# taz.de -- Gerichtsurteil: Kein Mitleid ist nicht extremistisch
       
       > Der antizionistische Verein Jüdische Stimme ist nicht „gesichert
       > extremistisch“. Das ist ein wichtiges Signal für die Meinungsfreiheit.
       
 (IMG) Bild: Zeichen der Solidarität: Kufiya und Palästina-Flagge
       
       Die linke Gruppe „Jüdische Stimme für einen gerechten Frieden in Nahost“
       [1][durfte im Verfassungsschutzbericht 2024 nicht als „gesichert
       extremistisch“] bezeichnet werden. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin
       entschieden. Meinungsäußerungen seien noch keine Gewaltvorbereitung,
       fehlendes Mitleid mit israelischen Terroropfern sei kein Aufruf zur Gewalt,
       so die Richter:innen.
       
       Der Eilbeschluss des Berliner Gerichts ist begrüßenswert, denn er
       beschränkt die Möglichkeiten des Verfassungsschutzes, legitime politische
       Diskurse ins Abseits zu stellen. Die Richter:innen geben aber auch
       keinen Freibrief für Terrorverherrlichung. Der Erfolg der „Jüdischen
       Stimme“, das deuteten die Richter:innen an, könnte nicht von Dauer sein,
       wenn beim nächsten Verfassungsschutzbericht neue drastischere Aussagen
       einbezogen werden. Doch selbst wenn sich keine Radikalisierung der
       „Jüdischen Stimme“ – die den Zionismus als „rassistisch“ ablehnt
       –feststellen lässt, könnte das Innenministerium auch versuchen, die Gruppe
       beim nächsten Mal nur als „Verdachtsfall“ einzustufen. Dies würde eine
       erneute gerichtliche Intervention weniger wahrscheinlich machen, die
       Stigmatisierung aber kaum reduzieren.
       
       Erstaunlicherweise haben die Richter:innen die Unterstützung [2][des
       Vereins für die BDS-Kampagne] gar nicht thematisiert. Dabei war die
       Forderung nach Boykotten und Sanktionen gegen Israel einer der Hauptgründe
       für die Aufnahme in den Verfassungsschutzbericht. Und immerhin hatte der
       Verfassungsschutz 2024 erstmals Gruppen der BDS-Kampagne als „gesichert
       extremistisch“ eingestuft, weil sie das Existenzrecht Israels infrage
       stellen.
       
       Vermutlich geht das Gericht davon aus, dass BDS als gewaltfreie Kampagne
       noch nicht extremistisch ist. Das hätten die Richter:innen aber auch
       klar sagen können. Es ist zu hoffen, dass sie in der Begründung des
       Beschlusses, die noch nicht vorliegt, deutlicher werden. Nicht als
       ultimative Wegweisung, sondern als Beitrag zu einer Debatte um
       Meinungsfreiheit, die immer mehr Fahrt aufnimmt.
       
       28 Apr 2026
       
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