr 2026
gab es in Bayern rund 5.800 Fälle von Präventiv-Gewahrsam, davon über 99
Prozent kürzer als einen Tag. Nur vier Gewahrsamsfälle dauerten über 14
Tage.
Die für zwei Tage geplante mündliche Verhandlung soll am Mittwoch enden.
Das Urteil wird in einigen Monaten verkündet.
7 Jul 2026
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## AUTOREN
(DIR) Christian Rath
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