# taz.de -- Prozessauftakt in Stammheim: Sie kletterten durch das Seitenfenster
> Palästina-Aktivist:innen drohen Haftstrafen, weil sie eine israelische
> Rüstungsfirma in Ulm sabotiert haben sollen. Die Verteidigung spricht von
> Notwehr.
(IMG) Bild: „Free the Ulm 5“, Protest gegen Elbit Systems im September in Ulm
Es ist 3.30 Uhr in der Nacht, als „Crow“, „Daniel“, „Leandra“, „Vi“ und
„Zo“, wie die Aktivist:innen von Unterstützer:innen genannt
werden, am 8. September 2025 in Ulm eintreffen. Ihr Ziel: die Niederlassung
des israelischen Waffenkonzerns Elbit Systems. Die Firma ist der größte
private Rüstungshersteller Israels, und ihre Waffen haben im Krieg in Gaza
eine zentrale Rolle gespielt. Die Aktivist:innen haben sich
vorgenommen, den deutschen Standort der Fabrik außer Gefecht zu setzen.
Sie gehen dabei koordiniert vor. Laut den Vorwürfen der
Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart, die der taz vorliegen, rennt zunächst
eine weiterhin nicht gefasste Gruppe von sechs Vermummten auf den
Haupteingang zu. Mit einem Vorschlaghammer schlagen sie auf die Eingangstür
und Fensterscheiben ein und zünden Pyrotechnik. Sie werfen auch Farbe und
schreiben Parolen wie „Shut Elbit Down“ und „Kindermörder“ auf die Fassade.
Nach nur wenigen Minuten ergreift diese Gruppe die Flucht.
Doch die Aktion war nur ein Ablenkungsmanöver. In der Zwischenzeit
verschaffen sich Daniel T., Walter T., Leandra R. Hannah H. und Vivien K. –
wie die fünf nun vor Gericht stehenden Aktivist:innen mit bürgerlichen
Namen heißen – unbemerkt über ein Seitenfenster Zutritt zu den Innenräumen.
[1][Auf Videos im Internet ist zu sehen], wie sie mit einem Brecheisen
Türen aufbrechen, Computer und Laborgeräte zerstören und Slogans an die
Wände sprühen. Schließlich verbarrikadieren sie sich in einem Labor. Auf
Arabisch skandieren sie „From the river to the sea, Palestine will be
free“, halten eine Palästinafahne hoch und warten auf die Polizei.
Ein weiteres Video zeigt, wie sie sich ohne Widerstand und mit erhobenen
Händen festnehmen lassen, als die Beamten kommen. Sie sind unvermummt,
einige haben sich Kufyias um ihre Köpfe gebunden und weiße Stoffstücke an
ihre Kleidung geheftet, auf denen „Palestine Action“ geschrieben steht. Das
ist der Name [2][jener Protestgruppe, die auch in Großbritannien in
Waffenfabriken eingebrochen war und dort Kriegsgerät unbrauchbar gemacht
hatte]. Weil die Gruppe auch Flugzeuge der Royal Air Force beschädigt
hatte, wurde sie zunächst als Terrororganisation eingestuft, bis der High
Court in London [3][dies im Februar 2026 als rechtswidrig und
unverhältnismäßig kippte].
## Nicht nur die Aktion ist ein Spektakel
Am Montag soll in Stuttgart-Stammheim der Prozess gegen die „Ulm 5“
beginnen, wie die Aktivist:innen von einer Solidaritätskampagne der
propalästinensischen Bewegung genannt werden. Eine der Angeklagten stammt
aus Deutschland, die anderen vier aus verschiedenen europäischen Ländern.
Sie alle leben in Berlin, viele kommen aus der queeren Szene – und alle
sitzen nun seit der Tatnacht, also seit über sieben Monaten, in
Untersuchungshaft.
Den Vorwürfen der Staatsanwaltschaft zufolge hatten es die
Aktivist:innen vor allem auf das Labor des Unternehmens im dritten
Stock abgesehen. Dort sollen sie mit einem Feuerlöscher rote Farbe auf
Messinstrumente und elektrische Geräte gesprüht haben. Insgesamt sei bei
der Aktion ein Sachschaden in Höhe von etwa einer Million Euro verursacht
worden. Menschen seien nicht zu Schaden gekommen.
Elbit Systems Deutschland fertigt in Ulm an einem ehemaligen Standort des
Unternehmens Telefunken Kommunikationsgeräte, Zielerfassungssysteme und
Kampfsoftware, aber auch Komponenten für Drohnen. Ob die Waffen von hier
auch in Gaza eingesetzt wurden, lässt sich nicht sicher sagen. Elbit
Systems Deutschland wirbt auf seiner Webseite allerdings damit,
„einsatzerprobte Systemlösungen“ herzustellen.
Der Umsatz von Elbit Systems ist seit Beginn des Kriegs in Gaza stark
gestiegen. Laut Daten des Stockholmer Friedensforschungsinstituts Sipri
konnte die Firma von 2023 auf 2024 ihre Umsätze im Waffengeschäft um fast
14 Prozent auf umgerechnet etwa 5,4 Milliarden Euro steigern. Zum
Vergleich: Deutschlands größtes Rüstungsunternehmen Rheinmetall
erwirtschaftete in dem gleichen Zeitraum im Rüstungsgeschäft einen Umsatz
von etwa 7 Milliarden Euro.
