# taz.de -- Erfolg für Verfassungsschutz: Gericht sieht „Glorifizierung der Hamas“
> Die „Jüdische Stimme“ unterliegt diesmal vor Gericht: Der
> Verfassungsschutz darf den antiisraelischen Verein als extremistisch
> einstufen.
(IMG) Bild: Eine Protestaktion der „Jüdischen Stimme“ in Berlin Tempelhof, am 12.4.2024
Der Verfassungsschutz darf den Verein „Jüdische Stimme für einen gerechten
Frieden in Nahost“ weiterhin als „gesichert extremistisch“ einstufen. Das
entschied das Verwaltungsgericht (VG) Köln in einem Eilverfahren. Das
Kölner Gericht entschied damit scheinbar anders als das Verwaltungsgericht
Berlin Ende April.
Die „Jüdische Stimme“, gegründet 2023, ist ein kleiner aktivistischer
Verein, der sich mit dem palästinensischen Widerstand gegen die israelische
Besatzung solidarisiert und relativ offen das Existenzrecht Israels infrage
stellt.
2024 wurde der Verein erstmals im Verfassungsschutzbericht erwähnt und
gleich als „gesichert extremistisch“ eingestuft. Die „Jüdische Stimme“
klagte dagegen vor zwei Verwaltungsgerichten. In Köln klagte der Verein
gegen die Einstufung durch den Verfassungsschutz, weil das Bundesamt für
Verfassungsschutz dort seinen Sitz hat. In Berlin klagte die „Jüdische
Stimme“ [1][gegen das Innenministerium,] weil es die Einstufung des Vereins
im Verfassungsschutzbericht veröffentlichte.
Das VG Köln lehnte nun den Eilantrag der „Jüdischen Stimme“ ab und billigte
vorläufig die Einstufung als „extremistisch“, weil der Verein
„völkerverständigungswidrige Bestrebungen“ verfolge. Der Verein hetze
kontinuierlich gegen Israel und unterstütze damit mittelbar die
Terrororganisation Hamas.
Dagegen [2][hatte das VG Berlin Ende April entschieden,] dass die „Jüdische
Stimme“ im Verfassungsschutzbericht 2024 nicht als „gesichert
extremistisch“ bezeichnet werden durfte. Die Aktivitäten des Vereins seien
weder eindeutig gegen die Völkerverständigung gerichtet noch gefährdeten
sie auswärtige Belange Deutschlands durch Gewaltaufrufe.
## Gericht sieht keinen Widerspruch
Das VG Köln hält die beiden Gerichtsentscheidungen nicht für
widersprüchlich. Während sich das VG Berlin auf Erkenntnisse zum Jahr 2024
beschränke, berücksichtige das VG Köln auch spätere Äußerungen der
„Jüdischen Stimme“. Dabei sei es dem Verein nicht mehr in erster Linie um
eine Auseinandersetzung mit israelischer Politik oder den Zuständen in Gaza
gegangen, sondern vor allem um eine „Glorifizierung und Billigung des
Vorgehens der Hamas“.
Laut VG Köln hat die „Jüdische Stimme“ israelische Schilderungen über Taten
der Hamas, unter anderem Vergewaltigungen, als Erfindungen bezeichnet. Als
die Hamas israelische Soldatinnen nach 15 Monaten Geiselhaft freiließ,
hätten sie „ein Geschenkpaket“ erhalten, „als wären sie auf einer
Klassenfahrt gewesen“, und seien anscheinend in „guter Verfassung“ gewesen,
zitierte das Gericht die „Jüdische Stimme“.
Außerdem habe die „Jüdische Stimme“ erklärt, Israel ziele als
„siedlerkoloniales Projekt […] per Definition darauf ab, die ursprüngliche
Bevölkerung […] zu ersetzen“. Der „Vernichtungscharakter Israels“ zeige
sich „seit Beginn des Staates“. Die zionistische Ideologie könne deshalb
nicht vom „Genozid“ (Völkermord) getrennt werden. Dagegen sei bewaffneter
Widerstand berechtigt. „Genozidalen Staaten“ könne „nicht durch bloße
Resolutionen Einhalten geboten werden“, sondern sie müssten „mit allen
verfügbaren Mitteln aufgehalten werden“.
Gegen die Eilentscheidung des VG Köln sind noch Rechtsmittel zum
Oberverwaltungsgericht Münster möglich. Allerdings wird es schon Mitte Juni
eine neue Lage geben, wenn Innenminister Alexander Dobrindt (CSU) den
Verfassungsschutzbericht für das Jahr 2025 vorstellt. Nach dem Kölner
Beschluss ist damit zu rechnen, dass die „Jüdische Stimme“ darin erneut als
gesichert extremistisch benannt wird.
21 May 2026
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## AUTOREN
(DIR) Christian Rath
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