# taz.de -- Der Fall Jacques Baud: Skandalöse EU-Sanktionen für Journalisten
> Die EU sanktioniert Autoren, denen sie vorwirft, russische Propaganda zu
> betreiben. Selbst wenn das stimmt, ist das Vorgehen falsch.
(IMG) Bild: Baud lebt in Brüssel und ist dort faktisch „blockiert“
Das Sanktionsregime der Europäischen Union wurde als außenpolitisches
Instrument gegen feindliche Staaten geschaffen. Inzwischen richtet es sich
auch gegen Einzelpersonen: gegen Autoren und Journalistinnen, die Israel
kritisieren oder die westliche Ukrainepolitik infrage stellen. Die
Eingriffe erfolgen ohne Anklage, ohne Anhörung, ohne gerichtliches
Verfahren. In einem Rechtsstaat ist das ein Skandal. Denn das Fundament
eines Rechtsstaates ist die Gewaltenteilung und Rechtsprechung durch
unabhängige Gerichte.
Nehmen wir Jacques Baud. Er war Offizier des Schweizer Nachrichtendienstes,
arbeitete später für die Vereinten Nationen und wurde 2014 von der Nato als
Beobachter in die Ukraine entsandt. In Büchern und Analysen vertrat er die
These, die Ukraine habe den russischen Angriff provoziert.
Diese Position wurde in Brüssel als „Putin-Propaganda“ gewertet – und galt
bald als ausreichender Grund für Sanktionen. Am 15. Dezember 2025
[1][setzte der Rat der Europäischen Union Jacques Baud auf die
Sanktionsliste]. Baud lebt in Brüssel und ist dort faktisch „blockiert“,
weil er aufgrund der EU Sanktionen nicht frei reisen kann.
Seine Konten und Vermögenswerte wurden eingefroren, Geschäftsbeziehungen
untersagt. Selbst alltägliche Ausgaben müssen beantragt werden. Möglich,
dass Bauds Analysen unzutreffend sind. Möglich auch, dass sie falsch sind.
Darum geht es nicht.
## Das Grundrecht schützt auch irrige Positionen
Es geht um Meinungsfreiheit als Voraussetzung jeder Demokratie. Dieses
Grundrecht schützt ausdrücklich auch irrige, provozierende oder unbequeme
Ansichten. Denn ob eine Analyse der Wirklichkeit standhält, lässt sich nur
feststellen, wenn sie geäußert werden darf. Rosa Luxemburgs Satz, Freiheit
sei immer die Freiheit der Andersdenkenden, hat nichts an Gültigkeit
verloren. Natürlich muss und darf sich die EU gegen Falschinformationen
wehren, aber nicht mit Verboten, sondern mit der Kraft der besseren
Argumente.
Die Sanktionslisten der EU beruhen auf Beschlüssen des Ministerrates, der
die Vorschläge der Außenbeauftragten Kaja Kallas umsetzt. Es gibt keine
Anklage, kein Recht auf Anhörung, keinen Prozess, keinen unabhängigen
Richterspruch.
Damit werden zentrale Garantien der EU-Grundrechtecharta suspendiert: die
Meinungsfreiheit, das Recht auf Anhörung, der Anspruch auf wirksamen
Rechtsbehelf und die Unschuldsvermutung.
Das Vorgehen erinnert an Praktiken, mit denen in autoritären Systemen
missliebige Stimmen ausgeschaltet werden. Gerade in Zeiten politischer
Verhärtung muss der Rechtsstaat sturmfest gemacht werden. Wer heute
akzeptiert, dass Grundrechte ohne Urteil entzogen werden, schafft
Präzedenzfälle, die eines hoffentlich fernen Tages auch die „Mitte“ treffen
können.
Zugleich untergräbt Brüssel seine eigene Glaubwürdigkeit. Der Rechtsstaat
lässt sich nicht in Ungarn oder Polen einfordern, wenn er im eigenen
Machtbereich ausgehöhlt wird.
## Kein Einzelfall
Betroffen ist auch der Berliner Journalist Hüseyin Doğru, ehemals
Chefredakteur von red.media, einer in Berlin ansässigen
Palästina-solidarischen Medienplattform. Ihm wurde nachgesagt, finanzielle
Mittel aus Russland erhalten zu haben. Am 20. Mai 2025 wurde er [2][im
Rahmen des 17. EU-Sanktionspakets gegen Russland sanktioniert].
Doğru wird, laut Text der EU-Sanktionslisten, vorgeworfen: „Während einer
gewaltsamen Besetzung einer Universität in Deutschland durch
antiisraelische Randalierer fanden Absprachen zwischen red und den
Besetzern statt, um Bilder des Vandalismus, auf denen auch Hamas-Symbole zu
sehen waren, über die Onlinekanäle von red zu verbreiten und den Besetzern
so eine exklusive Medienplattform zu bieten und den gewaltorientierten
Charakter des Protests zu erleichtern.“
Durch seine journalistische Tätigkeit habe Doğru religiöse Zwietracht
geschürt und russische Bestrebungen unterstützt, die Europäische Union zu
destabilisieren. Seine Agentur stehe mit Akteuren russischer
Staatspropaganda in Verbindung.
Möglich, dass diese Vorwürfe zutreffen. Doch die Europäische Union legte
dafür keinerlei überprüfbare Belege vor. Auch in diesem Fall gab es keine
Anklage, kein Recht auf Anhörung, kein gerichtliches Verfahren, kein
Urteil.
Die Sanktionen treffen nicht nur Doğru selbst, [3][sondern seine gesamte
Familie]. Seine Bank hat ihm inzwischen auch das Existenzminimum entzogen.
