# taz.de -- Neues Heizungsgesetz: Heizen soll wieder Spaß machen
> Die Regierungsfraktionen haben sich auf Grundzüge für ein neues
> Heizungsgesetz verständigt. Sie lockern die Vorgaben deutlich.
(IMG) Bild: Bis zuletzt gerungen: SPD-Fraktionschef Matthias Miersch und Unions-Fraktionschef Jens Spahn beraten sich im Bundestag
dpa/afp | Die Koalitionsfraktionen von Union und SPD haben sich auf die
Grundzüge eines [1][neuen Heizungsgesetzes] verständigt. Dies gaben die
Fraktionen am Dienstagabend bekannt. Die Neuregelung soll das umstrittene
Gebäudeenergiegesetz der Ampelkoalition ersetzen. Die Fraktionsspitzen Jens
Spahn (CDU), Matthias Miersch (SPD) und Alexander Hoffmann (CSU) stellten
die Einigung am Dienstagabend um 19.15 Uhr gemeinsam öffentlich vor.
Öl- und Gasheizungen sollen demnach weiter in Wohnhäusern eingebaut werden.
Das von der Ampelregierung eingeführte Gesetz solle so geändert werden,
dass alle Heizungen wieder möglich seien, sagte Unionsfraktionschef Jens
Spahn (CDU) in Berlin.
Union und SPD hatten im Koalitionsvertrag eine weitreichende Überarbeitung
des sogenannten Heizungsgesetzes vereinbart. Eigentlich wollten sie die
Eckpunkte dafür schon bis Ende Januar vorlegen. Doch darüber gab es [2][bis
zuletzt Streit].
## Förderung soll erst mal bleiben
Wer weiterhin einen Austausch seiner alten Heizung plant oder beim Neubau
fossile Heizungen vermeiden möchte, kann nun vorerst weiter auf staatliche
Unterstützung zählen: Die Förderung für den Kauf klimafreundlicher Anlagen
wie zum Beispiel Wärmepumpen soll bis mindestens 2029 sichergestellt
werden.
Das steht in dem fünfseitigen Eckpunktepapier, auf das sich die
Fraktionsführungen von CDU/CSU und SPD geeinigt haben. Es muss nun noch in
Gesetzestexten konkretisiert werden. Die bei der Union verhasste Regelung
fällt weg, wonach jede neu eingebaute Heizung mit 65 Prozent erneuerbaren
Energien betrieben werden sollte – sie gilt zunächst für Neubauten in einem
Neubaugebiet, für bestehende Gebäude gibt es umfassende Übergangsfristen.
Die bisherige Regelung mit dem offiziellen Namen Gebäudeenergiegesetz (GEG)
sieht vor, dass neue Heizungen nur eingebaut werden dürfen, wenn sie zu
mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden.
Insbesondere für den Bestand gibt es dabei aber viele Ausnahmen und teils
lange Übergangsfristen. Zudem wird der Heizungstausch gefördert.
## Kein Ausbau funktionierender Heizungssysteme
Stattdessen heißt es nun: „Das neue Gesetz wird keine Regelungen enthalten,
die den Ausbau oder Wechsel bestehender funktionierender Heizungssysteme
verpflichtend machen.“ Und weiter: „Künftig können neben der Wärmepumpe,
Fernwärme, hybriden Heizungsmodellen und Biomasseheizung weiterhin auch
Gas- und Ölheizungen eingebaut werden.“
Allerdings müssen Gas- und Ölheizungen mit einem wachsenden Anteil
klimafreundlicher Kraftstoffe betrieben werden, der 2029 bei 10 Prozent
liegen soll. Das können Biomethan oder synthetische Kraftstoffe sein, die
aus unterschiedlichen Ausgangsstoffen hergestellt werden können. Auf den
Anteil dieser klimafreundlichen Kraftstoffe soll dann kein CO2-Preis fällig
werden, der auf fossile Brennstoffe erhoben wird. Das soll einen Anreiz zum
Umstieg schaffen.
## Koalition betont: Klimaschutzziele bleiben
Für Mieter, die keinen Einfluss haben auf die Heizung ihrer Wohnung, soll
es einen Schutz „vor überhöhten Nebenkosten durch den Neueinbau
unwirtschaftlicher Heizungen“ geben – dazu stehen im Papier aber keinerlei
Details.
„Die Ziele des Klimaschutzgesetzes gelten“, so die Koalition. Vornehmlich
der Verkehrs- und Gebäudesektor hinken beim Klimaschutz seit Jahren
hinterher. Falls sich 2030 zeigen sollte, dass der Gebäudesektor sein Ziel
weiterhin verfehlt, solle nachgesteuert werden.
Lieferanten werden verpflichtet, anteilig klimafreundliche Gase und
klimafreundliches Heizöl in den Verkehr zu bringen, insbesondere Biomethan,
Wasserstoff und seine Derivate, synthetisches Methan und Bioöl – diese
Quote soll 2028 mit einem Prozent starten.
## Wärmeplanung wird vereinfacht
Gerade bei Bestandsbauten spielt die kommunale Wärmeplanung eine wichtige
Rolle. Hausbesitzer sollen entscheiden können, was sie machen – ob sie sich
etwa an ein Wärmenetz anschließen lassen oder eine Wärmepumpe oder eine
andere klimafreundlichere Heizung einbauen.
Die kommunale Wärmeplanung soll in Kommunen über 100.000 Einwohnern ab
Mitte 2026 und für die restlichen Kommunen ab Mitte 2028 vorliegen. Die
Vorgaben für diese Planungen werden nun vereinfacht, die Kommunen sollen
weniger genaue Daten erheben müssen.
## Wie es weitergehen soll
Bis Ostern, also Anfang April, soll das Kabinett einen Gesetzentwurf
verabschieden. Danach ist der Bundestag am Zug. Am 1. Juli soll das neue
Gesetz in Kraft treten.
Die Reform des Gebäudeenergiegesetzes, oft als Heizungsgesetz bezeichnet,
war Anfang 2024 in Kraft getreten. Ziel ist mehr Klimaschutz im
Gebäudebereich durch einen allmählichen Austausch von Öl- und Gasheizungen.
Funktionierende Heizungen können weiter betrieben werden.
Die CDU strebte eine Änderung der 65-Prozent-Vorgabe an –
Wirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) hatte von einem Zwang zur
Wärmepumpe gesprochen. Die SPD wollte dagegen eigentlich an der Vorgabe
festhalten. SPD-Politiker warnten vor Rückschritten beim Klimaschutz. Im
Gebäudesektor werden Klimaziele verfehlt.
## Was gefördert wird
Bisher ist beim Umstieg auf eine klimafreundliche Heizung eine staatliche
Förderung von maximal 70 Prozent möglich. Neben einer Grundförderung gibt
es einen Klimageschwindigkeitsbonus und einen Einkommensbonus, wenn das
Haushaltsjahreseinkommen maximal 40.000 Euro beträgt. Der maximal
erhältliche Investitionskostenzuschuss für den Heizungstausch beträgt
21.000 Euro.
Im vergangenen Jahr stieg der Absatz von Wärmepumpen gegenüber dem Vorjahr
um 55 Prozent auf 299.000 Stück. Erstmals seien knapp die Hälfte aller in
Deutschland verkauften Heizungen Wärmepumpen gewesen, so der Bundesverband
Wärmepumpe. Ursprüngliche Ausbauziele wurden aber deutlich verfehlt. Der
Verband warnte davor, dass ein reformiertes Gesetz zur Investitionsbremse
werden könnte.
24 Feb 2026
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