# taz.de -- Neues Heizungsgesetz: Heizen soll wieder Spaß machen
       
       > Die Regierungsfraktionen haben sich auf Grundzüge für ein neues
       > Heizungsgesetz verständigt. Sie lockern die Vorgaben deutlich.
       
 (IMG) Bild: Bis zuletzt gerungen: SPD-Fraktionschef Matthias Miersch und Unions-Fraktionschef Jens Spahn beraten sich im Bundestag
       
       dpa/afp | Die Koalitionsfraktionen von Union und SPD haben sich auf die
       Grundzüge eines [1][neuen Heizungsgesetzes] verständigt. Dies gaben die
       Fraktionen am Dienstagabend bekannt. Die Neuregelung soll das umstrittene
       Gebäudeenergiegesetz der Ampelkoalition ersetzen. Die Fraktionsspitzen Jens
       Spahn (CDU), Matthias Miersch (SPD) und Alexander Hoffmann (CSU) stellten
       die Einigung am Dienstagabend um 19.15 Uhr gemeinsam öffentlich vor.
       
       Öl- und Gasheizungen sollen demnach weiter in Wohnhäusern eingebaut werden.
       Das von der Ampelregierung eingeführte Gesetz solle so geändert werden,
       dass alle Heizungen wieder möglich seien, sagte Unionsfraktionschef Jens
       Spahn (CDU) in Berlin.
       
       Union und SPD hatten im Koalitionsvertrag eine weitreichende Überarbeitung
       des sogenannten Heizungsgesetzes vereinbart. Eigentlich wollten sie die
       Eckpunkte dafür schon bis Ende Januar vorlegen. Doch darüber gab es [2][bis
       zuletzt Streit].
       
       ## Förderung soll erst mal bleiben
       
       Wer weiterhin einen Austausch seiner alten Heizung plant oder beim Neubau
       fossile Heizungen vermeiden möchte, kann nun vorerst weiter auf staatliche
       Unterstützung zählen: Die Förderung für den Kauf klimafreundlicher Anlagen
       wie zum Beispiel Wärmepumpen soll bis mindestens 2029 sichergestellt
       werden.
       
       Das steht in dem fünfseitigen Eckpunktepapier, auf das sich die
       Fraktionsführungen von CDU/CSU und SPD geeinigt haben. Es muss nun noch in
       Gesetzestexten konkretisiert werden. Die bei der Union verhasste Regelung
       fällt weg, wonach jede neu eingebaute Heizung mit 65 Prozent erneuerbaren
       Energien betrieben werden sollte – sie gilt zunächst für Neubauten in einem
       Neubaugebiet, für bestehende Gebäude gibt es umfassende Übergangsfristen.
       
       Die bisherige Regelung mit dem offiziellen Namen Gebäudeenergiegesetz (GEG)
       sieht vor, dass neue Heizungen nur eingebaut werden dürfen, wenn sie zu
       mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden.
       Insbesondere für den Bestand gibt es dabei aber viele Ausnahmen und teils
       lange Übergangsfristen. Zudem wird der Heizungstausch gefördert.
       
       ## Kein Ausbau funktionierender Heizungssysteme
       
       Stattdessen heißt es nun: „Das neue Gesetz wird keine Regelungen enthalten,
       die den Ausbau oder Wechsel bestehender funktionierender Heizungssysteme
       verpflichtend machen.“ Und weiter: „Künftig können neben der Wärmepumpe,
       Fernwärme, hybriden Heizungsmodellen und Biomasseheizung weiterhin auch
       Gas- und Ölheizungen eingebaut werden.“
       
       Allerdings müssen Gas- und Ölheizungen mit einem wachsenden Anteil
       klimafreundlicher Kraftstoffe betrieben werden, der 2029 bei 10 Prozent
       liegen soll. Das können Biomethan oder synthetische Kraftstoffe sein, die
       aus unterschiedlichen Ausgangsstoffen hergestellt werden können. Auf den
       Anteil dieser klimafreundlichen Kraftstoffe soll dann kein CO2-Preis fällig
       werden, der auf fossile Brennstoffe erhoben wird. Das soll einen Anreiz zum
       Umstieg schaffen.
       
