# taz.de -- Erfolg für Verfassungsschutz: Gericht sieht „Glorifizierung der Hamas“
       
       > Die „Jüdische Stimme“ unterliegt diesmal vor Gericht: Der
       > Verfassungsschutz darf den antiisraelischen Verein als extremistisch
       > einstufen.
       
 (IMG) Bild: Eine Protestaktion der „Jüdischen Stimme“ in Berlin Tempelhof, am 12.4.2024
       
       Der Verfassungsschutz darf den Verein „Jüdische Stimme für einen gerechten
       Frieden in Nahost“ weiterhin als „gesichert extremistisch“ einstufen. Das
       entschied das Verwaltungsgericht (VG) Köln in einem Eilverfahren. Das
       Kölner Gericht entschied damit scheinbar anders als das Verwaltungsgericht
       Berlin Ende April.
       
       Die „Jüdische Stimme“, gegründet 2023, ist ein kleiner aktivistischer
       Verein, der sich mit dem palästinensischen Widerstand gegen die israelische
       Besatzung solidarisiert und relativ offen das Existenzrecht Israels infrage
       stellt.
       
       2024 wurde der Verein erstmals im Verfassungsschutzbericht erwähnt und
       gleich als „gesichert extremistisch“ eingestuft. Die „Jüdische Stimme“
       klagte dagegen vor zwei Verwaltungsgerichten. In Köln klagte der Verein
       gegen die Einstufung durch den Verfassungsschutz, weil das Bundesamt für
       Verfassungsschutz dort seinen Sitz hat. In Berlin klagte die „Jüdische
       Stimme“ [1][gegen das Innenministerium,] weil es die Einstufung des Vereins
       im Verfassungsschutzbericht veröffentlichte.
       
       Das VG Köln lehnte nun den Eilantrag der „Jüdischen Stimme“ ab und billigte
       vorläufig die Einstufung als „extremistisch“, weil der Verein
       „völkerverständigungswidrige Bestrebungen“ verfolge. Der Verein hetze
       kontinuierlich gegen Israel und unterstütze damit mittelbar die
       Terrororganisation Hamas.
       
       Dagegen [2][hatte das VG Berlin Ende April entschieden,] dass die „Jüdische
       Stimme“ im Verfassungsschutzbericht 2024 nicht als „gesichert
       extremistisch“ bezeichnet werden durfte. Die Aktivitäten des Vereins seien
       weder eindeutig gegen die Völkerverständigung gerichtet noch gefährdeten
       sie auswärtige Belange Deutschlands durch Gewaltaufrufe.
       
       ## Gericht sieht keinen Widerspruch
       
       Das VG Köln hält die beiden Gerichtsentscheidungen nicht für
       widersprüchlich. Während sich das VG Berlin auf Erkenntnisse zum Jahr 2024
       beschränke, berücksichtige das VG Köln auch spätere Äußerungen der
       „Jüdischen Stimme“. Dabei sei es dem Verein nicht mehr in erster Linie um
       eine Auseinandersetzung mit israelischer Politik oder den Zuständen in Gaza
       gegangen, sondern vor allem um eine „Glorifizierung und Billigung des
       Vorgehens der Hamas“.
       
       Laut VG Köln hat die „Jüdische Stimme“ israelische Schilderungen über Taten
       der Hamas, unter anderem Vergewaltigungen, als Erfindungen bezeichnet. Als
       die Hamas israelische Soldatinnen nach 15 Monaten Geiselhaft freiließ,
       hätten sie „ein Geschenkpaket“ erhalten, „als wären sie auf einer
       Klassenfahrt gewesen“, und seien anscheinend in „guter Verfassung“ gewesen,
       zitierte das Gericht die „Jüdische Stimme“.
       
       Außerdem habe die „Jüdische Stimme“ erklärt, Israel ziele als
       „siedlerkoloniales Projekt […] per Definition darauf ab, die ursprüngliche
       Bevölkerung […] zu ersetzen“. Der „Vernichtungscharakter Israels“ zeige
       sich „seit Beginn des Staates“. Die zionistische Ideologie könne deshalb
       nicht vom „Genozid“ (Völkermord) getrennt werden. Dagegen sei bewaffneter
       Widerstand berechtigt. „Genozidalen Staaten“ könne „nicht durch bloße
       Resolutionen Einhalten geboten werden“, sondern sie müssten „mit allen
       verfügbaren Mitteln aufgehalten werden“.
       
       Gegen die Eilentscheidung des VG Köln sind noch Rechtsmittel zum
       Oberverwaltungsgericht Münster möglich. Allerdings wird es schon Mitte Juni
       eine neue Lage geben, wenn Innenminister Alexander Dobrindt (CSU) den
       Verfassungsschutzbericht für das Jahr 2025 vorstellt. Nach dem Kölner
       Beschluss ist damit zu rechnen, dass die „Jüdische Stimme“ darin erneut als
       gesichert extremistisch benannt wird.
       
       21 May 2026
       
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