# taz.de -- Der Fall Jacques Baud: Skandalöse EU-Sanktionen für Journalisten
       
       > Die EU sanktioniert Autoren, denen sie vorwirft, russische Propaganda zu
       > betreiben. Selbst wenn das stimmt, ist das Vorgehen falsch.
       
 (IMG) Bild: Baud lebt in Brüssel und ist dort faktisch „blockiert“
       
       Das Sanktionsregime der Europäischen Union wurde als außenpolitisches
       Instrument gegen feindliche Staaten geschaffen. Inzwischen richtet es sich
       auch gegen Einzelpersonen: gegen Autoren und Journalistinnen, die Israel
       kritisieren oder die westliche Ukrainepolitik infrage stellen. Die
       Eingriffe erfolgen ohne Anklage, ohne Anhörung, ohne gerichtliches
       Verfahren. In einem Rechtsstaat ist das ein Skandal. Denn das Fundament
       eines Rechtsstaates ist die Gewaltenteilung und Rechtsprechung durch
       unabhängige Gerichte.
       
       Nehmen wir Jacques Baud. Er war Offizier des Schweizer Nachrichtendienstes,
       arbeitete später für die Vereinten Nationen und wurde 2014 von der Nato als
       Beobachter in die Ukraine entsandt. In Büchern und Analysen vertrat er die
       These, die Ukraine habe den russischen Angriff provoziert.
       
       Diese Position wurde in Brüssel als „Putin-Propaganda“ gewertet – und galt
       bald als ausreichender Grund für Sanktionen. Am 15. Dezember 2025
       [1][setzte der Rat der Europäischen Union Jacques Baud auf die
       Sanktionsliste]. Baud lebt in Brüssel und ist dort faktisch „blockiert“,
       weil er aufgrund der EU Sanktionen nicht frei reisen kann.
       
       Seine Konten und Vermögenswerte wurden eingefroren, Geschäftsbeziehungen
       untersagt. Selbst alltägliche Ausgaben müssen beantragt werden. Möglich,
       dass Bauds Analysen unzutreffend sind. Möglich auch, dass sie falsch sind.
       Darum geht es nicht.
       
       ## Das Grundrecht schützt auch irrige Positionen
       
       Es geht um Meinungsfreiheit als Voraussetzung jeder Demokratie. Dieses
       Grundrecht schützt ausdrücklich auch irrige, provozierende oder unbequeme
       Ansichten. Denn ob eine Analyse der Wirklichkeit standhält, lässt sich nur
       feststellen, wenn sie geäußert werden darf. Rosa Luxemburgs Satz, Freiheit
       sei immer die Freiheit der Andersdenkenden, hat nichts an Gültigkeit
       verloren. Natürlich muss und darf sich die EU gegen Falschinformationen
       wehren, aber nicht mit Verboten, sondern mit der Kraft der besseren
       Argumente.
       
       Die Sanktionslisten der EU beruhen auf Beschlüssen des Ministerrates, der
       die Vorschläge der Außenbeauftragten Kaja Kallas umsetzt. Es gibt keine
       Anklage, kein Recht auf Anhörung, keinen Prozess, keinen unabhängigen
       Richterspruch.
       
       Damit werden zentrale Garantien der EU-Grundrechtecharta suspendiert: die
       Meinungsfreiheit, das Recht auf Anhörung, der Anspruch auf wirksamen
       Rechtsbehelf und die Unschuldsvermutung.
       
       Das Vorgehen erinnert an Praktiken, mit denen in autoritären Systemen
       missliebige Stimmen ausgeschaltet werden. Gerade in Zeiten politischer
       Verhärtung muss der Rechtsstaat sturmfest gemacht werden. Wer heute
       akzeptiert, dass Grundrechte ohne Urteil entzogen werden, schafft
       Präzedenzfälle, die eines hoffentlich fernen Tages auch die „Mitte“ treffen
       können.
       
       Zugleich untergräbt Brüssel seine eigene Glaubwürdigkeit. Der Rechtsstaat
       lässt sich nicht in Ungarn oder Polen einfordern, wenn er im eigenen
       Machtbereich ausgehöhlt wird.
       
       ## Kein Einzelfall
       
       Betroffen ist auch der Berliner Journalist Hüseyin Doğru, ehemals
       Chefredakteur von red.media, einer in Berlin ansässigen
       Palästina-solidarischen Medienplattform. Ihm wurde nachgesagt, finanzielle
       Mittel aus Russland erhalten zu haben. Am 20. Mai 2025 wurde er [2][im
       Rahmen des 17. EU-Sanktionspakets gegen Russland sanktioniert].
       
       Doğru wird, laut Text der EU-Sanktionslisten, vorgeworfen: „Während einer
       gewaltsamen Besetzung einer Universität in Deutschland durch
       antiisraelische Randalierer fanden Absprachen zwischen red und den
       Besetzern statt, um Bilder des Vandalismus, auf denen auch Hamas-Symbole zu
       sehen waren, über die Onlinekanäle von red zu verbreiten und den Besetzern
       so eine exklusive Medienplattform zu bieten und den gewaltorientierten
       Charakter des Protests zu erleichtern.“
       
       Durch seine journalistische Tätigkeit habe Doğru religiöse Zwietracht
       geschürt und russische Bestrebungen unterstützt, die Europäische Union zu
       destabilisieren. Seine Agentur stehe mit Akteuren russischer
       Staatspropaganda in Verbindung.
       