       ## Koalition betont: Klimaschutzziele bleiben
       
       Für Mieter, die keinen Einfluss haben auf die Heizung ihrer Wohnung, soll
       es einen Schutz „vor überhöhten Nebenkosten durch den Neueinbau
       unwirtschaftlicher Heizungen“ geben – dazu stehen im Papier aber keinerlei
       Details.
       
       „Die Ziele des Klimaschutzgesetzes gelten“, so die Koalition. Vornehmlich
       der Verkehrs- und Gebäudesektor hinken beim Klimaschutz seit Jahren
       hinterher. Falls sich 2030 zeigen sollte, dass der Gebäudesektor sein Ziel
       weiterhin verfehlt, solle nachgesteuert werden.
       
       Lieferanten werden verpflichtet, anteilig klimafreundliche Gase und
       klimafreundliches Heizöl in den Verkehr zu bringen, insbesondere Biomethan,
       Wasserstoff und seine Derivate, synthetisches Methan und Bioöl – diese
       Quote soll 2028 mit einem Prozent starten.
       
       ## Wärmeplanung wird vereinfacht
       
       Gerade bei Bestandsbauten spielt die kommunale Wärmeplanung eine wichtige
       Rolle. Hausbesitzer sollen entscheiden können, was sie machen – ob sie sich
       etwa an ein Wärmenetz anschließen lassen oder eine Wärmepumpe oder eine
       andere klimafreundlichere Heizung einbauen.
       
       Die kommunale Wärmeplanung soll in Kommunen über 100.000 Einwohnern ab
       Mitte 2026 und für die restlichen Kommunen ab Mitte 2028 vorliegen. Die
       Vorgaben für diese Planungen werden nun vereinfacht, die Kommunen sollen
       weniger genaue Daten erheben müssen.
       
       ## Wie es weitergehen soll
       
       Bis Ostern, also Anfang April, soll das Kabinett einen Gesetzentwurf
       verabschieden. Danach ist der Bundestag am Zug. Am 1. Juli soll das neue
       Gesetz in Kraft treten.
       
       Die Reform des Gebäudeenergiegesetzes, oft als Heizungsgesetz bezeichnet,
       war Anfang 2024 in Kraft getreten. Ziel ist mehr Klimaschutz im
       Gebäudebereich durch einen allmählichen Austausch von Öl- und Gasheizungen.
       Funktionierende Heizungen können weiter betrieben werden.
       
       Die CDU strebte eine Änderung der 65-Prozent-Vorgabe an –
       Wirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) hatte von einem Zwang zur
       Wärmepumpe gesprochen. Die SPD wollte dagegen eigentlich an der Vorgabe
       festhalten. SPD-Politiker warnten vor Rückschritten beim Klimaschutz. Im
       Gebäudesektor werden Klimaziele verfehlt.
       
       ## Was gefördert wird
       
       Bisher ist beim Umstieg auf eine klimafreundliche Heizung eine staatliche
       Förderung von maximal 70 Prozent möglich. Neben einer Grundförderung gibt
       es einen Klimageschwindigkeitsbonus und einen Einkommensbonus, wenn das
       Haushaltsjahreseinkommen maximal 40.000 Euro beträgt. Der maximal
       erhältliche Investitionskostenzuschuss für den Heizungstausch beträgt
       21.000 Euro.
       
       Im vergangenen Jahr stieg der Absatz von Wärmepumpen gegenüber dem Vorjahr
       um 55 Prozent auf 299.000 Stück. Erstmals seien knapp die Hälfte aller in
       Deutschland verkauften Heizungen Wärmepumpen gewesen, so der Bundesverband
       Wärmepumpe. Ursprüngliche Ausbauziele wurden aber deutlich verfehlt. Der
       Verband warnte davor, dass ein reformiertes Gesetz zur Investitionsbremse
       werden könnte.
       
       24 Feb 2026
       
       ## LINKS
       
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