# taz.de -- Ausschluss vom Buchhandlungspreis: Lieber dem Argwohn folgen
> Der Kulturstaatsminister schließt drei Buchläden vom diesjährigen
> Deutschen Buchhandlungspreis aus. Grund seien Erkenntnisse des
> Verfassungsschutzes.
(IMG) Bild: „Zur schwankenden Weltkugel“-Buchladen im queeren und antikapitalistischen Wohnprojekt Tuntenhaus in der Berliner Kastanienallee
Hat der Kulturstaatsminister kulturelle Institutionen von der Förderung
ausgeschlossen, die ihm politisch nicht in den Kram passen? Diese Frage
drängt sich auf, nachdem Wolfram Weimer (parteilos) drei Buchläden vom
diesjährigen Deutschen Buchhandlungspreis ausgeschlossen hat: den
„Buchladen zur schwankenden Weltkugel“ in Berlin, „The Golden Shop“ in
Bremen und die „Rote Straße“ in Göttingen. Alle drei ordnen sich dem linken
politischen Spektrum zu – und wurden in der Vergangenheit vom Beauftragten
für Kultur und Medien der Bundesregierung (BKM) ausgezeichnet.
Die drei ursprünglich für den Preis vorgesehenen Buchhandlungen seien
aufgrund „verfassungsschutzrelevanter Erkenntnisse“ von der Liste
gestrichen worden, teilte ein Sprecher des Staatsministers auf taz-Anfrage
mit. Die Entscheidung entspreche der politischen Linie der Bundesregierung,
„Extremismus in jeder Form entschlossen und konsequent zu begegnen“. Auf
Nachfrage beim Verfassungsschutz (BfV), nach welchen Kriterien diese
Einschätzung zustande kam, verwies die Behörde an den BKM. Dort heißt es
nur, man könne davon ausgehen, „dass das BfV auch die grundgesetzlich
garantierte Kunstfreiheit bei seinen Überprüfungen achtet“.
Auch die betroffenen Buchläden wissen nicht, welche „Erkenntnisse“
letztlich ausschlaggebend für diese Einschätzung waren. Die Kriterien der
Prüfung sind intransparent; die Betroffenen wissen nicht einmal, dass sie
überprüft wurden. Der „Buchladen zur schwankenden Weltkugel“ ist bis
Mittwochnachmittag noch nicht zu einer Stellungnahme fähig. Man sei
überfordert. „Das rollt gerade über uns rüber“, sagt eine Mitarbeiterin.
Selbst für die Kontaktaufnahme mit einer Anwältin fehle im Moment die
Kapazität.
Unterdessen solidarisieren sich andere Buchhandlungen: „Wir sind
fassungslos und empört darüber, dass Buchhandlungen vom Verfassungsschutz
überprüft werden – und dann auch noch, ohne die Kriterien offenzulegen“,
sagt Krischa Hasselbach von der Buchhandlung Buchdisko in Berlin-Pankow.
Hasselbach wurde in den Jahren 2018, 2022 und 2024 mit dem Preis
ausgezeichnet. „Wenn man sich die drei betroffenen Buchhandlungen anschaut,
die sich gegen Antisemitismus, Rassismus und Sexismus engagieren, drängt
sich der Verdacht auf, dass Weimer ein bestimmtes Kalkül verfolgt“, so
Hasselbach.
## Kulturelles Engagement und kreative Ideen
[1][Mit dem Buchhandlungspreis werden inhabergeführte Buchhandlungen
ausgezeichnet], die mit einem besonderen literarischen Sortiment,
kulturellem Engagement und kreativen Ideen das Lesen fördern und zur
Vielfalt der Literaturlandschaft beitragen. Das Preisgeld beträgt bis zu
25.000 Euro.
Vergeben wird der Preis von einer Jury aus Branchenvertretern, die dem
Kulturbeauftragten eine Liste preiswürdiger inhabergeführter Buchhandlungen
vorschlägt. In der Regel gilt dies als bloße Formsache. Unter Wolfram
Weimer jedoch nicht: Von den 118 Buchhandlungen, die die Jury für
preiswürdig hielt und Weimers Haus vorschlug, blieben nur 115 auf der
endgültigen Liste.
Beim BKM betont man: Es folge „in der Regel den Juryentscheidungen und
respektiert diese als Ausdruck demokratischer Meinungsvielfalt im Rahmen
der gesetzlichen Grenzen und verfassungsmäßigen Ordnung“. In diesem Jahr
sei der BKM wegen „entsprechender verfassungsschutzrelevanter Erkenntnisse“
von der Juryentscheidung abgewichen.
Krischa Hasselbach von der Buchhandlung Buchdisko kritisiert: „Schon der
Bewerbungsprozess war nicht wertschätzend. Die Veröffentlichung der
Nominierten hat ewig lange gedauert. Wenn man jetzt erfährt, dass der Grund
unsere Überprüfung durch den Verfassungsschutz war, kann man nur noch
lachen vor Verzweiflung.“
## „Haber-Verfahren“ als Grundlage
Grundlage für das Vorgehen Weimers ist das sogenannte „Haber-Verfahren“.
Dabei handelt es sich um einen wenig bekannten Erlass des Innenministeriums
aus dem Jahr 2017. Die damalige Staatssekretärin im Innenministerium, Emily
Haber, lud sämtliche Ministerien dazu ein, den Verfassungsschutz zu
konsultieren, bevor Fördergelder an zivilgesellschaftliche Organisationen
vergeben werden.
„Ziel dieses Verfahrens ist es, durch eine frühzeitige Einbeziehung des
Verfassungsschutzes missbräuchliche Inanspruchnahme staatlicher Leistungen
durch potenziell extremistische Organisationen, Gruppierungen und
Einzelpersonen auszuschließen“, heißt es beim BKM. Es verstehe sich von
selbst, dass es hier um politischen Extremismus in jeder Form gehe: links
wie rechts.
Der wissenschaftliche Dienst des Bundestags warnte jedoch laut Süddeutscher
Zeitung schon 2020 vor dem „Einschüchterungseffekt“ und bezweifelte die
Verhältnismäßigkeit. Zudem habe der Datenschutzbeauftragte der
Bundesregierung festgestellt, „dass die Durchführung des Haber-Verfahrens
auf Basis der aktuellen Gesetzeslage datenschutzrechtswidrig ist“. Die
Übermittlung der Daten von den Ministerien an den Verfassungsschutz und
zurück sei unzulässig.
Da Kultur laut Grundgesetz Ländersache ist, fehlt bislang eine gesetzliche
Regelung. Rechtlich darf Weimer daher den drei linken Buchhandlungen die
Nominierung entziehen. Kulturpolitisch bricht dies jedoch mit dem stillen
Übereinkommen, dass politische Erwägungen in der staatlichen
Kulturförderung außen vor bleiben.
4 Mar 2026
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## AUTOREN
(DIR) Lilly Schröder
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