       Möglich, dass diese Vorwürfe zutreffen. Doch die Europäische Union legte
       dafür keinerlei überprüfbare Belege vor. Auch in diesem Fall gab es keine
       Anklage, kein Recht auf Anhörung, kein gerichtliches Verfahren, kein
       Urteil.
       
       Die Sanktionen treffen nicht nur Doğru selbst, [3][sondern seine gesamte
       Familie]. Seine Bank hat ihm inzwischen auch das Existenzminimum entzogen.
       Seine Frau ist hochschwanger, die Krankenversicherung wurde gekündigt.
       
       ## Eingriff ohne rechtsstaatliches Verfahren
       
       Selbst bei einem Strafzettel wegen Falschparkens gibt es eine gesetzliche
       Grundlage, ein Recht auf Anhörung und ein geregeltes Verfahren. Wie ist es
       möglich, dass ein existenzvernichtender Eingriff in Grundrechte außerhalb
       rechtsstaatlicher Verfahren vorgenommen wird?
       
       Die ehemalige Richterin am Europäischen Gerichtshof Ninon Colneric und die
       Völkerrechtlerin Alina Miron haben zu diesen Fällen ein Rechtsgutachten
       vorgelegt. Zentrale Kritik ist das Fehlen gerichtlicher Kontrolle. Die
       systematische Verweigerung des Rechts auf Anhörung verstoße gegen
       grundlegende europäische Rechtsgarantien.
       
       Inzwischen umfasst die [4][EU-Sanktionsliste 5.743 Einzelpersonen].
       Darunter befinden sich Kriegsverbrecher und IS-Terroristen – inzwischen
       aber auch Autoren und Journalisten.
       
       Artikel 20 des Grundgesetzes definiert Deutschland als Rechtsstaat. Dieser
       Verfassungsgrundsatz steht unter dem Schutz der Ewigkeitsklausel des
       Artikels 79. Er darf weder suspendiert noch – auch nicht mit
       Zweidrittelmehrheit – verändert werden. Der Rechtsstaat beruht auf
       Gewaltenteilung und auf der ausschließlichen Zuständigkeit unabhängiger
       Gerichte für schwere Grundrechtseingriffe. Selbst Terroristen und
       Kriegsverbrecher haben Anspruch auf Anklage, ein öffentliches Verfahren und
       das Recht auf Verteidigung.
       
       Als die Bundesregierung in der Bundespressekonferenz vom 17. Dezember 2025
       um eine Stellungnahme zum Fall Jacques Baud gebeten wurde, [5][erklärte
       Regierungssprecher Martin Giese]: „Alle, die auf diesem Feld unterwegs
       sind, müssen damit rechnen, dass es auch ihnen passieren kann.“ Der Satz
       klingt nicht wie eine rechtliche Einordnung. Sondern wie eine Warnung.
       
       8 May 2026
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] https://www.google.com/url?sa=t&source=web&rct=j&opi=89978449&url=https://www.srf.ch/news/schweiz/eu-und-desinformation-sprachrohr-russlands-warum-die-eu-einen-schweizer-blockiert&ved=2ahUKEwi66MuSj6eUAxUCQvEDHUsTL6oQFnoECCMQAQ&usg=AOvVaw12T1KZXkBbTkp5CyKsMzF7
 (DIR) [2] https://www.google.com/url?sa=t&source=web&rct=j&opi=89978449&url=https://www.nd-aktuell.de/artikel/1192387.russland-sanktionen-wie-ein-linker-journalist-auf-der-eu-sanktionsliste-landete.html&ved=2ahUKEwjO9LSyj6eUAxW3A9sEHVYmF1gQFnoECBwQAQ&usg=AOvVaw1VDDI2lEP1fbElLHe3k7nY
 (DIR) [3] https://www.nd-aktuell.de/artikel/1198677.finanhttps://www.google.com/url?sa=t&source=web&rct=j&opi=89978449&url=https://jacobin.de/artikel/sanktionen-pressefreiheit-huseyin-dogru-rt-zensur-antifa-rote-hilfe-red&ved=2ahUKEwiKpIPPkaeUAxWUB9sEHWBlFQsQxfQBKAB6BAgPEAE&usg=AOvVaw0Efr-0QEpAGWeshbEKpYDz
 (DIR) [4] https://data.europa.eu/data/datasets/consolidated-list-of-persons-groups-and-entities-subject-to-eu-financial-sanctions-fisma?locale=de
 (DIR) [5] https://www.google.com/url?sa=t&source=web&rct=j&opi=89978449&url=https://www.auswaertiges-amt.de/de/newsroom/regierungspressekonferenz-2748626&ved=2ahUKEwjWmfiLkqeUAxW7QPEDHT9dJNMQFnoECBkQAQ&usg=AOvVaw3vHDdN7AbY5NIFZfy1QZ9h
       
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