## Symbolträchtiger Prozessort
Vieles deutet darauf hin, dass das Gericht den Prozess sehr hoch hängt. Das
Verfahren findet mit Stammheim ausgerechnet dort statt, wo einst den
RAF-Terrorist:innen Andreas Baader und Ulrike Meinhof der Prozess gemacht
wurde. Die Anklage nennt neben den Vorwürfen der Sachbeschädigung und des
Hausfriedensbruches auch die Mitgliedschaft in einer kriminellen
Vereinigung nach Paragraf 129 und das Zeigen von Kennzeichen
terroristischer Organisationen. Nach taz-Informationen zielt die
Generalstaatsanwaltschaft auf mehrjährige Haftstrafen – länger, als es bei
Sachbeschädigungsdelikten eigentlich möglich ist.
Die Anwält:innen der Angeklagten hatten bereits Ende Januar ein Ende der
Untersuchungshaft beantragt. Auch die Schwester eines der Angeklagten,
Rosie T., sagt im Gespräch mit der taz, sie sei „sehr überrascht“ gewesen,
als das Gericht das Kautionsgesuch der Familie abgelehnt habe. Auch die
anderen vier Angeklagten hatten entsprechende Anträge gestellt – erfolglos.
„Sie haben sich nicht maskiert, haben sich nicht versteckt“, sagt Rosie T.
„Auf mich wirkt es nicht so, als wären das Leute, die vor einem Prozess
weglaufen würden.“
Rosie T. lebt in London, auch ihr Bruder ist britischer Staatsbürger. Sie
sagt, die Familie hätte große Schwierigkeiten, mit dem 25-jährigen Walter
T. in Kontakt zu treten. Sie könnten nicht einmal telefonieren, erzählt
sie. Die Telefongespräche müssten im Beisein von Beamt:innen stattfinden
– und in seinem Gefängnis in Stammheim gebe es wohl wegen Personalmangels
hierfür keine Kapazitäten. Auch die Anwältin von T. bestätigt das gegenüber
der taz.
## Rechtfertigende Notwehr?
Spektakulär dürfte der Prozess auch wegen der Strategie der Verteidigung
werden. „Wir haben vor, den Spieß umzudrehen“, sagte Benjamin Düsberg, der
Anwalt von Daniel T., der taz. Die Verteidigung wolle nicht bestreiten,
dass die fünf Beschuldigten die Tat begangen haben. Dennoch soll auf
Freispruch plädiert werden. „Denn nicht unsere Mandanten gehören auf die
Anklagebank, sondern die Unternehmensbosse von Elbit Systems Deutschland
und die Regierungspolitiker, die den Export von Rüstungsgütern nach Israel
genehmigt haben“, so Düsberg.
Die Verteidigung plant, mit einer sogenannten „rechtfertigenden Nothilfe“
zu argumentieren. Laborgeräte und Bürogegenstände eines Konzerns zu
zerstören, der die israelischen Streitkräfte ausrüstet, stelle eine
gerechtfertigte Handlung dar, sagt Düsberg: „Weil der Akt zum Gegenstand
hatte, den Genozid in Gaza zu stoppen.“ Hierfür soll vor Gericht bewiesen
werden, dass zur Tatzeit im September 2025 in Gaza ein Genozid und
schwerste Menschenrechtsverbrechen stattgefunden haben und Deutschland
durch seine Waffenlieferungen an Israel daran mitschuldig ist.
Die Verteidigung will argumentieren, dass den Aktivist:innen kein
milderes Mittel zur Verfügung gestanden habe. Gegen die Waffenlieferungen
zu klagen, [4][wie es Menschenrechtsorganisationen wie das ECCHR versucht
hatten], sei gescheitert, auf eine breite Protestbewegung habe der Staat
nicht reagiert. „In einer solchen Situation kann die Berechtigung zur
Selbsthilfe greifen, um einen Teil der Kriegsmaschinerie zu zerstören.
Zentral ist für uns, dass vor Gericht festgehalten wird, dass die Aktion
darauf gerichtet war, Menschenleben zu retten.“
## Staatsanwaltschaft sieht antisemitische Motivation
Die Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart sieht dagegen offenbar vor allem
ein Motiv: Antisemitismus. Laut der Vorwürfe der Staatsanwaltschaft seien
im Waffenkonzern gesprühte Slogans wie „Baby killer“ ein antisemitisches
Narrativ; dass die Aktivist:innen den Spruch „From the river to the
sea“ gerufen haben, wird als Aberkennung des Existenzrechts Israels und als
Bekenntnis zu der Hamas und deren Positionen gewertet. In Bekennervideos
hatten die Aktivist:innen zudem Israel als „zionistische Entität“
bezeichnet.
Ein Streitpunkt dürfte werden, inwiefern von einer kriminellen Vereinigung
gesprochen werden kann. Das wäre die Voraussetzung für eine längere
Haftstrafe – für Sachbeschädigung ist ein Maximum von zwei Jahren
vorgesehen. Bisher gilt „Palestine Action Deutschland“ nicht als kriminelle
Vereinigung. Offen ist, ob vor Gericht nun berücksichtigt wird, dass die
Gruppe in Großbritannien nicht mehr als Terrororganisation eingestuft wird.
Anm. der Red.: In einer früheren Version fehlte die mutmaßliche Höhe des
verursachten Sachschadens. Die im Raum stehende eine Million Euro wurde
ergänzt.
24 Apr 2026
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## AUTOREN
(DIR) Timm Kühn
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