Seine Frau ist hochschwanger, die Krankenversicherung wurde gekündigt.
## Eingriff ohne rechtsstaatliches Verfahren
Selbst bei einem Strafzettel wegen Falschparkens gibt es eine gesetzliche
Grundlage, ein Recht auf Anhörung und ein geregeltes Verfahren. Wie ist es
möglich, dass ein existenzvernichtender Eingriff in Grundrechte außerhalb
rechtsstaatlicher Verfahren vorgenommen wird?
Die ehemalige Richterin am Europäischen Gerichtshof Ninon Colneric und die
Völkerrechtlerin Alina Miron haben zu diesen Fällen ein Rechtsgutachten
vorgelegt. Zentrale Kritik ist das Fehlen gerichtlicher Kontrolle. Die
systematische Verweigerung des Rechts auf Anhörung verstoße gegen
grundlegende europäische Rechtsgarantien.
Inzwischen umfasst die [4][EU-Sanktionsliste 5.743 Einzelpersonen].
Darunter befinden sich Kriegsverbrecher und IS-Terroristen – inzwischen
aber auch Autoren und Journalisten.
Artikel 20 des Grundgesetzes definiert Deutschland als Rechtsstaat. Dieser
Verfassungsgrundsatz steht unter dem Schutz der Ewigkeitsklausel des
Artikels 79. Er darf weder suspendiert noch – auch nicht mit
Zweidrittelmehrheit – verändert werden. Der Rechtsstaat beruht auf
Gewaltenteilung und auf der ausschließlichen Zuständigkeit unabhängiger
Gerichte für schwere Grundrechtseingriffe. Selbst Terroristen und
Kriegsverbrecher haben Anspruch auf Anklage, ein öffentliches Verfahren und
das Recht auf Verteidigung.
Als die Bundesregierung in der Bundespressekonferenz vom 17. Dezember 2025
um eine Stellungnahme zum Fall Jacques Baud gebeten wurde, [5][erklärte
Regierungssprecher Martin Giese]: „Alle, die auf diesem Feld unterwegs
sind, müssen damit rechnen, dass es auch ihnen passieren kann.“ Der Satz
klingt nicht wie eine rechtliche Einordnung. Sondern wie eine Warnung.
8 May 2026
## LINKS
(DIR) [1] https://www.google.com/url?sa=t&source=web&rct=j&opi=89978449&url=https://www.srf.ch/news/schweiz/eu-und-desinformation-sprachrohr-russlands-warum-die-eu-einen-schweizer-blockiert&ved=2ahUKEwi66MuSj6eUAxUCQvEDHUsTL6oQFnoECCMQAQ&usg=AOvVaw12T1KZXkBbTkp5CyKsMzF7
(DIR) [2] https://www.google.com/url?sa=t&source=web&rct=j&opi=89978449&url=https://www.nd-aktuell.de/artikel/1192387.russland-sanktionen-wie-ein-linker-journalist-auf-der-eu-sanktionsliste-landete.html&ved=2ahUKEwjO9LSyj6eUAxW3A9sEHVYmF1gQFnoECBwQAQ&usg=AOvVaw1VDDI2lEP1fbElLHe3k7nY
(DIR) [3] https://www.nd-aktuell.de/artikel/1198677.finanhttps://www.google.com/url?sa=t&source=web&rct=j&opi=89978449&url=https://jacobin.de/artikel/sanktionen-pressefreiheit-huseyin-dogru-rt-zensur-antifa-rote-hilfe-red&ved=2ahUKEwiKpIPPkaeUAxWUB9sEHWBlFQsQxfQBKAB6BAgPEAE&usg=AOvVaw0Efr-0QEpAGWeshbEKpYDz
(DIR) [4] https://data.europa.eu/data/datasets/consolidated-list-of-persons-groups-and-entities-subject-to-eu-financial-sanctions-fisma?locale=de
(DIR) [5] https://www.google.com/url?sa=t&source=web&rct=j&opi=89978449&url=https://www.auswaertiges-amt.de/de/newsroom/regierungspressekonferenz-2748626&ved=2ahUKEwjWmfiLkqeUAxW7QPEDHT9dJNMQFnoECBkQAQ&usg=AOvVaw3vHDdN7AbY5NIFZfy1QZ9h
## AUTOREN
(DIR) Ulrich Bausch
## TAGS
(DIR) Propaganda
(DIR) Europäische Union
(DIR) Grundrechte
(DIR) Meinungsfreiheit
(DIR) Schwerpunkt Krieg in der Ukraine
(DIR) EU-Kommission
(DIR) GNS
(DIR) Schwerpunkt Krieg in der Ukraine
(DIR) Nahost-Debatten
(DIR) Schwerpunkt Nahost-Konflikt
(DIR) BDS-Movement
(DIR) Menschenrechte
(DIR) Desinformation
## ARTIKEL ZUM THEMA
(DIR) Gerichtsurteil: Kein Mitleid ist nicht extremistisch
Der antizionistische Verein Jüdische Stimme ist nicht „gesichert
extremistisch“. Das ist ein wichtiges Signal für die Meinungsfreiheit.
(DIR) Amnesty-Bericht zu Menschenrechten: Komplize Deutschland
In seinem Jahresbericht wirft Amnesty International der Bundesregierung
Mittäterschaft in einer „globalen Menschenrechtskrise“ vor.
(DIR) EU-Sanktionen gegen Schweizer: Es gibt kein Recht auf Putin-Propaganda
„Weltwoche“-Chef Roger Köppel warnt vor der EU als Gefahr für Europa. Doch
seine publizistische Nähe zu Putins Propaganda ist die eigentliche Gefahr.