# taz.de -- Gerichtsurteil: Kein Mitleid ist nicht extremistisch
> Der antizionistische Verein Jüdische Stimme ist nicht „gesichert
> extremistisch“. Das ist ein wichtiges Signal für die Meinungsfreiheit.
(IMG) Bild: Zeichen der Solidarität: Kufiya und Palästina-Flagge
Die linke Gruppe „Jüdische Stimme für einen gerechten Frieden in Nahost“
[1][durfte im Verfassungsschutzbericht 2024 nicht als „gesichert
extremistisch“] bezeichnet werden. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin
entschieden. Meinungsäußerungen seien noch keine Gewaltvorbereitung,
fehlendes Mitleid mit israelischen Terroropfern sei kein Aufruf zur Gewalt,
so die Richter:innen.
Der Eilbeschluss des Berliner Gerichts ist begrüßenswert, denn er
beschränkt die Möglichkeiten des Verfassungsschutzes, legitime politische
Diskurse ins Abseits zu stellen. Die Richter:innen geben aber auch
keinen Freibrief für Terrorverherrlichung. Der Erfolg der „Jüdischen
Stimme“, das deuteten die Richter:innen an, könnte nicht von Dauer sein,
wenn beim nächsten Verfassungsschutzbericht neue drastischere Aussagen
einbezogen werden. Doch selbst wenn sich keine Radikalisierung der
„Jüdischen Stimme“ – die den Zionismus als „rassistisch“ ablehnt
–feststellen lässt, könnte das Innenministerium auch versuchen, die Gruppe
beim nächsten Mal nur als „Verdachtsfall“ einzustufen. Dies würde eine
erneute gerichtliche Intervention weniger wahrscheinlich machen, die
Stigmatisierung aber kaum reduzieren.
Erstaunlicherweise haben die Richter:innen die Unterstützung [2][des
Vereins für die BDS-Kampagne] gar nicht thematisiert. Dabei war die
Forderung nach Boykotten und Sanktionen gegen Israel einer der Hauptgründe
für die Aufnahme in den Verfassungsschutzbericht. Und immerhin hatte der
Verfassungsschutz 2024 erstmals Gruppen der BDS-Kampagne als „gesichert
extremistisch“ eingestuft, weil sie das Existenzrecht Israels infrage
stellen.
Vermutlich geht das Gericht davon aus, dass BDS als gewaltfreie Kampagne
noch nicht extremistisch ist. Das hätten die Richter:innen aber auch
klar sagen können. Es ist zu hoffen, dass sie in der Begründung des
Beschlusses, die noch nicht vorliegt, deutlicher werden. Nicht als
ultimative Wegweisung, sondern als Beitrag zu einer Debatte um
Meinungsfreiheit, die immer mehr Fahrt aufnimmt.
28 Apr 2026
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